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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Paderborn
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 306821-2018 (ID: 2018071410002264554)
Veröffentlicht: 14.07.2018
*
DE-Paderborn: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2018/S 134/2018 306821
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
müssen.
(en_US)
Abschnitt I: Zuständige Behörde
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Zweckverband Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter (nph)
Bahnhofstraße 27
Kontaktstelle(n): ÖPNV-Planung und -Wettbewerb
Zu Händen von: Herrn Dipl.-Ing. Eike Heidfeld
33102 Paderborn
Deutschland
Telefon: +49 52511233-41
E-Mail: [1]heidfeld@nph.de
Fax: +49 52511233-99
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [2]http://www.nph.de
Elektronischer Zugang zu Informationen:
[3]http://www.nph.de/de/oepnv/wettbewerb/vorinformation-linienbuendel-2
-bad-lippspringe-hoevelhof.php
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
I.2)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)
Stadtbahn/Kleinbahn, U-Bahn, Straßenbahn, Oberleitungsbus oder
Busdienste
I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche
Personenverkehrsdienste mit Kfz im Linienbündel 2 Bad
Lippspringe/Hövelhof
II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r)
Bereich(e)
Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte BereicheHauptort der
Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Hauptort der
Ausführung: Paderborn, Hövelhof, Bad Lippspringe, Schlangen, Horn-Bad
Meinberg, Altenbeken
NUTS-Code DEA46
II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
Der Zweckverband Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter beabsichtigt als
zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche
Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) in Verbindung mit dem Gesetz
über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG
NRW) die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über
öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienbündel 2 Bad
Lippspringe/Hövelhof mit Bussen nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007.
Von der beabsichtigten Vergabe sind sämtliche Verkehrsleistungen des
Linienbündels 2 Bad Lippspringe/Hövelhof als Gesamtleistung im Sinne
des § 8a Abs. 2 Satz 4 des Personenbeförderungsgesetz (PBefG) erfasst.
Der öffentliche Dienstleistungsauftrag soll erteilt werden für die Zeit
ab dem in Abschnitt II.3 angegebenen Betriebsbeginn bis zum 31.7.2028.
Folgende Linien sind von dem Linienbündel 2 Bad Lippspringe/Hövelhof
umfasst:
R20 Regionalbus Hövelhof Bentlake Sennelager Schloß Neuhaus
Paderborn,
R50 Regionalbus Schlangen Bad Lippspringe Marienloh Paderborn,
R51 Regionalbus Horn Schlangen Bad Lippspringe Marienloh
Paderborn,
S86 Schnellbus Paderborn Lichtenau Warburg,
421 Lokalbus Hövelhof: Hövelhof Riege Espeln,
422 Schulverkehr Hövelhof: Klausheide Bentlake Hasendorf
Untersenne Hövelhof,
423 Schulverkehr Hövelhof: Klausheide Bentlake Hasendorf
Untersenne Hövelhof,
424 Schulverkehr Hövelhof: Riege Espeln Hövelhof,
425 Schulverkehr Hövelhof: Hövelriege/Kaunitz Riege Hövelhof,
426 Schulverkehr Hövelhof: Stukenbrock Stukenbrock-Senne
Hövelhof,
427 Schulverkehr Hövelhof: Hövelhof Hasendorf Untersenne,
452 Schulverkehr Schwaney Buke Altenbeken Neuenbeken Bad
Lippspringe,
NE11 NachtExpress Paderborn Schlangen,
NE12 NachtExpress Paderborn Schwaney,
NE13 NachtExpress Paderborn Kleinenberg/Holtheim,
NE14 NachtExpress Paderborn Bad Wünnenberg,
NE15 NachtExpress Paderborn Husen/Wewelsburg,
NE16 NachtExpress Paderborn Büren,
NE17 NachtExpress Paderborn Upsprunge,
NE18 NachtExpress Paderborn Ostenland/Lippling,
NE19 NachtExpress Paderborn Hövelhof,
NE20 NachtExpress Paderborn Bad Driburg,
Sonderverkehre zu Libori in Paderborn (Letzte Juli Woche).
Insgesamt werden in diesem Linienbündel ca. 1 430 000 Fahrplankilometer
im Fahrplanjahr 2020/2021 zu erbringen sein. Ab dem Fahrplanjahr
2021/2022 werden mit dem NachtExpress sowie dem Sonderverkehr zu Libori
ca. 1 580 000 Fahrplankilometer pro Jahr zu erbringen sein.
Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag wird die
Versorgung der bedienten Kommunen mit Linienverkehren des öffentlichen
Personennahverkehrs umfassen. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag
wird hierfür auch Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot
innerhalb eines bestimmten (Mengen-)Korridors an sich ändernde
Verkehrsbedürfnisse und den Nahverkehrsplan des nph anzupassen ist. In
dem so definierten Rahmen können sich Änderungen sowohl hinsichtlich
des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des
Fahrplan- und Tarifangebots für diese Linien ergeben. Demzufolge können
sich die Linien ändern, neue Linien hinzukommen oder heutige Linien
wegfallen. Die unten bei II.2) angegebene Verkehrsmenge kann sich daher
innerhalb des (Mengen-)Korridors des öffentlichen
Dienstleistungsauftrages reduzieren oder erweitern.
Der nph kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach
§ 8a Abs. 2 PBefG i.V.m Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 nach. Für weitere
Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG
wird auf die Ausführungen unter Vl.1) verwiesen.
II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
60112000
II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
unbekannt
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an
Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Der öffentliche
Dienstleistungsauftrag wird Vorgaben zum Einsatz von Subunternehmern
machen, soweit dies nach Art. 5 i.V.m. 4 Absatz 7 VO (EG) Nr. 1370/2007
zulässig ist.
II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
Circa 1 413 000 Fahrplankilometer im Fahrplanjahr 2020/2021 sowie circa
1 550 000 Fahrplankilometer im Fahrplanjahr 2021/2022 wie unter II.1.3)
beschrieben.
II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
Beginn: 1.8.2020
Laufzeit in Monaten: 96 (ab Auftragsvergabe)
II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:
III.1.2)Informationen über ausschließliche Rechte:
III.1.3)Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen:
III.1.4)Soziale Standards:
III.1.5)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
III.1.6)Sonstige besondere Bedingungen:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
III.2.2)Technische Anforderungen
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
III.3)Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
Offen
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen:
IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen
IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
IV.3.5)Bindefrist des Angebots
IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Zusätzliche Angaben:
A) Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Anträge
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein
Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen
Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate
nach der Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu
stellen.
Diese Frist wird durch vorliegende Vorinformation für sämtliche von der
beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre (siehe Abschnitt
II.1.3) ausgelöst. Der Betrieb der oben genannten Linien ist zu dem in
Abschnitt II.3) genannten Betriebsbeginn aufzunehmen. Die bestehenden
Liniengenehmigungen für das Linienbündel 2 Bad Lippspringe/Hövelhof
laufen zu diesem Zeitpunkt aus.
Eigenwirtschaftlich sind Verkehrsleistungen, deren Aufwand gedeckt wird
durch Beförderungserlöse, Ausgleichsleistungen auf der Grundlage
allgemeiner Vorschriften i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und
sonstige Unternehmenserträge im handelsrechtlichen Sinne, soweit diese
keine Ausgleichsleistungen darstellen, die einen öffentlichen
Dienstleistungsauftrag i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 erfordern
(vgl. § 8 Abs. 4 Satz 2 PBefG).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zählt die
Dauerhaftigkeit des Verkehrs zu den sonstigen öffentlichen
Verkehrsinteressen i.S.d. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG. Bestehen
aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel daran, dass der
eigenwirtschaftliche Antragsteller wegen fehlender Kostendeckung die
Verkehrsdienste nicht während der gesamten Laufzeit der beantragten
Genehmigung in dem dem Genehmigungsantrag zugrundeliegenden Umfang
betreiben kann, dann darf dem Antragsteller die Genehmigung nach § 13
Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG nicht erteilt werden. Es obliegt dem
Antragsteller, diese Zweifel an der Dauerhaftigkeit auszuräumen.
Aufgrund der Änderung des ÖPNVG NRW im Dezember 2016 ist es nunmehr in
das Ermessen des Aufgabenträgers gestellt, ob er die
Ausbildungsverkehr-Pauschale nach § 11a Abs. 2 ÖPNVG NRW über einen
öffentlichen Dienstleistungsauftrag oder eine allgemeine Vorschrift
nach Artikel 3 Absatz 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
weiterleitet. Von diesem Wahlrecht macht die zuständige Behörde für das
Linienbündel 2 Bad Lippspringe/Hövelhof Gebrauch und wird die auf das
Linienbündel entfallenden Mittel der Ausbildungsverkehrs-Pauschalen
nach § 11a Abs. 2 ÖPNVG NRW im Wege eines öffentlichen
Dienstleistungsauftrags weiterleiten. Es wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass die bisher im Linienbündel 2 Bad Lippspringe/Hövelhof
zur Anwendung gekommene Allgemeine Vorschrift des nph für die
Auszahlung der Ausbildungsverkehr-Pauschale nach § 11a Abs. 2 ÖPNVG
NRW nach Maßgabe von deren Ziff. 2.2 ab dem 1.8.2020 im Linienbündel 2
Bad Lippspringe/Hövelhof nicht mehr zur Anwendung kommen wird.
