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Ausschreibung: Internationalistische Beilage zu überregionaler linker Tageszeitung - DE-Berlin
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Dokument Nr...: 863244-2018 (ID: 2018071622085164995)
Veröffentlicht: 16.07.2018
*
  Internationalistische Beilage zu überregionaler linker Tageszeitung für die Rosa-Luxemburg-Stiftung e. V.
Berlin, den 11.07.2018
Öffentliche Ausschreibung -
Internationalistische Beilage zu überregionaler linker Tageszeitung für die Rosa-Luxemburg-
Stiftung e. V.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Auftraggeber/in - Rosa-Luxemburg-Stiftung e. V. - beabsichtigt, die in der beiliegenden
Leistungsbeschreibung genannten Leistungen durch ein Verfahren gemäß UVgO 2017 (national) in einer
Öffentlichen Ausschreibung zu vergeben!
Bitte beachten Sie folgende Termine:
Ende der Angebotsfrist: 19. August 2018 23:59 Uhr
Ende der Zuschlags- und Bindefrist: 03. September 2018
Vertragszeitraum: 03. September 2018  03.September 2020 mit
Verlängerungsoption um 1 Jahr bis 03. September 2021 möglich.
Vertragsbedingungen:
Es gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen VOL/B und die
Vertragsbedingungen der Auftraggeberin. Die AGB des Bieters sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Wir bitten um Abgabe eines Angebotes.
Mit freundlichen Grüßen
Anna Gross
Anlagen: 1 Leistungsverzeichnis 1-fach
2 Angebotsvordruck 1-fach
3 Eigenerklärung 1-fach
4 Eigenerklärung Tariftreue, Mindestentlohnung und
Sozialversicherungsbeiträgen 1-fach
5 Preisblatt 1-fach
6 Vertragsbedingungen 1-fach
Checkliste für den Bieter
Inhalt des Angebotes:
Vordrucke:
Anlage 2: Angebotsvordruck
Anlage 3: Eigenerklärung
Anlage 4: Eigenerklärung Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen
Anlage 5: Preisblatt
Nachweise/Arbeitsproben:
o Journalistische Qualifikationsnachweise der/des fest zu benennenden Redakteurs/e. Diese
Referenzen dürfen nicht im Gegensatz zur Philosophie der Rosa-Luxemburg-Stiftung und der
nahestehenden Partei stehen.
o Nachweise qualifizierter Referenzen aktueller publizistischer Erfahrungen des
Redakteurs/Redaktionsteams im linken politischen Spektrum (mind. drei)
o Nachweise über Erfahrungen in der redaktionellen Zusammenarbeit mit überregionalen
Tageszeitungen (mind. ein Nachweis qualifizierter Referenzen)
o Nachweise über Erfahrungen mit Druck und Vertrieb von Beilagen in entsprechender Auflage
(mind. drei)
o Arbeitsproben (mind. eine)
o Inhaltliche und gestalterische Konzeptskizze
o Skizze der Organisationsabläufe
Angebotsabgabe und Kontakt bei Fragen
Das Angebot ist zu richten an:
Rosa-Luxemburg-Stiftung
Gesellschaftsanalyse und politische Bildung e. V.
Verwaltung, 2.Etage, Raum 208 oder 209
Franz-Mehring-Platz 1
10243 Berlin
Kontaktadresse bei Fragen:
Fragen im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung sind grundsätzlich als Email zu richten!
E-Mail: pfennig@rosalux.de
Die Antwort erhalten alle möglichen Bieter, so dass das Transparenzgebot sowie die Gleichbehandlung
gewährleistet werden.
Nebenangebote sind nicht zugelassen!
Öffentliche Ausschreibung Internationalistische Beilage zu überregionaler linker
Tageszeitung für die Rosa-Luxemburg-Stiftung e. V.
Anlage 1: Leistungsbeschreibung
1. Auftragsgegenstand
Zur Erfüllung ihres politischen Bildungsauftrags und zur Stärkung der Entwicklung von
internationalistischen Diskursen und Praxen entlang von zentralen Problemstellungen und Themenlinien
und vor allem zur Spiegelung dieser internationalistischen Diskussionen in der Bundesrepublik
Deutschland beabsichtigt die Rosa-Luxemburg-Stiftung e.V. die Erstellung eines Publikationsformates,
das diese internationalistischen Diskurse journalistisch aufbereitet als Rahmenvereinbarung
auszuschreiben.
Der Auftrag umfasst die Konzeption des inhaltlichen und gestalterischen Formats einer in der Regel
viermal im Jahr erscheinenden 24-seitigen Beilage, die Erstellung eines Entwurfexemplares zum
beispielhaften Thema Ernährungssouveränität zur genaueren Absprache und Vermittlung des Formats,
sowie die fortlaufende Redaktion, Layout/Satz und Vertrieb einer solchen Beilage in einer überregional
erscheinenden Tageszeitung im Vertragszeitraum.
2. Laufzeit und Ausführungsfristen
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 24 (in Worten: vierundzwanzig) Monaten und kann stillschweigend um
ein Jahr verlängert werden, wenn nicht spätestens 1 Monat vor dem Ablauf der vereinbarten
Vertragslaufzeit eine schriftliche Kündigung erteilt wird. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beläuft sich
somit auf maximal 36 (in Worten: sechsunddreißig) Monaten.
Wenn nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt für Einzelaufträge eine Ausführungsfrist von 4 Monaten ab
Auftragsdatum.
Die Vertragsausführung beginnt nach Zuschlagserteilung.
3. Geschätzter Wert des Auftrags
Die Rosa-Luxemburg-Stiftung e.V. hat den Gesamtwert des Rahmenvertrages mit 100.000  netto
veranschlagt, d. h. die Summe aller Aufträge die aus dieser Ausschreibung resultieren können. Die oben
genannte Kostenschätzung bezieht sich auf geplante Dienstleistungen während der gesamten
Vertragslaufzeit von 36 Monaten.
