Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2018021509242092269" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Mühlacker
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 70758-2018 (ID: 2018021509242092269)
Veröffentlicht: 15.02.2018
*
  DE-Mühlacker: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2018/S 32/2018 70758
   Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
   Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
   1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
   Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
   Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
   müssen.
    (de)
   Abschnitt I: Zuständige Behörde
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Stadt Mühlacker
   Kelterplatz7
   Kontaktstelle(n): Stadtwerke Mühlacker GmbH (Danziger Str. 17, 75417
   Mühlacker)
   Zu Händen von: Herrn Aichelberger
   75417 Mühlacker
   Deutschland
   E-Mail: [1]rolf.aichelberger@stadtwerke-muehlacker.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:
   [2]https://www.muehlacker.de/stadt/
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   I.2)Art der zuständigen Behörde
   Regional- oder Lokalbehörde
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Stadtbahn/Kleinbahn, U-Bahn, Straßenbahn, Oberleitungsbus oder
   Busdienste
   I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten im Stadtbusverkehr
   Mühlacker
   II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r)
   Bereich(e)
   Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
   Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte BereicheHauptort der
   Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Stadt Mühlacker
   NUTS-Code DE12B
   II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
   Die Stadt Mühlacker beabsichtigt als zuständige Behörde i. S. d.
   Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 6 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3
   Satz 2 des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des
   öffentlichen Personennahverkehrs des Landes Baden-Württemberg (ÖPNVG
   BW) die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über
   öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen im Stadtverkehr
   Mühlacker nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.
   Von der beabsichtigten Vergabe sind sämtliche Verkehrsdienste des
   Stadtverkehrs Mühlacker erfasst. Dazu zählen zum Betriebsbeginn (siehe
   Abschnitt II.3) die Verkehrsdienste (inklusive des Anruf-Sammel-Taxis 
   sog. AST-Verkehr) auf folgenden Linien:
    Linie 101 Mühlacker/Heidenwäldle nach Mühlacker/Fischeräckerstraße,
    Linie 102 Mühlacker/Heidenwäldle nach Mühlacker/Großglattbach,
    Linie 103 Mühlacker/Eckenweiher nach Mühlacker Dürrmenz,
    Linie 104 Mühlacker/Busbahnhof nach Mühlacker/Industriestraße,
    Linie 105 Mühlacker/Enzkreiskliniken nach Mühlacker/Senderhang,
    Linie 106 Mühlacker/Enzkreiskliniken nach Mühlacker/Stöckach,
    Linie 107 Mühlacker/Gymnasium nach Mühlacker/Lienzingen.
   Die beabsichtigte Vergabe betrifft das gesamte Stadtgebiet Mühlacker
   (einschließlich der Ortsteile), auch soweit die o. g. Verkehrsdienste
   zum Betriebsbeginn nicht alle Ortsteile gleichermaßen erschließen.
   Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird diesbezüglich Regelungen
   beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb dieses
   Bedienungsgebietes im Rahmen eines bestimmten (Mengen-)Korridors an
   sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und den Nahverkehrsplan sowie an
   andere veränderte Umstände (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange
   des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte
   beziehen sich auf Art und Umfang der Verkehrsdienste. Dadurch können
   sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der o. g.
   Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots,
   hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder
   alternative Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z.
   B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge können
   sich die o. g. Linien ändern, neue Linien hinzukommen oder heutige
   Linien wegfallen. Die unten bei II.2) angegebene Verkehrsmenge kann
   sich dabei innerhalb des (Mengen-)Korridors des öffentlichen
   Dienstleistungsauftrages reduzieren oder erweitern.
   Die Stadt Mühlacker kommt mit dieser Information der
   Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz
   (PBefG) i. V. m. Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach.
   Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6
   Satz 1 PBefG sei auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.
   II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   60112000
   II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja
   Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
   unbekannt
   Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an
   Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Der zu vergebende öffentliche
   Dienstleistungsauftrag wird Vorgaben zum Einsatz von Subunternehmern
   machen, soweit dies nach Art. 4 Abs. 7 VO (EG) Nr. 1370/2007 zulässig
   ist.
