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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Paderborn
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 306822-2018 (ID: 2018071410003864575)
Veröffentlicht: 14.07.2018
*
  DE-Paderborn: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2018/S 134/2018 306822
   Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
   Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
   1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
   Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
   Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
   müssen.
    (en_US)
   Abschnitt I: Zuständige Behörde
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Zweckverband Nahverkehrsbund Paderborn/Höxter (nph)
   Bahnhofstraße 27
   Kontaktstelle(n): ÖPNV-Planung und -Wettbewerb
   Zu Händen von: Herrn Dipl.-Ing. Eike Heidfeld
   33102 Paderborn
   Deutschland
   Telefon: +49 52511233-41
   E-Mail: [1]heidfeld@nph.de
   Fax: +49 52511233-99
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [2]http://www.nph.de
   Elektronischer Zugang zu Informationen:
   [3]http://www.nph.de/de/oepnv/wettbewerb/vorinformation-linienbuendel-1
   -delbrueck.php
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   I.2)Art der zuständigen Behörde
   Regional- oder Lokalbehörde
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Stadtbahn/Kleinbahn, U-Bahn, Straßenbahn, Oberleitungsbus oder
   Busdienste
   I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche
   Personenverkehrsdienste mit Kfz im Linienbündel 1 Delbrück
   II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r)
   Bereich(e)
   Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
   Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte BereicheHauptort der
   Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Hauptort der
   Ausführung: Delbrück, Paderborn, Hövelhof
   NUTS-Code DEA46
   II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
   Der Zweckverband Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter beabsichtigt als
   zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des
   Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche
   Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) in Verbindung mit dem Gesetz
   über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG
   NRW) die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über
   öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienbündel 1 (Delbrück) mit
   Bussen nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007. Von der beabsichtigten
   Vergabe sind sämtliche Verkehrsleistungen des Linienbündels 1 Delbrück
   als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 4 des
   Personenbeförderungsgesetz (PBefG) erfasst.
   Der öffentliche Dienstleistungsauftrag soll erteilt werden für die Zeit
   ab dem in Abschnitt II.3 Betriebsbeginn angegebenen Betriebsbeginn bis
   zum 31.7.2028.
   Folgende Linien sind von dem Linienbündel 1 Delbrück umfasst:
    S40 Schnellbus Delbrück  Paderborn,
    R40 Regionalbus Delbrück  Anreppen  Paderborn,
    R45 Regionalbus Delbrück  Boke  Anreppen  Bentfeld  Elsen 
   Paderborn,
    D1 Stadtbus Westenholz  Sudhagen  Delbrück,
    D2 Stadtbus Schöning  Steinhorst  Lippling  Delbrück,
    D3 Stadtbus Hövelhof  Ostenland  Delbrück,
    441.1 Schulverkehr Westenholz,
    441.2 Schulverkehr Sudhagen,
    442 Schulverkehr Lippling,
    443 Schulverkehr Ostenland,
    444 Schulverkehr Delbrück  Schloß Neuhaus,
    445.1 und 445.2 Schulverkehr Boke,
    446 Schulverkehr Gesamtschule Elsen,
    447.1 und 447.2 Schulverkehr Delbrück aus Sudhagen, Westenholz,
    448 Schulverkehr Delbrück aus Hövelhof, Ostenland,
    449 Schulverkehr Delbrück aus Boke,
    Sonderverkehre zu Katharinenmarkt in Delbrück (3. Wochenende im
   September).
   Insgesamt werden in diesem Linienbündel ca. 1 025 000
   Fahrplankilometer/Jahr zu erbringen sein.
   Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag wird die
   Versorgung des gesamten Stadtgebiets Delbrück mit Linienverkehren des
   öffentlichen Personennahverkehrs umfassen. Der öffentliche
   Dienstleistungsauftrag wird hierfür auch Regelungen beinhalten, wonach
   das Verkehrsangebot innerhalb eines bestimmten (Mengen-)Korridors an
   sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und den Nahverkehrsplan des nph
   anzupassen ist. In dem so definierten Rahmen können sich Änderungen
   sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch
   hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots für diese Linien ergeben.
   Demzufolge können sich die Linien ändern, neue Linien hinzukommen oder
   heutige Linien wegfallen. Die unten bei II.2) angegebene Verkehrsmenge
   kann sich daher innerhalb des (Mengen-)Korridors des öffentlichen
   Dienstleistungsauftrages reduzieren oder erweitern.