In Hinsicht auf Umfang, Wert und Häufigkeit der Aufträge unter dieser Rahmenvereinbarung werden
jedoch keine Zusagen gemacht. Die Rosa-Luxemburg-Stiftung ist nicht verpflichtet, das Höchstbudget
aus diesem Rahmenvertrag in Anspruch zu nehmen, weder ganz noch teilweise.
Öffentliche Ausschreibung Internationalistische Beilage zu überregionaler linker
Tageszeitung für die Rosa-Luxemburg-Stiftung e. V.
Anlage 1: Leistungsbeschreibung
4. Die Auftragsbeschreibung im Einzelnen
A) Konzeption
Konzeption des inhaltlichen und gestalterischen Formats einer viermal im Jahr erscheinenden 24-
seitigen Beilage. Erstellung eines Entwurfexemplares zum beispielhaften Thema
Ernährungssouveränität zur genaueren Absprache und Vermittlung des Formats.
Das Ziel bei der Konzeption ist, die Inhalte und Diskussionen der entsprechenden Aktivitäten der Rosa-
Luxemburg-Stiftung publizistisch zu begleiten. Daher muss die Redaktion sich eng mit den
entsprechenden Verantwortlichen in der Rosa-Luxemburg-Stiftung e.V. abstimmen.
Aufzuschlüsselnde Kosten (siehe Preisblatt)
B) Redaktion
Redaktion und Satz von vier 24-seitigen Beilagen im Jahr zu vorher gemeinsam besprochenen Themen.
Die Themenauswahl verläuft entlang der Schwerpunktsetzung der Auslandsarbeit der RLS. Die Beilage
wird dadurch Aktivitäten der Auslandsbüros und des Zentrums für Internationalen Dialog und
Zusammenarbeit (ZID) der Rosa-Luxemburg-Stiftung in Berlin unterstützt. Die Beilage bietet Analysen,
Diskussion und Meinung zu zentralen Themen der Auslandsarbeit oder rund um große internationale
Aktivitäten wie z.B. dem Weltsozialforum (WSF) oder der Mobilisierung gegen den G20 Gipfel. Dabei
geht es vor allem um die Diskussion über globale politische Herausforderungen und Antworten der
Linken. Es werden politische Ansätze wie z.B. Globale Soziale Rechte, Klimagerechtigkeit,
Ernährungssouveränität, eine faire Handelspolitik, transnationale gewerkschaftliche Organisierung
entlang von Produktionsketten, Unternehmensregulierung, positiver Frieden, internationale Perspektiven
des Feminismus behandelt. Es können auch Regionalkonflikte oder politische Umbrüche in einzelnen
Weltregionen oder Ländern behandelt werden, wenn diese durch die RLS bearbeitet werden wie im Fall
Israel/ Palästina.
Die Entscheidung über die Themenauswahl, die publizistisch begleitet werden soll, wird von der ZIDLeitung
in Abstimmung mit Referatsleitung und Büroleitungen zusammen mit der Redaktion getroffen.
Die Themenauswahl ist in jedem Fall anlassbezogen und steht in Verbindung mit konkreten Aktivitäten in
den Auslandsbüros, die publizistisch begleitet werden.
Ein oder mehrere feste Redakteure sollten benannt werden um die redaktionelle Zusammenarbeit und
Kommunikation mit dem ZID besser koordinieren zu können.
Die Redaktion erstellt mindestens vier Monate vor dem geplanten Erscheinungsdatum der Beilage mit
den Verantwortlichen in der RLS ein Konzept für die jeweilige Ausgabe. Dabei wird berücksichtigt:
o Verantwortliche Mitarbeiter*innen der RLS werden als Interviewpartner*innen und Autor*innen
eingeplant
o Personen aus RLS Partnerorganisationen werden als Interviewpartner*innen und Autor*innen
eingeplant.
Öffentliche Ausschreibung Internationalistische Beilage zu überregionaler linker
Tageszeitung für die Rosa-Luxemburg-Stiftung e. V.
Anlage 1: Leistungsbeschreibung
o Autor*innen der Tageszeitung, in der die Beilage erscheinen soll werden eingeplant.
Die Redaktion ist für das Konzept jeder Ausgabe verantwortlich.
Eine Freigabe der gesamten Ausgabe erfolgt durch die Verantwortlichen in der RLS.
Es sind folgende Leistungen zu erbringen:
- Abstimmung der Planung der Beilagen im Herbst jeden Jahres für das Folgejahr, mind. jedoch 6
Monate im Voraus
- Erstellung eines Konzepts der folgenden Beilage mind. 4 Monate vor Erscheinen in Abstimmung
mit der ZID-Leitung
- Redaktion der Beilage: Anfrage von Beiträgen und Kommunikation mit Autor*innen und
Interviewpartner*innen (ggf. unter Einbeziehung und Abstimmung mit den RLS-Auslandsbüros
und Referate)
- Lektorat und Korrektorat der eingehenden Beiträge
- Bildredaktion
Geplante Kosten (siehe Preisblatt)
C) Layout und Satz
Die Beilage soll in einem ansprechenden Format gestaltet werden, das Leser*innen mit grafischen
Elementen, Bildern und ansprechendem Layout einlädt diese Beilage zu lesen.
Das grundsätzliche Layout soll bei allen Beilagen dieser Reihe gleich und wiedererkennbar sein, aber in
jeder Ausgabe spezifisch zum Thema passende Elemente aufgreifen.
Es sind folgende Leistungen zu erbringen:
- Layout der Beilage
- Satz der Beilage (nach Freigabe der Inhalte durch die ZID-Leitung)
Geplante Kosten (siehe Preisblatt)
D) Druck und Vertrieb
Die Beilage soll viermal im Jahr zusammen mit der Wochenendausgabe einer überregional
erscheinenden Tageszeitung die dem linken politischen Spektrum zuzuordnen ist erscheinen. Die
Auflage entspricht demnach der Auflage der Tageszeitung. Zudem ist beabsichtigt, dass Überdrucke
dieser Beilage bei relevanten Veranstaltungen zu diesem Thema bereitgestellt werden.
