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Ausschreibung: Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien - DE-Erding
Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
Dokument Nr...: 73027-2018 (ID: 2018021609355494630)
Veröffentlicht: 16.02.2018
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DE-Erding: Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
2018/S 33/2018 73027
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Klinikum Landkreis Erding, Kommunalunternehmen des Landkreises Erding,
Anstalt des öffentlichen Rechts
Bajuwarenstr. 5
Kontaktstelle(n): Rechtsanwälte HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
Zu Händen von: Herrn Dr. Wolfgang G. Renner, LL.M.
85435 Erding
Deutschland
E-Mail: [1]w.renner@heuking.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:
[2]http://www.klinikum-erding.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Sonstige: Kliniken in öffentlicher Trägerschaft
I.3)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Erbringung von Labormanagementleistungen (inklusive Geräte und
Reagenzien für die Inhouse-Diagnostik) sowie der Fremdanalytik für das
Klinikum Landkreis Erding
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 25: Gesundheits-, Veterinär- und
Sozialwesen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
Erding, Dorfen
NUTS-Code DE21A
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Medizinische Laborleistungen für kommunales Krankenhaus der gehobenen
Grund- und Regelversorgung mit derzeit 330 stationären Betten sowie 12
ambulanten Plätzen in der Schmerztagesklinik. Derzeit betreibt das
Klinikum Landkreis Erding ein eigenes Labor am Standort Erding, es
werden Laborleistungen der Klinischen Chemie / Immunchemie,
Hämatologie, Gerinnung, Blutgruppenserologie sowie Urindiagnostik und
Schnelltest durchgeführt. In Ergänzung der eigenen Leistungen werden
die beiden Standorte Erding und Dorfen des Klinikums Landkreis Erding
auch durch ein externes Drittlabor (Fachlabor) versorgt. Die
Laborversorgung und das Labormanagement erbringt derzeit schon ein
externer Auftragnehmer, im Rahmen der Ausschreibung erfolgt eine
Neuvergabe der Leistungen. Gegenstand der Ausschreibung ist die
lückenlose Versorgung des klinikeigenen Labors in den Bereichen
Gerätetechnik, Reagenz- und Verbrauchsmaterial sowie die Versorgung
beider Standorte im Bereich "Drittlabor". Mit dem Auftrag ist die
Umsetzung einer effizienten, wirtschaftlichen und zeitgemäßen Struktur
der labordiagnostischen Krankenversorgung verbunden. Die
disziplinarische Verantwortung für die Mitarbeiter verbleibt dabei am
Krankenhaus. Weiteres zu Art und Umfang siehe Vergabeunterlagen.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
85145000
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Art und geschätzter Umfang der Parameter/Befunde und Nebenleistungen
siehe Vergabeunterlagen
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerung um ein Jahr
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Siehe Vergabeunterlagen
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Siehe Vergabeunterlagen
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
Beliebige Rechtsform, sofern gesamtschuldnerische Haftung und ein
Mitglied der Bewerbergemeinschaft als bevollmächtigter Vertreter
genannt wird.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: vertragliche Rahmenbedingungen
des Auftraggebers, siehe Vergabeunterlagen
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Name Bewerber/Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft, Anschrift, Ansprechpartner (einheitlich für
Bewerbergemeinschaft) mit Telefax und Email sowie Angaben zu
vorgesehenen Unterauftragnehmern (Ziff. II. Formblatt Teilnahmeantrag);
Unternehmensbeschreibung, gegliedert nach
Eigentümer- / Gesellschafterstruktur, Gründungsjahr,
Hauptgeschäftsbereiche, Hauptsitz, Sitz des Labors, welches die
verfahrensgegenständlichen Leistungen erbringen soll, Anzahl der fest
angestellten Mitarbeiter in Summe, Angabe zu in den letzten drei Jahren
erfolgten Fusionen mit anderen Unternehmen sowie Laboren, Kooperationen
mit anderen Laboren, Übernahme weiterer Diagnostikleistungen (z. B.
Hygiene) im Segment der externen Versorgung für Krankenhäuser (Ziff.