   Der nph kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach
   § 8a Abs. 2 PBefG i.V.m Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 nach. Für weitere
   Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG
   wird auf die Ausführungen unter Vl.1) verwiesen.
   II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   60112000
   II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja
   Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
   unbekannt
   Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an
   Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Der öffentliche
   Dienstleistungsauftrag wird Vorgaben zum Einsatz von Subunternehmern
   machen, soweit dies nach Art. 5 i.V.m. 4 Absatz 7 VO (EG) Nr. 1370/2007
   zulässig ist.
   II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
   Circa 1 025 000 Fahrplankilometer im Jahr
   II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
   Beginn: 1.8.2020
   Laufzeit in Monaten: 96 (ab Auftragsvergabe)
   II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:
   III.1.2)Informationen über ausschließliche Rechte:
   III.1.3)Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen:
   III.1.4)Soziale Standards:
   III.1.5)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
   III.1.6)Sonstige besondere Bedingungen:
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
   III.2.2)Technische Anforderungen
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
   III.3)Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   Offen
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen:
   IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen
   IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   IV.3.5)Bindefrist des Angebots
   IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Zusätzliche Angaben:
   A) Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Anträge
   Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein
   Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen
   Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach
   der Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu
   stellen.
   Diese Frist wird durch vorliegende Vorinformation für sämtliche von der
   beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre (siehe Abschnitt
   II.1.3) ausgelöst. Der Betrieb der oben genannten Linien ist zu dem in
   Abschnitt II.3) genannten Betriebsbeginn aufzunehmen. Die bestehenden
   Liniengenehmigungen für das Linienbündel 1 Delbrück laufen zu diesem
   Zeitpunkt aus.
   Eigenwirtschaftlich sind Verkehrsleistungen, deren Aufwand gedeckt wird
   durch Beförderungserlöse, Ausgleichsleistungen auf der Grundlage
   allgemeiner Vorschriften i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und
   sonstige Unternehmenserträge im handelsrechtlichen Sinne, soweit diese
   keine Ausgleichsleistungen darstellen, die einen öffentlichen
   Dienstleistungsauftrag i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 erfordern
   (vgl. § 8 Abs. 4 Satz 2 PBefG).
   Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zählt die
   Dauerhaftigkeit des Verkehrs zu den sonstigen öffentlichen
   Verkehrsinteressen i.S.d. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG. Bestehen
   aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel daran, dass der
   eigenwirtschaftliche Antragsteller wegen fehlender Kostendeckung die
   Verkehrsdienste nicht während der gesamten Laufzeit der beantragten
   Genehmigung in dem Genehmigungsantrag zugrundeliegenden Umfang
   betreiben kann, dann darf dem Antragsteller die Genehmigung nach § 13
   Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG nicht erteilt werden. Es obliegt dem
   Antragsteller, diese Zweifel an der Dauerhaftigkeit auszuräumen.
   Aufgrund der Änderung des ÖPNVG NRW im Dezember 2016 ist es nunmehr in
   das Ermessen des Aufgabenträgers gestellt, ob er die
   Ausbildungsverkehr-Pauschale nach § 11a Abs. 2 ÖPNVG NRW über einen
   öffentlichen Dienstleistungsauftrag oder eine allgemeine Vorschrift
   nach Artikel 3 Absatz 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
   weiterleitet. Von diesem Wahlrecht macht die zuständige Behörde für das
   Linienbündel 1 Delbrück Gebrauch und wird die auf das Linienbündel
   entfallenden Mittel der Ausbildungsverkehrs-Pauschalen nach § 11a Abs.
   2 ÖPNVG NRW im Wege eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags
   weiterleiten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die bisher
   im Linienbündel 1 Delbrück zur Anwendung gekommene Allgemeine
   Vorschrift des nph für die Auszahlung der Ausbildungsverkehr-Pauschale
   nach § 11a Abs. 2 ÖPNVG NRW" nach Maßgabe von deren Ziff. 2.2 ab dem
   1.8.2020 im Linienbündel 1 Delbrück nicht mehr zur Anwendung kommen
   wird.
   B) Vergabe als Gesamtleistung
   Die Vergabe der unter A. genannten Verkehre ist als Gesamtleistung
   beabsichtigt (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2
   PBefG). Eigenwirtschaftliche Anträge (siehe A), die sich nur auf
   Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2
   PBefG zu versagen.
