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Ausschreibung: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör - DE-München
Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
Computeranlagen und Zubehör
Dokument Nr...: 307708-2018 (ID: 2018071709114265656)
Veröffentlicht: 17.07.2018
*
DE-München: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
2018/S 135/2018 307708
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung;
Hofgartenstraße 8
München
80539
Deutschland
Kontaktstelle(n): Sachgebiet IT-Vergabemanagement
E-Mail: [1]IT-Vergabe@gv.mpg.de
Fax: +49 8921081367
NUTS-Code: DE212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.mpg.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_De
tails&TenderOID=54321-Tender-1648941ddcb-37f093bdaf3f58de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]www.tender24.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
unter: [5]www.tender24.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Einrichtung des Privaten Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Netzwerkkomponenten 2018
Referenznummer der Bekanntmachung: 8407 0805 0133
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32000000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von
Netzwerkkomponenten mittels Rahmenvereinbarung in 3 Losen mit 3 bzw. 6
Wirtschaftsteilnehmern.
Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten
zusammen:
1) Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für MPG;
2) Verkauf und Lieferung von Netzwerkkomponenten inklusive Zubehör;
3) Ergänzende Leistungen:
a) Serviceleistungen (z. B. Reparatur, Austausch, im Einzelfall Support
vor Ort);
b) Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen
Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u. a. Benutzer- und
Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und
Inbetriebnahme) und Downloads (u. a. Updates der Betriebssoftware,
aktuelle Treiber, etc.);
c) Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z. B.
Störungsmeldung, erste Störungsdiagnose);
d) Berichtswesen (Reporting) mit Berichten über Einzelaufträge und das
vereinbarte Sortiment.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Geräteklasse 1
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32000000
30200000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212
Hauptort der Ausführung:
München (Generalverwaltung), Institute und Einrichtungen der
Max-Planck-Gesellschaft sowie die rechtlich selbständigen
Organisationseinheiten in Mülheim, Düsseldorf, Hamburg und Frankfurt
a.M.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Alle Kapitel und Anlagenverweise beziehen sich auf die
Vergabeunterlagen (VU)!
Gegenstand dieses Loses 1 ist die Beschaffung von Netzwerkkomponenten
mittels Rahmenvereinbarung mit 3 Wirtschaftsteilnehmern.
Als Netzwerkkomponenten werden im Rahmen dieser Ausschreibung Switches
und Router verstanden, die bei den Bedarfsträgern des Auftraggebers zum
Aufbau einer Netzwerk-Infrastruktur genutzt werden.
Die Beschaffung erfolgt zur Deckung des Bedarfs der bestehenden
heterogenen Systemlandschaften in den unterschiedlichen Instituten und
Einrichtungen. Das von der MPG benötigte und in diesen
Vergabeunterlagen beschriebene Produktportfolio muss vom künftigen
Auftragnehmer angeboten werden und über eine Anbindung des Online-Shops
an das SRM-System der MPG abrufbar sein.
Geräteklasse 1: Installationsswitch (dieses Los 1)
Mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen.
Bieter dürfen Angebote auch für alle Lose abgeben, sofern sie in der
Lage sind, das geforderte Produktportfolio mit geeigneten Geräten
abzudecken. Wenn ein Bieter Angebote für mehrere Lose abgibt, muss er
sich für jedes Los auf einen Hersteller festlegen.
Die Beschaffung von WLAN-Komponenten ist nicht Gegenstand des
vorliegenden Vergabeverfahrens, da diese von einer anderen
Rahmenvereinbarung abgedeckt wird, die parallel zu der vorliegenden in
den Wettbewerb gestellt wird.
Ebenfalls nicht Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die
Beschaffung von SAN-Switches, die ebenfalls von einer anderen
Rahmenvereinbarung abgedeckt werden.
Mit umfasst vom hiesigen Vergabeverfahren und damit Vergabegegenstand
sind jedoch neben der Lieferung von Netzwerkkomponenten auch
Serviceleistungen sowie die Beschaffung von Netzwerkkomponenten-Zubehör
aus einem vielfältigen Sortiment.
