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Ausschreibung: Empfangsdienste - DE-Wiesbaden
Empfangsdienste
Streifendienste
Dokument Nr...: 305908-2018 (ID: 2018071409282762988)
Veröffentlicht: 14.07.2018
*
DE-Wiesbaden: Empfangsdienste
2018/S 134/2018 305908
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale
Beschaffung-
Rheingaustraße 186
Wiesbaden
65203
Deutschland
Telefon: +49 611/6939-526
E-Mail: [1]beschaffung@hcc.hessen.de
Fax: +49 611/6939-400
NUTS-Code: DE7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://vergabe.hessen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?functi
on=_Details&TenderOID=54321-Tender-163edb70c85-5357df864f83baf7
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Sicherheitsdienstleistungen HLKA
Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2018-0228
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79992000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen in Form von Pforten- und
Streifendiensten für das Objekt Hessisches Landeskriminalamt in
Wiesbaden
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79715000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7
NUTS-Code: DE714
Hauptort der Ausführung:
Hessisches Landeskriminalamt
Hölderlinstraße 1-5
65185 Wiesbaden
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Durchführung von Empfangs- und Pforten- sowie Streifendiensten für das
Objekt Hessisches Landeskriminalamt in Wiesbaden. Zum Leistungsumfang
gehören:
Kontrolle betriebsfremder Personen,
Ausweiskontrolle an Toren und Pforten,
Identifikation und Authentifizierung von Personen,
Ausstellung/Rücknahme von Besucher-/Fremdfirmenausweisen,
Führen eines Besucherbuches,
Kontrolle des Zu- und Austrittverkehrs,
Kontrolle des Kraftfahrzeugverkehrs, insbesondere in den
eingerichteten Sicherheitszonen,
Sichtkontrolle von Fahrzeuginsassen aus dem Pförtnerhaus (tagsüber)
sowie, wenn nötig, Kontrolle von PKW-/LKW-Innenräumen und vorhandener
Ladung,
Durchführung der Schrankensteuerung,
Ausüben der Schlüsselgewalt (Aufbewahrung, Ausgabe und Rücknahme von
Schlüsseln sowie Führen von Nachweisen),
Entgegennehmen, Registrieren, Verwahren und Weiterleiten/Herausgeben
von Fundsachen (Fundsachenverwaltung) nach Anweisungen des Führungs-
und Lagedienstes,
Ergreifen notwendiger Maßnahmen beim Fund eines verdächtigen
Gegenstandes,
Annahme und Übermittlung von Telefongesprächen,
Überwachung und Bedienung der vorhandenen Alarmmeldeanlagen und
Videotechnik,
Aktivierung der Schließsysteme an den Gebäudezugängen gemäß lokalem
Bewachungsplan oder Hausordnung sowie Durchführung von Kontrollen, ob
die Aktivierung der vorhandenen Schließsysteme durchgeführt wurde,
Durchführung von Streifengängen nach Bestreifungsplan,
Führung eines Streifenbuches (elektronisch oder in Papierform),
Meldung und Dokumentation von Vorfällen jeglicher Art an den
Führungs- und Lagedienst.
Zur Kalkulation ist im Bereich Empfangs- und Pfortendienst von 6783
Jahresarbeitsstunden im Tagdienst sowie 714 Jahresarbeitsstunden im
Nachtdienst und für den Streifendienst von 2.065,5 Jahresarbeitsstunden
im Tagdienst auszugehen. Die Leistungen sind werktags von Montag bis
Freitag zu erbringen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2019
Ende: 31/12/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag wird zunächst für eine Vertragslaufzeit von drei Jahren
geschlossen. Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um je
ein Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 5
Höchstzahl: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
KURZKONZEPT-
Unter der Voraussetzung, dass die nach Abschnitt III verlangten
Teilnahmebedingungen erfüllt sind, erfolgt - bei Bewerberüberhang - die
Auswahl der Bewerber anhand des mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden
Kurzkonzepts. Fehlt dieses Kurzkonzept bei Abgabe des
Teilnahmeantrages, kann - bei Bewerberüberhang - dieser Teilnahmeantrag
nicht mehr weiter berücksichtigt werden.
