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Ausschreibung: Erdgas - DE-Siegburg
Erdgas
Dokument Nr...: 71398-2018 (ID: 2018021609084692959)
Veröffentlicht: 16.02.2018
*
DE-Siegburg: Erdgas
2018/S 33/2018 71398
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Rhein-Sieg-Kreis
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
Siegburg
53721
Deutschland
E-Mail: [1]zvs@rhein-sieg-kreis.de
Fax: +49 2241/31-3165
NUTS-Code: DEA2C
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.rhein-sieg-kreis.de
Adresse des Beschafferprofils:
[3]http://www.rhein-sieg-kreis.de/cms100/buergerservice/aktuelles/besch
affungen/
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[4]https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPTYYBYKFK
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[5]https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPTYYBYKFK
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung von Erdgas für die kreiseigenen Liegenschaften
Referenznummer der Bekanntmachung: 0001-22-18-VGV
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09123000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Lieferung von Erdgas für die kreiseigenen Liegenschaften.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gasversorgung für Liegenschaften mit registrierter Leistungsmessung
(RLM)
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
09123000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2C
Hauptort der Ausführung:
Rhein-Sieg-Kreis, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721, Siegburg, Die zu
versorgenden Liegenschaften befinden sich im gesamten Kreisgebiet sowie
innerhalb des Stadtgebietes Bonn.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Erdgas für kreiseigene Liegenschaften im Umfang von 6,7
Mio kWh/Jahr.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2018
Ende: 31/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gasversorgung für Liegenschaften ohne registrierende Leistungsmessung
(SLP)
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
09123000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2C
Hauptort der Ausführung:
Rhein-Sieg-Kreis; Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721, Siegburg, Die zu
versorgenden Liegenschaften befinden sich im gesamten Kreisgebiet sowie
innerhalb des Stadtgebietes Bonn.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Erdgas für kreiseigene Liegenschaften im Umfang von ca.
2,93 Mio kWh/Jahr.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2018
Ende: 31/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Energieversorgungsunternehmen, die Haushaltskunden mit Energie
beliefern, müssen die Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit sowie
Änderungen ihrer Firma bei der Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur)
unverzüglich anzeigen. Es werden daher nur Angebote von Bietern
akzeptiert, die auf der Website der Bundesnetzagentur gelistet sind.
Energieversorgungsunternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat
der Europäischen Union müssen als Energieversorgungsunternehmen von der
zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats ordnungsgemäß
zugelassen sein und dies auf Verlangen der Vergabestelle - ggf. mit
beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache - nachweisen.
Der Bieter hat das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123,
124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch Eigenerklärung
(Bestandteil des Angebotsformulars) zu erklären. Bei
Bietergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
1) Abgabe "Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung bzw. der
Förderung von Beruf und Familie" gem. Vorgaben des Tariftreue- und
Vergabegesetzes des Landes NRW (TVgG-NRW) und der dazugehörigen
Rechtsverordnung (RVO TVgG-NRW)
Diese Erklärung ist der Vergabestelle auf Verlangen innerhalb einer
Frist von maximal 5 Werktagen vorzulegen. Nicht fristgerecht vorgelegte
Erklärungen führen zum Angebotsausschluss;
2) Abschluss des Integritätsvertrags.
Die Dokumente zu 1. und 2. sind auf dem Vergabeportal einsehbar bzw.
herunterladbar;
3) Eintragungen beim Vergaberegister des Landes Nordrhein-Westfalen
können zum Ausschluss führen. Die Abfragen werden vom Auftraggeber
veranlasst.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/03/2018
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 27/04/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 22/03/2018
Ortszeit: 11:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Es sind nur Vertreter des Auftraggebers zur Teilnahme am
Eröffnungstermin zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal
unter Zuhilfenahme des Bietertoolszugelassen. Zu diesbezüglichen
Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
1) Erklärungen/Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind
und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden:
ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsformular,
ausgefülltes Preisblatt/Los,
Bietergemeinschaftserklärung (Textform ausreichend);
2) Erklärungen/Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind
und die von der Vergabestelle nachgefordert können:
ausgefülltes Formblatt Netzbetreiberdaten/Los;
3) Erklärungen/Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle
fristgerecht vorzulegen sind:
Bietergemeinschaftserklärung (von allen Mitgliedern der
Bietergemeinschaft signiert),
Nachweis über die Eintragung als Energieversorgungsunternehmen bei
der zuständigen Behörde des Herkunftslands des Bieters (nur für Bieter
aus anderen EU-Mitgliedsstaaten);
4) Erklärungen/Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vom
vorgesehenen Auftragnehmer, ggf. von den Bietern in der engeren Wahl -
unter Fristsetzung von maximal 5 Werktagen - vorzulegen sind:
unterzeichnete Ausfertigung des Integritätsvertrages,
Verpflichtungserklärung "Frauenförderung".
Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder
unvollständige Vorlage von Erklärungen und Nachweisen führen zwingend
zum Ausschluss des Angebotes.
Es gelten die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen des
Rhein-Sieg-Kreises nach Maßgabe dieser Bekanntmachung.
Technische Hinweise zu den Voraussetzungen des Vergabeportals siehe:
[6]http://www.rhein-sieg-kreis.de/imperia/md/content/cms100/buergerserv
ice/aktuelles/beschaffungen/16-07-05_-.
_information_rsk_gem._ss_11_abs._3_vgv.pdf.
Die Vergabeunterlagen werden registrierungsfrei zur Verfügung gestellt.
Den Interessenten wird dennoch die Registrierung auf dem Vergabeportal
empfohlen. Dies hat den Vorteil, dass diese bei Erteilung von
Bewerberinformationen oder evtl. notwendigen Anpassungen der
Vergabeunterlagen über das Vergabeportal in Kenntnis gesetzt und zur
Einsichtnahme auf dem Vergabeportal aufgefordert werden.
Die Bieterinformation gemäß § 134 GWB erfolgt (ausschließlich) über das
Vergabeportal.
Rückfragen zum Ablauf des Vergabeverfahrens, den abzugebenden
Erklärungen und/oder zu den Vergabeunterlagen sind über das
Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBYKFK.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln - Spruchkörper
Köln
Zeughausstraße 2-10
Köln
50667
Deutschland
Telefon: +49 221 / 147-2120
E-Mail: [7]vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de
Fax: +49 221 / 147-2889
Internet-Adresse:[8]http://www.bezreg-koeln.nrw.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §
160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
(1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;
(4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt
unberührt.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach
Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der
Bekanntgabe (auf elektronischem Weg) der Bieterinformation gem. § 134
GWB.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/02/2018
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1. mailto:zvs@rhein-sieg-kreis.de?subject=TED
2. http://www.rhein-sieg-kreis.de/
3. http://www.rhein-sieg-kreis.de/cms100/buergerservice/aktuelles/beschaffungen/
4. https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPTYYBYKFK
5. https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPTYYBYKFK
6. http://www.rhein-sieg-kreis.de/imperia/md/content/cms100/buergerservice/aktuelles/beschaffungen/16-07-05
7. mailto:vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de?subject=TED
8. http://www.bezreg-koeln.nrw.de/
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