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Ausschreibung: Bauleistungen im Hochbau - DE-Friedberg
Bauleistungen im Hochbau
Bau von Bürogebäuden
Bau von Behördenzentren
Bau von Polizeirevieren
Dienstleistungen der Vermietung oder Verpachtung von Immobilien im Eigenbesitz
Dienstleistungen für gewerbliche Immobilien
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Dokument Nr...: 304798-2018 (ID: 2018071409074161879)
Veröffentlicht: 14.07.2018
*
  DE-Friedberg: Bauleistungen im Hochbau
   2018/S 134/2018 304798
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Bauauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Niederlassung Mitte, Zentrale
   Vergabe
   Schützenrain 5-7
   Friedberg
   61169
   Deutschland
   Telefon: +49 60311670
   E-Mail: [1]info.vergabe@lbih.hessen.de
   Fax: +49 6031167126
   NUTS-Code: DE71E
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.vergabe.hessen.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   PPP-Projekt Polizeipräsidium Südosthessen
   Referenznummer der Bekanntmachung: VV2500-B-143014
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45210000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Mit Bekanntmachung über vergebene Aufträge [3]2017/S 244-508885 v.
   20.12.2017 ist die erfolgte Vergabe des Auftrages Grundstücksankauf,
   durch den AN, Planung, Errichtung u. Finanzierung sowie Vermietung u.
   Betrieb eines Polizeipräsidiums (ca. 25 000 m^2 HNF mit ca. 700
   Arbeitsplätzen) als PPP an die Goldbeck Public Partner GmbH, Ummelner
   Str. 4-6, 33649 Bielefeld, veröffentlicht worden. Zur Durchführung des
   Auftrages hat der Bieter die Projektgesellschaft PPSOH GmbH & Co. KG,
   Forsthausstr. 2, 82031 Grünwald, gegründet und als PPP-Vertragspartner
   des Landes Hessen eingesetzt. Wegen der Einstellungsoffensive bei der
   Hess.Polizei besteht für das Polizeipräsidium in Offenbach ein
   Mehrbedarf f. 136 zusätzl. Arbeitsplätze sowie ca. 90 zusätzl.
   Kfz-Stellplätze (ca. 2.200 m^2 HNF). Der Mehrbedarf soll in dem in
   Errichtung befindlichen Neubau realisiert werden. Eine dem entspr.
   Änderung d. Auftrages soll daher erfolgen. Die PPSOH soll mit dem
   Nachtrag beauftragt werden.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45213150
   45215222
   45216111
   70200000
   70332300
   71240000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE713
   Hauptort der Ausführung:
   Spessartring, 63071 Offenbach
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Grundstücksankauf durch den Auftragnehmer, Planung, Errichtung u.
   Finanzierung sowie Vermietung und Betrieb eines Polizeipräsidiums auf
   einem vorgegebenen Projektgrundstück.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Bei dem unter Ziffer II.1.7 genannten Wert handelt es sich nicht um den
   tatsächlichen Auftragswert.
   Der Wert wird nicht offengelegt, weil dies den geschäftlichen
   Interessen des Bieters schaden würde.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Erläuterung der Gründe für den Verzicht auf die Bekanntmachung: § 132
   Abs. 2 Nr. 2 GWB ist eröffnet. Der Mehrbedarf hat sich erst nach
   Abschluss des PPP-Vertrages so konkretisiert, dass die
   haushaltsrechtlichen Grundlagen für die Bedarfsgenehmigung u.
   Beauftragung geschaffen werden konnten. Die benötigten Mehrflächen
   sollen auf dem Projektgrundstück u. insbesondere im Rahmen des Neubaus
   realisiert werden, um diese funktional u. synergetisch im
   Polizeipräsidium zu integrieren. Das kann nur durch die
   Berücksichtigung der zusätzlichen Flächen in der integralen Planung u.
   Ausführung des Neubaus durch den PPP-Vertragspartner erfolgen. § 3a EU
   Abs. 3 Nr. 3 Buchst. c VOB/A ist eröffnet. Der PPP-Vertragspartner ist
   Eigentümer des Projektgrundstücks geworden. Ihm kommt damit ein
   Ausschließlichkeitsrecht daran zu. Daher kann die Errichtung
   zusätzlicher Flächen auf dem vorgesehenen Grundstück zur Vermietung an
   das Land Hessen nur der Grundstückseigentümer erbringen bzw. nur mit
   dessen Willen erfolgen. Der Wert der Auftragsänderung unterliegt, wie
   auch der des Ausgangsauftrages, der Geheimhaltung.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 1
   Bezeichnung des Auftrags:
   PPP-Projekt Polizeipräsidium Südosthessen
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   29/06/2018
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   PPSOH Gebäude GmbH & Co. KG
   Forsthausstraße 2
   Grünwald
   82031
   Deutschland
   NUTS-Code: DE21H
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 0.01 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
   Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Darmstadt
   64283
   Deutschland
   Telefon: +49 6151126601
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   Internet-Adresse: [4]http://www.rp-darmstadt.hessen.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
   Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Darmstadt
   64283
   Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   Internet-Adresse: [5]http://www.rp-darmstadt.hessen.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 135 Unwirksamkeit:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den
   Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als
   6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
   2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen und
   3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstandes, die Begründung der Entscheidung des
   Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben und den
   Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten
   soll, umfassen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
   Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Darmstadt
   64283
   Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   Internet-Adresse: [6]http://www.rp-darmstadt.hessen.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/07/2018
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   4. http://www.rp-darmstadt.hessen.de/
   5. http://www.rp-darmstadt.hessen.de/
   6. http://www.rp-darmstadt.hessen.de/
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