   C) Anforderungen
   Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG werden
   Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan,
   Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind
   in dem ergänzenden Dokument Zusätzliche Angaben im Rahmen der
   Vorabbekanntmachung (einschließlich Anlagen) angegeben (vgl. § 8a Abs.
   2 Satz 5 PBefG). Das ergänzende Dokument enthält wesentliche
   Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3  5 PBefG. Die
   Anforderungen sind nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG
   ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher
   Anträge (siehe A), d.h. führen nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a Sätze 2
   ff. PBefG zur Ablehnung eines hiervon Abweichenden
   eigenwirtschaftlichen Antrags. Es wird in diesem Zusammenhang
   ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines
   eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit (oben A) auch
   die verbindliche Zusicherung derjenigen Standards nach § 12 Abs. 1a
   PBefG voraussetzt, auf die sich die in dem ergänzenden Dokument
   angegeben Anforderungen beziehen. Das oben genannte ergänzende Dokument
   (einschließlich Anlagen) steht als download unter folgendem Link zur
   Verfügung: [4]http://www.nph.de/de/oepnv/Wettbewerb/wettbewerb.php
   D) Beabsichtigtes Vergabeverfahren
   Die zuständige Behörde beabsichtigt mit Ablauf des durch diese
   Vorabbekanntmachung ausgelösten Wartejahres die Vergabe eines
   öffentlichen Dienstleistungsauftrages im offenen Verfahren nach Maßgabe
   des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. der
   Vergabeverordnung (VgV).
   E) Kooperation mit der Verbundgesellschaft Paderborn/Höxter
   Bei eigenwirtschaftlichen Anträgen hat das beantragende Unternehmen
   gemäß § 12 Abs. 1a PBefG verbindlich zuzusichern, dass eine
   Kooperationspartnerschaft mit der Verbundgesellschaft Paderborn/Höxter
   mbH oder einer Nachfolgeorganisation angestrebt wird.
   F) Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG
   werden Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan,
   Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind
   in dem ergänzenden Dokument zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5
   PBefG). Das ergänzende Dokument enthält wesentliche Anforderungen
   i.S.v. § 13 Abs. 2a Sätze 3 bis 5 PBefG. Die Anforderungen sind nach
   Maßgabe von § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG relevant für die
   Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge (siehe VI.1.A und
   B.), d.h. führen nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG zur
   Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags. Ein
   auf eigenwirtschaftlicher Basis gestellter Genehmigungsantrag wird von
   der zuständigen Behörde nur dann als gleichwertig mit dem
   Verkehrsangebot anerkannt, das die zuständige Behörde über den
   öffentlichen Dienstleistungsauftrag zu bestellen beabsichtigt, wenn der
   Betreiber die in dieser Vorabbekanntmachung (nebst den in Bezug
   genommenen Dokumenten) definierten Anforderungen und Standards nach §
   12 Abs. 1a PBefG verbindlich zusichert.
   VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Westfalen
   Albrecht-Thaer-Str. 9
   48147 Münster
   Deutschland
   E-Mail: [5]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
   Telefon: +49 25141113514
   Internet-Adresse: [6]http://www.bezreg-muenster.nrw.de
   Fax: +49 2514112165
   Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Vergabekammer Westfalen
   Albrecht-Thaer-Str. 9
   48147 Münster
   Deutschland
   E-Mail: [7]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
   Telefon: +49 25141113514
   Internet-Adresse: [8]http://www.bezreg-muenster.nrw.de
   Fax: +49 2514112165
   VI.2.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
   Albrecht-Thaer-Str. 9
   48147 Münster
   Deutschland
   E-Mail: [9]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
   Telefon: +49 25141113514
   Internet-Adresse: [10]http://www.bezreg-muenster.nrw.de
   Fax: +49 2514112165
   VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11.7.2018
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References
   1. mailto:heidfeld@nph.de?subject=TED
   2. http://www.nph.de/
   3. http://www.nph.de/de/oepnv/wettbewerb/vorinformation-linienbuendel-1-delbrueck.php
   4. http://www.nph.de/de/oepnv/Wettbewerb/wettbewerb.php
   5. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de?subject=TED
   6. http://www.bezreg-muenster.nrw.de/
   7. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de?subject=TED
   8. http://www.bezreg-muenster.nrw.de/
   9. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de?subject=TED
  10. http://www.bezreg-muenster.nrw.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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