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Ausschreibung: Empfangsdienste - DE-Berlin
Empfangsdienste
Dokument Nr...: 69895-2018 (ID: 2018021509140491492)
Veröffentlicht: 15.02.2018
*
DE-Berlin: Empfangsdienste
2018/S 32/2018 69895
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stiftung Berliner Philharmoniker
Herbert-von-Karajan-Straße 1
Berlin
10785
Deutschland
E-Mail: [1]verwaltung@berliner-philharmoniker.de
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.berliner-philharmoniker.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.evergabe.de/unterlagen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Bieterfragen sind ausschließlich über die Plattform zu stellen
Postfach 30 16 76
Berlin
10748
Deutschland
E-Mail: [4]verwaltung@berliner-philharmoniker.de
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [5]www.berliner-philharmoniker.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Stiftung Berliner Philharmoniker
Postfach 30 16 76
Berlin
10748
Deutschland
E-Mail: [6]verwaltung@berliner-philharmoniker.de
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.berliner-philharmoniker.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Pförtnerdienste (Empfangs- und Sicherheitsdienstleistungen)
Referenznummer der Bekanntmachung: 01/2018
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79992000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand der ausgeschriebenen Dienstleistungen ist der Pförtnerdienst
(Empfangs- und Sicherheitsdienstleistungen) in der Berliner
Philharmonie sowie im Kammermusiksaal der Philharmonie.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79992000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300
Hauptort der Ausführung:
Berlin, DE.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der ausgeschriebenen Dienstleistungen ist der Pförtnerdienst
(Empfangs- und Sicherheitsdienstleistungen) in der Berliner
Philharmonie sowie im Kammermusiksaal der Philharmonie. Hierzu gehören
folgende Dienstleistungen:
1) Hauptleistungen des Auftragnehmers:
(a) Kontrolle der Zugänge;
(b) Kontrolle der Mitarbeiter anhand von Dienstausweisen;
(c) Kontrolle von Lieferanten und Besuchern, sowie deren Anmeldung bzw.
Einweisung;
(d) Telefondienst und Telefonvermittlung;
(e) Bedienung von Betriebsfunkgeräten, Brand- und Einbruchsmeldeanlage,
Schranken- und Polleranlagen;
(f) Verwahrung, Dokumentation und Herausgabe von Dienstschlüsseln und
Dienstwagen;
(g) Unterstützung bei der Betreuung des Fuhrparks inklusive Abnahme und
Protokollierung nach Nutzung der Dienstwagen;
(h) Durchführung von Erste-Hilfe-Leistungen und evtl. Alarmierung des
Rettungsdienstes der Berliner Feuerwehr;
(i) Durchführung präventiver Brandschutzmaßnahmen und Alarmierung und
Einweisung der Feuerwehr, sowie ausgewählter Mitarbeiter des
Auftraggebers (Notfallplan);
(j) Durchführung von drei Kontroll- und Schließrundgängen zur
Vermeidung von Feuer-, Wasser-, Einbruch- und Diebstahlschäden, in der
Zeit von 23.00 Uhr bis 07.00 Uhr;
(k) Einfache technische Bedienungs- und Kontrollvorgänge;
(l) Führung eines Wachbuches und Berichterstattung;
(m) Durchführung von Besichtigungen;
(n) Überwachung von Zugängen mittels Kameratechnik;
(o) Öffnen der Türen vor und nach Veranstaltungen;
(p) Annahme von Brief- und Paketsendungen außerhalb der Bürozeiten der
Poststelle (Vertretung der Poststelle);
(q) Entgegennahme von Fundsachen zur Weiterleitung an das Fundbüro;
(r) Inkasso für Führungen und Verkauf von Publikationen;
(s) Entgegennahme von Briefsendungen für Mitarbeiter und Mitwirkende.
2. Nebenleistungen des Auftragnehmers:
(a) Kostenlose Montage eines Wächterkontrollsystems, dessen Betrieb,
Auswertung und Dokumentation, sowie Informierung des Auftraggebers bei
Notwendigkeit und auf Verlangen;
(b) Gestellung der Dienstkleidung seiner Mitarbeiter nebst
Namensschild;
(c) Form und Farbe der Kleidung bedürfen der Zustimmung des
Auftraggebers;
(d) Gestellung der Wachbücher;
(e) Gestellung von Betriebsfunkgeräten;
(f) Kostenlose Einarbeitung des Ersatz- und Reservepersonals und
regelmäßige Schulung und Qualifikation des bestehenden Personalstamms;
(g) Dienstaufsicht über die eingesetzten Servicekräfte;
3) Situationsbedingte Kontrollen des Außenbereiches (u. A. Unterbindung
von Skateboardaktivitäten);
4) Ansprechpartner:
Mit dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses muss dem Auftraggeber ein
zentraler Ansprechpartner des Auftragnehmers vor Ort zur Verfügung
stehen für die tägliche Vertragsabwicklung;
5) Leistungsumfang:
Es ist grundsätzlich ein Leistungsumfang von 65 Stunden pro Tag zu
erbringen:
(a) in der Berliner Philharmonie ist die Pförtnerloge täglich in einem
Umfang von 48 Stunden zu besetzen, d.h. mit 2 Pförtnern jeweils 24
Stunden, wobei der 2. Pförtner bei Bedarf auch im Kammermusiksaal
eingesetzt werden kann;
(b) im Kammermusiksaal ist die Pförtnerloge mindestens 17 Stunden
täglich zu besetzen, mit jeweils 1 Pförtner von 07.00 24.00 Uhr.
In den Spielpausen in den Monaten Juli und August (konkrete Daten
ergeben sich aus der jeweiligen Spielpause) kann der Auftraggeber den
Leistungsumfang des Dienstleistungspakets reduzieren, jedoch nicht auf
weniger als täglich 48 Stunden. Eine Reduzierung des
Dienstleistungspakets wird vom Auftraggeber spätestens einen Monat im
Voraus festgelegt und dem Auftragnehmer mitgeteilt.
Zusätzlich zum oben beschriebenen Dienstleistungspaket hat der
Auftraggeber die Option, die Pförtnerdienste in einem Umfang von bis zu
weiteren 24 Stunden täglich abzurufen, wenn das Dienstleistungspaket
nicht reduziert ist. Der Auftraggeber wird die Option rechtzeitig
ausüben und dies dem Auftragnehmer mitteilen. Die Vertragsparteien
können Pförtnerdienste in einem zeitlichen Umfang auch darüber hinaus
vereinbaren, hierzu bedarf es einer Vereinbarung im Einzelfall.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2018
Ende: 31/08/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 2 Jahre,
jedoch maximal bis zum 31. Juli 2024, sollte er nicht bis zum 30. April
des jeweils 2. Jahres (30. April 2020 bzw. im Falle einer Verlängerung
30. April 2022) einer Laufzeit durch den Auftraggeber oder den
Auftragnehmer schriftlich (auch per E-Mail oder per Fax möglich)
gekündigt werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Zugelassen sind:
1) Bietergemeinschaften: Es ist eine Erklärung aller Mitglieder der
Bietergemeinschaft vorzulegen, dass sie gesamtschuldnerisch haften.
Bevollmächtigter Vertreter ist zu benennen;
2) Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung der verleihenden Unternehmen
ist einzureichen;
3) Unterauftragnehmer: Liste der Unterauftragnehmer und die von ihnen
zu erbringende Leistung ist einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Bieter müssen einen Nachweis über die Eintragung in einem
Berufsregister und/oder Handelsregister vorlegen. Der Nachweis darf
nicht älter als sechs Monate sein. Soweit eine Beteiligung als
Bietergemeinschaft erfolgt, ist der Nachweis von jedem Mitglied der
Bietergemeinschaft vorzulegen. Soweit eine Eignungsleihe vorgesehen
ist, ist der Nachweis auch für jedes verleihende Unternehmen
vorzulegen. Plant der Bieter den Einsatz von Unterauftragnehmern, ist
für jeden Unterauftragnehmer ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen/Unterlagen vorzulegen:
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters und den Umsatz für
vergleichbare Dienstleistungen der letzten 3 Jahre (2015, 2016, 2017).