   II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
   km öffentlicher Personenverkehrsleistung: 405000
   II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
   Beginn: 8.12.2019
   Laufzeit in Monaten: 120 (ab Auftragsvergabe)
   II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:
   III.1.2)Informationen über ausschließliche Rechte:
   Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: ja
   Die Stadt Mühlacker beabsichtigt die Vergabe eines ausschließlichen
   Rechts im Sinne von Art. 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i.
   V. m. § 8a Abs. 8 PBefG. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der
   Verkehrsleistungen, die Gegenstand des öffentlichen
   Dienstleistungsauftrags sind (II.1.3). Es gilt für öffentliche
   Personenverkehrsdienste im örtlichen Zuständigkeitsbereich der Stadt
   Mühlacker. Geschützt sind alle Busverkehre, die zur Erfüllung des
   öffentlichen Dienstleistungsauftrages erforderlich sind. Das
   ausschließliche Recht schützt vor konkurrierenden Verkehren, sofern sie
   das Fahrgastpotenzial der geschützten Verkehre nicht nur unerheblich
   beeinträchtigen. Weitere Einzelheiten regelt im Falle der Erteilung
   eines ausschließlichen Rechts der öffentliche Dienstleistungsauftrag.
   III.1.3)Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen:
   III.1.4)Soziale Standards:
   Liste von Anforderungen (einschließlich der betreffenden Arbeitnehmer,
   transparenter Angaben zu ihren vertraglichen Rechten und Pflichten
   sowie Bedingungen, unter denen sie als in einem Verhältnis zu den
   betreffenden Diensten stehend gelten).: Für die Vergabe des
   öffentlichen Dienstleistungsauftrags gelten die Vorgaben des
   Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG).
   III.1.5)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
   III.1.6)Sonstige besondere Bedingungen:
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
   III.2.2)Technische Anforderungen
   III.3)Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   Offen
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen:
   IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen
   IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   IV.3.5)Bindefrist des Angebots
   IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Zusätzliche Angaben:
   A. Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Anträge
   Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein
   Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen
   Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate
   nach der Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu
   stellen.
   Diese Frist wird durch vorliegende Vorinformation für sämtliche von der
   beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre (siehe Abschnitt
   II.1.3) ausgelöst. Der Betrieb der oben genannten Linien ist zu dem in
   Abschnitt II.3) genannten Betriebsbeginn aufzunehmen. Die bestehenden
   Liniengenehmigungen für den Stadtverkehr Mühlacker laufen zu diesem
   Zeitpunkt aus.
   Eigenwirtschaftlich sind Verkehrsleistungen, deren Aufwand gedeckt wird
   durch Beförderungserlöse, Ausgleichsleistungen auf der Grundlage
   allgemeiner Vorschriften i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und
   sonstige Unternehmenserträge im handelsrechtlichen Sinne, soweit diese
   keine Ausgleichsleistungen darstellen, die einen öffentlichen
   Dienstleistungsauftrag i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 erfordern
   (vgl. § 8 Abs. 4 Satz 2 PBefG).
   Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zählt die
   Dauerhaftigkeit des Verkehrs zu den sonstigen öffentlichen
   Verkehrsinteressen i. S. d. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3
   Personenbeförderungsgesetz. Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte
   Zweifel daran, dass der eigenwirtschaftliche Antragsteller wegen
   fehlender Kostendeckung die Verkehrsdienste nicht während der gesamten
   Laufzeit der beantragten Genehmigung in dem dem Genehmigungsantrag
   zugrundeliegenden Umfang betreiben kann, dann darf dem Antragsteller
   die Genehmigung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG nicht erteilt
   werden. Es obliegt dem Antragsteller, diese Zweifel an der
   Dauerhaftigkeit auszuräumen. Es wird in diesem Zusammenhang
   ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Erbringung des
   Stadtbusverkehrs Mühlacker bislang nicht kostendeckend möglich war,
   sodass aus Sicht der zuständigen Behörde (Abschnitt I.1) Zweifel an der
   Dauerhaftigkeit bestehen.
