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Ausschreibung: Kommunikationsinfrastruktur - DE-Selm
Kommunikationsinfrastruktur
Dokument Nr...: 70751-2018 (ID: 2018021509250992334)
Veröffentlicht: 15.02.2018
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DE-Selm: Kommunikationsinfrastruktur
2018/S 32/2018 70751
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Selm
Adenauerplatz 2
Selm
59379
Deutschland
Kontaktstelle(n): Stephan Schwager
E-Mail: [1]submissionen@luenen.de
NUTS-Code: DEA5C
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.selm.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]www.evergabe.nrw.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Stadt Lünen Abteilung Vergabe und Service
Willy-Brandt-Platz 5
Lünen
44532
Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Lünen Abteilung Vergabe und Service
E-Mail: [4]submissionen@luenen.de
NUTS-Code: DEA5C
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [5]www.luenen.de
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch
via: [6]www.evergabe.nrw.de
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an die oben
genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Konzession über Ausbau und Betrieb eines flächendeckenden
Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzes in der Stadt Selm
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32571000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Stadt Selm beabsichtigt den Breitbandausbau im Stadtgebiet im
Wirtschaftlichkeitslückenmodell zur flächendeckenden Sicherstellung
einer zukunftsfähigen NGA-Breitbandversorgung mit hochleistungsfähigen
Breitbandanschlüssen. Gegenstand dieses Konzessionsvergabeverfahrens
sind Bau und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes zur Versorgung aller
Bürger, Schulen und Gewerbetreibenden im Landkreis. Vorgesehen ist eine
zuverlässige Versorgung mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s
(symmetrisch) für ca. 788 Haushalte und ca. 5 Unternehmen. Mehr als 80
% der angegebenen Anschlüsse im Projektgebiet sollen nach Ende der
Baumaßnahme mit mindestens 100 Mbit/s versorgt werden. Es werden auch
Gigabit-Anschlüsse (symmetrisch) benötigt, welche in der Angebotsphase
konkretisiert werden. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu
entnehmen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA5C
Hauptort der Ausführung:
Stadt Selm
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten der Konzessionsvergabe wird auf
die Vergabeunterlagen verwiesen. Hinsichtlich des Projektgebietes der
Stadt Selm wird insbesondere auf die in der Anlage zum Verfahrensbrief
Nr. 1 beigefügte Karte verwiesen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wurde vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Alle Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist (nicht
älter als 6 Monate; in nicht beglaubigter Kopie).
Zudem sind folgende Erklärungen zur Darstellung des Bewerbers und
Überprüfung seiner Eignung erforderlich:
Angaben zum Einzelbewerber (Vordruck 1) oder im Falle einer
Bewerbergemeinschaft Angaben zur Bewerbergemeinschaft (Vordrucke 2,
2a-b) und Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck 2c),
im Falle der Eignungsleihe: Angaben über das/die Unternehmen, auf
dessen Eignung sich berufen werden soll sowie über den entsprechenden
Teil der Leistungsfähigkeit (Vordruck 3) und Verpflichtungserklärung
des eignungsleihenden Unternehmens (Vordruck 3a),
im Falle des beabsichtigten Einsatzes von Unterauftragnehmern:
Angaben zu dem/den Unterauftragnehmer/n (Vordruck 4); Vorlage mit dem
Teilnahmeantrag nicht zwingend, Einreichung mit dem Angebot
ausreichend,
Unternehmensdarstellung (Vordruck 5),
Erklärung über Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Vordruck 6a)
oder alternativ Vordruck zur Angabe von Selbstreinigungsmaßnahmen
(Vordruck 6b) für den Bewerber und soweit zutreffend jedes
Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und jedes
Eignungsleihe-Unternehmen,
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW
zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption (KorruptionsbG) (Vordruck
6c),
Nachweis der Meldebestätigung nach § 6 TKG,
Nachweis der Genehmigung gem. §§ 68, 69 TKG bzw. Eigenerklärung, dass
der geforderte Nachweis zur Angebotsabgabe erbracht wird (Vordruck 7),
Eigenerklärung bzgl. Infrastrukturatlas (Vordruck 8).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Angabe über den Gesamtumsatz (Brutto) je Jahr des Bewerbers bezogen
auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie des
leistungsspezifischen Umsatzes je Jahr mit vergleichbaren Leistungen
(d. h. der Umsatz, welcher Leistungen betrifft, die mit den zu
erbringenden Leistungen in diesem Verfahren vergleichbar sind)
(Vordruck 9),
Unternehmensbilanzen der letzten drei (3) abgeschlossenen
Geschäftsjahre,
Nachweis einer aktuell bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung
oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung für Personen-,
Sach- und Vermögensschäden (in nicht beglaubigter Kopie).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
der Durchschnittswert des Gesamtumsatzes (Brutto) und der
Durchschnittswert des Umsatzes (Brutto) mit vergleichbaren Leistungen
des Bewerbers muss jeweils mindestens 10 Mio. EUR betragen,
die Haftpflichtdeckungshöhe muss mindestens jeweils 3 Mio. EUR für
Personen- und Sachschäden sowie mindestens 1,5 Mio. EUR
Vermögensschäden je Versicherungsjahr zweifach maximiert betragen.
Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht,
genügt die Vorlage von einer unterschriebenen schriftlichen
Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine
entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des jeweiligen
Auftraggebers abzuschließen und die Erklärung eines Versicherers (in
nicht beglaubigte Kopie), dass dieser zum Abschluss einer
entsprechenden Versicherung mit dem Versicherungsnehmer/Bewerber bereit
ist.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Nennung von Referenzprojekten, die nicht vor mehr als 3 Jahren
abgeschlossen wurden (Projektabschluss 4. Quartal 2014 oder später)
oder die aktuell noch laufen (Vordruck 11),
Darstellung des voraussichtlichen Projektteams (mind. Projektleitung,
stellvertretende Projektleitung, kaufmännischer Projektbegleiter und
technischer Projektbegleiter) und deren jeweilige berufliche Befähigung
(Studium oder Ausbildung) mit entsprechendem Fachkundenachweis
(Darstellung der beruflichen Erfahrung / betreute Projekte), um den
technischen Ausbau und den Betrieb des Breitbandnetzes in der geplanten
Zeit durchzuführen (Vordruck 12),
Beschreibung der technischen Ausstattung und der Maßnahmen zur
Qualitätssicherung,
Angaben zu gegenwärtig sozialversicherungspflichtig beschäftigten
Arbeitnehmern (Vordruck 13).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
es sind mindestens drei Referenzen bzgl. des Baus von vergleichbaren
NGA-Netzen und drei Referenzen bzgl. des Betriebs vergleichbarer
NGA-Netze zu nennen. Durch die angegebenen Referenzen muss insgesamt
nachgewiesen werden, dass mehr als 1 500 Anschlüsse in den letzten drei
Jahren gebaut bzw. betrieben wurden. Die Verwendung einer Referenz für
beide Bereiche (Referenz für Bau und Betrieb) ist zulässig (z. B. 2
Referenzen über Bau, 2 Referenzen über Betrieb und eine Referenz über
Bau und Betrieb zusammen),
als Projektteam müssen mindestens die Projektleitung,
stellvertretende Projektleitung, kaufmännischer Projektbegleiter und
technischer Projektbegleiter benannt werden, die ihre berufliche
Befähigung und Fachkunde durch ein Studium oder eine Ausbildung sowie
beruflicher Erfahrung belegen können,
es müssen mindestens 25 sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer
beschäftigt sein.
III.1.5)Angaben über vorbehaltene Konzessionen
III.2)Bedingungen für die Konzession
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung
darüber abzugeben, dass er die geltenden fördermittel- und
zuwendungsrechtlichen Bestimmungen während der gesamten
Konzessionslaufzeit einhalten wird (Vordruck 10).
III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession
verantwortlichen Mitarbeitern
Pflicht zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Mitarbeiter, die für die Ausführung der betreffenden Konzession
eingesetzt werden
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
Eingang der Angebote
Tag: 26/03/2018
Ortszeit: 15:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1.) Die Teilnahmeanträge sind postalisch einzureichen. Eine
elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge über das Vergabeportal
Vergabemarktplatz Metropole Ruhr ist ebenfalls möglich. Hinsichtlich
der Einzelheiten wird auf die Hinweise auf der Internetseite des
Vergabemarktplatzes sowie auf die Verfahrensbedingungen und sonstigen
Vergabeunterlagen verwiesen.
2.) Rückfragen können bis zum 15.3.2018, 12.00 Uhr über den
Vergabemarktplatz Metropole Ruhr oder alternativ per E-Mail an die oben
genannte Kontaktstelle eingereicht werden. Diese werden im Rahmen eines
anonymisierten Fragen-Antworten-Katalogs bis voraussichtlich zum
19.3.2018 beantwortet, welcher auf der o. a. Internetseite
(Vergabemarktplatz Metropole Ruhr), auf welcher die Vergabeunterlagen
eingestellt sind, zum Download zur Verfügung gestellt werden wird.
Diese Informationen sind zwingend bei der Erstellung des
Teilnahmeantrages zu berücksichtigen.
Wichtiger Hinweis: Es obliegt allein den Interessenten sich fortwährend
über ggf. zusätzliche Informationen oder Änderungen in den
Vergabeunterlagen zu informieren, welche auf o. g.
Internetadresse/Vergabeplattform zur Verfügung gestellt werden! Es ist
jedem Interessenten freigestellt, sich über die Vergabeplattform
freiwillig und kostenlos registrieren zu lassen, um vom System
automatisch benachrichtigt zu werden. Hinsichtlich der Einzelheiten
wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
3.) Hinweis zum Verfahrensablauf/Reduktion des Bewerberkreises: Sollte
die Prüfung der Teilnahmeanträge ergeben, dass mehr als drei (3)
Bewerber die Anforderungen an die Eignung erfüllen, wird der
Auftraggeber diejenigen Bewerber auswählen, die die
Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Hinsichtlich der
Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Westfalen
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48147
Deutschland
Telefon: +49 2514111691
E-Mail: [7]vergabekammer@brms.nrw.de
Fax: +49 2514112165
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabeunterlagen, insbesondere die
Verfahrens-/Bewerbungsbedingungen, die Vordrucke sowie diese
Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die interessierten
Unternehmen auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden.
Enthalten die Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen oder die den
Interessenten/Bewerbern/Bietern mitgeteilten, übergebenen und
zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen
Unklarheiten oder verstoßen diese gegen geltendes Recht, so weist der
Interessent/Bewerber/Bieter die Vergabestelle unverzüglich spätestens
jedoch mit der Abgabe des Teilnahmeantrages schriftlich darauf hin.
Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße
nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von
ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren.
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf
die Rügepflichten des Interessenten/Bewerbers/Bieters nach § 160 Abs. 3
GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle
ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4
GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/02/2018
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