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Ausschreibung: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) - DE-Amberg
Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 306818-2018 (ID: 2018071409454763887)
Veröffentlicht: 14.07.2018
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  DE-Amberg: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
   2018/S 134/2018 306818
   Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
   Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
   1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
   Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
   Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
   müssen.
    (en_US)
   Abschnitt I: Zuständige Behörde
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach
   Rathausstr. 4
   Zu Händen von: Herrn Haas, Frau Meckl
   92224 Amberg
   Deutschland
   Telefon: +49 962139-564/ +49 962139-263
   E-Mail: [1]info@znas.de
   Fax: +49 962137605563
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [2]www.znas.de
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   I.2)Art der zuständigen Behörde
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Stadtbahn/Kleinbahn, U-Bahn, Straßenbahn, Oberleitungsbus oder
   Busdienste
   I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Durchführung von ÖPNV-Leistungen mit Bussen - Betrieb der Amberger
   Citybuslinie 5: Bahnhof  Gailoh  Bahnhof
   II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r)
   Bereich(e)
   Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
   Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte BereicheHauptort der
   Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Stadt Amberg
   NUTS-Code DE231
   II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
   Ein Fahrplanentwurf nach diesen Maßgaben ist zwingend dem Angebot
   beizulegen.
   Als Grundfahrplan ist der bisherige Fahrplan (inkl. Schulverstärker) zu
   übernehmen:
   [3]http://www.znas.de////files/linien/5.pdf
   [4]http://www.znas.de//files/linien/citybus_schulverstaerker.pdf
   Es sind folgende Änderungen einzuarbeiten:
   1) Von Montag bis Freitag an Werktagen sollen die Fahrten von 6.50 bis
   18.50 von einem 60-Minuten-Takt auf einen 30-Minuten-Takt umgestellt
   werden (12 zusätzliche Fahrten pro Tag).
   1.1 Das Industriegebiet Gailoh soll jedoch weiterhin nur im Stundentakt
   bedient werden.
   2) Von Montag bis Donnerstag sollen die Fahrten ab der bisherigen
   letzten Abfahrt am Bahnhof um 18.50 künftig im 60-Minuten Takt
   weitergeführt werden. Letzte Abfahrt am Bahnhof soll um 22.50
   stattfinden (entspricht 4 zusätzliche Fahrten pro Tag).
   3) An Freitagen und Samstagen sollen die Fahrten ab der bisherigen
   letzten Abfahrt am Bahnhof um 18.50 an Freitagen bzw. um 17.50 an
   Samstagen künftig im 60-Minuten Takt weitergeführt werden. Letzte
   Abfahrt am Bahnhof soll jeweils um 00.:50 stattfinden (= 6 zusätzliche
   Fahrten an Freitagen und 7 zusätzliche Fahrten an Samstagen).
   4) An Sonn- und Feiertagen (ohne 25.12., 1.1. und 1.11.) soll um 13.50
   und um 16.50 jeweils noch eine Fahrt angeboten werden
   II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   60000000 - MA12, 60112000 - MA03
   II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: nein
   II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
   Fahrplankilometer auf der bisherigen Citybuslinie 5 im Jahr 2015: 49
   000 km
   km öffentlicher Personenverkehrsleistung: 49000
   Geschätzter Wert ohne MwSt:
   Spanne von 70 000,00 bis 160 000,00 EUR
   II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
   Beginn: 1.6.2020
   Laufzeit in Monaten: 58 (ab Auftragsvergabe)
   II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:
   Euro pro gefahrene Kilometer
   III.1.2)Informationen über ausschließliche Rechte:
   Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: nein
   III.1.3)Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen:
   An den Betreiber vergebener Prozentsatz: 100(%) (der verbleibende
   Anteil entfällt auf die zuständige Behörde)
   III.1.4)Soziale Standards:
   Liste von Anforderungen (einschließlich der betreffenden Arbeitnehmer,
   transparenter Angaben zu ihren vertraglichen Rechten und Pflichten
   sowie Bedingungen, unter denen sie als in einem Verhältnis zu den
   betreffenden Diensten stehend gelten).: Bezahlung nach Tarif
   III.1.5)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
   Spezifikationen:  Anwendung des TON Tarifes sowie des VGN Tarifes,
    RBL Drucker mit Chipkartenleser und Datenweitergabe an die
   bayernweite Fahrplanauskunft DEFAS,
    Weitergabe von Sperrungen und Umleitungen an die DEFAS,
    digitale Matrixanzeige,
    optische und akustische Haltestelleninfo im Inneren des Fahrzeuges,
    Höchstalter der Fahrzeuge: 12 Jahre,
    Abgasnorm der Fahrzeuge: EURO 4 oder besser,
    Barrierefreiheit aller Neufahrzeuge
    Akustische Information an der Haltestelle (z. B. über
   Außenlautsprecher),
    Einsatz von Niederflurfahrzeugen; Reisebusse dürfen nur bei
   Verstärkerfahrten eingesetzt werden,
    WLAN-Nachrüstung muss jederzeit möglich sein,
    Möglichkeiten, Fahrkarten online zu erwerben muss gegeben sein,
    Fahrplanänderungen nur im Einvernehmen mit zuständiger Behörde,
    Subunternehmerquote maximal 50 % (muss auf Nachfrage des
   Auftraggebers jährlich nachgewiesen werden).