III.1. Formblatt Teilnahmeantrag);
Erklärung des Bewerbers bzw. jedes Mitglieds der
Bewerbergemeinschaft:
1) Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) erklärt,
dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist,
nach den folgenden Tatbeständen rechtskräftig verurteilt oder gegen
sein Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach:
(a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung Terroristischer Vereinigungen), §
129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland);
(b) § 89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme
an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung
finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel
ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen,
eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des StGB zu begehen;
(c) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte);
(d) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt
der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem
Auftrag verwaltet werden;
(e) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden;
(f) § 299 des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr);
(g) § 108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern);
(h) den §§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung),
jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und
internationale Bedienstete);
(i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) oder;
(j) den §§ 232 und 233 des StGB (Menschenhandel) oder § 233a des StGB
(Förderung des Menschenhandels);
(k) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des
Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer
Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich;
2) Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) erklärt
zudem, dass:
(a) sein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht
nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat;
(b) sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen
seines Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines
solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich sein
Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat, falls ein rechtskräftig bestätigter
Insolvenzplan vorliegt, fügt der Bewerber diesen dem Teilnahmeantrag
bei;
(c) sein Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich
keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird;
(d) sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen
getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
(e) sein Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der
Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat
und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat;
(f) sein Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder
Eignungskriterien zu keinem Zeitpunkt eine schwerwiegende Täuschung
begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist,
die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder;
(g) sein Unternehmen zu keinem Zeitpunkt versucht hat, die
Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger
Weise zu beeinflussen oder vertrauliche Informationen zu erhalten,
durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen
übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen
Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche
Informationen zu übermitteln;
(h) sein Unternehmen keinen Verstoß gegen die Regelungen des
Arbeitnehmerentsendegesetzes, des Aufenthaltsgesetzes, des
Mindestlohngesetzes und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes begangen
hat;
3) Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) erklärt
zudem, dass:
(a) er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der
Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte, wobei er dies auf einem
Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst
erfüllt;
(b) er Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der
Vergabestelle keine Vorteile Teilnahmeantragen, versprochen oder
gewährt hat;
(c) er unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise
vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren
Klärungsbedarf, insbesondere zu meiner/unserer Eignung, äußert oder
Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines
Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentralregister- oder
Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung);
(d) er über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt, wonach der
Bewerber bzw. alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie
Nachunternehmer in angemessener Höhe versichert ist/sind oder er
hiermit verbindlich zusichert, dass er im Falle der Beauftragung eine
entsprechende Erhöhung der genannten Haftungssummen bzw. der Abschluss
einer entsprechenden Versicherung vornimmt;
(e) er nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
verpflichtet ist oder er in einem Berufs- oder Handelsregister
eingetragen ist, und zwar unter der Nummer [Registernummer angeben] bei
folgendem Register (Bezeichnung, Ort): [Register angeben] und;
(f) er den Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls
aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n),
falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach
Teilnahmeantragsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten
Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen
für eine Zuschlagserteilung ergeben;
4) Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) erklärt
zudem, dass für das Unternehmen kein Eintrag im Korruptionsregister
eines öffentlichen Auftraggebers oder in einem entsprechenden Register
erfolgt ist bzw. unmittelbar bevorsteht, der eine Zuschlagserklärung in
Frage stellt. Im Zweifelsfall werden entsprechende Einträge mit dem
Teilnahmeantrag und im laufenden Verfahren unverzüglich dem
Auftraggeber gemeldet (Ziff. III.2. Formblatt Teilnahmeantrag).
Diese Anforderungen gelten entsprechend für einen Nachunternehmer/ein
verbundenes Unternehmen, der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen
soll; von diesem ist eine Verpflichtungserklärung mit entsprechenden
Angaben auf dem Formblatt in den Vergabeunterlagen beizubringen (bei
Unzumutbarkeit der Einreichung bereits mit dem Teilnahmeantrag
Einreichung für Nachunternehmer auf Aufforderung der Vergabestelle vor
abschließender Wertung).
Folgende Erklärung: Ich/Wir erkläre(n) mich/uns damit einverstanden,
dass die von mir/uns mitgeteilten personenbezogenen Daten für das
Vergabeverfahren gespeichert und verarbeitet werden und insbesondere
entsprechend den vergaberechtlichen Bestimmungen nicht berücksichtigten
Bewerber/Bewerbern der Name des erfolgreichen Bewerbers und unter
bestimmten Voraussetzungen die Merkmale und Vorteile von dessen
Teilnahmeantrag mitgeteilt wird/werden. Erforderliche Einwilligungen
von Dritten liegen vor und können von uns auf Anforderung des
Auftraggebers belegt werden (Ziff. VI Formblatt Teilnahmeantrag).
Für diese Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden
Vergabeunterlagen zu verwenden.
Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bewerber nicht bis
zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist vorgelegt wurden, können bis zum
Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist bei dem
Bewerber angefordert werden. Reicht der Bewerber die geforderten
Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer vom Auftraggeber
verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird der Teilnahmeantrag
ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bewerber
Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der
Teilnahmeantragsfrist zu geben.
Vgl. auch nach Ziff. III.2.2 und III.2.3 zu machende Angaben.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre
2015-2017 (netto; nur Bewerber allein, nicht Konzern), differenziert
nach Leistungen für Krankenhäuser (inklusive Labormanagement) und
ambulanten Laborleistungen, und Angaben zur Dauer des jeweiligen
Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch), für das die
vorstehenden Angaben gemacht wurden, sowie zum Beginn der
Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2015), und
Selbstverpflichtung, auf Anforderung des Auftraggebers unverzüglich
Bilanzen oder Bilanzauszüge für die beiden letzten Geschäftsjahre
vorzulegen, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht
des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist
(Ziff. III.3. Formular Teilnahmeantrag).
Diese Anforderungen gelten entsprechend für einen Nachunternehmer/ein
verbundenes Unternehmen, der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen
soll; von diesem ist eine Verpflichtungserklärung mit entsprechenden
Angaben auf dem Formblatt in den Vergabeunterlagen beizubringen (bei
Unzumutbarkeit der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung für
Nachunternehmer auf Aufforderung der Vergabestelle vor abschließender
Wertung).
Für diese Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden
Vergabeunterlagen zu verwenden.
Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bewerber nicht bis
zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist vorgelegt wurden, können bis zum
Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist bei dem
Bewerber angefordert werden. Reicht der Bewerber die geforderten
Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer vom Auftraggeber
verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird der Teilnahmeantrag
ausgeschlossen.
Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bewerber Gelegenheit zur
Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Teilnahmeantragsfrist zu
geben.
Vgl. auch nach Ziff. III.2.1 und III.2.3 zu machende Angaben.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Angaben, wie in "Angaben
und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen
zu überprüfen" gefordert.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Eigenerklärung darüber, dass der Bewerber zum Zeitpunkt der Abgabe
des Teilnahmeantrags akkreditiert bzw. zertifiziert ist oder ein
gleichwertiges QM-System nachweisen kann (Ziff. III.4. Formular
Teilnahmeantrag).
Eigenerklärung darüber, über wie viele ärztliche Mitarbeiter das
Unternehmen verfügt durch Nennung der Anzahl (Angabe in VZÄ/FTE) der
Mitarbeiter mit Angabe der Facharztbezeichnung insbesondere
Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie jeweils der letzten drei Jahre
(2015, 2016, 2017) (Ziff. III.5. Formular Teilnahmeantrag).
Eigenerklärung darüber, über wie viele sonstige Mitarbeiter das
Unternehmen verfügt durch Nennung der Anzahl (Angabe in VZÄ/FTE) der
Mitarbeiter unter Angabe der Qualifikation (z. B. Naturwissenschaftler,
MTLA, MFA, CTA, BTA, Kaufleute oder Sonstige der letzten drei Jahre
(2015, 2016, 2017) (Ziff. III.6. Formular Teilnahmeantrag).
Angabe von mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren,
die nach ihren Anforderungen mit den Leistungen dieser Vergabe nach Art
und Umfang sowie Komplexität vergleichbar sind, mit den vollständigen
geforderten Daten. Sofern sich die Vergleichbarkeit mit der zu
vergebenden Leistung nicht bereits aus der Bezeichnung des
Auftraggebers ergibt, muss dies erläutert werden. Verfügt der
Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft über mehrere
Niederlassungen, so muss sich die Referenz auf die Niederlassung
beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Hat der Bewerber eine
Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch
einen Nachunternehmer oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies
anzugeben. Falls der Bewerber keine eigenen Referenzen, sondern
Referenzen anderer Unternehmen nennt, muss er erläutern, warum er sich
auf die Referenz berufen kann. Dies gilt auch für Referenzen von
Konzernunternehmen/Unternehmen, mit denen der Bewerber
gesellschaftsrechtlich verbunden ist. Die Vorlage einer Bescheinigung
anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt nicht. Wenn
nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann
die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. Der
Verweis auf allgemeine Firmenprospekte oder andere Unterlagen genügt
nicht; der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, sich aus einem
Firmenprospekt oder anderen Unterlagen möglicherweise geeignete Angaben
zusammenzusuchen. Verweist ein Bewerber nur auf allgemeine Prospekte,
muss er also damit rechnen, dass seine Eignung nicht festgestellt und
der Teilnahmeantrag daher nicht berücksichtigt wird. Dazu ist das
Einverständnis zu erklären, dass sich der Auftraggeber ohne weitere
Rücksprache mit oder Zustimmung von mir/uns mit den Ansprechpartnern
beim jeweiligen Referenzauftraggeber in Verbindung setzt, um die
Referenzen zu überprüfen und weitere Angaben zur Eignung zu erhalten.