Druck und Vertrieb der Beilage müssen in Abstimmung mit der Tageszeitung erfolgen.
Öffentliche Ausschreibung Internationalistische Beilage zu überregionaler linker
Tageszeitung für die Rosa-Luxemburg-Stiftung e. V.
Anlage 1: Leistungsbeschreibung
5. Festlegung der Vergabekriterien
Festlegung der Eignungs- und Ausschlusskriterien
Vergabe ausschließlich an Unternehmen die folgenden Eignungskriterien entsprechen und diese
nachweisen:
o Journalistische Qualifikationsnachweise der/des fest zu benennenden Redakteurs/e. Diese
Referenzen dürfen nicht im Gegensatz zur Philosophie der Rosa-Luxemburg-Stiftung und der
nahestehenden Partei stehen.
o Nachweise qualifizierter Referenzen aktueller publizistischer Erfahrungen des
Redakteurs/Redaktionsteams im linken politischen Spektrum (mind. drei)
o Nachweise über Erfahrungen in der redaktionellen Zusammenarbeit mit überregionalen
Tageszeitungen (mind. ein Nachweis qualifizierter Referenzen)
o Unterzeichnung der Eigenerklärungen Tariftreue und Mindestlohnzahlungen und
Insolvenzverfahrensfreiheit (siehe Anlage)
o Nachweise über Erfahrungen mit Druck und Vertrieb von Beilagen in entsprechender Auflage
o Die o.g. Leistung kann nur als Gesamtpaket vergeben werden. Demnach können sich
ausschließlich Unternehmen bewerben, die o.g. Leistungen als Gesamtpaket anbieten können
Festlegung der Zuschlagskriterien
Gemäß  43 UVgO wird der Zuschlag auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste
Angebot erteilt.
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Grundlage des besten Preis-Leistungs-
Verhältnisses.
Preis Wertung mit 40 %
Leistung Wertung mit 60 %
Zur Bewertung der Leistung werden die vom Bewerber gelieferten Arbeitsproben (20%), eine
inhaltliche und gestalterische Konzeptskizze (20%) und eine Skizze der Organisationsabläufe
(20%) hinzugezogen.
6. Nutzungsrechte
Der Auftragnehmer/Die Auftragnehmerin muss sich verpflichten, das Nutzungsrecht aus allen
Anregungen, Ideen, Entwürfen, Texten und Gestaltungsvorschlägen an die Auftraggeberin vollständig
abzutreten.
7. Fristen
Veröffentlichung der Angebotsbekanntmachung 11. Juli 2018
Ende der Angebotsfrist 19. August 2018 23:59 Uhr Posteingang/Übergabe
RLS
Öffentliche Ausschreibung Internationalistische Beilage zu überregionaler linker
Tageszeitung für die Rosa-Luxemburg-Stiftung e. V.
Anlage 1: Leistungsbeschreibung
Prüfung und Wertung der Angebote bis 31. August 2018
Ende der Zuschlags- und Bindefrist 03. September 2018
Vertragszeitraum 03. September 2018  03.September 2020 mit
Verlängerungsoption um 1 Jahr bis 03. September
2021
8. Informationen zur ausschreibenden Stelle
Das Angebot ist zu richten an:
Rosa-Luxemburg-Stiftung
Gesellschaftsanalyse und politische Bildung e. V.
Verwaltung, Raum 208
Franz-Mehring-Platz 1
10243 Berlin
Kontaktadresse: Fragen im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung sind grundsätzlich über Email zu
stellen und können vom 11.-13. Juli oder ab 06. August beantwortet werden
E-Mail: pfennig@rosalux.de
Die Antwort erhalten alle möglichen Bieter, so dass das Transparenzgebot sowie die Gleichbehandlung
gewährleistet sind.
9. Vorbehalte wegen der Teilung in Lose, Umfang der Lose und mögliche Vergabe der Lose an
verschiedene Bieter
Es erfolgt keine Teilung des Auftrages.
10. Grundsätzliche Bestimmungen:
10.1 Ort der Leistung/Lieferung Berlin
10.2 Festpreisangebot:
Ihre Preisangaben im Angebot sind Festpreise (siehe Preisblatt)
10.3 Rechnungslegung erfolgt nach je vereinbarter Leistung.
10.4 Es werden keine eigenen Geschäftsbedingungen der Bieterin/des Bieters zugelassen. Erklärt die
Bieterin/der Bieter ihre/seine eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Vertragsbestandteil,
stellt dies eine unzulässige Änderung bzw. Ergänzung derselben dar und führt zum Angebotsausschluss.
Öffentliche Ausschreibung Internationalistische Beilage zu überregionaler linker
Tageszeitung für die Rosa-Luxemburg-Stiftung e. V.
Anlage 1: Leistungsbeschreibung
10.5 Der Aufragnehmer hat mit der gebotenen Sorgfalt darauf hinzuwirken, dass alle Personen, die von ihm
mit der Erfüllung der vertraglichen Pflichten beauftragt sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den
Datenschutz beachten und die aus dem Bereich des Auftraggebers erlangten Informationen, soweit sie
nicht offenkundig sind, nicht an Dritte weitergeben oder sonst verwerten.
10.6 Bei Widersprüchen nach Zuschlagerteilung gelten nacheinander
a) die Leistungsbeschreibung (siehe Anlage 1)
b) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). Die
allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers haben keine
Gültigkeit
c) Vertragsbedingungen (siehe Anlage 6)
d) Angebot und Auftragsschreiben
10.7 Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung der Bewerberin/des Bewerbers
Unklarheiten, die die Preisermittlung beeinflussen, so hat sie/er die zur Angebotsabgabe
auffordernde Stelle unverzüglich vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Zusätzliche
Auskünfte über die Verdingungsunterlagen sind so rechtzeitig anzufordern, dass sie innerhalb der
Angebotsfrist berücksichtigt werden können.