   III.1.6)Sonstige besondere Bedingungen:
   Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
   Dokumentations- und Weitergabepflicht bei Betriebsstörungen und
   Kundenbeschwerden
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
    Referenzen über erfolgreich erbrachte Verkehre,
    Eigenerklärung: keine Insolvenz oder Liquidität,
    keine rechtskräftige Verurteilung wegen Steuerhinterziehung, Verstöße
   gegen Arbeits- und Sozialrecht, Umweltrecht oder Beförderungsrecht
   sowie Sozialversicherungsrecht,
    ausreichend Eigenkapital.
   Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
   III.2.2)Technische Anforderungen
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
    siehe auch Punkt III.1.5,
    Abnahme der Matrixanzeige vor Zuschlagserteilung,
    Abnahme der optischen und akustischen Haltestelleninfo im Inneren des
   Fahrzeuges vor Zuschlagserteilung,
    ggf. Gutachten eines Sachverständigen zur Barrierefreiheit und den
   technischen Vorgaben,
    Zulassungsbescheinigung.
   Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
   III.3)Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge
   Beschreibung: Kostensteigerung ist durch zusätzliche Einnahmen
   auszugleichen, 1 % Dynamisierung der Ausgleichsleistungen ab dem
   vierten ganzen Betriebsjahr
   Information und Fahrkarten:  Werbung durch Auftragnehmer,
    Fahrkartenverkauf im Bus, über Vorverkaufsstellen oder im Internet.
   Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit: Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit
   werden gefordert und durch Minderungen und Vertragsstrafen abgesichert
   Zugausfälle:
   Prämien und Sanktionen: Bonus-Malus-System
   Bei Nichteinhaltung von Qualitätsanforderungen drohen Sanktionen
   Sauberkeit des Fahrzeugmaterials und der Bahnhofseinrichtungen:
   Sauberkeit der Fahrzeuge wird erwartet und wird bei Nichteinhaltung mit
   Sanktionen abgesichert.
   Befragung zur Kundenzufriedenheit:
   Beschwerdebearbeitung: Gutes Beschwerdemanagement wird erwartet und
   wird bei Nichteinhaltung mit Sanktionen abgesichert.
   Betreuung von Personen mit eingeschränkter Mobilität: Barrierefreiheit
   der Fahrzeuge wird erwartet und wird bei Nichteinhaltung mit Sanktionen
   abgesichert.
   Sonstige:
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   Offen
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden
   Kriterien
   1. Preis bzw. Höhe der Ausgleichsleistungen. Gewichtung 80
   2. Einhaltung der geforderten Qualitätsvorgaben. Gewichtung 20
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen:
   ZNAS - Citybuslinie 5
   IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen
   IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   Deutsch.
   IV.3.5)Bindefrist des Angebots
   IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Zusätzliche Angaben:
   1) Hinweis auf die Frist bei Stellung eigenwirtschaftlicher
   Genehmigungsanträge:
   Gem. § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein
   Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen
   Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach
   der Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu
   stellen. Diese Frist wird durch vorliegende Vorinformation für
   sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre (s.
   Abschnitt II.) ausgelöst.
   2) Genehmigung als Gesamtleistung:
   Die Vergabe ist als Gesamtleistung beabsichtigt (vgl. §8a Abs. 2 Satz 4
   i. V. m. § 13 Abs. 2a Satz 2 Personenbeförderungsgesetz).
   Eigenwirtschaftliche Anträge (siehe 1.), die sich nur auf
   Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2
   PBefG zu versagen.
   VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Nordbayern
   Postfach 606
   91511 Ansbach
   Deutschland
   E-Mail: [5]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
   Telefon: +49 981531277
   Fax: +49 98153187
   VI.2.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Nordbayern
   91511 Ansbach
   E-Mail: [6]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
   Telefon: +49 981531277
   Fax: +49 98153187
   VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   10.7.2018
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   2. http://www.znas.de/
   3. http://www.znas.de////files/linien/5.pdf
   4. http://www.znas.de//files/linien/citybus_schulverstaerker.pdf
   5. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
   6. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
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