Die Generalverwaltung sowie die Institute und Einrichtungen der
Max-Planck-Gesellschaft müssen die Netzwerkkomponenten und das
jeweilige Zubehör eigenständig im Online-Shop des Auftragnehmers
innerhalb des vertraglich vereinbarten Sortiments individuell
zusammenstellen soweit eine Individualisierung (z. B. Module bei
modularen Switches) technisch möglich ist auswählen und frei
konfigurieren können. Zudem müssen sie hierfür den Einzel- und
Gesamtpreis (aufgegliedert nach den Leistungsbestandteilen) angezeigt
bekommen. Diese Ansicht muss ausgedruckt werden können.
Zusätzlich müssen im Online-Shop für jede angebotene Netzwerkkomponente
auch Serviceleistungen (Teil der sog. ergänzenden Leistungen)
individuell auswählbar sein.
Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten
zusammen:
1) Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für die
MPG;
2) Verkauf und Lieferung von Netzwerkkomponenten inklusive Zubehör
(wobei das Zubehör isoliert bestellbar ist);
3) Ergänzende Leistungen:
a) Serviceleistungen (z.B. Reparatur, Austausch, im Einzelfall Support
vor Ort);
b) Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen
Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u. a. Benutzer- und
Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und
Inbetriebnahme) und Downloads (u. a. Updates der Betriebssoftware,
aktuelle Treiber, etc.);
c) Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z.B.
Störungsmeldung, erste Störungsdiagnose);
d) Berichtswesen (Reporting) mit Berichten über Einzelaufträge und das
vereinbarte Sortiment.
Im Online-Shop muss für jede Netzwerkkomponente standardmäßig der Kauf
ohne Service (aber mit der gesetzlichen Gewährleistung) vorausgewählt
sein. Zu den Netzwerkkomponenten müssen zudem optional eine 12 Monate
Vor-Ort-Garantie und eine 36 Monate Vor-Ort-Garantie auswählbar sein.
Optional ist eine Verlängerung der Laufzeit auf 60 Monate anzubieten
(vgl. dazu Kapitel 2.7.2).
Die Preise für Netzwerkkomponenten und deren Zubehör müssen sich dabei
an den Marktpreisen orientieren.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 29/11/2018
Ende: 28/11/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Angebote können elektronisch (siehe Kapitel 1.10.1 der VU) oder
konventionell in Papierform (siehe Kapitel 1.10.2 der VU) abgegeben
werden. Die Einreichung von Angeboten per E-Mail oder per Telefax ist
nicht zulässig!
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Geräteklassen 2 bis 5
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32000000
30200000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212
Hauptort der Ausführung:
München (Generalverwaltung), Institute und Einrichtungen der
Max-Planck-Gesellschaft sowie die rechtlich selbständigen
Organisationseinheiten in Mülheim, Düsseldorf, Hamburg und Frankfurt
a.M.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
alle Kapitel und Anlagenverweise beziehen sich auf die
Vergabeunterlagen (VU)!
Gegenstand dieses Loses 2 ist die Beschaffung von Netzwerkkomponenten
mittels Rahmenvereinbarung mit 6 Wirtschaftsteilnehmern.
Als Netzwerkkomponenten werden im Rahmen dieser Ausschreibung Switches
und Router verstanden, die bei den Bedarfsträgern des Auftraggebers zum
Aufbau einer Netzwerk-Infrastruktur genutzt werden.
Die Beschaffung erfolgt zur Deckung des Bedarfs der bestehenden
heterogenen Systemlandschaften in den unterschiedlichen Instituten und
Einrichtungen. Das von der MPG benötigte und in diesen
Vergabeunterlagen beschriebene Produktportfolio muss vom künftigen
Auftragnehmer angeboten werden und über eine Anbindung des Online-Shops
an das SRM-System der MPG abrufbar sein.
Geräteklasse 2: Desktop Switch (dieses Los 2),
Geräteklasse 3: Access Switch (dieses Los 2),
Geräteklasse 4: L3 Distribution Switch (dieses Los 2),
Geräteklasse 5: Core Router (dieses Los 2).
Mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen.
Bieter dürfen Angebote auch für alle Lose abgeben, sofern sie in der
Lage sind, das geforderte Produktportfolio mit geeigneten Geräten
abzudecken. Wenn ein Bieter Angebote für mehrere Lose abgibt, muss er
sich für jedes Los auf einen Hersteller festlegen.