10.8 Angebote zu Alternativvarianten, die nicht der Anforderung entsprechen werden nicht
zugelassen.
11. Vertragsabschluss:
Mit der Zuschlagserteilung wird zwischen dem Bieter und der Auftraggeberin ein rechtsverbindlicher
Vertrag geschlossen.
Öffentliche Ausschreibung Internationalistische Beilage zu überregionaler linker
Tageszeitung für die Rosa-Luxemburg-Stiftung e.V.
Anlage 2: Angebotsanschreiben
Seite 1
Achtung:
Die fett umrandeten Felder sind von der Bieterin/vom Bieter (bei gemeinschaftlichen Bieterinnen/Bietern vom
federführenden Unternehmen - soweit zutreffend) vollständig auszufüllen und mit den erforderlichen Angebotsunterlagen
in einem verschlossenen Umschlag einzureichen bzw. einzusenden.
Name der Bieterin/des Bieters (Firmenbezeichnung)
vertreten durch:
Bitte unbedingt ausfüllen!
An
Rosa-Luxemburg-Stiftung
Gesellschaftsanalyse und politische Bildung e. V.
Referat Verwaltung und Vergabe, Zimmer 208
oder 209
Franz-Mehring-Platz 1
10243 Berlin
Kontakt des Bieters
per Email
Tel.: Fax.:
Ansprechpartner
Ort, Datum
Angebot (UVgO) Vergabevorgangs-Nummer
2018-07-11
über die Lieferung/Leistung von
Internationalistische Beilage zu überregionaler linker
Tageszeitung für die Rosa-Luxemburg-Stiftung e.V.
Ende der Zuschlagsfrist
03. September 2018
Veröffentlichung vom
11. Juli 2018
Anschrift der Bieterin/des Bieters (Hauptbetrieb, Straße und Hausnummer)
Postanschrift der Bieterin/des Bieters
USt.-ldNr.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Öffentliche Ausschreibung Internationalistische Beilage zu überregionaler linker
Tageszeitung für die Rosa-Luxemburg-Stiftung e.V.
Anlage 2: Angebotsanschreiben
Seite 2
die Ausführung der in den Vergabeunterlagen dargestellten Leistung bieten wir Ihnen zu den im
Preisblatt (Anlage 5) genannten Preisen an.
Die Teilnahmebedingungen und Hinweise in der Aufforderung zur Abgabe des Angebots (Anschreiben)
werden beachtet. Das Angebot enthält alle geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
Die Vertragsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen akzeptieren wir hiermit uneingeschränkt.
Das Angebot wird bei Unvollständigkeit grundsätzlich gemäß  42 Abs. 1 UVgO durch die/den öffentliche/
n Auftraggeberin/Auftraggeber von der Wertung ausgeschlossen.
Die Preisangaben auf dem gesonderten Preisblatt (Anlage 5) sind Festpreise für die Laufzeit des Vertrages!
Preisänderungen können sich nur auf Basis gesetzlicher Vorgaben ergeben.
Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist am 03. September 2018 halten wir uns an dieses Angebot gebunden.
Zusätzlich bestätigen wir die folgenden Bestandteile der Vergabeunterlagen, die im Falle der Zuschlagserteilung
unter Berücksichtigung von  21 Abs. 2 UVgO - in der genannten Reihenfolge nach -
zum Vertragsbestandteil werden:
 Leistungsbeschreibung
 Vertragsbedingungen
 Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) [nicht Bestandteil
der Unterlagen, da allgemein bekannt]
 Angebot des Auftragnehmers
Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit unseres Unternehmens sind
diesem Angebot nachfolgende Erklärungen zum Eignungsnachweis im vergaberechtlichen Sinn ( 2
Abs. 1 UVgO) sowie für die Bewertung beigefügt:
 Angebotsvordruck
 Eigenerklärung
 Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen
 Preisblatt
 Journalistische Qualifikationsnachweise der/des fest zu benennenden Redakteurs/e. Diese Referenzen
dürfen nicht im Gegensatz zur Philosophie der Rosa-Luxemburg-Stiftung e.V. und
der nahestehenden Partei stehen
 Nachweise qualifizierter Referenzen aktueller publizistischer Erfahrungen des Redakteurs/
Redaktionsteams im linken politischen Spektrum (mind. drei)
 Nachweise über Erfahrungen in der redaktionellen Zusammenarbeit mit überregionalen Tageszeitungen
(mind. ein Nachweis qualifizierter Referenzen)
 Nachweise über Erfahrungen mit Druck und Vertrieb von Beilagen in entsprechender Auflage
(mind. drei)
 Arbeitsproben (mind. eine)
 Inhaltliche und gestalterische Konzeptskizze
 Skizze der Organisationsabläufe
Uns ist bekannt, dass (auf besonderes Verlangen der Auftraggeberin) nicht erbrachte
Nachweise zur Eigenerklärung auch dann als nicht erbracht gelten, wenn im Angebot oder
in beigefügten Erklärungen darauf verwiesen wird.
Mit der Unterzeichnung des Angebots bestätigen wir den Inhalt aller - auch in gesonderter Anlage
eingereichten - Erklärungen und Nachweise.
Öffentliche Ausschreibung Internationalistische Beilage zu überregionaler linker
Tageszeitung für die Rosa-Luxemburg-Stiftung e.V.
Anlage 2: Angebotsanschreiben
Seite 3
Weitere Anträge der Bieterin/des Bieters:
 Mit der zusätzlich angeforderten Bietererklärung (siehe Nebenkästchen Erklärung), die von allen
darin aufgeführten Gemeinschaftsmitgliedern rechtsverbindlich unterschrieben ist, wird bestätigt,
dass das federführende Unternehmen bevollmächtigt ist, die Gemeinschaftsmitglieder gegenüber
der Auftraggeberin/dem Auftraggeber zu vertreten. Jedes Gemeinschaftsmitglied verpflichtet sich
darin, mit seiner Unterschrift für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung gesamtschuldnerisch
zu haften.
