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Ausschreibung: Erhebung der Nutzungshäufigkeit von Smartphones durch Pkw-Fahrer2019 - DE-Bergisch Gladbach
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Dokument Nr...: 863134-2018 (ID: 2018071622083664894)
Veröffentlicht: 16.07.2018
*
  FE 82.0713/2018 Erhebung der Nutzungshäufigkeit von Smartphones durch Pkw-Fahrer2019
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z5
Straße, Hausnummer: Brüderstraße 53
Postleitzahl (PLZ): 51427
Ort: Bergisch Gladbach
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de
Internet-Adresse: http://www.bast.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
Z5w FE 82.0713/2018
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
    nicht elektronisch
	auf dem Postweg
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
05.09.2018 - 15:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
31.01.2019
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=205714
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
05.09.2018 - 15:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Mit der steigenden Verbreitung von Smartphones hat auch deren Verwendung beim Fahren von Pkws zugenommen. Ein hohes
Gefährdungspotential bergen dabei insbesondere die Anwendungen dieser Geräte, die mit langen Blickabwendungen von der Straße
einhergehen. Hierzu gehören u.a. das Verfassen von Textnachrichten oder die Informationssuche im Internet.
Anders als beispielsweise zur Gurtnutzung, gibt es bislang noch keine repräsentativen Zahlen zur Prävalenz der
Smartphonebenutzung am Steuer, die in regelmäßigen Abständen erhoben werden.
Im Projekt FE 82.0670/2016 wurde daher ein Erhebungskonzept entwickelt, mit dem repräsentative Zahlen zur Prävalenz
verschiedener Anwendungen von Smartphones beim Fahren erfasst werden können und das sich für eine wiederholte Erhebung in
regelmäßigen Zeitabständen eignet. Im Sinne eines kontinuierlichen Monitorings sollen so Veränderungen bei der
Smartphonenutzung durch Pkw-Fahrer abgebildet werden.
Ziel dieses Projektes ist es daher, die Erhebungen nach den Vorgaben des o.g. Berichts im Frühjahr/Sommer 2019 durchzuführen.
Auf eine detaillierte Beschreibung des Vorgehens ist zu achten, so dass die Erhebung in folgenden Jahren in identischer Weise
wiederholt werden kann.
Die Ergebnisse stellen eine wichtige Grundlage für die Verkehrssicherheitsbewertung, die Entwicklung und Begleitung von
Maßnahmen sowie für Regelungen und Gesetze dar. Sie werden in der Öffentlichkeitsarbeit von Bund, Ländern, Verbänden und
Medien nicht nur zur Gestaltung von Informations- und Aufklärungskampagnen benötigt, sondern spielen auch bei der Einführung
und Modifikation gesetzlicher Regelungen eine wichtige Rolle. Auch dienen sie dazu, bei neu eingeführten Regelungen und
Gesetzen Anhaltspunkte zu deren Wirkung zu erhalten.
b)
CPV-Codes
Hauptteil (1):
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000-2)
c)
Ort der Leistungserbringung
Bergisch Gladbach.
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Nachweise und Erklärungen in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts
können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw.Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und
Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der
Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw.
Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
1. Der Auftragnehmer muss über Kenntnisse und mehrjährige Erfahrungen in der Planung, Durchführung und Auswertung von
Beobachtungen im Straßenverkehr verfügen.
Nachweis durch:
Mindestens drei Belege für durchgeführte Beobachtungen im Straßenverkehr aus den letzten 5 Jahren.
Unter Angabe zu:
Leistungszeitpunkt, Auftragswert,
Auftraggeber
Siehe Referenzliste 1
2. Ausreichende technische Ausstattung für die zeitgerechte Durchführung der zu vergebenen Leistung (Tablet-PCs sowie die
technischen Voraussetzungen zur Sammlung,
Sicherung und Kontrolle der damit erhobenen Daten).
Nachweis durch:
Siehe Formblatt Eigenerklärung 1
3. Ausreichend personelle Kapazitäten für die zeitgerechte Durchführung der zu vergebenden Leistung und namentliche Nennung
der vorgesehenen Projektleitung und (falls
namentlich bereits bekannt) der vorgesehenen Hauptbearbeiter bzw.- bearbeiterinnen.
Nachweis durch:
Siehe Formblatt Eigenerklärung 2.
Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach  123 GWB oder  124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung
nach den  123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4c,
Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Ab einem Auftragswert von 30 T wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz
von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß  150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung
entsprechend bewerten. Diese Abforderung erfolgt nur bei Bietern, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen.
Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die Garantieerklärung zur Vermeidung
unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen
(siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.
12.
Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
14.
Sonstige Angaben
Wir weisen darauf hin, dass der Zuschlag erst nach Verabschiedung des Bundeshaushaltes 2018 erteilt werden kann.
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten im Übrigen die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Die Bestimmungen der UVgO werden nicht Vertragsbestandteil. Den Bietern entsteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung
dieser Bestimmungen, da sie lediglich den Charakter von Dienstanweisungen an die Beschaffungsstellen tragen.
Source: 4 http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/eVergabe/205714.html
Data Acquisition via: p8000000
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