B) Vergabe als Gesamtleistung
Die Vergabe der unter A. genannten Verkehre ist als Gesamtleistung
beabsichtigt (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2
PBefG). Eigenwirtschaftliche Anträge (siehe A), die sich nur auf
Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2
PBefG zu versagen.
C) Anforderungen
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG werden
Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan,
Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind
in dem ergänzenden Dokument Zusätzliche Angaben im Rahmen der
Vorabbekanntmachung (einschließlich Anlagen) angegeben (vgl. § 8a Abs.
2 Satz 5 PBefG). Das ergänzende Dokument enthält wesentliche
Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3 5 PBefG. Die
Anforderungen sind nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG
ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher
Anträge (siehe A), d.h. führen nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a Sätze 2
ff. PBefG zur Ablehnung eines hiervon abweichenden
eigenwirtschaftlichen Antrags. Es wird in diesem Zusammenhang
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines
eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit (oben A) auch
die verbindliche Zusicherung derjenigen Standards nach § 12 Abs. 1a
PBefG voraussetzt, auf die sich die in dem ergänzenden Dokument
angegeben Anforderungen beziehen. Das oben genannte
Ergänzende Dokument (einschließlich Anlagen) steht als download unter
folgendem Link zur Verfügung:
[4]http://www.nph.de/de/oepnv/Wettbewerb/wettbewerb.php
D) Beabsichtigtes Vergabeverfahren
Die zuständige Behörde beabsichtigt mit Ablauf des durch diese
Vorabbekanntmachung ausgelösten Wartejahres die Vergabe eines
öffentlichen Dienstleistungsauftrages im offenen Verfahren nach Maßgabe
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. der
Vergabeverordnung (VgV).
E) Kooperation mit der Verbundgesellschaft Paderborn/Höxter
Bei eigenwirtschaftlichen Anträgen hat das beantragende Unternehmen
gemäß §12 Abs. 1a PBefG verbindlich zuzusichern, dass eine
Kooperationspartnerschaft mit der Verbundgesellschaft Paderborn/Höxter
mbH oder einer Nachfolgeorganisation angestrebt wird.
F) Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG
werden Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan,
Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind
in dem ergänzenden Dokument zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5
PBefG). Das ergänzende Dokument enthält wesentliche Anforderungen
i.S.v. § 13 Abs. 2a Sätze 3 bis 5 PBefG. Die Anforderungen sind nach
Maßgabe von § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG relevant für die
Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge (siehe VI.1.A und
B.), d.h. führen nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG zur
Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags. Ein
auf eigenwirtschaftlicher Basis gestellter Genehmigungsantrag wird von
der zuständigen Behörde nur dann als gleichwertig mit dem
Verkehrsangebot anerkannt, das die zuständige Behörde über den
öffentlichen Dienstleistungsauftrag zu bestellen beabsichtigt, wenn der
Betreiber die in dieser Vorabbekanntmachung (nebst den in Bezug
genommenen Dokumenten) definierten Anforderungen und Standards nach §
12 Abs. 1a PBefG verbindlich zusichert.
VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Westfalen
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147 Münster
Deutschland
E-Mail: [5]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 25141113514
Internet-Adresse: [6]http://www.bezreg-muenster.nrw.de
Fax: +49 2514112165
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Vergabekammer Westfalen
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147 Münster
Deutschland
E-Mail: [7]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 25141113514
Internet-Adresse: [8]http://www.bezreg-muenster.nrw.de
Fax: +49 2514112165
VI.2.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147 Münster
Deutschland
E-Mail: [9]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 25141113514
Internet-Adresse: [10]http://www.bezreg-muenster.nrw.de
Fax: +49 2514112165
VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11.7.2018
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1. mailto:heidfeld@nph.de?subject=TED
2. http://www.nph.de/
3. http://www.nph.de/de/oepnv/wettbewerb/vorinformation-linienbuendel-2-bad-lippspringe-hoevelhof.php
4. http://www.nph.de/de/oepnv/Wettbewerb/wettbewerb.php
5. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de?subject=TED
6. http://www.bezreg-muenster.nrw.de/
7. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de?subject=TED
8. http://www.bezreg-muenster.nrw.de/
9. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de?subject=TED
10. http://www.bezreg-muenster.nrw.de/
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