Firmenbezeichnung/-anschrift (Firmenstempel)
___________________________________________
Datum
Die Unrichtigkeit vorstehender oder beigefügter
Erklärungen, Angaben oder Unterlagen
führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Ein erteilter Auftrag kann beim Vorliegen
von Unrichtigkeiten fristlos aus wichtigem
Grund wegen Verletzung vertraglicher
Nebenpflichten gekündigt werden.
Die nebenstehende Unterschrift deckt alle -
auch in gesonderter Anlage beigefügten -
Erklärungen, Angaben und Nachweise dieses
Angebots ab.
Eine zusätzliche gesonderte Unterschrift ist
nur bei gemeinschaftlichen Bietern/innen in
der Bietererklärung erforderlich!
___________________________________________
Unterschrift/en
___________________________________________
(Name der/des Unterzeichnenden in Blockschrift)
Fehlt die Unterschrift, gilt das Angebot
als nicht abgegeben und wird bei der
Wertung nicht berücksichtigt!
Unvollständige Angebote können vom
Vergabeverfahren ausgeschlossen werden!
Öffentliche Ausschreibung Internationalistische Beilage zu überregionaler linker
Tageszeitung für die Rosa-Luxemburg-Stiftung e.V.
Anlage 3: Eigenerklärung
Seite 1
Eigenerklärung für die Vergabe von Lieferungen und
Leistungen, ausgenommen Bauleistungen.
Gem. 31 Abs. 1 werden öffentliche Aufträge an fachkundige und leistungsfähige (geeignete)
Unternehmen vergeben, die nicht in entsprechender Anwendung der  123 oder 124 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen worden sind.
1. Der Bewerber/Bieter erklärt, dass :
- keine Person, deren Verhalten1 seinem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt
oder gegen sein Unternehmen eine Geldbuße nach 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach2
1. 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen). 129a des
Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder 129b des
Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an
einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in
Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet
werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach 89a Absatz 2 Nummer 2 des
Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte),
4. 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union
oder in ihrem Auftrag verwaltet wurden,
5. 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen dn
Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr),
7. 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung),
jeweils auch in Verbindung mit 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und
internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr) oder
10. den 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder 233 a des
Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels),
- sein Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen
zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichtsoder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. sein Unternehmen seinen
Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass der Bewerber/Bieter zur Zahlung der
Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und
Strafzuschläge verpflichtet hat.
1 Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die
Leitung des
Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige
Ausübung von
Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe 123 Abs. 3 GWB
2 Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung
einer Geldbuße
nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Siehe 123 Abs. 2 GWB
Öffentliche Ausschreibung Internationalistische Beilage zu überregionaler linker
Tageszeitung für die Rosa-Luxemburg-Stiftung e.V.
Anlage 3: Eigenerklärung
Seite 2
2. Der Bewerber/Bieter erklärt, dass sein Unternehmen nicht
- bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder
kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines
solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht
im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung3 begangen hat, durch die die
Integrität des Unternehmens4 infrage gestellt wird.
3. Der Bewerber/Bieter erklärt, dass für sein Unternehmen keine Gründe vorliegen, die zu einem
Ausschluss nach 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
(Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz  SchwarzArbG), nach 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder
nach 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz  MiloG)
führen können.
Der Bewerber/Bieter verpflichtet sich, die vorstehenden Erklärungen zu 1. bis 3. auch von
Nachunternehmern zu fordern und vor Vertragsschluss vorzulegen.
..................................................................................
Datum, Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift
3 Verfehlungen, die in der Regel zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen,
sind  unabhängig von der Beteiligungsform, bei Unternehmen auch unabhängig von der Funktion des Täters oder Beteiligten
insbesondere:
- Straftaten, die im Geschäftsverkehr oder in Bezug auf diesen begangen worden sind, u.a. Betrug, Subventionsbetrug, Diebstahl,
Unterschlagung, Untreue, Urkundenfälschung, Erpressung, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren.
- Das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von unerlaubten Vorteilen an Personen, die Amtsträgern oder für den öffentlichen
Dienst
Verpflichteten nahestehen, oder an freiberuflich Tätige, die bei der Vergabe im Auftrag einer öffentlichen Vergabestelle
tätig werden.
- Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die keine Straftaten sind.
4 Siehe Fußnote Seite 1
Öffentliche Ausschreibung Internationalistische Beilage zu überregionaler linker
Tageszeitung für die Rosa-Luxemburg-Stiftung e.V.
Anlage 4: Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und
Sozialversicherungsbeiträgen
Seite 1
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
 seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens
diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der
nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799)
einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt, oder andere gesetzliche Bestimmungen über
Mindestentgelte einzuhalten.
 seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der
Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 9,00 Euro brutto zu
bezahlen.
 die von ihm beauftragten Nachunternehmer oder Verleiher schriftlich zu
verpflichten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rahmen der zu
erfüllenden Vertragsleistung mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren,
die für die vom Nachunternehmer oder dem Vertragspartner des Verleihers zu
erbringende Leistung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom
20.04.2009 (BGBl. I S. 799) oder nach anderen gesetzlichen Bestimmungen über
Mindestentgelte maßgeblich sind.
 sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten
Nachunternehmer oder Verleiher schriftlich übertragen wird (mittels Wirt 322) und
dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen
nachzuweisen.
 sicherzustellen, dass die von ihm beauftragten Nachunternehmer oder Verleiher
ihrerseits den von ihnen beauftragten Nachunternehmern oder Verleihern die o.a.
Verpflichtungen schriftlich übertragen und sich dazu verpflichten, dem
öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen
nachzuweisen.
Die Verpflichtungen gelten nicht für Dienstleistungen, die von ausländischen
Nachunternehmen im Ausland erbracht werden.
Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen
die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für
jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei
mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme
vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall
verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer
oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird.
Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer
oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken
Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die
Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische
Öffentliche Ausschreibung Internationalistische Beilage zu überregionaler linker
Tageszeitung für die Rosa-Luxemburg-Stiftung e.V.
Anlage 4: Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und
Sozialversicherungsbeiträgen
Seite 2
Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an inund
ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den
ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden
Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen
schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und
prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf
Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen.
Ich erkläre / Wir erklären,
 mit meiner/unseren Unterschrift/en die vorstehend aufgeführten Besonderen
Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und
Sozialversicherungsbeiträgen einzuhalten (siehe Wirt 322, Seite 1),
 meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der
Leistung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen
(Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt). Die Verpflichtung gilt
nicht für Dienstleistungen, die von ausländischen Nachunternehmen im Ausland
erbracht werden.
Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass ein Verstoß gegen diese Erklärung
meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben und
mein/unser Unternehmen bis zur Dauer von drei Jahren von der Vergabe öffentlicher
Aufträge ausgeschlossen werden kann.
___________________ ______________________
(Ort, Datum) (Unterschrift, Firmenstempel)
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Anlage 3: Preisblatt
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Sehr geehrte Damen und Herren,
die Ausführung der in den Vergabeunterlagen dargestellten Leistung bieten wir Ihnen zu den von uns nachfolgend
eingesetzten Preisen an. Die Bewerbungsbedingungen und Hinweise in der Aufforderung zur Abgabe des Angebots
(Anschreiben) werden beachtet. Das Angebot enthält alle geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Die
Vertragsbedingungen gemäß Verdingungsunterlagen akzeptieren wir hiermit uneingeschränkt. Das Angebot wird bei
Unvollständigkeit grundsätzlich gemäß  42 UVgO durch die/den öffentliche/n Auftraggeberin/Auftraggeber von der
Wertung ausgeschlossen. Wenn im Preisblatt kein Preis in die entsprechende Stelle eingetragen wird, so wird
dieser Preis von der Vergabestelle als Null gewertet.
Bei den untengenannten Leistungen handelt es sich nicht um das komplette Auftragsvolumen. Die
Preisangaben dienen dem Preisvergleich der Angebote untereinander. In Hinsicht auf Umfang, Wert und
Häufigkeit der Aufträge unter dieser Rahmenvereinbarung werden keine Zusagen gemacht. Die Rosa-
Luxemburg-Stiftung ist nicht verpflichtet, das Höchstbudget aus diesem Rahmenvertrag in Anspruch zu
nehmen, weder ganz noch teilweise.
Die Auftraggeberin geht davon aus, dass die untengenannten Zeitangaben für die jeweilige Leistung
ausreichen, sollten Sie anderer Meinung sein  teilen Sie dies bitte noch vor der Angebotsabgabe der
Ausschreibenden Stelle mit. Zur Beurteilung des Leistungsumfangs können Sie unter www.rosalux.de alle
unten aufgeführten Publikationen im Volltext frei runterladen.
Pos. Angebotsgegenstand entsprechend der Leistungsbeschreibung
s. Anlage 1
Betrag in
(netto)
A Konzeption
1 Honorar für die Entwicklung von 2 Gestaltungsvorschlägen einer 24 seitigen Beilage in
Auflage von 30.000 Stück.
2 Honorar für inhaltliche Gesamtkonzeption am Beispiel einer 24-seitigen Beilage zum
Thema Ernährungssouveränität
B Redaktion
3 Honorare für Redaktion der Beiträge pro Beilage (inkl. Lektorat, Korrektorat,
Bildredaktion, Planung, Autorenpflege)
- Tagessatz
4 Honorare für Autor*innen pro Normzeile
Beispiel:
- Bericht 5000 Zeichen inkl. Leerzeichen
- Reportage 10.000 Zeichen inkl. Leerzeichen
- Interview/Essay 10.000 Zeichen inkl. Leerzeichen
5 Vergütungen Bildrechte
Beispiel: Foto für:
- Titel
- Gestaltungsfoto zum Text
- Ergänzendes Foto (z.B. Autorenfoto)
C Satz und Layout
6 Honorare für Satz und Layout
- Stundensatz
- Tagessatz
D Druck und Vertrieb
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Anlage 3: Preisblatt
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7 Druckkosten 24 seitige Beilage in Auflage 30.000
8 Beilegen von mind. 25.000 Stck. der Auflage in überregionaler Tageszeitung
Angebotspreis (Summe aller Positionen):
Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt.
Die Preisangaben sind Festpreise. Bis zum Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist am 3. September 2018 halten wir uns an
dieses Angebot gebunden.
Firmenbezeichnung/-anschrift (Firmenstempel)
__________________________________________
Datum
Die Unrichtigkeit vorstehender Angaben führt zum
Ausschluss vom Vergabeverfahren. Ein erteilter
Auftrag kann beim Vorliegen von Unrichtigkeiten
fristlos aus wichtigem Grund wegen Verletzung
vertraglicher Nebenpflichten gekündigt werden.
__________________________________________
Unterschrift/en
__________________________________________
(Name der/des Unterzeichnenden in Blockschrift)
Fehlt die Unterschrift, gilt das Angebot als nicht
abgegeben und wird bei der Wertung nicht
berücksichtigt!
Unvollständige Angebote können vom
Vergabeverfahren ausgeschlossen werden!
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Anlage 1: Vertragsbedingungen
Seite 17
Vertragsbedingungen
für Lieferungen und Dienstleistungen
Stand: 11. Juli 2018
 1 Grundlagen
1. Hierbei handelt es sich um Vertragsbedingungen im Sinne von	1 Allgemeine Vertragsbedingungen
für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
2. Durch Vereinbarung dieser Vertragsbedingungen ist die VOL/B Bestandteil des Vertrages. Die
VOL/B ist im Bundesanzeiger Nr. 178 a vom 23.September 2003 bekannt gegeben worden und
ist unter www.bmwi.bund.de abrufbar.
3. Es gelten für den jeweils abgeschlossenen Vertrag die Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise
bei Öffentlichen Aufträgen vom 21.11.1953 (Bundesanzeiger Nr. 244 vom 18.12.1953) in der jeweils
gültigen Fassung
 2 Geltungsbereich
1. Die AGBen gelten für Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen sowie den Kauf oder
die Herstellung von Waren.
2. Für andere Vertragsformen (z.B. Leasing, Miete) gelten die AGBen entsprechend.
 3 Auftraggeber/in
1. Auftraggeberin ist die Rosa-Luxemburg-Stiftung e.V.
2. Die Auftraggeberin wird vertreten durch das geschäftsführende Vorstandsmitglied Dr. Florian
Weis.
 4 Ansprech- und Verhandlungspartner/in
Ansprechpartnerin und Verhandlungspartnerin im Zusammenhang mit diesem Vertrag, ist
grundsätzlich das Referat Verwaltung und Vergabe.
 5 Vertragsbestandteile
1. Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch den Vertrag bestimmt.
2. Bestandteile dieses Vertrages sind:
a. Der Vertragstext nebst der Leistungsbeschreibung (siehe Anlage 1)
b. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
c. Angebot und Zuschlagserteilung
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Anlage 1: Vertragsbedingungen
Seite 18
3. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen gelten vorrangig die Regelungen dieses Vertrages und
seiner Anlagen und danach die weiteren Bestandteile in der Reihenfolge ihrer Nennung.
4. Leistungsmerkmale genehmigter Musterstücke sind eine Konkretisierung der Leistungsbeschreibung
und damit Vertragsbestandteil.
5. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil
des Vertrages.
 6 Vertragsschluss
1. Vereinbarungen, die den Vertrag betreffen, werden grundsätzlich schriftlich (in Textform) getroffen.
2. Der Empfang des Auftragsschreibens/Zuschlags ist von der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer
unverzüglich, schriftlich der Auftraggeberin zu bestätigen.
 7 Erfüllungsort
Der Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Leistungserfolg gemäß Leistungsverzeichnis einzutreten
hat.
 8 Leistungsabnahme
1. Die Leistungsabnahme ist die Erklärung der Auftraggeberin, dass der Vertrag bzw. der Teilvertrag
der Hauptsache nach erfüllt ist.  13 VOL/B bleibt im Übrigen unberührt.
2. Liegt ein wesentlicher Sach- oder Rechtsmangel vor oder fehlt es an vertraglich zugesicherten
Eigenschaften der zu erbringenden Dienstleistungen, kann die Auftraggeberin oder ein/e von ihr
Beauftragter/Beauftragte die Abnahme der erbrachten Dienstleistungen verweigern. Dies gilt
auch für die Teilleistungsabnahmen pro festgelegten Zeitpunkt.
 9 Einreichung der Rechnung
1. Die Auftragnehmerin/Der Auftragnehmer hat die Rechnung (Teilrechnung) zeitnah in 2-facher
Ausfertigung einzureichen. Der Rechnung ist ein durch die Auftraggeberin Auftraggeber zu bestätigender
Leistungsnachweis beizufügen.  15 VOL/B bleibt unberührt.
2. Sind Teilleistungen in einem Auftrag vereinbart, darf für jede Teilleistung eine gesonderte Rechnung
eingereicht werden.
 10 Zahlung der Rechnung
1. Die Begleichung der Rechnung erfolgt gemäß den vertraglichen Vereinbarungen, spätestens 30
Tage nach Fälligkeit und Zugang einer nachprüfbaren Rechnung mit einem von der Auftraggeberin
quittierten Leistungsnachweis bezogen auf den Abrechnungszeitraum. Die Fälligkeit tritt erst
nach vertragsgemäßer Leistungserbringung ein.
2. Als Tag der Zahlung gilt der Tag der Absendung des Zahlungsauftrages an die Bank.
3. Rechnungen, die ohne die vertraglich festgelegten Unterlagen eingehen, werden von der Auftraggeberin
unbeachtet zurückgesandt und nicht beglichen.
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Anlage 1: Vertragsbedingungen
Seite 19
4. Im Übrigen gilt  17 VOL/B.
11 Ausführungsfristen
Für die Ausführung der Lieferungen/Leistungen gelten die im Leistungsverzeichnis genannten
Fristen.
 12 Verschwiegenheit
1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, den Inhalt des Vertrages Dritten nur mitzuteilen, wenn
und soweit es für die Erfüllung des Vertrages notwendig ist.
2. Die Vorschriften über die Ausführungsunterlagen  3 VOL/B bleiben unberührt.
 13 Verpflichtungserklärung seitens der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers
Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber der Auftraggeberin eine Beeinträchtigung
der Leistungsfähigkeit unverzüglich mitzuteilen, wenn:
a. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer beabsichtigt einen Insolvenzantrag zu stellen
b. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer beabsichtigt ihr/sein Unternehmen aufzugeben
bzw. zu veräußern
c. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer eine nicht nur vorübergehende Zahlungsschwierigkeit
hat.
 14 Pflichtverletzung und Schadensersatz
1. Bei Pflichtverletzungen der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers finden die gesetzlichen Regelungen
nach Maßgabe der  7 und 14 VOL/B Anwendung. Danach ist der entgangene Gewinn
bei leicht fahrlässig verursachten Schäden nicht zu ersetzen.
2. Führen von der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer zu vertretende Gründe zu einer Beendigung
des Vertragsverhältnisses nach  17 Bas. 1 dieser Vertragsbedingungen, hat diese/r der
Auftraggeberin hieraus entstehende Schäden zu ersetzen.
3. Die Auftraggeberin kann der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer eine angemessene Frist setzen,
mangelhafte Leistungserfüllungen zu beseitigen. Nach Ablauf dieser Frist kann die Auftraggeberin
die entsprechende Dienstleistung durch Dritte erbringen lassen. Dadurch entstehende
Mehrkosten sind durch die Auftragnehmerin/den Auftragnehmer zu tragen.
