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Ausschreibung: Planungsleistungen im Bauwesen - DE-Berlin
Planungsleistungen im Bauwesen
Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Planung von Rohrleitungen
Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Planung von Stromversorgungssystemen
Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Dokument Nr...: 72733-2018 (ID: 2018021609310594313)
Veröffentlicht: 16.02.2018
*
DE-Berlin: Planungsleistungen im Bauwesen
2018/S 33/2018 72733
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, Einkauf/Bauvergabe, Gebäude B 027,
1. OG, Raum 50
Berlin
12529
Deutschland
Kontaktstelle(n): zu Händen von Herrn Kochte
E-Mail: [1]einkauf@berlin-airport.de
NUTS-Code: DE406
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.berlin-airport.de
Adresse des Beschafferprofils: [3]www.berlin-airport.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
Auskünfte sind erhältlich unter:
[4]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Flughafenanlagen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Generalplaner für die Leitungsumverlegungsmaßnahmen Baufeldfreimachung
Bund
Referenznummer der Bekanntmachung: EB-2018-0002
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71320000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die FBB wird die Baufeldfreimachung für die Hauptbaumaßnahme des Bundes
(neuer Regierungsflughafen) planen und durchführen. Planung und
Errichtung erfolgen durch Fach- und Generalplaner sowie
Generalunternehmer. Die Bauausführung erfolgt unter Betrieb und im
Sicherheitsbereich des Flughafens.
Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistung für
Trinkwasserversorgung, Schmutz- und Regenwasserentsorgung,
Mittelspannungs-, Starkstrom und Sicherheitsstromversorgung,
Telekommunikationsanlagen, Planung von Kabelleerroh- und Medientrassen
inkl. Schachtbauwerken sowie die Aufklärung der Schnittstellen zu
Bestandstrassen und -bauwerken. Für die Errichtung der verschiedenen
Trassen sind teilweise verkehrsplanerische Leistungen erforderlich. Es
werden bautechnische und bautechnologische Planungen benötigt, die mit
den zuständigen Stellen innerhalb und außerhalb des Flughafens
vorabzustimmen sind. Für die neu errichteten Anlagen sind
Inbetriebnahmetechnologien zu entwickeln.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71320000
71321000
71322000
71322200
71322500
71323100
71327000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE406
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Dahme Spreewald.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die hier gegenständlichen Leistungen schaffen die Baufreiheit für die
Hauptbaumaßnahme des Bundes, die Errichtung des neuen
Regierungsflughafens in SXF. In diesem Zusammenhang werden alle in
Betrieb befindlichen Kabel und Leitungen aus dem späteren Baufeld des
Bundes zurückgebaut und funktionsfähig nach Außerhalb verlegt. Im
Einzelnen sind Leistungen für folgende Medien zu erbringen:
Trinkwasser und Schmutzwasser (Druckleitungen, Freispiegelkanäle,
Abwasserdruckleitungen und Pumpenanlagen),
Regenwasser mit Freispiegelkanälen, Stauraumkanälen,
Druckrohrentwässerung, Pumpenanlagen, Leichtflüssigkeitsabscheidern,
Mittelspannungs- und Starkstromversorgung (insbesondere Kabeltrassen,
Kabelschächte, Transformatorenstationen),
TK / IT (einschl. Kabelleerrohrtrassen, Kabelschächte),
Übergeordnete Leistungen, wie die Gesamtnetzbetrachtung bzw.
Gesamtnetzanpassung und,
Verkehrsanlagen des Straßenverkehrs einschl. bauzeitlicher
Verkehrsführung.
