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Ausschreibung: Verpflegungsdienste für Schulen - DE-Ammerbuch
Verpflegungsdienste für Schulen
Dokument Nr...: 308599-2018 (ID: 2018071709280266538)
Veröffentlicht: 17.07.2018
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DE-Ammerbuch: Verpflegungsdienste für Schulen
2018/S 135/2018 308599
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Gemeinde Ammerbuch
Kirchstraße 6
Ammerbuch
72119
Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Gretel Rauscher
Telefon: +49 707391717101
E-Mail: [1]catering@ammerbuch.de
Fax: +49 707391717000
NUTS-Code: DE142
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.ammerbuch.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]http://www.ammerbuch.de/ausschreibungen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Catering für die Mensa der Gemeinschaftsschule mit Grundschule
Ammerbuch
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
55524000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Siehe unter II.2.4
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE142
Hauptort der Ausführung:
Gemeinschaftsschule mit Grundschule Ammerbuch, Gemeinde Ammerbuch,
Ortsteil Entringen, Alemannenweg 21.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Bewirtschaftung der Mensa der Gemeinschaftsschule mit Grundschule
Ammerbuch, die derzeit neu errichtet wird; Mittagessen für Schüler,
Lehrer und sonstige an der Schule tätige Personen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 07/01/2019
Ende: 31/08/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Dreimalige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Dreimalige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft müssen mit dem
Angebote folgende Eigenerklärungen abgeben:
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3
GWB vorliegen,
Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung
von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unter
fällt,ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB),
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2
GWB),
Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht
gegen geltende umwelt-, sozial-oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB),
Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine
schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des
Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),
Eigenerklärung, dass keine Vereinbarung mit anderen Unternehmen
getroffen wurde, die eine Verhinderung,eine Einschränkung oder
Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (§ 124 Abs. 1 Nr. 4
GWB),
Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v.
§ 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes
(MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG)
vorliegt,
Angabe zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister,
nur bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft müssen mit dem
Angebot folgende Eigenerklärungen abgeben:
Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung in Höhe
von mindestens 5 Mio. für Personenschäden und mindestens 1 Mio. für
Sach- und Vermögensschäden.
oder
Eigenerklärung, dass vor der Zuschlagserteilung eine
Haftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 5 Mio. für
Personenschäden und mindestens 1 Mio. für Sach- und Vermögensschäden
abgeschlossen wird.
Auf Verlangen der Vergabestelle muss vor der Zuschlagserteilung das
Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit den genannten
Mindestdeckungssummen nachgewiesen werden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft müssen mit dem
Angebot folgende Eigenerklärungen abgeben:
Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung in Höhe
von mindestens 5 Mio. für Personenschäden und mindestens 1 Mio. für
Sach- und Vermögensschäden.
oder
Eigenerklärung, dass vor der Zuschlagserteilung eine
Haftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 5 Mio. für
Personenschäden und mindestens 1 Mio. für Sach- und Vermögensschäden
abgeschlossen wird.
Auf Verlangen der Vergabestelle muss vor der Zuschlagserteilung das
Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit den genannten
Mindestdeckungssummen nachgewiesen werden.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Jeder Bieter und jede Bietergemeinschaft müssen folgende
Eigenerklärungen über Referenzen mit den in den Vergabeunterlagen
geforderten Angaben angeben:
Mindestens zwei Referenzen aus den letzten 5 Jahren, zurück gerechnet
ab dem Ablauf der Angebotsabgabefrist, mit jeweils durchschnittlich
mindestens 40 warmen Hauptmahlzeiten pro Verpflegungstag in einer
Kinderkrippe, einer Kita, einem Kindergarten oder einer Schule.
Jeder Bieter und jede Bietergemeinschaft müssen zudem über die
angegebenen Referenzen nachweisen, dass sie in der Lage sind,
durchschnittlich mindestens 200 warme Hauptmahlzeiten pro
Verpflegungstag (unabhängig von der Art und der Anzahl der
Einrichtungen, für die die Mahlzeiten bestimmt sind) zuzubereiten.
