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Ausschreibung: Papierhandtücher - DE-Kaiserslautern
Papierhandtücher
Seife
Desinfektionsmittel
Dokument Nr...: 73602-2018 (ID: 2018021709104995221)
Veröffentlicht: 17.02.2018
*
  DE-Kaiserslautern: Papierhandtücher
   2018/S 34/2018 73602
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
   Postfach 2960
   Kaiserslautern
   67617
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Vergabestelle
   Telefon: +49 6313637225
   E-Mail: [1]vergabestelle@rps.aok.de
   Fax: +49 635140393833
   NUTS-Code: DEB
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse:
   [2]www.aok-business.de/rheinland-pfalz-saarland/tools-service/ausschrei
   bungen
   Adresse des Beschafferprofils: [3]http://www.dtvp.de/Center/
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [4]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDXYFQX
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [5]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDXYFQX
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Hygieneartikel und Spendersysteme
   Referenznummer der Bekanntmachung: AOK18008-990
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   33763000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Rahmenvertrag über die Lieferung von Hygieneverbrauchsartikeln und
   Spendersystemen (Papierhandtuchrollenspender und Papierhandtuchrollen,
   Schaumseifenspender und Schaumseife sowie
   Toilettensitzdesinfektionsmittelspender und
   Toilettensitzdesinfektionsmittel).
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33711900
   33763000
   24455000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB
   NUTS-Code: DEC
   Hauptort der Ausführung:
   Lieferung an insgesamt 47 Standorte in Rheinland-Pfalz und im Saarland.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Papierhandtuchrollenspender und Papierhandtuchrollen,
   Schaumseifenspender und Schaumseife sowie
   Toilettensitzdesinfektionsmittelspender und
   Toilettensitzdesinfektionsmittel.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 15/07/2018
   Ende: 14/07/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Eigenerklärung über die Befähigung zur Berufsausübung.
   Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden
   Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3) der Bekanntmachung
   einzureichen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Eigenerklärung über den allgemeinen Jahresumsatz der letzten drei
   Geschäftsjahre.
   Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden
   Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3) der Bekanntmachung
   einzureichen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Eigenerklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und
   Anzahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Angabe von drei Referenzen, die folgende Mindestkriterien erfüllen
   müssen:
   Eine Referenz muss mindestens die Lieferung von 2 verschiedenen
   Spendersystemen mit einer Mindeststückzahl von insgesamt 150 Spendern
   enthalten. Die Anzahl von mindestens 150 Spendern kann sich auch auf
   alle 3 Spendersysteme verteilen. Die Erstbestückung mit diesen Spendern
   muss im Zeitraum 12/2014 bis 12/2016 erfolgt sein.
   Zwei Referenzen müssen jeweils mindestens die Lieferung von einem
   Spendersystem mit einer Mindeststückzahl von insgesamt 20 Spendern
   enthalten. Die Anzahl von mindestens 20 Spendern kann sich auch auf
   alle 3 Spendersysteme verteilen Die Erstbestückung mit diesen Spendern
   muss im Zeitraum 12/2014 bis 06/2017 erfolgt sein.
   In der Erklärung sind zu jeder Referenz folgende Angaben zu machen:
   Angaben zum Auftraggeber, Ansprechpartner, Telefonnummer, Menge
   Papierhandtuchspender, Menge Seifenspender, Menge Spender für
   Toilettensitzreiniger. Angaben zum Liefer- und Erbringungszeitpunkt
   (Datum der Erstbestückung, Lieferzeitraum der Verbrauchsmaterialien)
   und Kurzbeschreibung der gelieferten Verbrauchsmaterialien.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   1) Unterzeichnete Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des
   Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG). Wir weisen darauf hin,
   dass die Verpflichtungserklärung ab einem Gesamtauftragswert von 20 000
   EUR netto ausgefüllt werden muss und sich nur auf Arbeitnehmer (außer
   Auszubildende) bezieht, die zur Erbringung der Leistung in der
   Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden. Bei der Beauftragung von
   Nachunternehmern (Unterauftragnehmer) ist die Verpflichtungserklärung
   des Nachunternehmers auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
   vorzulegen, wenn dessen Auftragsvolumen 10 000 EUR netto erreicht oder
   höher ist;
   2) Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB
   vorliegt.
   Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer
   sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3) der
   Bekanntmachung einzureichen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   Bei Rahmenvereinbarungen  Begründung, falls die Laufzeit der
   Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt: Das Ziel der längeren
   Nutzungsdauer (hier 6 Jahre) der Spendersysteme ist das Vermeiden von
   Reparaturarbeiten in den Waschräumen die aufgrund von Erfahrungswerten
   durch einen Wechsel der Spendersysteme notwendig werden.
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 27/03/2018
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 18/05/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 27/03/2018
   Ortszeit: 12:15
   Ort:
   Vergabestelle der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse,
   Kanalstr. 25, 1. OG Zimmer 109, Kaiserslautern.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften:
   Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit
   Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
   abzugeben. Die in Ziffer III.1) der EU-Vergabebekanntmachung
   aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei
   Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Befähigung zur
   Berufsausübung Ziffer III.1.1) der EU-Bekanntmachung für alle
   Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise
   zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und
   beruflichen Leistungsfähigkeit Ziffer III.1.2) und Ziffer III.1.3) der
   EU Bekanntmachung können die Bietergemeinschaften die Nachweise
   grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die unter Ziffer III.1.3)
   genannten Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu
   beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen
   hat. Die in Ziffer III.2.2) unter Punkt 1) und 2) aufgeführten
   Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen;
   2) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer:
   Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen
   ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an
   Unterauftragnehmer bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die
   Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der
   Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten
   Eignungsnachweise gem. Ziffer III.1.3) (Technische und berufliche
   Leistungsfähigkeit) der EU-Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für
   den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei
   jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im
   Zuschlagsfall übernehmen soll und nur insoweit zu erbringen, wie sie
   auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind.
   Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen
   Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend
   den von Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen
   sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen
   sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des
   Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an
   Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende
   Erklärung bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der
   Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die
   erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen in dem er jeweils eine
   entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer
   vorlegt und diese darin erklären lässt, dass kein Ausschlussgrund gemäß
   § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt. Die Verpflichtungserklärung kann zum
   Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens nach separater
   Aufforderung durch die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorgelegt
   werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem
   Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem
   Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer
   Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als
   Unterauftragnehmer anzusehen sind. Die Verpflichtungserklärung zur
   Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz ist auf
   gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn das
   Auftragsvolumen des Unterauftragnehmers 10 000 EUR netto erreicht oder
   höher ist.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YDXYFQX.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Die Vergabekammern des Bundes
   Villemombler Str. 76
   Bonn
   Deutschland
   Telefon: +49 22894990
   E-Mail: [6]vk@bundeskartellamt.bund.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
   "1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
   2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
   nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
   3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
   § 135 GWB Unwirksamkeit.
   "1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   (1) gegen § 134 verstoßen hat..."
   § 160 GWB Einleitung, Antrag.
   1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt;
   (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden;
   (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.".
   § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
   "1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
   Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken;
   2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/02/2018
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   1. mailto:vergabestelle@rps.aok.de?subject=TED
   2. http://www.aok-business.de/rheinland-pfalz-saarland/tools-service/ausschreibungen
   3. http://www.dtvp.de/Center/
   4. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDXYFQX
   5. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDXYFQX
   6. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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