Die Beschaffung von WLAN-Komponenten ist nicht Gegenstand des
vorliegenden Vergabeverfahrens, da diese von einer anderen
Rahmenvereinbarung abgedeckt wird, die parallel zu der vorliegenden in
den Wettbewerb gestellt wird.
Ebenfalls nicht Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die
Beschaffung von SAN-Switches, die ebenfalls von einer anderen
Rahmenvereinbarung abgedeckt werden.
Mit umfasst vom hiesigen Vergabeverfahren und damit Vergabegegenstand
sind jedoch neben der Lieferung von Netzwerkkomponenten auch
Serviceleistungen sowie die Beschaffung von Netzwerkkomponenten-Zubehör
aus einem vielfältigen Sortiment.
Die Generalverwaltung sowie die Institute und Einrichtungen der
Max-Planck-Gesellschaft müssen die Netzwerkkomponenten und das
jeweilige Zubehör eigenständig im Online-Shop des Auftragnehmers
innerhalb des vertraglich vereinbarten Sortiments individuell
zusammenstellen - soweit eine Individualisierung (z. B. Module bei
modularen Switches) technisch möglich ist, auswählen und frei
konfigurieren können. Zudem müssen sie hierfür den Einzel- und
Gesamtpreis (aufgegliedert nach den Leistungsbestandteilen) angezeigt
bekommen. Diese Ansicht muss ausgedruckt werden können.
Zusätzlich müssen im Online-Shop für jede angebotene Netzwerkkomponente
auch Serviceleistungen (Teil der sog. ergänzenden Leistungen)
individuell auswählbar sein.
Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten
zusammen:
1) Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für die
MPG;
2) Verkauf und Lieferung von Netzwerkkomponenten inklusive Zubehör
(wobei das Zubehör isoliert bestellbar ist);
3) Ergänzende Leistungen:
a) Serviceleistungen (z. B. Reparatur, Austausch, im Einzelfall Support
vor Ort);
b) Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen
Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u. a. Benutzer- und
Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und
Inbetriebnahme) und Downloads (u. a. Updates der Betriebssoftware,
aktuelle Treiber, etc.);
c) Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z. B.
Störungsmeldung, erste Störungsdiagnose);
d) Berichtswesen (Reporting) mit Berichten über Einzelaufträge und das
vereinbarte Sortiment.
Im Online-Shop muss für jede Netzwerkkomponente standardmäßig der Kauf
ohne Service (aber mit der gesetzlichen Gewährleistung) vorausgewählt
sein. Zu den Netzwerkkomponenten müssen zudem optional eine 12 Monate
Vor-Ort-Garantie und eine 36 Monate Vor-Ort-Garantie auswählbar sein.
Optional ist eine Verlängerung der Laufzeit auf 60 Monate anzubieten
(vgl. dazu Kapitel 2.7.2).
Die Preise für Netzwerkkomponenten und deren Zubehör müssen sich dabei
an den Marktpreisen orientieren.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 29/11/2018
Ende: 28/11/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Angebote können elektronisch (siehe Kapitel 1.10.1 der VU) oder
konventionell in Papierform (siehe Kapitel 1.10.2 der VU) abgegeben
werden. Die Einreichung von Angeboten per E-Mail oder per Telefax ist
nicht zulässig!
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Geräteklassen 6 und 7
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32000000
30200000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212
Hauptort der Ausführung:
München (Generalverwaltung), Institute und Einrichtungen der
Max-Planck-Gesellschaft sowie die rechtlich selbständigen
Organisationseinheiten in Mülheim, Düsseldorf, Hamburg und Frankfurt
a.M.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Alle Kapitel und Anlagenverweise beziehen sich auf die
Vergabeunterlagen (VU)!
Gegenstand dieses Loses 3 ist die Beschaffung von Netzwerkkomponenten
mittels Rahmenvereinbarung mit 6 Wirtschaftsteilnehmern.
Als Netzwerkkomponenten werden im Rahmen dieser Ausschreibung Switches
und Router verstanden, die bei den Bedarfsträgern des Auftraggebers zum
Aufbau einer Netzwerk-Infrastruktur genutzt werden.
Die Beschaffung erfolgt zur Deckung des Bedarfs der bestehenden
heterogenen Systemlandschaften in den unterschiedlichen Instituten und
Einrichtungen. Das von der MPG benötigte und in diesen
Vergabeunterlagen beschriebene Produktportfolio muss vom künftigen
Auftragnehmer angeboten werden und über eine Anbindung des Online-Shops
an das SRM-System der MPG abrufbar sein.
