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Ausschreibung: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör - DE-München
Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
Computeranlagen und Zubehör
Dokument Nr...: 307628-2018 (ID: 2018071709101165570)
Veröffentlicht: 17.07.2018
*
  DE-München: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
   2018/S 135/2018 307628
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung;
   Hofgartenstraße 8
   München
   80539
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Sachgebiet IT-Vergabemanagement
   E-Mail: [1]IT-Vergabe@gv.mpg.de
   Fax: +49 8921081367
   NUTS-Code: DE212
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.mpg.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_De
   tails&TenderOID=54321-Tender-1648939020a-1cd5a7b18840ca1a
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]www.tender24.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
   Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
   verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
   zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
   unter: [5]www.tender24.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Einrichtung des Privaten Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Forschung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   WLAN-Komponenten 2018
   Referenznummer der Bekanntmachung: 8407 0805 0132
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   32000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von
   WLAN-Komponenten mittels Rahmenvereinbarung mit sechs (6)
   Wirtschaftsteilnehmern.
   Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten
   zusammen:
   1) Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für MPG;
   2) Verkauf und Lieferung von WLAN-Komponenten inklusive Zubehör;
   3) Ergänzende Leistungen:
   a) Serviceleistungen (z.B. Reparatur, Austausch, im Einzelfall Support
   vor Ort);
   b) Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen
   Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u.a. Benutzer- und
   Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und
   Inbetriebnahme) und Downloads (u.a. Updates der Betriebssoftware,
   aktuelle Treiber, etc.);
   c) Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z.B.
   Stö-rungsmeldung, erste Störungsdiagnose);
   d) Berichtswesen (Reporting) mit Berichten über Einzelaufträge und das
   vereinbarte Sortiment.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   30200000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE212
   Hauptort der Ausführung:
   Generalverwaltung München, Institute und Einrichtungen der
   Max-Planck-Gesellschaft sowie die rechtlich selbständigen
   Organisationseinheiten in Düsseldorf, Mülheim, Hamburg, Frankfurt am
   Main
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   ALLE KAPITEL- UND ANLAGENVERWEISE BEZIEHEN SICH AUF DIE
   VERGABEUNTERLAGEN (VU)!
   Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von
   WLAN-Komponenten mittels Rahmenvereinbarung mit 6
   Wirtschaftsteilnehmern.
   Als WLAN-Komponenten werden im Rahmen dieser Ausschreibung WLAN
   Controller und WLAN Access Points verstanden, die bei den
   Bedarfsträgern des Auftraggebers zum Aufbau einer
   Netzwerk-Infrastruktur genutzt werden.
   Die Beschaffung erfolgt zur Deckung des Bedarfs der bestehenden
   heterogenen Systemlandschaften in den unterschiedlichen Instituten und
   Einrichtungen. Das von der MPG benötigte und in diesen
   Vergabeunterlagen beschriebene Produktportfolio muss vom künftigen
   Auftragnehmer angeboten werden und über eine Anbindung des Online-Shops
   an das SRM-System der MPG abrufbar sein.
   Das von der Max-Planck-Gesellschaft benötigte und vom Auftragnehmer
   anzubietende Produktportfolio lässt sich durch folgende
   Netzwerk-Geräteklassen charakterisieren:
    Geräteklasse 1: Small WLAN Controller, Medium WLAN Controller, Large
   WLAN Controller,
    Geräteklasse 2: Indoor Access Point Office, Indoor Access Point High
   Density, Outdoor Access Point.
   Mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen.
   Die Beschaffung von Netzwerkkomponenten (Switches, Router) ist nicht
   Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens, da diese von einer
   anderen Rahmenvereinbarung abgedeckt wird, die parallel zu der
   vorliegenden in den Wettbewerb gestellt wird.
   Ebenfalls nicht Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die
   Beschaffung von SAN-Switches, die ebenfalls von einer anderen
   Rahmenvereinbarung abgedeckt werden.
   Mit umfasst vom hiesigen Vergabeverfahren und damit Vergabegegenstand
   sind jedoch neben der Lieferung von WLAN-Komponenten auch
   Serviceleistungen sowie die Beschaffung von WLAN-Komponenten-Zubehör
   aus einem vielfältigen Sortiment.
   Die Generalverwaltung sowie die Institute und Einrichtungen der
   Max-Planck-Gesellschaft müssen die WLAN-Komponenten und das jeweilige
   Zubehör eigenständig im Online-Shop des Auftragnehmers innerhalb des
   vertraglich vereinbarten Sortiments individuell zusammenstellen -
   soweit eine Individualisierung (z.B. Module bei modularen
   WLAN-Controllern) technisch möglich ist -, auswählen und frei
   konfigurieren können. Zudem müssen sie hierfür den Einzel- und
   Gesamtpreis (aufgegliedert nach den Leistungsbestandteilen) angezeigt
   bekommen. Diese Ansicht muss ausgedruckt werden können.
   Zusätzlich müssen im Online-Shop für jede angebotene WLAN-Komponente
   auch Serviceleistungen (Teil der sog. ergänzenden Leistungen)
   individuell auswählbar sein.
   Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten
   zusammen:
   1) Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für MPG;
   2) Verkauf und Lieferung von WLAN-Komponenten inklusive Zubehör (wobei
   das Zubehör isoliert bestellbar ist);
   3) Ergänzende Leistungen:
   a) Serviceleistungen (z.B. Reparatur, Austausch, im Einzelfall Support
   vor Ort);
   b) Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen
   Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u.a. Benutzer- und
   Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und
   Inbetriebnahme) und Downloads (u.a. Updates der Betriebssoftware,
   aktuelle Treiber, etc.);
   c) Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z.B.
   Störungsmeldung, erste Störungsdiagnose);
   d) Berichtswesen (Reporting) mit Berichten über Einzelaufträge und das
   vereinbarte Sortiment.
   Im Online-Shop muss für jede WLAN-Komponente standardmäßig der Kauf
   ohne Service (aber mit der gesetzlichen Gewährleistung) vorausgewählt
   sein. Zu den WLAN-Komponenten müssen zudem optional eine 12 Monate
   Vor-Ort-Garantie und eine 36 Monate Vor-Ort-Garantie auswählbar sein.
   Optional ist eine Verlängerung der Laufzeit auf 60 Monate anzubieten
   (vgl. dazu Kapitel 2.7.2).
   Die Preise für WLAN-Komponenten und deren Zubehör müssen sich dabei an
   den Marktpreisen orientieren.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 29/11/2018
   Ende: 28/11/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Angebote können elektronisch (siehe Kapitel 1.10.1 der VU) oder
   konventionell in Papierform (siehe Kapitel 1.10.2 der VU) abgegeben
   werden. Die Einreichung von Angeboten per E-Mail oder per Telefax ist
   nicht zulässig!
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   ALLE KAPITEL- UND ANLAGENVERWEISE BEZIEHEN SICH AUF DIE
   VERGABEUNTERLAGEN (VU)!
   I) Der Bieter hat das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§
   123 oder 124 GWB für jedes Angebot nachzuweisen (vgl. § 42 Abs. 1 VgV).
   Hierzu hat der Bieter unter Verwendung der Anlage 7 zu erklären, dass
   keiner der dort genannten Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 GWB
   vorliegt.
   Die Angaben müssen vollständig erfolgen und die Fragen vollständig
   beantwortet werden. Auf die Möglichkeit der Selbstreinigung nach § 125
   GWB wird hingewiesen. Hat der Bieter entsprechende
   Selbstreinigungsaßnahmen ergriffen, sind diese ebenfalls auf
   gesondertem Dokument darzustellen.
   Die Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124
   GWB sind zwingend von jedem Unternehmen (d.h. auch von denjenigen
   Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft sowie von jedem
   Mitglied einer BG) mit dem Angebot einzureichen.
   Bei Verwendung der EEE (vgl. hierzu Kapitel 1.16.3) hat der Bieter die
   entsprechenden Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§
   123, 124 GWB in Teil III der EEE vorzunehmen.
   Hinweis auf Einholung der Auskunft nach § 150a GewO bzw. Abfragepflicht
   nach § 6 WRegG:
   Der Auftraggeber ist seit Inkrafttreten des Wettbewerbsregistergesetzes
   bei Aufträgen ab einem geschätzten Nettoauftragswert von 30.000,- Euro
   vor der Zuschlagserteilung zur Abfrage von Eintragungen des Bestbieters
   im Wettbewerbsregister verpflichtet. Bis zur vollständigen Einrichtung
   des Wettbewerbsregisters wird der Auftraggeber für die Bieter, die für
   den Zuschlag infrage kommen, vor der Zuschlagserteilung einen Auszug
   aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO beim Bundesamt für
   Justiz anfordern (§ 19 Abs. 4 MiLoG).
   II) Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer und Befähigung zur Berufsausübung
   [EK-02 - EK-03]
   Folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer und folgende Nachweise über
   die Befähigung zur Berufsausübung sind zwingend von jedem Unternehmen
   (Bieter, Nachunternehmer, Mitglieder einer BG usw.) auf einem
   gesonderten Dokument bzw. ggf. in der EEE vorzunehmen und mit dem
   Angebot einzureichen.
   1) Unternehmensdarstellung [EK-02]
   Verlangt werden folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer
   (Unternehmensdarstellung):
    Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer,
   Kontaktperson und -daten (Tel., E-Mail, ggf. Internetadresse),
    Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens,
   eines kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i.S.d. der
   Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der
   Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L
   124 vom 20.5.2003, S. 36])
    sowie  falls gegeben  die Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw.
   Präqualifizierungssystems, in dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist
   (dann Bezeichnung Verzeichnis und Eintragungs- bzw.
   Zertifizierungsnummer; Angaben zum möglichen Abruf der Dokumente).
   Darüber hinaus ist eine kurze textliche Darstellung über das
   Leistungsspektrum des Bieters, sein Haupttätigkeitsgebiet, das
   Gründungsjahr des Unternehmens sowie über die organisatorische
   Gliederung des Unternehmens verlangt.
   Die Angaben sind auf einem gesonderten Dokument gemäß Anlage 8
   vorzunehmen und dem Angebot beizufügen.
   Bei Verwendung der EEE hat der Bieter die Angaben in Teil II Abschnitt
   A der EEE vorzunehmen und im Hinblick auf die weiteren Angaben das
   Formblatt gemäß Anlage 8 zu verwenden.
   2) Berufs- und Handelsregisterauszug [EK-03]
   Der Nachweis der Berufs- oder Handelsregistereintragung ist durch
   Vorlage eines aktuellen (d.h. die bestehenden aktuellen Gegebenheiten
   wiedergebenden) Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der
   Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist,
   zu erbringen (oder ein gleichwertiger Nachweis zur Erlaubnis der
   Berufsausübung, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister
   eingetragen ist.)
   Bei Verwendung der EEE hat der Bieter die entsprechende Angabe in Teil
   IV Abschnitt A vorzunehmen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   ALLE ANLAGEN- UND KAPITELVERWEISE BEZIEHEN SICH AUF DIE
   VERGABEUNTERLAGEN!
   In Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat
   der Bieter die nachfolgenden Angaben, Erklärungen oder Nachweise mit
   jedem Angebot einzureichen.
   Im Falle von Bietergemeinschaften oder dem Einsatz anderer Unternehmen
   wird hinsichtlich des Eignungsnachweises nochmals auf die
   entsprechenden Ausführungen in Kapitel 1.14 und 1.15 verwiesen.
   Hinweis:
   Bietergemeinschaften (BG) haben die unter diesem Kapitel 1.16.7
   geforderten Angaben für jedes Mitglied der BG getrennt zu nennen. Auch
   wenn die Bewertung in einer Gesamtschau erfolgt.
   Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (zumindest
   teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will,
   haben der Bieter und das/die andere(n) Unternehmen die unter diesem
   Kapitel geforderten Angaben getrennt zu nennen.
   1) Abschluss einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung [EK-04]
   Gefordert wird zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen
   Leistungsfähigkeit des Bieters das Vorliegen einer Berufs- oder
   Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe. Die
   Versicherungssumme muss dabei pro Jahr
    für Personen- und Sachschäden mindestens 2 Mio. EUR (2-fach
   maximiert)
   Sowie
    für Vermögensschäden mindestens 100 000 EUR (2-fach maximiert)
   betragen.
   Mit Angebotsabgabe muss der Bieter insofern erklären, dass er über eine
   entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und
   diese über die gesamte Laufzeit des Vertrages unterhalten wird.
   Die entsprechende Erklärung zum Abschluss einer entsprechenden
   Versicherung hat der Bieter durch Verwendung des Formblatts Erklärung
   zur Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung, (Anlage 9) vorzunehmen
   und zusammen mit einer Ablichtung der Versicherungspolice dem Angebot
   beizufügen.
