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Ausschreibung: Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste - DE-Cuxhaven
Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste
Dokument Nr...: 70914-2018 (ID: 2018021509260492423)
Veröffentlicht: 15.02.2018
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  DE-Cuxhaven: Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste
   2018/S 32/2018 70914
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2004/18/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Niederlassung Cuxhaven
   Am Schleusenpriel 2
   Zu Händen von: Niederlassungsleitung
   27472 Cuxhaven
   Deutschland
   Telefon: +49 47215000
   E-Mail: [1]cuxhaven@nports.de
   Fax: +49 4721500100
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [2]http://www.nports.de
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
   für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
   verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Sonstige: Landeseigene Gesellschaft
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Sonstige: Einrichtung und Betrieb des Seehafens Cuxhaven
   I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
   Verhandlungsverfahren Mietvertrag - Grundstück C 24
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Dienstleistungen
   Dienstleistungskategorie Nr 27: Sonstige Dienstleistungen
   Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
   Cuxhaven
   NUTS-Code DE932
   II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
   zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
   Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
   II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
   Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports)
   ist der größte Infrastrukturbetreiber öffentlicher Seehäfen,
   Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste.
   Der Seehafen Cuxhaven liegt an der Mündung der Elbe in die Nordsee, mit
   kurzer Entfernung zum Nord-Ostsee-Kanal, mit seeseitig kurzen
   Revierfahrten und direkten Seeschiffs- und Binnenschiffs-,
   Wasserstraßen-, Straßen- und Bahnanbindung an den Hafen Hamburg.
   Cuxhaven ist ein Mehrzweckhafen mit Schwerpunkt Stückgut-, Pkw- und
   Offshore-Umschlag. Niedersachsen Ports steht als Eigentümer im Bereich
   des Fährhafens das Grundstück C 24 mit einer Gesamtgröße von ca. 210
   m^2 zur Verfügung, auf dem eine Hafenaffine, gewerbliche Ansiedlung
   (Umschlagbetriebe, Personenverkehr incl. Sicherheitskontrollen,
   Hafengewerbe, Logistikunternehmen) realisiert werden kann.
   Eine hafenaffine Ansiedlung liegt nach Auffassung von Niedersachsen
   Ports vor, wenn.
   a) auf dem Ansiedlungsgrundstück Umschlaggüter bearbeitet, abgefertigt
   und/oder gelagert werden sollen, die über die Kaje umgeschlagen werden
   und/oder;
   b) auf dem Ansiedlungsgrundstück Dienstleistungen erbracht werden
   sollen, die die vorhandenen hafenaffinen Ansiedlungen und/oder den
   Hafenbetrieb unterstützen werden.
   II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   63000000
   II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
   II.1.8)Lose
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
   II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
   210 m2
   II.2.2)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
   III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
   III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
   wird:
   III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Auflistung und kurze Beschreibung der
   Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
   1) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der
   Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art.
   38 Abs. 4 Unterabs. 1, Abs. 5 Unterabs. 1 der Richtlinie 2014/23/EU
   genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der
   Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese.
   Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist
   darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB / Art. 38 Abs. 4
   Unterabs. 1, Abs. 5 Unterabs. 1 der Richtlinie 2014/23/EU genannten
   Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung
   gem. § 125 GWB / Art. 38 Abs. 9 der Richtlinie 2014/23/EU ergriffen
   worden sind. Entsprechende Nachweise wird Niedersachsen Ports ggf.
   anfordern;
   2) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und
   Beteiligungsverhältnisse des Bieters; alternativ oder zusätzlich:
   Konzern- Organigramm beifügen;
   3) Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, mit welcher
   dieser/diese bestätigt, dass weder sein Unternehmen/ein Mitglied seiner
   Bietergemeinschaft, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter,
   noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens/eines
   Mitglieds der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den
   Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des
   Gemeinsamen Standpunktes des Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von
   dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union
   veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint;
   4) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der
   Bietergemeinschaft, dass diesem das sich aus den Verordnungen (EG)
   881/2002 und 2580/2001 sowie dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates
   2001/931/ GASP ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von
   finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen
   oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm ist
   weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein
   Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf
   einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem
   Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der
   Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen,
   dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten
   werden.
   Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports ist einzureichen:
   Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt
   der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein).
   III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Auflistung und kurze Beschreibung der
   Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und
   Dokumente:
   1) Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch
   Auszüge aus den Geschäftsberichten;
   2) Angaben zum hafenaffinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch
   Auszüge aus den Geschäftsberichten.
   Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports sind einzureichen:
   1) Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie
   Lageberichte des Bieters für die letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem
   Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist,
   vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht
   vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben
   betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für
   die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen;
   2) Geeigneter Nachweis, dass der Bieter die für sein Projekt
   geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B.
   Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis
   hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert
   sein;
   3) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die
   Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate
   sein).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Eignungsnachweis
   (wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit sowie zur
   Hafenaffinität) kann auch durch Drittunternehmer" (verbundene
   Unternehmen oder Nachunternehmer z. B. als Mieter/Pächter) erbracht
   Werden. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers
   (z. B. zur Anmietung im Falle des Abschlusses des Grundstücksvertrages)
   muss auf Anforderung von Niedersachsen Ports (spätestens mit
   Angebotsabgabe) vorgelegt werden.
   III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   Der Bieter hat seine technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen durch
   nachvollziehbare Darstellung seiner Erfahrungen mit mindestens einer
   vergleichbaren hafenaffinen Ansiedlungen in einer selbst zu
   erstellenden Anlage.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Der Eignungsnachweis (wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit
   sowie zur Hafenaffinität) kann auch durch Drittunternehmer"
   (verbundene Unternehmen oder Nachunternehmer z. B. als Mieter/Pächter)
   erbracht werden. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung des
   Nachunternehmers (z. B. zur Anmietung im Falle des Abschlusses des
   Grundstücksvertrages) muss auf Anforderung von Niedersachsen Ports
   (spätestens mit Angebotsabgabe) vorgelegt werden.
   III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
   III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem
   bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
   IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
   Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
   in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
   oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
   Dialog aufgeführt sind
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen bzw. der Beschreibung
   Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die
   Einsichtnahme: 21.3.2018
   Kostenpflichtige Unterlagen: nein
   IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   22.3.2018 - 16:00
   IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
   Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   Deutsch.
   IV.3.7)Bindefrist des Angebots
   IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   VI.3)Zusätzliche Angaben
   1) Der abzuschließende Grundstücksvertrag wird im Rahmen eines
   europaweiten,
   Wettbewerblichen Verhandlungsverfahrens ausgeschrieben, welches sich
   nach den Vorgaben der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) richtet;
   2) Niedersachsen Ports und dessen Kontrollgremien werden die
   Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den
   Grundstücksvertrag unter anderem anhand der mit dem Teilnahmeantrag
   abgeforderten Angaben bzw. ggf. der im Verlauf der Verhandlungen
   mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln. Die Bieter werden
   keinen Anspruch auf Abschluss eines Grundstücksvertrages haben;
   3) Niedersachsen Ports wird vor Aufnahme der materiellen Verhandlungen
   anhand des jeweiligen Teilnahmeantrages die grundsätzliche Geeignetheit
   der Bieter und der geplanten Ansiedlung prüfen und hierzu nach eigenem
   Ermessen Unterlagen anfordern. Niedersachsen Ports behält sich
   ausdrücklich Nachforderungen bezüglich unzulänglicher oder
   unvollständiger Unterlagen vor;
   4) Das Ausschreibungsverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt;
   5) Im Verlauf der Verhandlungen erhalten die (dann) Bieter weitere
   Vergabeunterlagen, u. a. den Muster-Mietvertrag, weitere Informationen
   und Bedingungen sowie Informationen zu den ggf. anzuwendenden
   Wertungskriterien (beim Bieterwettbewerb um das Grundstück). Die
   Vertragsentwürfe und -bedingungen werden in einer, gegebenenfalls in
   mehreren Verhandlungsrunden verhandelt;
   6) Auf dem Grundstück C 24 soll das von Niedersachsen Ports verfolgte
   Ziel der prozessgesteuerten Ansiedlung der Unternehmen, die eine
   effiziente und logistikoptimierte Arbeitsweise innerhalb der
   unmittelbaren Umgebung des Hafen Cuxhaven ermöglicht, realisiert
   werden. Die Entscheidung über das Ob der Ansiedlung behält sich
   Niedersachsen Ports entsprechend der beabsichtigten prozessgesteuerten
   Grundstücksvergabe vor;
   7) Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder
   verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so
   hat der Bieter Niedersachsen Ports unverzüglich schriftlich darauf
   hinzuweisen;
   8) Alle Bewerber, welche fristgerecht ihr Interesse durch Einreichung
   eines Teilnahmeantrags bekunden, werden anhand der dargestellten
   Kriterien auf Ihre Eignung geprüft. Hat nur ein Bewerber die
   Eignungsprüfung bestanden, so erhält der (dann) Bieter von
   Niedersachsen Ports die Nachricht, dass die Verhandlungen über das
   Grundstück beginnen. Haben sich mehrere geeignete Unternehmen beworben,
   wird Niedersachsen Ports alle Bewerber über die Konkurrenzsituation
   informieren und mit allen geeigneten (dann) Bietern einzeln
   Verhandlungen führen. Das Grundstück ist in beiden Konstellationen ab
   Versand der Mitteilung für einen Zeitraum von 6 Monaten reserviert. Bei
   mehreren geeigneten Unternehmen werden nach Abschluss der Verhandlungen
   alle (dann) Bieter unter Übersendung einer verbindlichen Fassung des
   Grundstücksvertrages (die sich nur durch bieterspezifische Angaben
   unterscheidet) und unter Darlegung der Wertungskriterien zur Abgabe
   eines Angebotes aufgefordert.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
   Arbeit und Verkehr
   Auf der Hude 2
   21339 Lüneburg
   Deutschland
   E-Mail: [3]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Internet-Adresse:
   [4]http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/zhemen/aufsicht_und_recht/
   vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
   Fax: +49 4131152943
   VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: §
   160 GWB Einleitung, Antrag.
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt;
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden;
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
   Arbeit und Verkehr
   Auf der Hude 2
   21339 Lüneburg
   Deutschland
   E-Mail: [5]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Internet-Adresse:
   [6]http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/zhemen/aufsicht_und_recht/
   vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
   Fax: +49 41311152943
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14.2.2018
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   1. mailto:cuxhaven@nports.de?subject=TED
   2. http://www.nports.de/
   3. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
   4. http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/zhemen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
   5. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
   6. http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/zhemen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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