Geräteklasse 6: Datacenter Access Switch (dieses Los 3),
Geräteklasse 7: Datacenter Core Switch (dieses Los 3)
Mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen.
Bieter dürfen Angebote auch für alle Lose abgeben, sofern sie in der
Lage sind, das geforderte Produktportfolio mit geeigneten Geräten
abzudecken. Wenn ein Bieter Angebote für mehrere Lose abgibt, muss er
sich für jedes Los auf einen Hersteller festlegen.
Die Beschaffung von WLAN-Komponenten ist nicht Gegenstand des
vorliegenden Vergabeverfahrens, da diese von einer anderen
Rahmenvereinbarung abgedeckt wird, die parallel zu der vorliegenden in
den Wettbewerb gestellt wird.
Ebenfalls nicht Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die
Beschaffung von SAN-Switches, die ebenfalls von einer anderen
Rahmenvereinbarung abgedeckt werden.
Mit umfasst vom hiesigen Vergabeverfahren und damit Vergabegegenstand
sind jedoch neben der Lieferung von Netzwerkkomponenten auch
Serviceleistungen sowie die Beschaffung von Netzwerkkomponenten-Zubehör
aus einem vielfältigen Sortiment.
Die Generalverwaltung sowie die Institute und Einrichtungen der
Max-Planck-Gesellschaft müssen die Netzwerkkomponenten und das
jeweilige Zubehör eigenständig im Online-Shop des Auftragnehmers
innerhalb des vertraglich vereinbarten Sortiments individuell
zusammenstellen - soweit eine Individualisierung (z. B. Module bei
modularen Switches) technisch möglich ist, auswählen und frei
konfigurieren können. Zudem müssen sie hierfür den Einzel- und
Gesamtpreis (aufgegliedert nach den Leistungsbestandteilen) angezeigt
bekommen. Diese Ansicht muss ausgedruckt werden können.
Zusätzlich müssen im Online-Shop für jede angebotene Netzwerkkomponente
auch Serviceleistungen (Teil der sog. ergänzenden Leistungen)
individuell auswählbar sein.
Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten
zusammen:
1) Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für die
MPG;
2) Verkauf und Lieferung von Netzwerkkomponenten inklusive Zubehör
(wobei das Zubehör isoliert bestellbar ist);
3) Ergänzende Leistungen:
a) Serviceleistungen (z. B. Reparatur, Austausch, im Einzelfall Support
vor Ort);
b) Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen
Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u. a. Benutzer- und
Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und
Inbetriebnahme) und Downloads (u. a. Updates der Betriebssoftware,
aktuelle Treiber, etc.);
c) Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z. B.
Störungsmeldung, erste Störungsdiagnose);
d) Berichtswesen (Reporting) mit Berichten über Einzelaufträge und das
vereinbarte Sortiment.
Im Online-Shop muss für jede Netzwerkkomponente standardmäßig der Kauf
ohne Service (aber mit der gesetzlichen Gewährleistung) vorausgewählt
sein. Zu den Netzwerkkomponenten müssen zudem optional eine 12 Monate
Vor-Ort-Garantie und eine 36 Monate Vor-Ort-Garantie auswählbar sein.
Optional ist eine Verlängerung der Laufzeit auf 60 Monate anzubieten
(vgl. dazu Kapitel 2.7.2).
Die Preise für Netzwerkkomponenten und deren Zubehör müssen sich dabei
an den Marktpreisen orientieren.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 29/11/2018
Ende: 28/11/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Angebote können elektronisch (siehe Kapitel 1.10.1 der VU) oder
konventionell in Papierform (siehe Kapitel 1.10.2 der VU) abgegeben
werden. Die Einreichung von Angeboten per E-Mail oder per Telefax ist
nicht zulässig!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Alle Kapitel und Anlagenverweise beziehen sich auf die
Vergabeunterlagen (VU)!
I) Der Bieter hat das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§
123 oder 124 GWB für jedes Angebot nachzuweisen (vgl. § 42 Abs. 1 VgV).
Hierzu hat der Bieter unter Verwendung der Anlage 7 zu erklären, dass
keiner der dort genannten Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 GWB
vorliegt.
Die Angaben müssen vollständig erfolgen und die Fragen vollständig
beantwortet werden. Auf die Möglichkeit der Selbstreinigung nach § 125
GWB wird hingewiesen. Hat der Bieter entsprechende
Selbstreinigungsaßnahmen ergriffen, sind diese ebenfalls auf
gesondertem Dokument darzustellen.
Die Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124
GWB sind zwingend von jedem Unternehmen (d. h. auch von denjenigen
Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft sowie von jedem
Mitglied einer BG) mit dem Angebot einzureichen.
Bei Verwendung der EEE (vgl. hierzu Kapitel 1.16.3) hat der Bieter die
entsprechenden Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§
123, 124 GWB in Teil III der EEE vorzunehmen.
Hinweis auf Einholung der Auskunft nach § 150a GewO bzw. Abfragepflicht
nach § 6 WRegG:
Der Auftraggeber ist seit Inkrafttreten des Wettbewerbsregistergesetzes
bei Aufträgen ab einem geschätzten Nettoauftragswert von 30 000 EUR vor
der Zuschlagserteilung zur Abfrage von Eintragungen des Bestbieters im
Wettbewerbsregister verpflichtet. Bis zur vollständigen Einrichtung des
Wettbewerbsregisters wird der Auftraggeber für die Bieter, die für den
Zuschlag infrage kommen, vor der Zuschlagserteilung einen Auszug aus
dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz
anfordern (§ 19 Abs. 4 MiLoG).
II) Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer und Befähigung zur Berufsausübung
[EK-02 EK-03]
Folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer und folgende Nachweise über
die Befähigung zur Berufsausübung sind zwingend von jedem Unternehmen
(Bieter, Nachunternehmer, Mitglieder einer BG usw.) auf einem
gesonderten Dokument bzw. ggf. in der EEE vorzunehmen und mit dem
Angebot einzureichen.
1) Unternehmensdarstellung [EK-02]
Verlangt werden folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer
(Unternehmensdarstellung):
Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer,
Kontaktperson und -daten (Tel., E-Mail, ggf. Internetadresse),
Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens,
eines kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i.S.d. der
Empfehlung der Kommission vom 6.5.2003 betreffend die Definition der
Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L
124 vom 20.5.2003, S. 36])
sowie falls gegeben die Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw.
Präqualifizierungssystems, in dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist
(dann Bezeichnung Verzeichnis und Eintragungs- bzw.
Zertifizierungsnummer; Angaben zum möglichen Abruf der Dokumente).
Darüber hinaus ist eine kurze textliche Darstellung über das
Leistungsspektrum des Bieters, sein Haupttätigkeitsgebiet, das
Gründungsjahr des Unternehmens sowie über die organisatorische
Gliederung des Unternehmens verlangt.
Die Angaben sind auf einem gesonderten Dokument gemäß Anlage 8
vorzunehmen und dem Angebot beizufügen.
Bei Verwendung der EEE hat der Bieter die Angaben in Teil II Abschnitt
A der EEE vorzunehmen und im Hinblick auf die weiteren Angaben das
Formblatt gemäß Anlage 8 zu verwenden.
2) Berufs- und Handelsregisterauszug [EK-03]
Der Nachweis der Berufs- oder Handelsregistereintragung ist durch
Vorlage eines aktuellen (d.h. die bestehenden aktuellen Gegebenheiten
wiedergebenden) Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist,
zu erbringen (oder ein gleichwertiger Nachweis zur Erlaubnis der
Berufsausübung, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister
eingetragen ist.)
Bei Verwendung der EEE hat der Bieter die entsprechende Angabe in Teil
IV Abschnitt A vorzunehmen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die
Vergabeunterlagen!
In Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat
der Bieter die nachfolgenden Angaben, Erklärungen oder Nachweise mit
jedem Angebot einzureichen.
Im Falle von Bietergemeinschaften oder dem Einsatz anderer Unternehmen
wird hinsichtlich des Eignungsnachweises nochmals auf die
entsprechenden Ausführungen in Kapitel 1.14 und 1.15 verwiesen.
Hinweis:
Bietergemeinschaften (BG) haben die unter diesem Kapitel 1.16.7
geforderten Angaben für jedes Mitglied der BG getrennt zu nennen. Auch
wenn die Bewertung in einer Gesamtschau erfolgt.
Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (zumindest
teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will,
haben der Bieter und das/die andere(n) Unternehmen die unter diesem
Kapitel geforderten Angaben getrennt zu nennen.
1) Abschluss einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung [EK-04]
Gefordert wird zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit des Bieters das Vorliegen einer Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe. Die
Versicherungssumme muss dabei pro Jahr
für Personen- und Sachschäden mindestens 2 Mio. EUR (2-fach
maximiert),
Sowie
für Vermögensschäden mindestens 100 000 EUR (2-fach maximiert)
Betragen.
Mit Angebotsabgabe muss der Bieter insofern erklären, dass er über eine
entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und
diese über die gesamte Laufzeit des Vertrages unterhalten wird.
Die entsprechende Erklärung zum Abschluss einer entsprechenden
Versicherung hat der Bieter durch Verwendung des Formblatts Erklärung
zur Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung, (Anlage 9) vorzunehmen
und zusammen mit einer Ablichtung der Versicherungspolice dem Angebot
beizufügen.
Hinweis: Im Falle einer BG haben alle Mitglieder das Vorliegen der
genannten Mindestdeckung zu erklären und nachzuweisen. Kann ein
Mitglied einer BG den Nachweis nicht führen, führt dieses zum
Ausschluss der BG als solcher. Im Falle der Eignungsleihe haben der
Bieter und das/die andere(n) Unternehmen das Vorliegen der genannten
Mindestdeckung zu erklären und nachzuweisen.
Bei Verwendung der EEE (vgl. hierzu Kapitel 1.16.3) ist die Erklärung
zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung in Teil IV Abschnitt B
der EEE sowie ebenfalls unter Verwendung der beigefügten Anlage 9
vorzunehmen.
2) Umsatzdarstellung [EK-05 EK-06]
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit hat der Bieter daher eine Erklärung über
den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens; [EK-05],
Sowie
den spezifischen Jahresumsatz des Unternehmens im Bereich Lieferung
von Netzwerkkomponenten [EK-06]
Jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
(2015-2017) abzugeben, sofern die entsprechenden Angaben verfügbar
sind.
Hinweis: Sofern für das Jahr 2017 noch keine abschließenden Zahlen
vorliegen, sind ausnahmsweise vorläufige sorgfältige Schätzungen
anzugeben und entsprechend zu kennzeichnen.
Die entsprechenden Angaben sind unter Verwendung des Formblatts
Umsatzdarstellung (Anlage 10) vorzunehmen und mit dem Angebot
einzureichen.
Bei Verwendung der EEE (vgl. hierzu Kapitel 1.16.3) sind die
entsprechenden Angaben in Teil IV Abschnitt B der EEE vorzunehmen.
Achtung:
Bietergemeinschaften (BG) haben die unter Kapitel 1.16.6 geforderten
Angaben für jedes Mitglied der BG getrennt zu nennen, auch wenn die
Beurteilung in einer Gesamtschau anhand der gemeinschaftlich addierten
Werte erfolgt (vgl. Kapitel 1.14).
Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung im Wege der
Eignungsleihe (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen
Unternehmen berufen will, haben der Bieter und das/die andere(n)
Unternehmen die hier geforderten Umsatzangaben getrennt zu nennen; auch
wenn die Bewertung in einer Gesamtschau erfolgt (vgl. Kapitel 1.15).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die
Vergabeunterlagen!
In Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit hat der
Bieter die nachfolgenden Angaben, Erklärungen oder Nachweise mit jedem
Angebot einzureichen.
Im Falle von Bietergemeinschaften (BG) oder dem Einsatz anderer
Unternehmen wird hinsichtlich des Eignungsnachweises auf die
entsprechenden Ausführungen in Kap. 1.14 und 1.15 verwiesen.
BGen haben die unter diesem Kap. geforderten Angaben für jedes Mitglied
der BG getrennt zu nennen. Auch wenn die Bewertung grundsätzlich in
einer Gesamtschau erfolgt, sofern nicht etwas Abweichendes nachfolgend
geregelt ist.
Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (zumindest
teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will,
haben der Bieter und das/die andere(n) Unternehmen die unter diesem
Kap. geforderten Angaben getrennt zu nennen.
1) Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement [EK-07]
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter jedem Angebot eine Beschreibung (ca. 2 DIN A4 Seiten) der
vorhandenen Qualitätssicherungsmaßnahmen und des vorhandenen
Qualitätsmanagementsystems für Leistungen, die mit den ausgeschriebenen
vergleichbar sind, beizufügen.
Zur Erfüllung des Kriteriums sind in der Beschreibung des
Qualitätsmanagementsystems mindestens folgende Themen zu behandeln:
Verantwortung der Leitung,
Management von Ressourcen,
Produktrealisierung,
Messung, Analyse und Verbesserungen,
Ständige Verbesserung des Qualitätsmanagementsystems.
Die entsprechenden Angaben sind auf einem gesonderten Dokument
vorzunehmen und mit dem Angebot einzureichen.
Bei Verwendung der EEE (vgl. Kap. 1.16.3) sind die entsprechenden
Angaben in Teil IV Abschnitt C der EEE sowie ebenfalls auf einem
gesonderten Dokument vorzunehmen.
Ausreichend zur Erfüllung des Kriteriums ist auch die Vorlage einer
entsprechenden, gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z. B. DIN EN
ISO 9001 oder gleichwertig).
2) Referenzen für den Onlineverkauf mit vergleichbaren Volumina [EK-08]
Gefordert wird zudem eine ausführliche Darstellung von min. 3
Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand hinsichtlich der
Umsatzvolumina und der Bestell- und Distributionswege vergleichbar
sind. Eine Referenz gilt dann als vergleichbar, wenn sie bezüglich
Aufgabenstellung und Größe hinsichtlich der in den Wettbewerb
gestellten Lieferung und ergänzenden Leistungen vergleichbar ist und
Aufträge zum Gegenstand hat, bei denen der Bieter/das Unternehmen sein
Lieferspektrum als elektronischen Katalog in Form eines Online-Shops an
das SAP-SRM 7.0 Modul zur Verfügung stellt.
Die Referenzen sind auf jeweils min. 1 DIN A4-Seite darzustellen.
3) Referenzen für die Umsetzung einer Anbindung an ein
EProcurement-System [EK-09]
Für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter wird
ferner vorausgesetzt, dass diese über Erfahrungen in der Umsetzung
einer Anbindung an ein eProcurement-System verfügen.
Gefordert wird zum Nachweis hierfür eine ausführliche Darstellung auf
2 bis 3 DIN A4 Seiten (ggf. unter Zuhilfenahme von Illustrationen)
der Erfahrung des Bieters bei der Implementierung der Anbindung seines
Lieferportfolio-Katalogs anhand konkreter Referenzprojekte aus den
letzten 3 Jahren, wobei hier insbesondere auf nachfolgende Punkte
einzugehen ist:
Web-Schnittstelle zu einem externen Lieferantenkatalog,
OCI-Schnittstelle an ein SAP-SRM 7.0-Bestell-System,
elektronische Übermittlung der Bestelldaten im XML-Format,
Maßnahmen zur Gewähr zu erwartender Sicherheitsanforderungen
(Authentizität der Bestellung, Vertraulichkeit und Integrität der
Daten, Verfügbarkeit der Schnittstelle).
Die unter 2. und 3. gen. Referenzen müssen laufende oder abgeschlossene
Projekte aus den letzten 3 Jahren umfassen d. h. die genannten
Referenzen dürfen nicht vor dem 13.7.2015 abgeschlossen worden sein
(Mindestbedingung für die Wertbarkeit einer Referenz); der Projektstart
darf vor dem genannten Termin liegen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Alle Kapitel- und Anlagenverweise beziehen sich auf die
Vergabeunterlagen (VU)!
1) Benennung Hersteller und Herstellerbindung (Kap. 1.17.1 i.V.m.
Anlage 2) [XK-01];
2) Verpflichtung gegenüber IAO-Kernarbeitsnormen (Kap. 1.17.1 i.V.m.
Anlage 12) [XK-02];
3) Verpflichtung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen
(Kap. 1.17.3 i.V.m. Anlage 13) [XK-03].