Als Generalplaner erbringt der Auftragnehmer hierfür alle
erforderlichen Leistungen der Planung über Grundleistungen und
ausgewählte Besondere Leistungen der folgenden Leistungsbilder und
Leistungsphasen:
a) Leistungen nach Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 3,
Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 3 bis 4 für Ingenieurbauwerke nach §
41 Nr. 1, 2 und 4 HOAI 2013 mit anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. 7
650 000,- und für Ingenieurbauwerke nach § 41 Nr. 6 HOAI 2013 mit
anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. 200 000,- ;
b) Leistungen nach Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 4, Verkehrsanlagen,
Leistungsphasen 3 bis 4 für Verkehrsanlagen nach § 45 Nr. 1 HOAI 2013
mit anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. 400 000,- ;
c) Leistungen nach Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 1, Tragwerksplanung,
Leistungsphasen 3 bis 4 für Tragwerksplanung nach § 49 HOAI 2013 mit
anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. 160 000,- ;
d) Leistungen nach Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2, Technische
Ausrüstung, Leistungsphasen 3 bis 4 nach § 53 Abs. 2 Nr. 4 und 5 HOAI
2013 mit anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. 8 735 000,- ;
Allgemeine Koordinationsaufgaben für die Leistungsphasen 3 bis 4,
Bauphasenplanung, bautechnologische Abstimmung, Gesamtkoordination der
Bau- und Ausrüstungsplanung, betriebliche Abstimmung,
Weitere zusätzliche Angaben gemäß Link: (URL)
([5]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept der Leistungserbringung, weitere
Hinweise sind erhältlich unter: (URL)
https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Qualifikation und Erfahrung des mit der
Ausführung des Auftrags betrauten Projektteams bestehend aus: weitere
Hinweise sind erhältlich unter: (URL)
https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 50
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 40
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Hinweis: Die Beauftragung der Generalplanung für die Baufeldfreimachung
Bund erfolgt in 3 Stufen.
Stufe 1 Leistungsphasen 3 und 4 nach HOAI.
Stufe 2 Leistungsphasen 5 bis 7 nach HOAI (1. Option).
Stufe 3 Leistungsphasen 8 und 9 nach HOAI (2. Option).
Optionale Leistungen:
1. Option: Grundleistungen und ausgewählte Besondere Leistungen der
folgenden Leistungsbilder und Leistungsphasen:
a) Leistungen nach Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 3,
Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 5 bis 7 für Ingenieurbauwerke nach §
41 Nr. 1, 2, 4 und 6 HOAI 2013;
b) Leistungen nach Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 4, Verkehrsanlagen,
Leistungsphasen 5 bis 7 für Verkehrsanlagen nach § 45 Nr. 1, 2, 4 und 6
HOAI 2013;
c) Leistungen nach Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 1, Tragwerksplanung,
Leistungsphasen 5 und 6 für Tragwerksplanung nach § 49 HOAI 2013
d) Leistungen nach Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2, Technische
Ausrüstung, Leistungsphasen 5 bis 7 nach § 53 Abs. 2 Nr. 4 und 5 HOAI
2013
Allgemeine Koordinationsaufgaben für die Leistungsphasen 5 7,
Bauablaufplanung, bautechnologische Feinabstimmung, Gesamtkoordination
der Bau- und Ausrüstungsplanung, betriebliche Abstimmung,
2. Option: Grundleistungen und ausgewählte Besondere Leistungen der
folgenden Leistungsbilder und Leistungsphasen:
a) Leistungen nach Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 3,
Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 8 und 9 für Ingenieurbauwerke nach §
41 Nr. 1, 2, 4 und 6 HOAI 2013;
b) Leistungen nach Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 4, Verkehrsanlagen,
Leistungsphasen 8 und 9 für Verkehrsanlagen nach § 45 Nr. 1, 2, 4 und 6
HOAI 2013;
c) keine
d) Leistungen nach Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2, Technische
Ausrüstung, Leistungsphasen 8 und 9 nach § 53 Abs. 2 Nr. 4 und 5 HOAI
2013
Allgemeine Koordinationsaufgaben für die Leistungsphasen 8 und 9,
detaillierte Bauablaufplanung, bautechnologische Feinabstimmung,
Gesamtkoordination der Bau- und Ausrüstungsabläufe, betriebliche
Abstimmung,
3. Option:
Ändern sich während der vertraglich vereinbarten Laufzeit gesetzliche
oder sonstige Vorschriften oder werden neue Vorschriften eingeführt,
die für die Errichtung, den Betrieb oder die Instandhaltung der
baulichen und technischen Anlagen gelten und wirkt sich dies auf den
Leistungsumfang des Vertrages aus, ist der AN auf Verlangen des AG
verpflichtet, seine Leistung entsprechend anzupassen, außer wenn sein
Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist.
