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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Baden-Baden
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 305691-2018 (ID: 2018071409244462785)
Veröffentlicht: 14.07.2018
*
  DE-Baden-Baden: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
   2018/S 134/2018 305691
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Südwestrundfunk
   Hans-Bredow-Straße
   Baden-Baden
   76530
   Deutschland
   Telefon: +49 722192923655
   E-Mail: [1]vergabe-it@swr.de
   Fax: +49 72219291823655
   NUTS-Code: DE121
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.swr.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.swr.de/ausschreibungen
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://esub-swr.rzbo.de/index.php/s/pJRNq4SAo6poqtN
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Rundfunkanstalt
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvereinbarung zur Nutzung eines Social Media Management Tools
   Referenznummer der Bekanntmachung: EU-I/T 4/2018
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Rundfunkanstalten der ARD und die gemeinsamen
   Einrichtungen/Programme von ARD, ZDF und weiteren Partnern setzen
   bereits seit Jahren in ihrer multimedialen Strategie die Konvergenz
   der Medien konsequent um, so dass sich Radio, Fernsehen und Internet
   als miteinander verbundene Medien präsentieren. Die Rundfunkanstalten
   nutzen für ihr Social Media Engagement hierfür innerhalb einer
   Rahmenvereinbarung auch ein Social Media Management-Tool, das die
   Koordination sämtlicher Social Media-Aktivitäten, das Monitoring und
   Reporting, die Qualitätssicherung von Inhalten sowie die Arbeit oder
   Koordination der Community-Teams unterstützt und vereinfacht. Nach
   zweimaliger Verlängerung der Rahmenvereinbarung läuft diese Ende
   Oktober 2018 aus.
   Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber übernimmt federführend für
   die oben genannten Rundfunkanstalten die Ausschreibung dieser
   Rahmenvereinbarung zur Nutzung eines Social Media Management Tools.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 1 008 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE121
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Rundfunkanstalten der ARD und die gemeinsamen
   Einrichtungen/Programme von ARD, ZDF und weiteren Partnern setzen
   bereits seit Jahren in ihrer multimedialen Strategie die Konvergenz
   der Medien konsequent um, so dass sich Radio, Fernsehen und Internet
   als miteinander verbundene Medien präsentieren. Die Rundfunkanstalten
   nutzen für ihr Social Media Engagement hierfür innerhalb einer
   Rahmenvereinbarung auch ein Social Media Management-Tool, das die
   Koordination sämtlicher Social Media-Aktivitäten, das Monitoring und
   Reporting, die Qualitätssicherung von Inhalten sowie die Arbeit oder
   Koordination der Community-Teams unterstützt und vereinfacht. Nach
   zweimaliger Verlängerung der Rahmenvereinbarung läuft diese Ende
   Oktober 2018 aus.
   Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber übernimmt federführend für
   die oben genannten Rundfunkanstalten die Ausschreibung dieser
   Rahmenvereinbarung zur Nutzung eines Social Media Management Tools.
   Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 2 Jahren und soll optional
   2 Mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden. Als Basis für die Berechnung
   der monatlichen Kosten für die Nutzung des Social Media Management
   Tools muss als einzige Größe der Kennwert Community-Volumen gelten.
   Die Nutzung muss für mindestens 800 Kanäle und 2 000 Benutzer der
   Rundfunkanstalten möglich sein.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 1 008 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Rahmenvereinbarung soll optional 2 Mal um jeweils 1 Jahr verlängert
   werden.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 2 Jahren und soll optional
   2 Mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden.
   Bei optionaler Inanspruchnahme der Verlängerungsoption 1 endet die
   Rahmenvereinbarung am 31.10.2021, bei optionaler Inanspruchnahme der
   Verlängerungsoption 2 automatisch ohne besondere Kündigungsform am
   31.10.2022.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Bezugs- und Beitrittsberechtigte aus dieser Rahmenvereinbarung sind in
   Kapitel 3.4.4 in den Vergabe- und Vertragsunterlagen genannt.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in
   Verbindung mit §§123,124 GWB muss die Anlage 4  Eigenerklärung zum
   Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabe- und
   Vertragsunterlagen) ausgefüllt, unterzeichnet und mit Stempel versehen
   beigefügt sein.
   Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein
   Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder
   Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der
   Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist
   (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
   Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die
   unter Kapitel 5.3 in den Vergabe- und Vertragsunterlagen geforderten
   Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Befähigung und
   Erlaubnis zur Berufsausübung und Wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
   nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die Technische und
   berufliche Leistungsfähigkeit können getrennt nach Aufteilung der
   Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
   Beim Einsatz von Nachunternehmern müssen mit Abgabe des Angebots die
   unter Kapitel 5.3 in den Vergabe- und Vertragsunterlagen geforderten
   Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und
   Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nur vom Bieter
   vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter Technische und
   berufliche Leistungsfähigkeit müssen vom Bieter für die geplanten
   Nachunternehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.10.2 vorgelegt werden.
   Die geforderten Nachweise unter Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
   Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes
   (LTMG) und Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
   müssen vom Bieter mit Abgabe des Angebots auch für den geplanten
   Nachunternehmer eingereicht werden.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Die Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche
   Aufträge in Baden-Württemberg (siehe Anlage 8 - Besondere
   Vertragsbedingungen LTMG Stand 1.1.2018 in den Vergabe- und
   Vertragsunterlagen) sind einzuhalten.
   Der Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft / jeder
   vorgesehene Nachunternehmer und jedes vorgesehene Verleihunternehmen
   müssen mit Angebotsabgabe die gemäß §4 Absatz 1
   (Mindestentgelterklärung) erforderliche Anlage 5 
   Verpflichtungserklärung Mindestentgelt (Stand 01.01.2018) abgeben
   (siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen).
   Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) gemäß Kapitel
   3.3 in den Vergabe- und Vertragsunterlagen.
   Der Auftragnehmer hat sich zur Einhaltung der Anforderungen an den
   Datenschutz zu verpflichten (siehe Kapitel 4.4.3 in den Vergabe- und
   Vertragsunterlagen).
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 13/08/2018
   Ortszeit: 23:59
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/10/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 14/08/2018
   Ortszeit: 00:00
   Ort:
   
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Baden-Württemberg
   Durlacher-Allee 100
   Karlsruhe
   76137
   Deutschland
   Telefon: +49 7219268730
   E-Mail: [5]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Fax: +49 7219263985
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   IHK Karlsruhe
   Karlsruhe
   76133
   Deutschland
   Telefon: +49 721174290
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag
   vor der in Kapitel 3.6.6 in den Vergabe- und Vertragsunterlagen
   genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
    den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
   Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
   Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
   Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
   benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt hat,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung
   benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden,
    der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von
   15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
   Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB
   bleibt unberührt.
   Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Baden-Württemberg
   Durlacher-Allee 100
   Karlsruhe
   76137
   Deutschland
   Telefon: +49 7219268730
   E-Mail: [6]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Fax: +49 7219263985
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/07/2018
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   6. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
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