Die Bewertung der eingereichten Kurzkonzepte wird anhand deren
Qualität, Plausibilität und Transparenz sowie einem vorhandenen
Auftragsbezug, unter Heranziehung folgender Unterkriterien vorgenommen:
1) Darstellung der Organisation des
Einführungs-/Aufgabenübernahmeprozesses (Start-up): maximale Bewertung
30 %
2) Darstellung des Auftragsmanagements vor Ort unter Erläuterung der
Verantwortlichkeiten und eines groben Einsatzplans. Hier ist
insbesondere auf Vertretungsregelungen, das Vorgehen bei
Personalausfall und die Abdeckung der tariflich vorgeschriebenen
Pausenzeiten unter Berücksichtigung der Reaktionszeit einzugehen:
maximale Bewertung 40 %
3) Erläuterung zur Personalgewinnung (wie wird seitens des AN
sichergestellt, dass zum Auftragsbeginn sowie zu jedem anderen
Zeitpunkt ausreichend Personal zur Erfüllung der
vertragsgegenständlichen Leistung zur Verfügung steht): maximale
Bewertung 30 %
Jedes Unterkriterium des Kurzkonzepts wird nach einem Notensystem
beurteilt und erhält entsprechende Punkte für die Qualität,
Plausibilität und Transparenz der Ausführungen nach folgender Skala:
5 Punkte = hervorragende, sehr gute Ausführungen bzw. Lösung der
Aufgabenstellung;
4 Punkte = überdurchschnittliche, gute Ausführungen bzw. Lösung der
Aufgabenstellung;
3 Punkte = befriedigende, jedoch eher allgemeine Ausführungen bzw.
Lösung der Aufgabenstellung;
2 Punkte = ausreichende, jedoch sehr eingeschränkte, pauschale
Ausführungen bzw. Lösung der Aufgabenstellung;
1 Punkt = mangelhafte und insgesamt nicht nachvollziehbare Ausführung
bzw. Lösung der Aufgabenstellung;
0 Punkte = fehlende oder überwiegend ungenügende Ausführungen bzw.
Lösung der Aufgabenstellung.
Weiterhin erhält jedes Unterkriterium des Kurzkonzepts entsprechende
Punkte zu einem vorhandenen Auftragsbezug der Ausführungen nach
folgender Skala:
4 Punkte = hoher Bezug zu dem in Rede stehenden Auftrag;
2 Punkte = Bezug zu dem in Rede stehenden Auftrag ist vorhanden;
0 Punkte = lediglich angedeuteter bzw. nicht vorhandener Bezug zu dem
in Rede stehenden Auftrag.
Die je Unterkriterium zu vergebenden Prozente errechnen sich wie folgt:
Die erreichte Punktzahl im Zusammenhang mit der Qualität, Plausibilität
und Transparenz der Ausführungen des Unterkriteriums wird mit der
erreichten Punktzahl betreffend einem vorhandenen Auftragsbezug der
Ausführungen des Unterkriteriums addiert. Diese Summe wird mit der
Prozentzahl des Unterkriteriums multipliziert und im Anschluss durch 9
dividiert.
Auswahl der Bewerber:
Die Prozente der vorab genannten Unterkriterien werden je Kurzkonzept
zusammen addiert.
Zur Angebotsabgabe aufgefordert werden die (maximal) 8 Bewerber mit den
höchsten Prozentzahlen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz im Bereich Pforten-
und Empfangs- sowie Streifendienst für die letzten drei
Geschäftsjahre,
Eigenerklärung bezgl. Zahlung von Steuern und Abgaben, Sozialabgaben,
Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft, abgeschlossene
Haftpflichtversicherung sowie darüber, dass das Unternehmen
zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht
mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im
Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit nicht
eingestellt hat,
Eigenerklärung nach § 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
eine Liste mit geeigneten Referenzen über die in den letzten 3 Jahren
erbrachten, wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben:
Art der Leistung (Pforten- und Empfangs- sowie Streifendienst)
Umfang (Angabe der Jahresstunden, getrennt nach der jeweiligen
Leistungsart)
Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger) der Leistung
Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse
Erbringungszeitraum
Wert.
Hinweis:
Das Hessische Landeskriminalamt ist eine Polizeibehörde des Landes
Hessen mit Sitz in der Landeshauptstadt Wiesbaden. Es führt
Ermittlungsverfahren in den Deliktfeldern schwere und organisierte
Kriminalität, Rauschgiftkriminalität sowie politisch motivierte
Straftaten, ist in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten Zentralstelle
der Landespolizei und regelt den Nachrichtenaustausch zwischen den
Landeskriminalämtern und dem Bundeskriminalamt. Ihm obliegt bei
Aufgaben der Kriminalitätsbekämpfung die Fachaufsicht über die dem
Landespolizeipräsidium nachgeordneten Polizeidienststellen und ist im
Anschlagsfall führende Behörde.
Für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in diesem Objekt
bestehen daher erhöhte Anforderungen sowohl an die Ausführungsqualität
als auch an das einzusetzende Personal.
Referenzen sind demnach dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem
hier zu vergebenden Auftrag entsprechen. Mindestens 1 Referenz muss
sich dabei auf die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen bei
vergleichbaren öffentlichen Gebäuden, die als lebenswichtige
Einrichtung eingestuft (oder ähnlich) sind, beziehen.
Lebenswichtige Einrichtungen sind Einrichtungen, die für das
Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar sind und deren
Beeinträchtigung erhebliche Unruhe in großen Teilen der Bevölkerung und
somit Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen
lassen würde, siehe Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung SÜFV
i.v.m Hessischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz.
Fehlende Referenzen werden NICHT nachgefordert und führen zum
Ausschluss des Teilnahmeantrags. Teilnahmeanträge, bei welchen die
vorgelegten Referenzen in materieller Hinsicht nicht den Anforderungen
entsprechen, können nicht weiter berücksichtigt werden.
Darstellung der durchschnittlichen, jährlichen Beschäftigtenanzahl
des ausführenden Unternehmens als auch der für den Auftrag zuständigen
Niederlassung unter Berücksichtigung der jeweiligen Qualifikation sowie
der Zahl der Führungskräfte der letzten drei Jahre
Nachweis zu vorhandenem Personal (IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft
bzw. geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft) durch Vorlage von
mindestens 3 anonymisierten Qualifikationsprofilen
Nachweis eines, durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle,
zertifizierten Qualitätsmanagement-Systems (z. Bsp. nach DIN EN ISO
9000, DIN EN ISO 9001:2000), oder eine gleichwertige Zertifizierung.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Bieter sowie deren Nach- & Verleihunternehmen müssen, soweit bereits
bei Angebotsabgabe bekannt, die erforderl. Verpflichtungserkl. (wird
mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt) zu Tariftreue &
Mindestentgelt mit dem Angebot abgeben. Die Verpflichtungserkl. bezieht
sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nach- &
Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind & die Leistung dort
erbringen. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus dieser
Erklärung ergebende Verpflichtung ist eine Vertragsstrafe (1 % der
Nettoauftragssumme) vom AN zu zahlen.
Zudem verpflichtet sich der AN mit Beauftragung der Leistung dazu, dem
AG zu ermöglichen, alle zur Leistungserfüllung vorgesehenen Personen
jederzeit einer Sicherheitsprüfung unterziehen zu können. Der AN darf
nur Personen einsetzten, die in eine Sicherheitsprüfung durch das
Bundesamt für Justiz eingewilligt haben & bei denen aus der Überprüfung
keine Erkenntnisse vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/08/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 17/09/2018
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 07/12/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Folgende Unterlagen/Erklärungen stehen unter [4]www.vergabe.hessen.de,
Vergabenr. VG-0437-2018-0228, zum Download zur Verfügung:
Eigenerklärung bzgl. des Nichtvorliegens einer Vergabesperre
Erklärung zu Berufsbefähigung & Leistungsfähigkeit
Umsatzerklärung
Eigenerklärung gemäß § 124 GWB
Referenzliste
Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Entwurf Vergabeunterlagen (Hinweis: Die Anlagen
Objektbeschreibung und Streifenplan sind hier nicht beigefügt, da
sie sicherheitsrelevante, objektbezogene Angaben enthalten. Zum Schutz
der Vertraulichkeit werden diese nur den Unternehmen zur Verfügung
gestellt, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.)
