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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Baden-Baden
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 305691-2018 (ID: 2018071409244462785)
Veröffentlicht: 14.07.2018
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DE-Baden-Baden: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2018/S 134/2018 305691
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Südwestrundfunk
Hans-Bredow-Straße
Baden-Baden
76530
Deutschland
Telefon: +49 722192923655
E-Mail: [1]vergabe-it@swr.de
Fax: +49 72219291823655
NUTS-Code: DE121
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.swr.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.swr.de/ausschreibungen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://esub-swr.rzbo.de/index.php/s/pJRNq4SAo6poqtN
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Rundfunkanstalt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvereinbarung zur Nutzung eines Social Media Management Tools
Referenznummer der Bekanntmachung: EU-I/T 4/2018
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Rundfunkanstalten der ARD und die gemeinsamen
Einrichtungen/Programme von ARD, ZDF und weiteren Partnern setzen
bereits seit Jahren in ihrer multimedialen Strategie die Konvergenz
der Medien konsequent um, so dass sich Radio, Fernsehen und Internet
als miteinander verbundene Medien präsentieren. Die Rundfunkanstalten
nutzen für ihr Social Media Engagement hierfür innerhalb einer
Rahmenvereinbarung auch ein Social Media Management-Tool, das die
Koordination sämtlicher Social Media-Aktivitäten, das Monitoring und
Reporting, die Qualitätssicherung von Inhalten sowie die Arbeit oder
Koordination der Community-Teams unterstützt und vereinfacht. Nach
zweimaliger Verlängerung der Rahmenvereinbarung läuft diese Ende
Oktober 2018 aus.
Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber übernimmt federführend für
die oben genannten Rundfunkanstalten die Ausschreibung dieser
Rahmenvereinbarung zur Nutzung eines Social Media Management Tools.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1 008 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE121
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Rundfunkanstalten der ARD und die gemeinsamen
Einrichtungen/Programme von ARD, ZDF und weiteren Partnern setzen
bereits seit Jahren in ihrer multimedialen Strategie die Konvergenz
der Medien konsequent um, so dass sich Radio, Fernsehen und Internet
als miteinander verbundene Medien präsentieren. Die Rundfunkanstalten
nutzen für ihr Social Media Engagement hierfür innerhalb einer
Rahmenvereinbarung auch ein Social Media Management-Tool, das die
Koordination sämtlicher Social Media-Aktivitäten, das Monitoring und
Reporting, die Qualitätssicherung von Inhalten sowie die Arbeit oder
Koordination der Community-Teams unterstützt und vereinfacht. Nach
zweimaliger Verlängerung der Rahmenvereinbarung läuft diese Ende
Oktober 2018 aus.
Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber übernimmt federführend für
die oben genannten Rundfunkanstalten die Ausschreibung dieser
Rahmenvereinbarung zur Nutzung eines Social Media Management Tools.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 2 Jahren und soll optional
2 Mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden. Als Basis für die Berechnung
der monatlichen Kosten für die Nutzung des Social Media Management
Tools muss als einzige Größe der Kennwert Community-Volumen gelten.
Die Nutzung muss für mindestens 800 Kanäle und 2 000 Benutzer der
Rundfunkanstalten möglich sein.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1 008 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung soll optional 2 Mal um jeweils 1 Jahr verlängert
werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 2 Jahren und soll optional
2 Mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden.
Bei optionaler Inanspruchnahme der Verlängerungsoption 1 endet die
Rahmenvereinbarung am 31.10.2021, bei optionaler Inanspruchnahme der
Verlängerungsoption 2 automatisch ohne besondere Kündigungsform am
31.10.2022.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Bezugs- und Beitrittsberechtigte aus dieser Rahmenvereinbarung sind in
Kapitel 3.4.4 in den Vergabe- und Vertragsunterlagen genannt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in
Verbindung mit §§123,124 GWB muss die Anlage 4 Eigenerklärung zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabe- und
Vertragsunterlagen) ausgefüllt, unterzeichnet und mit Stempel versehen
beigefügt sein.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein
Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder
Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der
Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist
(Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die
unter Kapitel 5.3 in den Vergabe- und Vertragsunterlagen geforderten
Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Befähigung und
Erlaubnis zur Berufsausübung und Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die Technische und
berufliche Leistungsfähigkeit können getrennt nach Aufteilung der
Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Beim Einsatz von Nachunternehmern müssen mit Abgabe des Angebots die
unter Kapitel 5.3 in den Vergabe- und Vertragsunterlagen geforderten
Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nur vom Bieter
vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter Technische und
berufliche Leistungsfähigkeit müssen vom Bieter für die geplanten
Nachunternehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.10.2 vorgelegt werden.
Die geforderten Nachweise unter Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes
(LTMG) und Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
müssen vom Bieter mit Abgabe des Angebots auch für den geplanten
Nachunternehmer eingereicht werden.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Die Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche
Aufträge in Baden-Württemberg (siehe Anlage 8 - Besondere
Vertragsbedingungen LTMG Stand 1.1.2018 in den Vergabe- und
Vertragsunterlagen) sind einzuhalten.
Der Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft / jeder
vorgesehene Nachunternehmer und jedes vorgesehene Verleihunternehmen
müssen mit Angebotsabgabe die gemäß §4 Absatz 1
(Mindestentgelterklärung) erforderliche Anlage 5
Verpflichtungserklärung Mindestentgelt (Stand 01.01.2018) abgeben
(siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen).
Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) gemäß Kapitel
3.3 in den Vergabe- und Vertragsunterlagen.
Der Auftragnehmer hat sich zur Einhaltung der Anforderungen an den
Datenschutz zu verpflichten (siehe Kapitel 4.4.3 in den Vergabe- und
Vertragsunterlagen).
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/08/2018
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/10/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 14/08/2018
Ortszeit: 00:00
Ort:
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg
Durlacher-Allee 100
Karlsruhe
76137
Deutschland
Telefon: +49 7219268730
E-Mail: [5]vergabekammer@rpk.bwl.de
Fax: +49 7219263985
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
IHK Karlsruhe
Karlsruhe
76133
Deutschland
Telefon: +49 721174290
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag
vor der in Kapitel 3.6.6 in den Vergabe- und Vertragsunterlagen
genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von
15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Baden-Württemberg
Durlacher-Allee 100
Karlsruhe
76137
Deutschland
Telefon: +49 7219268730
E-Mail: [6]vergabekammer@rpk.bwl.de
Fax: +49 7219263985
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/07/2018
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3. https://www.swr.de/ausschreibungen
4. https://esub-swr.rzbo.de/index.php/s/pJRNq4SAo6poqtN
5. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
6. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
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