Darüber hinaus hat der AN nicht vereinbarte oder geänderte Leistungen,
die zur Ausführung der vertraglichen Leistungen oder zum
ordnungsgemäßen Betrieb und Instandhaltung der jeweiligen technischen
Anlagen oder baulichen Anlagen erforderlich werden bzw. sind, auf
Verlangen des AG mit auszuführen, außer wenn sein Betrieb auf derartige
Leistungen nicht eingerichtet ist.
Die Vergütung für die vorstehend aufgeführten geänderten oder
zusätzlichen Leistungen erfolgt auf der Grundlage der
Preisermittlungsgrundlagen des Hauptvertrages (Urkalkulation), sofern
nicht die Vergütung für die vorbenannten Leistungen auf Basis der
Preisverordnung der HOAI zwingend zu erfolgen hat.
Der Auftragnehmer ist daher bei einer vorbenannten Anordnung des
Auftraggebers zu einer genauen Ableitung der geltend gemachten
Preisanpassung/Zusatzvergütung verpflichtet. Der Auftragnehmer hat
daher in Bezug auf die im Nachhinein angeordneten geänderten oder
zusätzlichen Leistungen aus den Preisermittlungsgrundlagen seine
hierdurch geltend gemachten zusätzlichen Vergütungsansprüche durch
Fortschreibung der betroffenen variablen Kosten (Personal-, Material-
und Maschinenkosten) und der Fixkosten (allgemeine Geschäftskosten,
Projektgemeinkosten, Wagnis und Gewinn) darzulegen. Preisanpassungen
sind zu verhandeln.
Der AG ist auch berechtigt, etwaige zusätzliche oder geänderte
Leistungen auf Basis der zwischen den Parteien im Vertrag als Grundlage
vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen sowie Nebenkostenpauschalen zu
vergüten.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen Anlagen, die sich während und
nach Fertigstellung innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 7 LuftSiG
befinden. Die Vergabeunterlagen werden deshalb nur den ausgewählten
Bewerbern nach Unterzeichnung einer entsprechenden
Geheimschutzerklärung zur Verfügung gestellt. Weitere Angaben gemäß
Link: (URL) ([6]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben
sofern der/die Bewerber im Handelsregister eingetragen ist/sind (der
Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag
möglichst nicht älter als 6 Monate sein).
2) Schriftliche Erklärungen folgenden Inhalts und Wortlautes:
Zur Prüfung von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 ff. GWB in Bezug
auf den/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, haben die Bewerber und die
Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eine schriftliche Eigenerklärung
gemäß einem auf der Vergabeplattform bereit gestellten Vordruck
abzugeben.
3) Schriftliche Vertraulichkeitsvereinbarung für Vergabeverfahren. Die
Vergabeunterlagen werden aus Sicherheitsgründen nur den im
Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerben bzw. Bietern zur Verfügung
gestellt, die eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung
unterzeichnet haben.
4) Bewerbergemeinschaften haben in der Bewerbergemeinschaftserklärung
(vgl. Ziff. III.1.8) oder als Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung
eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen:
Sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. der Vertreter der
Bewerbergemeinschaft haben/hat zu erklären, dass die Bildung der
Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt.
Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw.
dem Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das
jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und
kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die
Auftragsvergabe, sondern im Rahmen der benannten Bewerbergemeinschaft
zu bewerben.
Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des
Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
Die vorstehenden Nachweise sind von jedem Bewerber und den Mitgliedern
der Bewerbergemeinschaft zu führen.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der
wirtschaftlichen bzw. technischen Leistungsfähigkeit im Rahmen des
Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/ Nachunternehmern bzw.
von konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die
vorgenannten Erklärungen und Nachweise zu Ziffer 1 und 2 ebenfalls in
Bezug auf die Dritten/ Nachunternehmer bzw. die konzernverbundenen
Unternehmen vorzulegen.
Außerdem ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/
Nachunternehmers bzw. der konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen,
wonach dieser/diese bereit ist/sind, Leistungen für den Bewerber/ die
Bewerbergemeinschaft in diesem Projekt zu erbringen
(Verpflichtungserklärung).
Für die Eigenerklärungen nach Ziffer III.1.1), Pkt. 2 bis 3 stellt der
Auftraggeber die v. g. Formulare auf seiner Internetseite
([7]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/) zur Verfügung,
die von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden
sollen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens in den
3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche
in den Jahren 2014, 2015, 2016 abgeschlossen wurden.
Die vorstehend genannten Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als
auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Bei
Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die
Eigenerklärung zum Umsatz (Formular) unterschrieben einzureichen. Die
Umsätze aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden von der
Vergabestelle addiert. Sofern der Bewerber / Bewerbergemeinschaft zur
Erfüllung der Anforderungen u. a. auf Angaben/Daten von Dritten /
Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will,
werden die Umsätze ebenfalls von der Vergabestelle von allen
Unternehmen addiert, sofern die u.g. Verpflichtungserklärung der
vorstehend Benannten vorgelegt wird. Auch in diesem Fall hat jedes
Unternehmen die Eigenerklärung zum Umsatz (Formular) unterschrieben
einzureichen.
Soweit der Bewerber / Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der
Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern /
konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die
Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.1.2) sowie nach Ziffer III.1.3)
auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen
vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers
/ konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit
ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für diesen
Auftrag zu erbringen bzw. bereitzustellen (durch eine
Verpflichtungserklärung", Formular).
Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des
Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt
ein mittlerer Jahresumsatz (netto) von 900 000,-Euro des Bewerbers/ der
Bewerbergemeinschaft, in den drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
(2014, 2015, 2016).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und
Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar
sind und die Projekte betreffen, deren Leistungen der Leistungsphase 3
bis 8 ab dem 01.01.2010 erbracht worden sind und die nachfolgend
benannten Leistungen im Punkt 2.1 bis 2.4 zum Ende der Bewerbungsfrist
abgeschlossen sind bzw. kurz vor dem Abschluss stehen, d.h. die
Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 8 müssen spätestens 2 Monate nach
dem Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein.
Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.1.3), Punkt 1
(Leistungszeitraum) und 2 (inhaltliche Angaben) stellt der Auftraggeber
ein Formular Tabelle Referenzen auf der folgenden Internetseite zur
Verfügung, das von den Bewerbern genutzt werden soll:
([8]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/).
2. Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die
eingereichten Referenzen als Mindestanforderung folgende
Leistungsarten/Leistungsumfänge erfüllen:
2.1) eine Referenz aus dem unter Pkt.1.) genannten Zeitraum;
Leistungsart: Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 8 gemäß § 41
Nr. 1 und 2 i.V. mit Anlage 12 HOAI für den Neubau von Bauwerken,
Anlagen und Leitungen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der
Honorarzone II,
Leistungsumfang: anrechenbare Kosten in Höhe von 0,5 Mio. Euro pro
Einzelauftrag.