   Hinweis: Im Falle einer BG haben alle Mitglieder das Vorliegen der
   genannten Mindestdeckung zu erklären und nachzuweisen. Kann ein
   Mitglied einer BG den Nachweis nicht führen, führt dieses zum
   Ausschluss der BG als solcher. Im Falle der Eignungsleihe haben der
   Bieter und das/die andere(n) Unternehmen das Vorliegen der genannten
   Mindestdeckung zu erklären und nachzuweisen.
   Bei Verwendung der EEE (vgl. hierzu Kapitel 1.16.3) ist die Erklärung
   zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung in Teil IV Abschnitt B
   der EEE sowie ebenfalls unter Verwendung der beigefügten Anlage 9
   vorzunehmen.
   2) Umsatzdarstellung [EK-05  EK-06]
   Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen
   Leistungsfähigkeit hat der Bieter daher eine Erklärung über
    den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens; [EK-05]
   Sowie
    den spezifischen Jahresumsatz des Unternehmens im Bereich Lieferung
   von WLAN-Komponenten [EK-06]
   Jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
   (2015-2017) abzugeben, sofern die entsprechenden Angaben verfügbar
   sind.
   Hinweis: Sofern für das Jahr 2017 noch keine abschließenden Zahlen
   vorliegen, sind ausnahmsweise vorläufige sorgfältige Schätzungen
   anzugeben und entsprechend zu kennzeichnen.
   Die entsprechenden Angaben sind unter Verwendung des Formblatts
   Umsatzdarstellung (Anlage 10) vorzunehmen und mit dem Angebot
   einzureichen.
   Bei Verwendung der EEE (vgl. hierzu Kapitel 1.16.3) sind die
   entsprechenden Angaben in Teil IV Abschnitt B der EEE vorzunehmen.
   Achtung:
   Bietergemeinschaften (BG) haben die unter diesem Kapitel 1.16.6
   geforderten Angaben für jedes Mitglied der BG getrennt zu nennen, auch
   wenn die Beurteilung in einer Gesamtschau anhand der gemeinschaftlich
   addierten Werte erfolgt (vgl. Kapitel 1.14).
   Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung im Wege der
   Eignungsleihe (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen
   Unternehmen berufen will, haben der Bieter und das/die andere(n)
   Unternehmen die hier geforderten Umsatzangaben getrennt zu nennen; auch
   wenn die Bewertung in einer Gesamtschau erfolgt (vgl. Kapitel 1.15).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   ALLE ANLAGEN- UND KAPITELVERWEISE BEZIEHEN SICH AUF DIE
   VERGABEUNTERLAGEN!
   In Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit hat der
   Bieter die nachfolgenden Angaben, Erklärungen oder Nachweise mit jedem
   Angebot einzureichen.
   Im Falle von Bietergemeinschaften (BG) oder dem Einsatz anderer
   Unternehmen wird hinsichtlich des Eignungsnachweises auf die
   entsprechenden Ausführungen in Kap. 1.14 und 1.15 verwiesen.
   BGen haben die unter diesem Kap. geforderten Angaben für jedes Mitglied
   der BG getrennt zu nennen. Auch wenn die Bewertung grundsätzlich in
   einer Gesamtschau erfolgt, sofern nicht etwas Abweichendes nachfolgend
   geregelt ist.
   Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (zumindest
   teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will,
   haben der Bieter und das/die andere(n) Unternehmen die unter diesem
   Kap. geforderten Angaben getrennt zu nennen.
   1) Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement [EK-07]
   Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der
   Bieter jedem Angebot eine Beschreibung (ca. 2 DIN A4 Seiten) der
   vorhandenen Qualitätssicherungsmaßnahmen und des vorhandenen
   Qualitätsmanagementsystems für Leistungen, die mit den ausgeschriebenen
   vergleichbar sind, beizufügen.
   Zur Erfüllung des Kriteriums sind in der Beschreibung des
   Qualitätsmanagementsystems mindestens folgende Themen zu behandeln:
    Verantwortung der Leitung
    Management von Ressourcen
    Produktrealisierung
    Messung, Analyse und Verbesserungen
    Ständige Verbesserung des Qualitätsmanagementsystems
   Die entsprechenden Angaben sind auf einem gesonderten Dokument
   vorzunehmen und mit dem Angebot einzureichen.
   Bei Verwendung der EEE (vgl. Kap. 1.16.3) sind die entsprechenden
   Angaben in Teil IV Abschnitt C der EEE sowie ebenfalls auf einem
   gesonderten Dokument vorzunehmen.
   Ausreichend zur Erfüllung des Kriteriums ist auch die Vorlage einer
   entsprechenden, gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z.B. DIN EN
   ISO 9001 oder gleichwertig).
   2) Referenzen für den Onlineverkauf mit vergleichbaren Volumina [EK-08]
   Gefordert wird zudem eine ausführliche Darstellung von min. 3
   Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand hinsichtlich der
   Umsatzvolumina und der Bestell- und Distributionswege vergleichbar
   sind. Eine Referenz gilt dann als vergleichbar, wenn sie bezüglich
   Aufgabenstellung und Größe hinsichtlich der in den Wettbewerb
   gestellten Lieferung und ergänzenden Leistungen vergleichbar ist und
   Aufträge zum Gegenstand hat, bei denen der Bieter/das Unternehmen sein
   Lieferspektrum als elektronischen Katalog in Form eines Online-Shops an
   das SAP-SRM 7.0 Modul zur Verfügung stellt.
   Die Referenzen sind auf jeweils min. 1 DIN A4-Seite darzustellen.
   3) Referenzen für die Umsetzung einer Anbindung an ein
   EProcurement-System [EK-09]
   Für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter wird
   ferner vorausgesetzt, dass diese über Erfahrungen in der Umsetzung
   einer Anbindung an ein eProcurement-System verfügen.
   Gefordert wird zum Nachweis hierfür eine ausführliche Darstellung  auf
   2 bis 3 DIN A4 Seiten (ggf. unter Zuhilfenahme von Illustrationen) 
   der Erfahrung des Bieters bei der Implementierung der Anbindung seines
   Lieferportfolio-Katalogs anhand konkreter Referenzprojekte aus den
   letzten 3 Jahren, wobei hier insbesondere auf nachfolgende Punkte
   einzugehen ist:
    Web-Schnittstelle zu einem externen Lieferantenkatalog,
    OCI-Schnittstelle an ein SAP-SRM 7.0-Bestell-System,
    Elektronische Übermittlung der Bestelldaten im XML-Format,
    Maßnahmen zur Gewähr zu erwartender Sicherheitsanforderungen
   (Authentizität der Bestellung, Vertraulichkeit und Integrität der
   Daten, Verfügbarkeit der Schnittstelle).
   Die unter 2. und 3. gen. Referenzen müssen laufende oder abgeschlossene
   Projekte aus den letzten 3 Jahren umfassen d.h. die genannten
   Referenzen dürfen nicht vor dem 13.07.2015 abgeschlossen worden sein
   (Mindestbedingung für die Wertbarkeit einer Referenz); der Projektstart
   darf vor dem genannten Termin liegen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   ALLE KAPITEL- UND ANLAGENVERWEISE BEZIEHEN SICH AUF DIE
   VERGABEUNTERLAGEN (VU)!
   1) Benennung Hersteller und Herstellerbindung (Kap. 1.17.1 i.V.m.
   Anlage 2) [XK-01];
   2) Verpflichtung gegenüber IAO-Kernarbeitsnormen (Kap. 1.17.1 i.V.m.
   Anlage 12) [XK-02];
   3) Verpflichtung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen
   (Kap. 1.17.3 i.V.m. Anlage 13) [XK-03].
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
   Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 6
   Bei Rahmenvereinbarungen  Begründung, falls die Laufzeit der
   Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:
   Dies ist bedingt durch den Umstand, dass bei dem Wechsel des
   Auftragnehmers sowie bei der Einarbeitung in die Prozesse ein sehr
   großer Aufwand entstehen wird. Dies hat seinen Ursprung in der
   Komplexität des Vergabegegenstandes - Lieferung v. WLAN-Komponenten
   sowie Erstellung eines Onlineshops u. einer Onlineplattform. Laufzeit
   des Vertrages muss deshalb im Verhältnis z. Auftragsgegenstand stehen.
