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Ausschreibung: Kommunikationsinfrastruktur - DE-Wilhelmshaven
Kommunikationsinfrastruktur
Dokument Nr...: 308368-2018 (ID: 2018071709242566306)
Veröffentlicht: 17.07.2018
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DE-Wilhelmshaven: Kommunikationsinfrastruktur
2018/S 135/2018 308368
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Wilhelmshaven Möglichkeit der Inanspruchnahme von
Investitionsbeihilfen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs eines
NGA-Netzes
Freiligrathstraße 420
Wilhelmshaven
26386
Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Wilhelmshaven Submissionsstelle Techn. Rathaus
Zimmer 6/9, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven, Deutschland
Telefon: +49 4421162616
E-Mail: [1]monika.eilts@wilhelmshaven.de
Fax: +49 4421162754
NUTS-Code: DEA24
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.tbw-whv.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]www.breitbandausschreibungen.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum Zwecke
der Errichtung und des Betriebs eines NGA-Netzes.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32571000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die in der
kreisfreien Stadt Wilhelmshaven gelegenen, noch unterversorgten
Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz erschlossen werden.
Das NGA unterversorgte Gebiet der Stadt Wilhelmshaven umfasst 14
Ausbaugebiete im dünn besiedelten Außenbereich der Stadt und weist eine
Einwohnerdichte von 61,6 Einwohnern/km^2 auf.
Neben 25 Privathaushalten sollen auch 175 ausgewiesene
Gewerbeunternehmen im Ausbaugebiet mit einer leistungsfähigen
Breitbandinfrastruktur versorgt werden.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur
Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist
verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive
Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine
Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende
Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE945
Hauptort der Ausführung:
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
Gewährung von Investitionsbeihilfen für die Errichtung einer
NGA-Breitbandinfrastruktur in der kreisfreien Stadt Wilhelmshaven.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen
zu ermöglichen, die in der kreisfreien Stadt Wilhelmshaven gelegenen,
noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu
erschließen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den privaten
Haushalten flächendeckend mit einem Erschließungsgrad von 100 % der
im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse sowie
den ausgewiesenen Gewerbeanschlüssen eine Übertragungsrate von
mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung
stellen.
Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigen die
Technischen Betriebe Wilhelmshaven, zur Erbringung der vorgenannten
Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu
ermitteln.
Die Gebietskulisse des NGA-Breitbandausbauvorhabens ist der Karte
Anlage: Ausbaugebiete WHV zu entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 84
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Sollte die Durchführung der Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als
sechs Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der
Auftraggeber die Teilnahmeanträge auf Basis der in Ziffer III.1) der
Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise und -erklärungen in eine
qualitative Reihenfolge bringen. Die Bewertung erfolgt hierbei anhand
der Anzahl der vergleichbaren Referenzen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur
Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland
vom 22. Oktober 2015 (Bundesförderrichtlinie).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Folgende Angaben der Bewerber zu ihrer fachlichen Befähigung sind
erforderlich:
Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw.
Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl
sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer),
Eigenerklärung über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6
Telekommunikationsgesetz.
Angaben zur persönlichen Lage:
Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine die Zuverlässigkeit des
Bewerbers in Frage stellenden, rechtskräftigen Verurteilungen nach §
123 Abs. 1 bis 3 GWB von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, vorliegen,
Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine der in § 124 Abs.1 GWB
aufgeführten Aussagen auf das Unternehmen sowie zugehörige
Nachunternehmer zutreffen und dass gegen den Bewerber kein Ermittlungs-
oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen
gesetzliche Vorschriften anhängig ist, die als schwere Verfehlung im
Sinne des § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte,
Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten drei
Jahren nicht wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
(SchwarzArbG) oder des Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) rechtskräftig
verurteilt worden ist,
Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Voraussetzungen für
einen Ausschluss nach §19 Abs.1 des Gesetzes zur Regelung eines
allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen,
Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Firma die Bestimmungen
des Niedersächsischen Tariftreue und Vergabegesetzes (NTVergG) einhält
und im Auftragsfall einhalten wird; sowie
Eigenerklärung des Bewerbers zur Kenntnisnahme der
Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen im Falle eines
Förderbescheids entsprechend der Richtlinie Förderung zur
Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Auflistung kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung über Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung (§
45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 1 Mio. EUR für
Personenschäden und über 3 Mio. EUR für Sachschäden bei einem in einem
Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder
Eigenerklärung, dass im Falle des Zuschlages eine entsprechende
Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird,
bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne
Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide
Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den
geforderten Deckungssummen abgesichert sein,
Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m.
Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den
letzten drei Geschäftsjahren sowie über den Umsatz bezüglich der
besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils
bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre,
Vorlage von testierten Bilanzen oder Bilanzauszügen und Gewinn und
Verlustrechnungen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V.
m. Abs. 4 Nr. 3 VgV bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, falls
deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem
das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist;
auf Nachfrage Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw.