Sofern diese Mindestanzahl pro Verpflegungstag nicht bereits durch die
zwei o. g. Referenzen erreicht wird, müssen weitere Referenzen aus den
letzten 5 Jahren, zurückgerechnet ab dem Ablauf der
Angebotsabgabefrist, angegeben werden, aus denen sich ergibt, dass der
Bieter insgesamt bereits mindestens 200 warme Hauptmahlzeiten pro
Verpflegungstag zubereitet hat. Es ist nicht erforderlich, dass während
des gesamten 5-Jahreszeitraums durchschnittlich mindestens 200 warme
Hauptmahlzeiten pro Verpflegungstag zubereitet wurden.
Bei Bietergemeinschaften werden die Referenzen der Bietergemeinschaft
zusammengerechnet.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Jeder Bieter und jede Bietergemeinschaft müssen folgende
Eigenerklärungen über Referenzen mit den in den Vergabeunterlagen
geforderten Angaben angeben:
Mindestens zwei Referenzen aus den letzten 5 Jahren, zurück gerechnet
ab dem Ablauf der Angebotsabgabefrist, mit jeweils durchschnittlich
mindestens 40 warmen Hauptmahlzeiten pro Verpflegungstag in einer
Kinderkrippe, einer Kita, einem Kindergarten oder einer Schule.
Jeder Bieter und jede Bietergemeinschaft müssen zudem über die
angegebenen Referenzen nachweisen, dass sie in der Lage sind,
durchschnittlich mindestens 200 warme Hauptmahlzeiten pro
Verpflegungstag (unabhängig von der Art und der Anzahl der
Einrichtungen, für die die Mahlzeiten bestimmt sind) zuzubereiten.
Sofern diese Mindestanzahl pro Verpflegungstag nicht bereits durch die
zwei o. g. Referenzen erreicht wird, müssen weitere Referenzen aus den
letzten 5 Jahren, zurückgerechnet ab dem Ablauf der
Angebotsabgabefrist, angegeben werden, aus denen sich ergibt, dass der
Bieter insgesamt bereits mindestens 200 warme Hauptmahlzeiten pro
Verpflegungstag zubereitet hat. Es ist nicht erforderlich, dass während
des gesamten 5-Jahreszeitraums durchschnittlich mindestens 200 warme
Hauptmahlzeiten pro Verpflegungstag zubereitet wurden.
Bei Bietergemeinschaften werden die Referenzen der Bietergemeinschaft
zusammengerechnet.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Für jeden Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft muss eine
Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach dem Landestariftreue-
und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) mit dem Angebot
abgegeben werden.
Bietergemeinschaften müssen einen bevollmächtigten Vertreter benennen
und von der Angebotsabgabe an und auch im Falle einer Beauftragung als
Gesamtschuldner haften.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/08/2018
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 28/08/2018
Ortszeit: 09:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
An der Öffnung der Angebote dürfen keine Bieter/Bietergemeinschaften
teilnehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die für die Abgabe eines Angebots erforderlichen Vergabeunterlagen
können auf der unter I.3 angegebenen Website kostenlos angesehen und
heruntergeladen werden. Auf der Website werden auch etwaige Antworten
zu Bieterfragen sowie etwaige Korrekturen und Ergänzungen der
Vergabeunterlagen bereitgestellt, die bei der Erstellung des Angebots
zu beachten sind. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig
selbst darüber informieren, ob auf der Website neue Informationen
bereitgestellt wurden, die bei der Ausarbeitungdes Angebots zu beachten
sind.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg
Durlacher Allee 100
Karlsruhe
76131
Deutschland
Telefon: +49 7219268730
E-Mail: [4]vergabekammer@rpk.bwl.de
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: [5]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein
Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt
werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag
erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem
die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte
Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben
informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der
Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist
unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen
Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages
erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller
Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den
Vergabeunterlagenerkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag
unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
(§ 160 Abs. 3 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/07/2018
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1. mailto:catering@ammerbuch.de?subject=TED
2. http://www.ammerbuch.de/
3. http://www.ammerbuch.de/ausschreibungen
4. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
5. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15
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