Vergleichbare Dienstleistungen sind der Pförtnerdienste (Empfangs- und
Sicherheitsdienstleistungen) in kulturellen Einrichtungen. Soweit eine
Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind für jedes
Mitglied Umsatzerklärungen der letzten 3 Jahre (Gesamt und über
vergleichbare Leistungen) vorzulegen. Soweit eine Eignungsleihe
vorgesehen ist, sind für jedes verleihende Unternehmen
Umsatzerklärungen der letzten 3 Jahre (Gesamt und über vergleichbare
Leistungen) vorzulegen;
2) Erklärung zum jährlichen Mittel beschäftigten Mitarbeiter in den
letzten 3 Jahren (2015, 2016, 2017). Soweit eine Beteiligung als
Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind für jedes Mitglied die
geforderten Mitarbeiterzahlen vorzulegen. Soweit eine Eignungsleihe
vorgesehen ist, sind für jedes verleihende Unternehmen die geforderten
Mitarbeiterzahlen vorzulegen;
3) Nachweis einer aktuell bestehenden und gültigen
Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen
je Schadensfall bei: Personenschäden 2 000 000 EUR, Sachschäden 1 000
000 EUR, Vermögensschäden 50 000 EUR und einer Gesamtleistung für alle
Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres von mindestens dem
2-fachen der jeweiligen Einzelsummen. Alternativ eine Erklärung, dass
im Auftragsfall eine Versicherung mit den oben genannten Deckungssummen
abgeschlossen werden wird. Der Auftraggeber behält sich vor, den
Zuschlag nur bei Vorlage einer entsprechenden ggf. vorläufigen
Versicherungszusage zu erteilen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1) Erklärung, dass keine Personen, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, aufgrund der in § 123 GWB genannten Verstöße
rechtskräftig verurteilt worden ist und kein in § 124 GWB erwähnter
Ausschlussgrund vorliegt oder Erklärung, warum nach Ansicht des Bieters
ein zutreffender Ausschlussgrund (der genau zu benennen ist) die
Zuverlässigkeit des Unternehmens nicht in Frage stellen soll;
2) Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21
Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) nicht vorliegen.
Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19
Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen;
3) Erklärung, dass der Bieter weder einen Eintrag im Berliner
Korruptionsregister noch im Gewerbezentralregister hat. Der
Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Abfragen vor
Auftragserteilung bei den Registern durchzuführen, z.B. Anforderung
eines polizeilichen Führungszeugnisses.
Die Erklärungen nach Ziffern 1 bis 3 sind soweit eine Beteiligung als
Bietergemeinschaft erfolgt von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
vorzulegen. Plant der Bieter den Einsatz von Unterauftragnehmern, sind
die Erklärungen für jeden Unterauftragnehmer vorzulegen. Soweit eine
Eignungsleihe vorgesehen ist, sind die Erklärungen auch für jedes
verleihende Unternehmen vorzulegen.
4) Die Bieter werden auf die Pflicht zur Einhaltung von Tarifverträgen
gemäß § 1 Abs. 2 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes
(BerlAVG) bzw. zur Zahlung des Mindestlohns von 9,00 EUR gemäß § 1 Abs.
4 BerlAVG sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an
Nachunternehmer oder Verleiher hingewiesen;
5) Gemäß § 9 BerlAVG gilt für Auftragsvergaben § 13 des
Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) sowie die hierauf basierende
Frauenförderverordnung (FFV). Danach sind beim Abschluss von
Dienstleistungsverträgen mit einem Auftragswert von voraussichtlich
mindestens 25 000 EUR in den jeweiligen Verträgen die Verpflichtungen
des Auftragnehmers festzuschreiben, Maßnahmen zur Frauenförderung und
zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im eigenen
Unternehmen durchzuführen sowie das geltende Gleichbehandlungsrecht zu
beachten. Eine entsprechende Erklärung zu den genannten gesetzlichen
und verordnungsrechtlichen Regelungen wird von den Bietern im Rahmen
der Angebotsabgabe gefordert werden. Die Erklärungen sind soweit eine
Beteiligung als Bietergemeinschaft erfolgt von jedem Mitglied der
Bietergemeinschaft vorzulegen. Soweit eine Eignungsleihe vorgesehen
ist, ist die Erklärung auch für jedes verleihende Unternehmen
vorzulegen.