   B. Vergabe als Gesamtleistung
   Die Vergabe der unter A. genannten Verkehrsdienste ist als
   Gesamtleistung beabsichtigt (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 13 Abs.
   2a Satz 2 PBefG). Eigenwirtschaftliche Anträge (siehe A), die sich nur
   auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2
   PBefG zu versagen.
   C. Anforderungen an die Verkehrsdienste
   Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG werden
   Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan,
   Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind
   in dem ergänzenden Dokument Angabe der mit dem beabsichtigten
   öffentlichen Dienstleistungsauftrag über den Stadtbus Mühlacker
   verbundenen Standards (einschließlich Anlagen) angegeben (vgl. § 8a
   Abs. 2 Satz 5 PBefG). Das ergänzende Dokument enthält wesentliche
   Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3  6 PBefG. Die
   Anforderungen sind nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG
   ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher
   Anträge (siehe A), d. h. führen nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a Sätze 2
   ff. PBefG zur Ablehnung eines hiervon abweichenden
   eigenwirtschaftlichen Antrags. Es wird in diesem Zusammenhang
   ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines
   eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit (oben A) auch
   die verbindliche Zusicherung derjenigen Standards nach § 12 Abs. 1a
   PBefG voraussetzt, auf die sich die in dem ergänzenden Dokument
   angegeben Anforderungen beziehen.
   Das ergänzende Dokument Angabe der mit dem beabsichtigten öffentlichen
   Dienstleistungsauftrag über den Stadtbus Mühlacker verbundenen
   Standards (einschließlich Anlagen) steht als download unter folgendem
   Link zur Verfügung:
   [3]https://www.muehlacker.de/stadt/bauen-wirtschaft-verkehr/wirtschaft/
   ausschreibungen/eu-ausschreibungen.php.
   Ergänzend gelten die Vorgaben des Nahverkehrsplans für den Enzkreis
   und die Stadt Pforzheim (Endbericht 2011) sowie die in 2013 und 2015
   vorgenommenen Anpassungen desselben, soweit das ergänzende Dokument
   keine hiervon abweichenden oder spezielleren Anforderungen enthält. Auf
   den Versagungsgrund des § 13 Abs. 2a Satz 1 PBefG wird ausdrücklich
   hingewiesen. Der Nahverkehrsplan bzw. dessen Anpassungen stehen
   ebenfalls unter dem oben genannten Link als download zur Verfügung.
   D. Beabsichtigtes Vergabeverfahren
   Die Stadt Mühlacker beabsichtigt mit Ablauf des durch diese
   Vorabbekanntmachung ausgelösten Wartejahres die Vergabe eines
   öffentlichen Dienstleistungsauftrages im offenen Verfahren nach Maßgabe
   des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. der
   Vergabeverordnung (VgV).
   Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird den ausgewählten Betreiber
   verpflichten, die Betriebsführung auf die Stadtwerke Mühlacker GmbH zu
   übertragen (vgl. § 2 Nr. 3 und § 3 Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz)
   und mit der Stadtwerke Mühlacker GmbH einen
   Betriebsführungsübertragungs- und Subunternehmervertrag abzuschließen.
   VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
   Referat 15 Kapellenstraße 17
   76131 Karlsruhe
   Deutschland
   E-Mail: [4]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Internet-Adresse: [5]http://www.rp-karlsruhe.de
   VI.2.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
   Referat 15 Kapellenstraße 17
   76131 Karlsruhe
   Deutschland
   E-Mail: [6]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Internet-Adresse: [7]http://www.rp-karlsruhe.de
   VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13.2.2018
   [BUTTON] ×
Direktlinks
   HTML ____________________
   PDF ____________________
   PDFS ____________________
   XML ____________________
   [BUTTON] Schließen
References
   1. mailto:rolf.aichelberger@stadtwerke-muehlacker.de?subject=TED
   2. https://www.muehlacker.de/stadt/
   3. https://www.muehlacker.de/stadt/bauen-wirtschaft-verkehr/wirtschaft/ausschreibungen/eu-ausschreibungen.php
   4. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
   5. http://www.rp-karlsruhe.de/
   6. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
   7. http://www.rp-karlsruhe.de/
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau