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Ausschreibung: Baustelleneinrichtung - DE-Duisburg
Baustelleneinrichtung
Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Dokument Nr...: 69177-2018 (ID: 2018021509022790730)
Veröffentlicht: 15.02.2018
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  DE-Duisburg: Baustelleneinrichtung
   2018/S 32/2018 69177
   Auftragsbekanntmachung
   Bauauftrag
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   BLB NRW Duisburg
   Friedrich-Wilhelm-Str. 12
   Duisburg
   47051
   Deutschland
   E-Mail: [1]BLBvergabe@blb.nrw.de
   NUTS-Code: DEA12
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.blb.nrw.de
   Adresse des Beschafferprofils: [3]https://evergabe.blb.nrw.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [4]https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPUYYNYA3X
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Teilrechtsfähiges Sondervermögen des Landes Nordrhein-Westfalen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Wirtschaft und Finanzen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   BLB DU / Geldern / JVA Geldern-Pont Asbestsanierung / Baulogistik /
   020-18-00025
   Referenznummer der Bekanntmachung: 020-18-00025
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45113000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Aufstellung und Betrieb von Baucontainern, Entsorgungsorientierte
   Baulogistik, Flächenbefestigung, Errichten und Vorhalten von
   Zaunanlagen
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90000000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA1B
   Hauptort der Ausführung:
   Justizvollzugsanstalt Geldern; Möhlendyk 50; 47608; Geldern
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Stellung und Vorhaltung von 29 Baucontainern über 48 Monate
   Entsorgungsorientierte Baulogistik über 30 Monate
   Erstellen von ca. 2 600 m^2 Flächenbefestigung
   Errichten und Vorhalten von ca. 600 m. Drahtgitterzaun
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 04/06/2018
   Ende: 30/06/2018
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Allgemeine Eignung:
   Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der
   Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen
   hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie sonstigen Erkenntnissen
   der Baudurchführenden Ebene geprüft.
   Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt
   (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie sonstigen
   Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene.
   Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere
   Wahl, sind die im Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in
   der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten
   Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu
   prüfen.
   Nachunternehmen/andere Unternehmen.
   Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen
   Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise
   gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
   Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind
   auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu
   prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt
   wurde.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Allgemeine Eignung:
   Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der
   Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen
   hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie sonstigen Erkenntnissen
   der Baudurchführenden Ebene geprüft.
   Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt
   (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie sonstigen
   Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene.
   Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere
   Wahl, sind die im Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in
   der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten
   Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu
   prüfen.
   Nachunternehmen/andere Unternehmen.
   Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen
   Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise
   gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
   Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind
   auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu
   prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt
   wurde.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Allgemeine Eignung:
   Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der
   Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen
   hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie sonstigen Erkenntnissen
   der Baudurchführenden Ebene geprüft.
   Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt
   (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie sonstigen
   Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene.
   Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere
   Wahl, sind die im Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in
   der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten
   Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu
   prüfen.
   Nachunternehmen/andere Unternehmen.
   Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen
   Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise
   gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
   Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind
   auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu
   prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt
   wurde.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Die Vorgaben des TVgG NRW in den Bereichen Mindestlohn und Tariftreue,
   ILO-Kernarbeitsnormen sowie Frauenförderung und Förderung der
   Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind zwingend zu berücksichtigende
   Ausführungsbedingungen i.S.v. §§ 128 Abs. 2 i. V. m. 129 GWB. Die
   besonderen Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages.
   Die Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft haben auf
   besonderes Verlangen der Vergabestellt innerhalb einer von der
   Vergabestelle festzulegenden Frist eine Verpflichtungserklärung zu
   Tariftreue und Mindestentlohnung" und eine Verpflichtungserklärung
   Frauenförderung/Beruf/Familie" abzugeben. Die ent-sprechenden Muster
   finden Sie bei den Vergabeunterlagen.
   Die nach dem TVgG NRW erforderlichen Nachweise und Erklärungen sind nur
   von demjenigen Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll
   (Bestbieter), vorzulegen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [5]2018/S 015-030071
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 22/03/2018
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 22/05/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 22/03/2018
   Ortszeit: 10:00
   Ort:
   BLB NRW Duisburg.
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Eine Teilnahme von Bietern am Öffnungsverfahren ist nicht vorgesehen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen
   oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen
   vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso
   wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines
   insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter
   der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der
   Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit
   einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die
   Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der
   angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die
   bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn
   die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts
   der zugekauften Waren beträgt.
   Bekanntmachungs-ID: CXPUYYNYA3X
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf
   Am Bonneshof 35
   Düsseldorf
   40474
   Deutschland
   Fax: +49 2211475-3989
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der
   Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
   Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
   von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf
   elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit
   anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat;
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
   benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden;
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
   Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
   Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   BLB NRW Zentrale, Justiziariat
   Mercedesstr. 12
   Düsseldorf
   40470
   Deutschland
   Fax: +49 21161700-174
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/02/2018
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   1. mailto:BLBvergabe@blb.nrw.de?subject=TED
   2. http://www.blb.nrw.de/
   3. https://evergabe.blb.nrw.de/
   4. https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPUYYNYA3X
   5. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:030071-2018:TEXT:DE:HTML
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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