Die Bieter sollen die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter für die
Erstellung ihres Teilnahmeantrages verwenden. Der Auftraggeber behält
sich vor, Teilnahmeanträge, die nicht unter Verwendung der Formblätter
abgegeben werden, von der Wertung auszuschließen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angabe von Referenzen öffentlicher und privater Auftraggeber über
Dienstleistungen des Pförtnerdienstes (Empfangs- und
Sicherheitsleistungen):
die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und
Umfang vergleichbar sein und dürfen nicht älter als drei Jahre sein.
Vergleichbare Dienstleistungen sind der Pförtnerdienst (Empfangs- und
Sicherheitsdienstleistungen) in einem Konzerthaus, Konzertsaal, Oper,
Theater oder einer ähnlichen kulturellen Einrichtung,
es sollen mindestens zwei vergleichbare Referenzen eingereicht
werden. Es können maximal fünf Referenzen eingereicht werden. Das
beigefügte Referenzformular ist mehrfach (für jede Referenz ein
Referenzformular) zu verwenden. Werden weniger als zwei vergleichbare
Referenzen eingereicht, kann das Angebot von der Wertung ausgeschlossen
werden,
soweit eine Bietergemeinschaft vorgesehen ist, ist bei den
geforderten Nachweisen und Erklärungen zur Leistungsfähigkeit zu
vermerken, von welchem Mitglied der Bietergemeinschaft der Nachweis
erbracht wird,
soweit geforderte Nachweise und Erklärungen zur Leistungsfähigkeit
nicht von dem Bieter selbst vorgelegt werden, sondern von dem vom
Bieter benannten verleihenden Unternehmen dessen Kapazitäten sich der
Bieter bedient, ist dies bei den Erklärungen oder Nachweisen
entsprechend zu vermerken.
Die Bieter sollen die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter für die
Erstellung ihres Teilnahmeantrages verwenden. Der Auftraggeber behält
sich vor, Teilnahmeanträge, die nicht unter Verwendung der Formblätter
abgegeben werden, von der Wertung auszuschließen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
1) Mindestanforderungen an das Personal:
(a) Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als 1 Jahr, Verpflichtung
zur regelmäßigen Nachschulung);
(b) Ausbildung als Brandschutzhelfer (nicht älter als 1 Jahr,
Verpflichtung zur regelmäßigen Nachschulung);
(c) Sehr gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift;
(d) Gute Fremdsprachenkenntnisse, vorzugsweise in Englisch;
(e) Polizeiliches Führungszeugnis nicht älter als 1 Jahr;
(f) Ausbildung nach DIN 77200;
2) Dienstbekleidung:
(a) Die vom Auftragnehmer eingesetzten Servicekräfte müssen sauber
gekleidet, fachlich geschult und im Umgang mit dem Publikum
zuvorkommend und höflich sein;
(b) Die vom Auftragnehmer eingesetzten Servicekräfte haben stets eine
einheitliche Dienstkleidung zu tragen, die vom Auftragnehmer zu stellen
ist. Form, Farbe und Design der Kleidung sind mit dem Auftraggeber
abzustimmen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/03/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/04/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 22/03/2018
Ortszeit: 13:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Berlin
Martin-Luther-Straße 105
Berlin
10825
Deutschland
Telefon: +49 3090138316
E-Mail: [8]vergabekammer@senwtf.berlin.de
Fax: +49 3090137613
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am
Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB
durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit (a) der Antragsteller den gerügten
Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, (b) Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, (c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (d) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 3. gilt nicht bei einem
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.
1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/02/2018
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2. http://www.berliner-philharmoniker.de/
3. https://www.evergabe.de/unterlagen
4. mailto:verwaltung@berliner-philharmoniker.de?subject=TED
5. http://www.berliner-philharmoniker.de/
6. mailto:verwaltung@berliner-philharmoniker.de?subject=TED
7. http://www.berliner-philharmoniker.de/
8. mailto:vergabekammer@senwtf.berlin.de?subject=TED
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