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Bei Rahmenvereinbarungen Begründung, falls die Laufzeit der
Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:
Dies ist bedingt durch den Umstand, dass bei dem Wechsel des
Auftragnehmers u. bei der Einarbeitung in die Prozesse ein sehr großer
Aufwand entstehen wird. Dies hat seinen Ursprung in der Komplexität des
Vergabegegenstandes - Lieferung v. Netzwerkkomponenten sowie Erstellung
eines Onlineshops u. einer Onlineplattform. Laufzeit des Vertrages muss
deshalb im Verhältnis z. Auftragsgegenstand stehen.
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/09/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 19/10/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 14/09/2018
Ortszeit: 12:01
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Alle Kapitel- und Anlagenverweise beziehen sich auf die
Vergabeunterlagen (VU)!
Ein Angebot ist nach folgender Gliederung zu strukturieren, wobei die
Reihenfolge der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise
einzuhalten ist:
1) Individuelles Anschreiben des Bieters mit Datum und im Falle eines
schriftlichen Angebots (vgl. Kapitel 1.10.2) mit eigenhändiger
Unterschrift;
Hinweis: das Anschreiben zum Angebot ist durch den Bieter individuell,
d. h. auf einem gesonderten Dokument zu erstellen und mit dem Angebot
einzureichen d. h. im Falle eines elektronischen Angebots (vgl.
Kapitel 1.10.1) als PDF Dokument entsprechend hochzuladen. Das vom
Vergabeportal AI-Manager zur Verfügung gestellte Anschreiben ist
nicht zu verwenden und wenn lediglich unausgefüllt beizulegen.
Im Falle eines elektronischen Angebots (vgl. Kapitel 1.10.1) erklärt
der Bieter mit Hochladen des in Textform abzugebenden
Angebotsschreibens rechtsverbindlich seinen Rechtsbindungswillen in
Bezug auf sein gesamtes Angebot sowie sein Einverständnis, sich an sein
Angebot bis zum Ablauf der Bindefrist (vgl. Kapitel 1.8) gebunden zu
halten.
2) Angaben und Erklärungen zur Bietergemeinschaft gemäß Anlage 3
(vgl. Kapitel 1.14);
3) Erklärung Angaben/Verzeichnis über Teilleistungen anderer
Unternehmen gemäß Anlage 4 und ggf. Verpflichtungserklärung anderer
Unternehmen gemäß Anlage 5 (vgl. Kapitel 1.15);
4) Nachweise zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
gemäß Kapitel 1.16 entsprechend der Abschließenden Liste der
geforderten Erklärungen und Nachweise in Kapitel 1.23.1;
5) Erklärungen zur Einhaltung der Ausführungsbedingungen gemäß Kapitel
1.17 entsprechend der Abschließenden Liste der geforderten Erklärungen
und Nachweise in Kapitel 1.23.2;
6) Anlage 14 Kriterienkatalog inklusive Antworten der Bieter zu den
einzelnen Kriterien sowie einem Projektplan entsprechend der
Abschließenden Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise in
Kapitel 1.23.3;
7) Anlage 15 Kalkulatorischer Warenkorbpreis;
8) Definition und Anwendung des Preisbildungsmodells (siehe Kapitel
1.19.1 und 2.8 i.V.m. Anlage 16);
9) Anlage 18 Erklärung Aufbau und Betrieb eines Onlineshops mit
eProcurement-Systemanbindung;
10) ggf. weitere Anlagen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unternehmen gemäß § 56 Abs. 2 VgV
aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen binnen einer angemessenen Frist
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren sowie fehlende
oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen binnen einer
angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, es sei denn,
es handelt sich um bewertungsrelevante Angaben i.S.d. § 56 Abs. 3 VgV.
Ein Rechtsanspruch auf eine Aufforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV besteht
grundsätzlich nicht. Kommt der Bieter im Falle einer entsprechenden
Aufforderung dieser nicht bzw. nicht fristgemäß nach, ist das jeweilige
Angebot zwingend auszuschließen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
München
80539
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist,
bevor die Vergabekammer
Den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168
Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15
Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1
GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax
versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2
GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch
den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und
Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags
setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10
Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1
GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§
160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/07/2018
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References
1. mailto:IT-Vergabe@gv.mpg.de?subject=TED
2. http://www.mpg.de/
3. https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1648941ddcb-37f093bdaf3f58de
4. http://www.tender24.de/
5. http://www.tender24.de/
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