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Ausschreibung: Kommunikationsinfrastruktur - DE-Wilhelmshaven
Kommunikationsinfrastruktur
Dokument Nr...: 308368-2018 (ID: 2018071709242566306)
Veröffentlicht: 17.07.2018
*
  DE-Wilhelmshaven: Kommunikationsinfrastruktur
   2018/S 135/2018 308368
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadt Wilhelmshaven Möglichkeit der Inanspruchnahme von
   Investitionsbeihilfen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs eines
   NGA-Netzes
   Freiligrathstraße 420
   Wilhelmshaven
   26386
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Stadt Wilhelmshaven Submissionsstelle Techn. Rathaus
   Zimmer 6/9, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven, Deutschland
   Telefon: +49 4421162616
   E-Mail: [1]monika.eilts@wilhelmshaven.de
   Fax: +49 4421162754
   NUTS-Code: DEA24
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.tbw-whv.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]www.breitbandausschreibungen.de
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum Zwecke
   der Errichtung und des Betriebs eines NGA-Netzes.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   32571000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die in der
   kreisfreien Stadt Wilhelmshaven gelegenen, noch unterversorgten
   Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz erschlossen werden.
   Das NGA unterversorgte Gebiet der Stadt Wilhelmshaven umfasst 14
   Ausbaugebiete im dünn besiedelten Außenbereich der Stadt und weist eine
   Einwohnerdichte von 61,6 Einwohnern/km^2 auf.
   Neben 25 Privathaushalten sollen auch 175 ausgewiesene
   Gewerbeunternehmen im Ausbaugebiet mit einer leistungsfähigen
   Breitbandinfrastruktur versorgt werden.
   Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur
   Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist
   verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive
   Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine
   Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende
   Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32571000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE945
   Hauptort der Ausführung:
   Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
   Gewährung von Investitionsbeihilfen für die Errichtung einer
   NGA-Breitbandinfrastruktur in der kreisfreien Stadt Wilhelmshaven.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen
   zu ermöglichen, die in der kreisfreien Stadt Wilhelmshaven gelegenen,
   noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu
   erschließen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den privaten
   Haushalten flächendeckend  mit einem Erschließungsgrad von 100 % der
   im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse  sowie
   den ausgewiesenen Gewerbeanschlüssen eine Übertragungsrate von
   mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung
   stellen.
   Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigen die
   Technischen Betriebe Wilhelmshaven, zur Erbringung der vorgenannten
   Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu
   ermitteln.
   Die Gebietskulisse des NGA-Breitbandausbauvorhabens ist der Karte
   Anlage: Ausbaugebiete WHV zu entnehmen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 84
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 6
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Sollte die Durchführung der Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als
   sechs Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der
   Auftraggeber die Teilnahmeanträge auf Basis der in Ziffer III.1) der
   Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise und -erklärungen in eine
   qualitative Reihenfolge bringen. Die Bewertung erfolgt hierbei anhand
   der Anzahl der vergleichbaren Referenzen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur
   Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland
   vom 22. Oktober 2015 (Bundesförderrichtlinie).
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Folgende Angaben der Bewerber zu ihrer fachlichen Befähigung sind
   erforderlich:
    Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw.
   Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl
   sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer),
    Eigenerklärung über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6
   Telekommunikationsgesetz.
   Angaben zur persönlichen Lage:
    Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine die Zuverlässigkeit des
   Bewerbers in Frage stellenden, rechtskräftigen Verurteilungen nach §
   123 Abs. 1 bis 3 GWB von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen
   zuzurechnen ist, vorliegen,
    Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine der in § 124 Abs.1 GWB
   aufgeführten Aussagen auf das Unternehmen sowie zugehörige
   Nachunternehmer zutreffen und dass gegen den Bewerber kein Ermittlungs-
   oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen
   gesetzliche Vorschriften anhängig ist, die als schwere Verfehlung im
   Sinne des § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte,
    Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten drei
   Jahren nicht wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
   (SchwarzArbG) oder des Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) rechtskräftig
   verurteilt worden ist,
    Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Voraussetzungen für
   einen Ausschluss nach §19 Abs.1 des Gesetzes zur Regelung eines
   allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen,
    Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Firma die Bestimmungen
   des Niedersächsischen Tariftreue und Vergabegesetzes (NTVergG) einhält
   und im Auftragsfall einhalten wird; sowie
    Eigenerklärung des Bewerbers zur Kenntnisnahme der
   Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen im Falle eines
   Förderbescheids entsprechend der Richtlinie Förderung zur
   Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Auflistung kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Eigenerklärung über Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung (§
   45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 1 Mio. EUR für
   Personenschäden und über 3 Mio. EUR für Sachschäden bei einem in einem
   Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
   Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder
   Eigenerklärung, dass im Falle des Zuschlages eine entsprechende
   Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird,
    bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne
   Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide
   Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den
   geforderten Deckungssummen abgesichert sein,
    Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m.
   Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den
   letzten drei Geschäftsjahren sowie über den Umsatz bezüglich der
   besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils
   bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre,
    Vorlage von testierten Bilanzen oder Bilanzauszügen und Gewinn und
   Verlustrechnungen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V.
   m. Abs. 4 Nr. 3 VgV bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, falls
   deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem
   das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist;
    auf Nachfrage Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw.