Bonitätsbeurteilung (z. B. durch die Creditreform AG).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Auflistung kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Vorlage von mind. 3 Referenzen vergleichbarer Projekte im Ausbau von
vergleichbaren NGA-Netzen, in denen der Ausbau bereits abgeschlossen
und die Inbetriebnahme erfolgt ist (kurze Beschreibung von Art und
Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des
jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines
Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3
Nr. 1 VgV,
Vorlage von mind. 3 Referenzen vergleichbarer Projekte im Betrieb von
vergleichbaren NGA-Netzen mit einer bereits laufenden Betriebsdauer von
mindestens zwei Jahren (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie
Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen
Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie
entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Für die Gewährung der Fördermaßnahme wird der Auftraggeber neben dem
Abschluss einer Haftpflichtversicherung entsprechende Sicherheiten
verlangen. Die Regelung dieser Sicherheiten wird Gegenstand des
Verhandlungsverfahrens (2. Teil dieses Verfahrens) sowie des
abzuschließenden Kooperationsvertrages sein. Grundsätzlich bestehen
folgende Möglichkeiten zur Absicherung der Verpflichtungen:
Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, Vereinbarung
einer Vertragsstrafe, entsprechende Patronatserklärungen und/oder
Vertragserfüllungsbürgschaften. Die wesentlichen Finanzierungs- und
Zahlungsbedingungen werden sich aus dem Kooperationsvertrag ergeben.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/08/2018
Ortszeit: 11:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 31/08/2018
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 10 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die für den Teilnahmewettbewerb notwendigen Formulare sind erhältlich
unter:
[4]www.breitbandausschreibungen.de
Die Bieter müssen ihren Teilnahmeantrag unter Beifügung der angefragten
Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen und äußerlich
gekennzeichneten Umschlag in unterzeichneter Schriftform bis zu dem
unter Abschnitt IV.2.2) genannten Schlusstermin einreichen. Der
Teilnahmeantrag ist an die in Abschnitt I.1 genannte Kontaktstelle zu
senden und wie folgt zu kennzeichnen:
Nicht Öffnen Teilnahmewettbewerb
NGA-Breitbandausbau in der Stadt Wilhelmshaven
Die Teilnahmeanträge sind in einfacher Ausfertigung einzureichen.
Zusätzlich sind die Teilnahmeanträge auf einem digitalen Datenträger
gespeichert einzureichen. Teilnahmeanträge, die in elektronischer Form
(E-Mail etc.) oder nach Fristablauf an die Kontaktstelle eingereicht
werden, werden ausgeschlossen.
Bewerberfragen sind ausschließlich schriftlich über die Kontaktstelle
an den Auftraggeber zu richten. Um Bewerberfragen und die Antworten des
Auftraggebers im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs interessierten
Bewerbern zugänglich machen zu können, besteht für die Bewerber die
Möglichkeit, sich zu diesem Zweck bis zum 15.8.2018 bei der
Kontaktstelle schriftlich oder in Textform unter Angabe eines
Empfangsberechtigten zu registrieren.
Der Bieter muss sämtliche Unterauftragnehmer, an die er Leistungen
vergibt, spätestens in seinem Angebot benennen. Beruft sich der
Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bereits im Teilnahmewettbewerb auf
die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Unterauftragnehmer)
gelten die in Ziffer III.1) genannten Anforderungen. Die Auswechslung
eines Unterauftragnehmers, auf den sich der Bewerber zum Nachweis der
Eignung im Teilnahmewettbewerb berufen hat, ist nach Beendigung des
Teilnahmewettbewerbs nicht zulässig.
Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter
für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung
und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen
Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff.
GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung
finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser
Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen insbesondere
dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz
orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher
Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht
zur Leistung einer Beihilfe oder zum Abschluss eines Vertrages mit
einem der Bewerber verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen
Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt
als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen
Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die
durch die Stadt Wilhelmshaven avisierten Fördermittel gleich aus
welchem Grund nicht in dem geplanten Umfang akquiriert werden
konnten.
Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die
den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem
Teilnahmewettbewerb oder der Erstellung der Angebote entstehen können
bzw. werden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Niedersachsen beim Nds. Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
Telefon: +49 4131151334
E-Mail: [5]Manuela.Heise-Kardinahl@rv-lg.niedersachsen.de
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: [6]http://www.mw.niedersachsen.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit
einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1.
genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein
Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag
zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der
jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle
rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht
mehr rechtzeitig wenn:
der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen
keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur
Bewerbung gerügt worden sind;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist
gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind, auch im Falle einer
rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn
mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der
Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Technische Betriebe Wilhelmshaven
Freiligrathstraße 420
Wilhelmshaven
26386
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/07/2018
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1. mailto:monika.eilts@wilhelmshaven.de?subject=TED
2. http://www.tbw-whv.de/
3. http://www.breitbandausschreibungen.de/
4. http://www.breitbandausschreibungen.de/
5. mailto:Manuela.Heise-Kardinahl@rv-lg.niedersachsen.de?subject=TED
6. http://www.mw.niedersachsen.de/
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