2.2) eine Referenz aus dem unter Pkt.1.) genannten Zeitraum;
Leistungsart: Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 8 gemäß § 53
Abs. 2 Nr. 4 i.V. mit Anlage 15 HOAI für den Neubau von
Starkstromanlagen der Honorarzone II,
Leistungsumfang: anrechenbare Kosten in Höhe von 250 000,00 Euro pro
Einzelauftrag.
2.3) eine Referenz aus dem unter Pkt.1.) genannten Zeitraum;
Leistungsart: Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 8 gemäß § 53
Abs. 2 Nr. 1-2 i.V. mit Anlage 15 HOAI für den Neubau von Anlagen
Abwasser- und Wasseranlagen der Honorarzone II.
Leistungsumfang: anrechenbare Kosten in Höhe von 250 000,- Euro pro
Einzelauftrag.
2.4) zwei Referenzen aus dem unter Pkt.1.) genannten Zeitraum;
Leistungsart: Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 8 gemäß § 45
i.V. mit Anlage 13 HOAI für den Neubau von Verkehrsanlagen des
Straßenverkehrs der Honorarzone II,
Leistungsumfang: anrechenbare Kosten in Höhe von 200 000,- Euro pro
Einzelauftrag.
Davon mindestens eine Referenz mit Planung von bauzeitlichen
Verkehrsführungen im öffentlichen Straßenraum und mindestens eine
Referenz im Sicherheitsbereich nach § 8 LuftSiG eines Flughafens,
Die Darstellung aller Referenzen soll neben der Tabellenform (vgl.
Tabelle Referenzen, Formular, auf
([9]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/) auch als
Referenzblatt mit kurzer Beschreibung erfolgen.
Der Nachweis der Erbringung der vorbenannten geforderten Leistungen
gemäß Pkt. 1 und 2 kann hinsichtlich der Leistungsart für jeden
einzelnen Anstrich durch die Vorlage von mehreren Referenzen erbracht
werden, da die Bewerber nicht alle geforderten Leistungen zur
Leistungsart in einer Referenz oder einem Auftrag gleichzeitig erbracht
haben müssen. Der Nachweis der geforderten Anforderungen hinsichtlich
des Leistungsumfangs ist nicht durch die Addition von mehreren
eingereichten Referenzen möglich.
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der
gemäß Ziff. III.1.1), Ziff. III.1.2) und III.1.3) geforderten Nachweise
und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten.
Die Prüfung der Eignung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren.
Bitte beachten Sie die weiteren Informationen gem. Ziff. VI.3): Link:
([10]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/).
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Nettoauftragssumme
eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder
Kreditversicherers mit allgemeinem Gerichtsstand in Deutschland.
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
Die Vergütung der Besonderen Leistungen oder Leistungen, die nicht
unter den Anwendungsbereich der Regelungen der HOAI fallen, erfolgt als
Pauschalhonorar und die Vergütung der Leistungen, die unter den
Anwendungsbereich der Mindestsätze der HOAI, Stand 2013 fallen, erfolgt
auf Basis der Vergütungsregeln der HOAI gemäß Auftrags- bzw.
Vergabeunterlagen.
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss
im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts,
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein.
Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als
Bewerbergemeinschaft einreichen. Im Teilnahmeantrag müssen die
Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie
gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die
Vergabestelle ein Formular Teilnahmeantrag inklusive
Bewerbergemeinschaftserklärung (Formular) auf ihrer Internetseite
([11]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/) zur Verfügung,
das von Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Im Übrigen wird auf die Festlegungen in Ziff. III.1.1) verwiesen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber nach Abschluss des
Teilnahmewettbewerbes zeitnah zur Abgabe des Angebots auffordern. Der
Auftraggeber wird die fristgerecht eingereichten Angebote zunächst in
formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote
ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe
ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen (Mindestanforderungen)
nicht erfüllen. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass in
den Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen nur Vorgaben oder Festlegungen,
die ausdrücklich auch als verbindliche Anforderung in den
Vergabeunterlagen gekennzeichnet sind, als verbindliche Anforderungen
im Sinne der Rechtsprechung (EuGH-Urteil vom 5.12.2013 RS.C
561/2012) gelten.
