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Ausschreibung: Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste - DE-Cuxhaven
Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste
Dokument Nr...: 70914-2018 (ID: 2018021509260492423)
Veröffentlicht: 15.02.2018
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DE-Cuxhaven: Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste
2018/S 32/2018 70914
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Niederlassung Cuxhaven
Am Schleusenpriel 2
Zu Händen von: Niederlassungsleitung
27472 Cuxhaven
Deutschland
Telefon: +49 47215000
E-Mail: [1]cuxhaven@nports.de
Fax: +49 4721500100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [2]http://www.nports.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Sonstige: Landeseigene Gesellschaft
I.3)Haupttätigkeit(en)
Sonstige: Einrichtung und Betrieb des Seehafens Cuxhaven
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Verhandlungsverfahren Mietvertrag - Grundstück C 24
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 27: Sonstige Dienstleistungen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
Cuxhaven
NUTS-Code DE932
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports)
ist der größte Infrastrukturbetreiber öffentlicher Seehäfen,
Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste.
Der Seehafen Cuxhaven liegt an der Mündung der Elbe in die Nordsee, mit
kurzer Entfernung zum Nord-Ostsee-Kanal, mit seeseitig kurzen
Revierfahrten und direkten Seeschiffs- und Binnenschiffs-,
Wasserstraßen-, Straßen- und Bahnanbindung an den Hafen Hamburg.
Cuxhaven ist ein Mehrzweckhafen mit Schwerpunkt Stückgut-, Pkw- und
Offshore-Umschlag. Niedersachsen Ports steht als Eigentümer im Bereich
des Fährhafens das Grundstück C 24 mit einer Gesamtgröße von ca. 210
m^2 zur Verfügung, auf dem eine Hafenaffine, gewerbliche Ansiedlung
(Umschlagbetriebe, Personenverkehr incl. Sicherheitskontrollen,
Hafengewerbe, Logistikunternehmen) realisiert werden kann.
Eine hafenaffine Ansiedlung liegt nach Auffassung von Niedersachsen
Ports vor, wenn.
a) auf dem Ansiedlungsgrundstück Umschlaggüter bearbeitet, abgefertigt
und/oder gelagert werden sollen, die über die Kaje umgeschlagen werden
und/oder;
b) auf dem Ansiedlungsgrundstück Dienstleistungen erbracht werden
sollen, die die vorhandenen hafenaffinen Ansiedlungen und/oder den
Hafenbetrieb unterstützen werden.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
63000000
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
210 m2
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Auflistung und kurze Beschreibung der
Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
1) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der
Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art.
38 Abs. 4 Unterabs. 1, Abs. 5 Unterabs. 1 der Richtlinie 2014/23/EU
genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der
Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese.
Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist
darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB / Art. 38 Abs. 4
Unterabs. 1, Abs. 5 Unterabs. 1 der Richtlinie 2014/23/EU genannten
Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung
gem. § 125 GWB / Art. 38 Abs. 9 der Richtlinie 2014/23/EU ergriffen
worden sind. Entsprechende Nachweise wird Niedersachsen Ports ggf.
anfordern;
2) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und
Beteiligungsverhältnisse des Bieters; alternativ oder zusätzlich:
Konzern- Organigramm beifügen;
3) Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, mit welcher
dieser/diese bestätigt, dass weder sein Unternehmen/ein Mitglied seiner
Bietergemeinschaft, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter,
noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens/eines
Mitglieds der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den
Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des
Gemeinsamen Standpunktes des Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von
dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint;
4) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der
Bietergemeinschaft, dass diesem das sich aus den Verordnungen (EG)
881/2002 und 2580/2001 sowie dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates
2001/931/ GASP ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von
finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen
oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm ist
weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein
Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf
einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem
Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der
Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen,
dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten
werden.
Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports ist einzureichen:
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt
der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein).
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Auflistung und kurze Beschreibung der
Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und
Dokumente:
1) Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch
Auszüge aus den Geschäftsberichten;
2) Angaben zum hafenaffinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch
Auszüge aus den Geschäftsberichten.
Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports sind einzureichen:
1) Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie
Lageberichte des Bieters für die letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem
Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist,
vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht
vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben
betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für
die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen;
2) Geeigneter Nachweis, dass der Bieter die für sein Projekt
geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B.
Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis
hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert
sein;
3) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die
Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate
sein).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Eignungsnachweis
(wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit sowie zur
Hafenaffinität) kann auch durch Drittunternehmer" (verbundene
Unternehmen oder Nachunternehmer z. B. als Mieter/Pächter) erbracht
Werden. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers
(z. B. zur Anmietung im Falle des Abschlusses des Grundstücksvertrages)
muss auf Anforderung von Niedersachsen Ports (spätestens mit
Angebotsabgabe) vorgelegt werden.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Der Bieter hat seine technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen durch
nachvollziehbare Darstellung seiner Erfahrungen mit mindestens einer
vergleichbaren hafenaffinen Ansiedlungen in einer selbst zu
erstellenden Anlage.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Eignungsnachweis (wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit
sowie zur Hafenaffinität) kann auch durch Drittunternehmer"
(verbundene Unternehmen oder Nachunternehmer z. B. als Mieter/Pächter)
erbracht werden. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung des
Nachunternehmers (z. B. zur Anmietung im Falle des Abschlusses des
Grundstücksvertrages) muss auf Anforderung von Niedersachsen Ports
(spätestens mit Angebotsabgabe) vorgelegt werden.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem
bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die
Einsichtnahme: 21.3.2018
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
22.3.2018 - 16:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
VI.3)Zusätzliche Angaben
1) Der abzuschließende Grundstücksvertrag wird im Rahmen eines
europaweiten,
Wettbewerblichen Verhandlungsverfahrens ausgeschrieben, welches sich
nach den Vorgaben der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) richtet;
2) Niedersachsen Ports und dessen Kontrollgremien werden die
Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den
Grundstücksvertrag unter anderem anhand der mit dem Teilnahmeantrag
abgeforderten Angaben bzw. ggf. der im Verlauf der Verhandlungen
mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln. Die Bieter werden
keinen Anspruch auf Abschluss eines Grundstücksvertrages haben;
3) Niedersachsen Ports wird vor Aufnahme der materiellen Verhandlungen
anhand des jeweiligen Teilnahmeantrages die grundsätzliche Geeignetheit
der Bieter und der geplanten Ansiedlung prüfen und hierzu nach eigenem
Ermessen Unterlagen anfordern. Niedersachsen Ports behält sich
ausdrücklich Nachforderungen bezüglich unzulänglicher oder
unvollständiger Unterlagen vor;
4) Das Ausschreibungsverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt;
5) Im Verlauf der Verhandlungen erhalten die (dann) Bieter weitere
Vergabeunterlagen, u. a. den Muster-Mietvertrag, weitere Informationen
und Bedingungen sowie Informationen zu den ggf. anzuwendenden
Wertungskriterien (beim Bieterwettbewerb um das Grundstück). Die
Vertragsentwürfe und -bedingungen werden in einer, gegebenenfalls in
mehreren Verhandlungsrunden verhandelt;
6) Auf dem Grundstück C 24 soll das von Niedersachsen Ports verfolgte
Ziel der prozessgesteuerten Ansiedlung der Unternehmen, die eine
effiziente und logistikoptimierte Arbeitsweise innerhalb der
unmittelbaren Umgebung des Hafen Cuxhaven ermöglicht, realisiert
werden. Die Entscheidung über das Ob der Ansiedlung behält sich
Niedersachsen Ports entsprechend der beabsichtigten prozessgesteuerten
Grundstücksvergabe vor;
7) Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder
verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so
hat der Bieter Niedersachsen Ports unverzüglich schriftlich darauf
hinzuweisen;
8) Alle Bewerber, welche fristgerecht ihr Interesse durch Einreichung
eines Teilnahmeantrags bekunden, werden anhand der dargestellten
Kriterien auf Ihre Eignung geprüft. Hat nur ein Bewerber die
Eignungsprüfung bestanden, so erhält der (dann) Bieter von
Niedersachsen Ports die Nachricht, dass die Verhandlungen über das
Grundstück beginnen. Haben sich mehrere geeignete Unternehmen beworben,
wird Niedersachsen Ports alle Bewerber über die Konkurrenzsituation
informieren und mit allen geeigneten (dann) Bietern einzeln
Verhandlungen führen. Das Grundstück ist in beiden Konstellationen ab
Versand der Mitteilung für einen Zeitraum von 6 Monaten reserviert. Bei
mehreren geeigneten Unternehmen werden nach Abschluss der Verhandlungen
alle (dann) Bieter unter Übersendung einer verbindlichen Fassung des
Grundstücksvertrages (die sich nur durch bieterspezifische Angaben
unterscheidet) und unter Darlegung der Wertungskriterien zur Abgabe
eines Angebotes aufgefordert.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Deutschland
E-Mail: [3]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Internet-Adresse:
[4]http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/zhemen/aufsicht_und_recht/
vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Fax: +49 4131152943
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: §
160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Deutschland
E-Mail: [5]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Internet-Adresse:
[6]http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/zhemen/aufsicht_und_recht/
vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Fax: +49 41311152943
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14.2.2018
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1. mailto:cuxhaven@nports.de?subject=TED
2. http://www.nports.de/
3. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
4. http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/zhemen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
5. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
6. http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/zhemen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
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