Auf Anforderung der Vergabestelle ist die jeweilige Referenz durch eine
Bescheinigung des Referenzauftraggebers zu belegen. Zu jeder Referenz
sind Referenzauftraggeber, Zeitpunkt/Zeitraum der Leistungserbringung
(Kalenderdaten), Auftragnehmer des Referenzauftrages (Bewerber,
Mitglied der Bewerbergemeinschaft (welches?) oder Dritter;
vollständiger Unternehmensname), Beschreibung von Art und Umfang der
eigenen Leistungen (ggf. in Abgrenzung zu Leistungen anderer
Unternehmen, z. B. Nachunternehmer, in dem Auftrag), Fachabteilungen,
welche labordiagnostisch versorgt werden, Diagnostikbereiche,
Management- und Beratungsleistungen, die erbracht werden, sowie weitere
Angaben zur Vergleichbarkeit, ggf. Bemerkungen (bitte beachten Sie,
dass alle zu erbringenden Leistungen durch Referenzen abgedeckt werden
sollen, s. o.), Umfang der Vergütung in Euro (Mindestwert oder
ungefährer Wert genügt) und der Ansprechpartner beim
Referenzauftraggeber mit Telefon-Nr., Fax und/oder E-Mail
Ansprechpartner anzugeben (Ziff. III.7. Formular Teilnahmeantrag).
Erklärung zu Nachunternehmern und Einreichung entsprechender
Erklärungen und ggf. Nachweise, wonach der Bewerber erklärt, dass er
sich hinsichtlich seiner Eignung für dieses Projekts auf Kenntnisse,
Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft. Auf Verlangen der
Vergabestelle bzw. des Auftraggebers hat der Bewerber unverzüglich die
Verpflichtungserklärung(en) für wesentliche Teilleistungen auf der
Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu
vorzulegen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur
Verfügung stehen, und für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder
ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen,
entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung,
wie sie in diesen Vergabeunterlagen gefordert sind. Hierzu ist
Beschreibung der Teilleistung sowie Name und Adresse des Dritte und Art
und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. Nachunternehmer)
erforderlich (Ziff. IV. Formular Teilnahmeantrag).
Diese Anforderungen gelten entsprechend für einen Nachunternehmer/ein
verbundenes Unternehmen, der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen
soll; von diesem ist eine Verpflichtungserklärung mit entsprechenden
Angaben auf dem Formblatt in den Vergabeunterlagen beizubringen (bei
Unzumutbarkeit der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung für
Nachunternehmer auf Aufforderung der Vergabestelle vor abschließender
Wertung).
Für diese Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden
Vergabeunterlagen zu verwenden.
Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bewerber nicht bis
zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf
einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist bei dem Bewerber
angefordert werden. Reicht der Bewerber die geforderten Erklärungen und
Nachweise nicht innerhalb einer vom Auftraggeber verbindlich gesetzten
Nachfrist ein, so wird der Bewerber/Bieter ausgeschlossen. Der
Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bewerber Gelegenheit zur
Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Teilnahmeantragsfrist zu
geben.
Vgl. auch nach Ziff. III.2.1 und III.2.2 zu machende Angaben.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Angaben, wie in "Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um
die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen" gefordert, sowie mindestens
folgende Personalkapazitäten: ein(e) Facharzt/Fachärztin für
Laboratoriumsmedizin, ein(e) Facharzt/Fachärztin für Mikrobiologie
(Benennung der Facharztbezeichnungen jeweils nach Weiterbildungsordnung
für Ärzte oder entsprechende Vorläufer-Facharztbezeichnungen)
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem
bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Falls eine größere Anzahl von Bewerbern als geeignet anzusehen ist,
behält sich der Auftraggeber vor, daraus eine Anzahl von drei bis fünf
Bewerbern auszuwählen und zur Angebotsabgabe aufzufordern. Der
Auftraggeber kann nach hinsichtlich der Anzahl freiem Ermessen eine
größere Anzahl als drei Unternehmen zur Angebotsabgabe auffordern. Die
Kriterien für diese Auswahl sind im Formular Teilnahmeantrag genannt.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote ja
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
Erbringung von Labormanagementleistungen (inklusive Geräte und
Reagenzien für die Inhouse-Diagnostik) sowie der Fremdanalytik für das
Klinikum Landkreis Erding
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
19.3.2018 - 12:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
Deutschland
E-Mail: [3]vvergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB
verwiesen sowie insbesondere auf die in § 160 Abs. 3 GWB geregelten
Fristen:
"Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.".
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
Deutschland
E-Mail: [4]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15.2.2018
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2. http://www.klinikum-erding.de/
3. mailto:vvergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
4. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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