Weitere Informationen Link:
([12]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/).
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/03/2018
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 22/03/2018
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Hinweise zum Teilnahmewettbewerb:
Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 2-fach (1 Original und 1
Kopie, die Unterlagen sind entsprechen zu kennzeichnen) in deutscher
Sprache bei der in Ziff. I.1) genannten Adresse einzureichen. Die
Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens
(vgl. Ziff. II.1.1) auf dem Behältnis/Umschlag, in dem der
Teilnahmeantrag eingereicht wird, sowie im Anschreiben zum
Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin der
Bewerbung bei der benannten Kontaktstelle die Übersendung per Telefax
oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig).
Für die vorbenannte Kennzeichnung soll möglichst der von der
Vergabestelle vorbereitete Kennzettel (Formular) verwendet werden.
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter
Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziffer II.1.1)) und des
Aktenzeichens (vgl. ebenfalls unter Ziffer II.1.1)) an die
E-Mail-Adresse [13]einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Fragen
müssen bis spätestens 12 Kalendertage vor Schlusstermin der Bewerbung
vorliegen. Der letzte Tag der Bewerbungsfrist wird bei der Berechnung
der vorstehend aufgeführten Tagesfrist nicht mitgezählt. Die
Vergabestelle wird etwaige Informationen (u.a. die Formulare) und
Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie
sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das
Ausschreibungsverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite
veröffentlichen: [14]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/.
Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern täglich den
vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und
Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen
zum Ausschreibungsverfahren zu nutzen.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung bzw. die Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE) des Bewerbers kann die Einreichung der
unter Ziffer III.1) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten
Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die
Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den in
diesem Ausschreibungsverfahren geforderten Erklärungen und Nachweise
inhaltlich übereinstimmen.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im
Besitz des Auftraggebers.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der
vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist wenn die
Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien
veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen
Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert
widergegeben wird.
Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular der
Europäischen Union sind weitere Auskünfte in der Anlage zur
Auftragsbekanntmachung zu einzelnen Ziffern (wie in den Texten benannt)
erhältlich unter: (URL)
([15]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/).
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft,
Mittelstand und Technologie
Heinrich-Mann-Allee 107
Potsdam
14473
Deutschland
Telefon: +49 331 / 866-1719
Fax: +49 331 / 866-1652
Internet-Adresse:[16]http://www.mwe.brandenburg.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 KT gegenüber der
Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung, gerügt werden.
2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind,
innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw.
Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser
Bekanntmachung gerügt werden.
3. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der
Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden.
4. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf
Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g.
Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von §
160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5. Die Vergabestelle weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134,
135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2
GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße und
in Bezug auf die Geletendmachung der Unwirksamkeit der Vergabe eines
öffentlichen Auftrags zu beachten.
Gemäß Richtlinie 2014/25/EU, Anlage XII C Nr. 19 wird hiermit darauf
hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von
vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für
die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten
sind.
Hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen
Regelungen wird auf den folgenden Link, Ziffer VI.4.3) verwiesen: (URL)
([17]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Bundeskartellamt
Kaiser-Friedrich-Str. 16
Bonn
53113
Deutschland
Telefon: +49 228 / 9499-0
E-Mail: [18]info@bundeskartellamt.bund.de
Fax: +49 228/9499-400
Internet-Adresse:[19]www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/02/2018
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References
1. mailto:einkauf@berlin-airport.de?subject=TED
2. http://www.berlin-airport.de/
3. http://www.berlin-airport.de/
4. https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
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13. mailto:einkauf@berlin-airport.de?subject=TED
14. https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
15. https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
16. http://www.mwe.brandenburg.de/
17. https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
18. mailto:info@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
19. http://www.bundeskartellamt.de/
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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