   Bonitätsbeurteilung (z. B. durch die Creditreform AG).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Auflistung kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Vorlage von mind. 3 Referenzen vergleichbarer Projekte im Ausbau von
   vergleichbaren NGA-Netzen, in denen der Ausbau bereits abgeschlossen
   und die Inbetriebnahme erfolgt ist (kurze Beschreibung von Art und
   Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des
   jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines
   Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3
   Nr. 1 VgV,
    Vorlage von mind. 3 Referenzen vergleichbarer Projekte im Betrieb von
   vergleichbaren NGA-Netzen mit einer bereits laufenden Betriebsdauer von
   mindestens zwei Jahren (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie
   Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen
   Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie
   entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Für die Gewährung der Fördermaßnahme wird der Auftraggeber neben dem
   Abschluss einer Haftpflichtversicherung entsprechende Sicherheiten
   verlangen. Die Regelung dieser Sicherheiten wird Gegenstand des
   Verhandlungsverfahrens (2. Teil dieses Verfahrens) sowie des
   abzuschließenden Kooperationsvertrages sein. Grundsätzlich bestehen
   folgende Möglichkeiten zur Absicherung der Verpflichtungen:
   Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, Vereinbarung
   einer Vertragsstrafe, entsprechende Patronatserklärungen und/oder
   Vertragserfüllungsbürgschaften. Die wesentlichen Finanzierungs- und
   Zahlungsbedingungen werden sich aus dem Kooperationsvertrag ergeben.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 15/08/2018
   Ortszeit: 11:30
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 31/08/2018
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 10 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die für den Teilnahmewettbewerb notwendigen Formulare sind erhältlich
   unter:
   [4]www.breitbandausschreibungen.de
   Die Bieter müssen ihren Teilnahmeantrag unter Beifügung der angefragten
   Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen und äußerlich
   gekennzeichneten Umschlag in unterzeichneter Schriftform bis zu dem
   unter Abschnitt IV.2.2) genannten Schlusstermin einreichen. Der
   Teilnahmeantrag ist an die in Abschnitt I.1 genannte Kontaktstelle zu
   senden und wie folgt zu kennzeichnen:
   Nicht Öffnen Teilnahmewettbewerb
   NGA-Breitbandausbau in der Stadt Wilhelmshaven
   Die Teilnahmeanträge sind in einfacher Ausfertigung einzureichen.
   Zusätzlich sind die Teilnahmeanträge auf einem digitalen Datenträger
   gespeichert einzureichen. Teilnahmeanträge, die in elektronischer Form
   (E-Mail etc.) oder nach Fristablauf an die Kontaktstelle eingereicht
   werden, werden ausgeschlossen.
   Bewerberfragen sind ausschließlich schriftlich über die Kontaktstelle
   an den Auftraggeber zu richten. Um Bewerberfragen und die Antworten des
   Auftraggebers im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs interessierten
   Bewerbern zugänglich machen zu können, besteht für die Bewerber die
   Möglichkeit, sich zu diesem Zweck bis zum 15.8.2018 bei der
   Kontaktstelle schriftlich oder in Textform unter Angabe eines
   Empfangsberechtigten zu registrieren.
   Der Bieter muss sämtliche Unterauftragnehmer, an die er Leistungen
   vergibt, spätestens in seinem Angebot benennen. Beruft sich der
   Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bereits im Teilnahmewettbewerb auf
   die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Unterauftragnehmer)
   gelten die in Ziffer III.1) genannten Anforderungen. Die Auswechslung
   eines Unterauftragnehmers, auf den sich der Bewerber zum Nachweis der
   Eignung im Teilnahmewettbewerb berufen hat, ist nach Beendigung des
   Teilnahmewettbewerbs nicht zulässig.
   Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter
   für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung
   und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen
   Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff.
   GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung
   finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser
   Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen  insbesondere
   dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz 
   orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher
   Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
   Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht
   zur Leistung einer Beihilfe oder zum Abschluss eines Vertrages mit
   einem der Bewerber verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen
   Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt
   als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
   Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen
   Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die
   durch die Stadt Wilhelmshaven avisierten Fördermittel  gleich aus
   welchem Grund  nicht in dem geplanten Umfang akquiriert werden
   konnten.
   Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die
   den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem
   Teilnahmewettbewerb oder der Erstellung der Angebote entstehen können
   bzw. werden.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Niedersachsen beim Nds. Ministerium für
   Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
   Auf der Hude 2
   Lüneburg
   21339
   Deutschland
   Telefon: +49 4131151334
   E-Mail: [5]Manuela.Heise-Kardinahl@rv-lg.niedersachsen.de
   Fax: +49 4131152943
   Internet-Adresse: [6]http://www.mw.niedersachsen.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden
   entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit
   einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1.
   genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein
   Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag
   zulässig.
   Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der
   jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle
   rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht
   mehr rechtzeitig wenn:
    der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten
   Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen
   keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
    Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
   spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur
   Bewerbung gerügt worden sind;
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist
   gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind, auch im Falle einer
   rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn
   mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der
   Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Technische Betriebe Wilhelmshaven
   Freiligrathstraße 420
   Wilhelmshaven
   26386
   Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/07/2018
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References
   1. mailto:monika.eilts@wilhelmshaven.de?subject=TED
   2. http://www.tbw-whv.de/
   3. http://www.breitbandausschreibungen.de/
   4. http://www.breitbandausschreibungen.de/
   5. mailto:Manuela.Heise-Kardinahl@rv-lg.niedersachsen.de?subject=TED
   6. http://www.mw.niedersachsen.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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