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 14/09/2018
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 19/10/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 14/09/2018
   Ortszeit: 12:01
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Entfällt
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   ALLE KAPITEL- UND ANLAGENVERWEISE BEZIEHEN SICH AUF DIE
   VERGABEUNTERLAGEN (VU)!
   Ein Angebot ist nach folgender Gliederung zu strukturieren, wobei die
   Reihenfolge der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise
   einzuhalten ist:
   1) Individuelles Anschreiben des Bieters mit Datum und  im Falle eines
   schriftlichen Angebots (vgl. Kapitel 1.10.2)  mit eigenhändiger
   Unterschrift;
   Hinweis: Das Anschreiben zum Angebot ist durch den Bieter individuell,
   d.h. auf einem gesonderten Dokument zu erstellen und mit dem Angebot
   einzureichen - d.h. im Falle eines elektronischen Angebots (vgl.
   Kapitel 1.10.1) als PDF Dokument entsprechend hochzuladen. Das vom
   Vergabeportal AI-Manager zur Verfügung gestellte Anschreiben ist
   nicht zu verwenden und - wenn - lediglich unausgefüllt beizulegen.
   Im Falle eines elektronischen Angebots (vgl. Kapitel 1.10.1) erklärt
   der Bieter mit Hochladen des in Textform abzugebenden
   Angebotsschreibens rechtsverbindlich seinen Rechtsbindungswillen in
   Bezug auf sein gesamtes Angebot sowie sein Einverständnis, sich an sein
   Angebot bis zum Ablauf der Bindefrist (vgl. Kapitel 1.8) gebunden zu
   halten.
   2) Angaben und Erklärungen zur Bietergemeinschaft gemäß Anlage 3
   (vgl. Kapitel 1.14)
   3) Erklärung Angaben/Verzeichnis über Teilleistungen anderer
   Unternehmen gemäß Anlage 4 und  ggf.  Verpflichtungserklärung
   anderer Unternehmen gemäß Anlage 5 (vgl. Kapitel 1.15);
   4) Nachweise zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   gemäß Kapitel 1.16 entsprechend der "Abschließenden Liste der
   geforderten Erklärungen und Nachweise" in Kapitel 1.23.1;
   5) Erklärungen zur Einhaltung der Ausführungsbedingungen gemäß Kapitel
   1.17 entsprechend der Abschließenden Liste der geforderten Erklärungen
   und Nachweise in Kapitel 1.23.2;
   6) Anlage 14 Kriterienkatalog inklusive Antworten der Bieter zu den
   einzelnen Kriterien sowie einem Projektplan entsprechend der
   "Abschließenden Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise" in
   Kapitel 1.23.3;
   7) Anlage 15 Kalkulatorischer Warenkorbpreis;
   8) Definition und Anwendung des Preisbildungsmodells (siehe Kapitel
   1.19.1 und 2.8 i.V.m. Anlage 16);
   9) Anlage 18 Erklärung Aufbau und Betrieb eines Onlineshops mit
   eProcurement-Systemanbindung;
   10) ggf. weitere Anlagen.
   Der Auftraggeber behält sich vor, Unternehmen gemäß § 56 Abs. 2 VgV
   aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
   unternehmensbezogene Unterlagen binnen einer angemessenen Frist
   nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren sowie fehlende
   oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen binnen einer
   angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, es sei denn,
   es handelt sich um bewertungsrelevante Angaben i.S.d. § 56 Abs. 3 VgV.
   Ein Rechtsanspruch auf eine Aufforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV besteht
   grundsätzlich nicht. Kommt der Bieter im Falle einer entsprechenden
   Aufforderung dieser nicht bzw. nicht fristgemäß nach, ist das jeweilige
   Angebot zwingend auszuschließen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
   Maximilianstraße 39
   München
   80539
   Deutschland
   E-Mail: [6]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
   nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
   abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
   Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist,
   bevor die Vergabekammer Den Auftraggeber über den Antrag auf
   Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die
   Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der
   Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der
   Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des
   Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die
   Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die
   geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt
   wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
   müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
   müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber
   dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13/07/2018
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   1. mailto:IT-Vergabe@gv.mpg.de?subject=TED
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   3. https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1648939020a-1cd5a7b18840ca1a
   4. http://www.tender24.de/
   5. http://www.tender24.de/
   6. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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