Die Teilnahmeantragsunterlagen mit den verlangten Nachweisen,
Unterlagen & Erklärungen (siehe Ziffer III sowie nachfolgend) sind
schriftlich bis zum 15.08.2018, 12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1
genannte Adresse mit der Kennzeichnung Sicherheitsdienstleistungen
HLKA, VG-0437-2018-0228, 15.8.2018, 12.00" auf einem verschlossenen
Umschlag einzureichen. Die Zuleitung in anderer Form (z. Bsp. per
E-Mail, Fax, elektronisch) ist unzulässig & führt zum Ausschluss. Im
Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind KEINE Angebote einzureichen.
Dem Teilnahmeantrag ist zudem eine Unternehmensdarstellung mit
folgenden Angaben: (1) Name und (2) Hauptsitz des Unternehmen, (3)
Rechtsform, (4) vertretungsberechtigte Organe, (5) Gründungsjahr, (6)
Leistungsspektrum & Kerngeschäft, (7) Anzahl von Niederlassungen, (8)
Anschrift der für die Leistungserbringung vorgesehenen Niederlassung
inkl. Ansprechpartner sowie eine Eigenerklärung bezüglich dem
Nichtvorliegen einer Vergabesperre beizulegen.
Weiterhin ist dem Teilnahmeantrag ein Kurzkonzept beizufügen, wie die
auftragsbezogenen Anforderungen der Leistungsbeschreibung, insbesondere
unter Berücksichtigung der nachfolgenden Punkte, umgesetzt werden
sollen:
1) Darstellung der Organisation des
Einführungs-/Aufgabenübernahmeprozesses (Start-up);
2) Darstellung des Auftragsmanagements vor Ort unter Erläuterung der
Verantwortlichkeiten & eines groben Einsatzplans. Hier ist insbesondere
auf Vertretungsregelungen, das Vorgehen bei Personalausfall & die
Abdeckung der tariflich vorgeschriebenen Pausenzeiten unter
Berücksichtigung der Reaktionszeit einzugehen;
3) Erläuterung zur Personalgewinnung (wie wird seitens des AN
sichergestellt, dass zum Auftragsbeginn sowie zu jedem anderen
Zeitpunkt ausreichend Personal zur Erfüllung der
vertragsgegenständlichen Leistung zur Verfügung steht).
Falls beabsichtigt ist, die Leistung als Bietergemeinschaft zu
erbringen, so ist bereits mit Teilnahmeantrag eine von allen
Mitgliedern unterzeichnete Erklärung folgenden Inhalts abzugeben,
in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt
ist,
in der alle Mitglieder aufgeführt sind & der für die Durchführung des
Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem AG
rechtsverbindlich vertritt
und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur
Angebotsabgabe bilden, werden nicht zugelassen.
Ist beabsichtigt, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer
(Nach-/Subunternehmer) erbringen zu lassen, so sind bereits mit
Teilnahmeantrag die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile zu
benennen & eine Verpflichtungserklärung beizufügen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Wilhelminenstraße 1 - 3
Darmstadt
64283
Deutschland
Telefon: +49 6151/126603
Fax: +49 6151/125816
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird
ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3
Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit
nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
HCC - Hessisches Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung
-Zentrale Beschaffung-
Rheingaustraße 186
Wiesbaden
65203
Deutschland
Telefon: +49 611/6939-526
E-Mail: [5]beschaffung@hcc.hessen.de
Fax: +49 611/6939-400
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/07/2018
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References
1. mailto:beschaffung@hcc.hessen.de?subject=TED
2. https://vergabe.hessen.de/
3. https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-163edb70c85-5357df864f8
3baf7
4. http://www.vergabe.hessen.de/
5. mailto:beschaffung@hcc.hessen.de?subject=TED
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