 15 Vertragsbestandteil
Illegale Beschäftigung/Schwarzarbeit
1. Zum sozialen Schutz des/der Einzelnen wie auch zur Aufrechterhaltung der sozial- und wirtschaftspolitischen
Ordnung kann Schwarzarbeit nicht hingenommen werden.
2. Die Auftragnehmerin/Der Auftragnehmer sichert zu, dass sie bei der Leistungserbringung die
Bestimmungen des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung
(Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz  SchwarzArbG in der jeweils gültigen Fassung) beachtet
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Anlage 1: Vertragsbedingungen
Seite 20
und einhält und zur Eindämmung dieser illegalen Aktivitäten auch mit der Auftraggeberin zusammenarbeiten
wird. Insbesondere ist die Auftraggeberin zu informieren, wenn sich Hinweise
ergeben, dass durch am Projekt Beteiligte sozialversicherungsrechtliche Melde-, Beitrags- oder
Aufzeichnungspflichten nicht eingehalten werden.
3. Haftungsregelung: Kommt es aufgrund eines Verstoßes gegen die Verpflichtung aus Absatz 2 zu
Schäden im Bereich der Auftraggeberin, so haftet die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer auch
hierfür. Dies gilt nicht, wenn der Verstoß der Auftraggeberin zumindest teilweise zuzurechnen
ist.
4. Außerordentliches Kündigungsrecht:
Bei Vorliegen von illegaler Beschäftigung / Schwarzarbeit i.S.v. Absatz 2 Satz 1 besteht ein außerordentliches
fristloses Kündigungsrecht seitens der Auftraggeberin. Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend.
 16 Beendigung des Vertragsverhältnisses aus
wichtigem Grund
1. Die Auftraggeberin kann vom Vertrag zurücktreten oder mit sofortiger Wirkung kündigen,
a. wenn die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer ihre/seine Pflicht zur Verschwiegenheit
oder eine ihr/ihm auferlegte Verpflichtung zur Geheimhaltung von Tatsachen, die
ihr/ihm im Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag bekannt geworden sind, verletzt.
b. wenn über das Vermögen der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren
oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels
Masse abgelehnt worden ist oder die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages
dadurch in Frage gestellt ist, dass sie ihre/seine Zahlungen nicht nur vorübergehend
einstellt.
c. wenn die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer gegen  15 dieser Vertragsbedingungen
verstößt.
d. wenn sich die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer im Zuge der Begründung oder
Durchführung des Schuldverhältnisses an unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen
im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beteiligt hat. Dies
umfasst insbesondere die Vereinbarungen mit Dritten über die Abgabe oder Nichtabgabe
von Angeboten, über zu fordernde Preise, über die Entrichtung von Ausfallentschädigungen
(Gewinnbeteiligungen oder sonstige Abgaben) sowie über die Festlegung der
Empfehlung von Preisen.
e. wenn Ausschlussgründe i.S.d.  6 Abs. 5 c),d) und e) VOL/A vorliegen. Ausschlussgrund
ist insbesondere die Gewährung von Vorteilen im Sinne der  333 sowie 334 StGB sowie
die vorsätzliche Abgabe von unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Zuverlässigkeit,
Fachkunde und Leistungsfähigkeit seitens der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers.
f. wenn das Gesamtbudget aus dieser Ausschreibung ausgeschöpft ist.
2. Weitere gesetzliche Regelungen, insbesondere das Recht zur Kündigung nach  314 und 626
BGB bleiben unberührt.
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Anlage 1: Vertragsbedingungen
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 17 Wirkung der Vertragsbeendigung aus wichtigem
Grund
1. Im Falle einer Kündigung ist die bisherige noch nicht abgerechnete Leistung gemäß den Vertragspreisen
und dem durch die Auftraggeberin quittierten Leistungsnachweis abzurechnen.
2. Tritt die Auftraggeberin nach den Bestimmungen des  16 Abs. 1 Vertragsbedingungen vom Vertrag
zurück, sind die bisherigen noch nicht abgerechneten Leistungen gemäß den Vertragspreisen
und dem durch die Auftraggeberin quittierten Leistungsnachweis abzurechnen.
3. Im Übrigen gilt  7 VOL/B. Die gesetzlichen Regelungen über den Rücktritt bleiben unberührt.
 18 Verletzung gewerblicher Schutzrechte
Dritter
1. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer ist verpflichtet zu prüfen, ob ihre/seine Leistungserbringung
gegen gewerbliche Schutzrechte verstößt. Eine derartige Pflicht besteht für die Auftraggeberin
nicht.
2. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer stellt die Auftraggeberin von Ansprüchen Dritter aus
etwaiger Verletzung gewerblicher Schutzrechte frei und trägt die Kosten, die der Auftraggeberin
in diesem Zusammenhang entstehen können.
 19 Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln oder in Klauseln enthaltener Wertungen lassen die Wirksamkeit
der anderen Klauseln oder die in anderen Klauseln enthaltenen Wertungen unberührt.
 20 Schiedsgerichtsklausel
1. Im Falle von aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten vereinbaren die Vertragsparteien,
vor Beschreitung des Rechtsweges, auf der Ebene der Schiedsgerichtsbarkeit eine Einigung anzustreben.
Dabei ist nach der Schiedsgerichtsordnung des deutschen Ausschusses für Schiedsgerichtswesen
unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges, endgültig eine Entscheidung zu
treffen
2. Den Vertragsparteien steht es frei, vor Einschaltung des Schiedsgerichts einen sachverständigen
Dritten zu benennen, der bei auftretenden Streitigkeiten versucht, eine Klärung bzw. einen Kompromiss
herbeizuführen. Dabei muss die nicht benennende Partei mit der Wahl der/des Sachverständigen
der anderen, benennenden Vertragspartei, einverstanden sein.
 21 Anwendbares Recht
1. Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland
2. Der Schriftverkehr mit der Auftraggeberin hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
 22 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Berlin.
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