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Ausschreibung: Patronen - DE-Koblenz
Patronen
Dokument Nr...: 462617-2017 (ID: 2017111809255545413)
Veröffentlicht: 18.11.2017
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DE-Koblenz: Patronen
2017/S 222/2017 462617
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2009/81/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der
Bundeswehr
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Kontaktstelle(n): Referat K 2.2
56073 Koblenz
Deutschland
E-Mail: [1]baainbwk2.2@bundeswehr.org
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:
[2]http://www.baainbw.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Bundesamt für
Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, E1.3
Angebotssammelstelle
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
56073 Koblenz
Deutschland
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
I.3)Haupttätigkeit(en)
Verteidigung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
anderer Auftraggeber
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Ankauf von Mörsermunition 60 mm, Spreng IHE.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Lieferauftrag
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
Munitionsdepot Eft-Hellendorf, Auf der Schäferei,
66706 Perl.
NUTS-Code DEC02
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Durch die Bundeswehr ist die Beschaffung einer Mörsermunitionsfamilie
im Kaliber 60mm für das Waffensystem
Leichtes Wirkmittel indirektes Feuer vorgesehen. Nachfolgende
Beschaffung ist geplant:
PATRONE 60 MM Spreng-IHE (Insensitiv High Explosiv)
PATRONE 60MM Ausbildungsmittel
Der Verfahrensablauf nach erfolgtem Teilnahmewettbewerb gliedert sich
in 5 Phasen:
Phase 1: Angebot. Die Teilnehmer reichen die Angebotsunterlagen ein.
Gemäß der Leistungsbeschreibung wird das Angebot auf Erfüllung der
Forderungen geprüft. Teilnehmer deren Angebote die Forderungen nicht
erfüllen, werden ausgeschlossen.
Phase 2: Bereitstellung Vergleichsmuster & Erprobungswaffe.
Bereitstellung der Vergleichsmuster gegen eine festgelegte
Aufwandsentschädigung.
Phase 3: Abschluss Rahmenvereinbarung. Nach Auswertung der
Vergleichsuntersuchung wird, gegebenenfalls mit vorgeschalteten
Vertragsverhandlungen, zum Best and Final Offer aufgefordert. Darauf
folgt der Rahmenvereinbarungsabschluss mit dem wirtschaftlichsten
Anbieter. Die Rahmenvereinbarung enthält die erfolgreiche Qualifikation
der Patronen als Bedingung für das Inkrafttreten der
Rahmenvereinbarung.
Phase 4: Amtsqualifikation. Beschaffung von Qualifikationsmuster in
einem gesonderten Vertrag sowie Durchführung der Amtsqualifikation,
Phase 5: Abruf. Nach erfolgreicher Qualifikation kann der erste Abruf
aus der Rahmenvereinbarung erfolgen. Für die in Phase 2 aufgeführte
Vergleichserprobung werden voraussichtlich folgende Patronen benötigt:
Patrone 60mm Spreng-IHE: ca. 13 EA
Patrone 60mm Handhabungsmuster Spreng: ca. 2 EA
zeitlich begrenztes Bereitstellen einer Erprobungswaffe inklusive
Einweisung
Die Bereitstellung der Patronen und der Erprobungswaffe sind im Rahmen
der Angebotsaufforderung nach der Bewertung von Phase 1 und nach
Aufforderung vom AG zur Verfügung zu stellen.
Eine Aufwandsentschädigung in der Höhe von ca. 60 000 EUR wird auf die
Teilnehmer der Phase 2 verteilt. Dabei ist die Entschädigung auf ca.
15.000 EUR je Teilnehmer begrenzt.
Für die in Phase 4 aufgeführte Amtsqualifikation werden voraussichtlich
folgende Stückzahlen benötigt: Patrone 60mm Spreng-IHE: 550 EA (ggf. in
unterschiedlichen Ausführungen)
Folgender voraussichtlicher Zeitplan ist in der Abwicklung
beabsichtigt:
Phase 1: Angebot ( ca. 03.2018)
Phase 2: Lieferung Vergleichsmuster & Erprobungswaffe (ca. 06.2018)
Phase 3: Abschluss Rahmenvereinbarung (ca. 04.2019)
Phase 4: Lieferung Amtsqualifikationsmuster (ca. 12.2019)
Phase 5: Erster Abruf möglich (voraussichtlich ab 04.2021)
Voraussichtliche Beschaffungsstückzahlen im Abrufverfahren:
Patrone 60mm Spreng-IHE 2021: 1.800 EA, 2022: 3.200 EA, 2023: 3.050 EA,
2024: 3.050EA
Entsprechende Exerziermunition Spreng: 250 EA.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
35331500
II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Siehe hierzu Ziffer II.1.5).
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Siehe Vergabeunterlagen.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Siehe Vergabeunterlagen.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung,
insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
Bescheinigung in Kopie über den Nachweis der Befähigung zur
Güterausfuhr, -Verbringung und -durchfuhr;
Bescheinigung in Kopie der Erlaubnis für den Handel mit Schusswaffen
und Munition/ Herstellung von Schusswaffen und Munition bzw. Nachweis
gemäß dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KWKG);
Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, die zur Deckung möglicher
Bedarfssteigerungen des Auftraggebers infolge einer Krise
erforderlichen Kapazitäten unter zu vereinbarenden Bedingungen zu
schaffen oder beizubehalten;
Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass die geforderte NATO
Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2130 eingehalten und angewandt wird.
III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu
deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Bezeichnung des Bewerber-/ Bieterunternehmens
mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das
Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und
Faxnummer,
Angaben zur Eigentümerstruktur
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als ein Jahr
gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in
Ziffer IV. 3.4. dieser Bekanntmachung;
Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder
fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular
BAAINBw-B-V 034);
Unterschriebene formlose Eigenerklärung, dass der Bewerber/Bieter den
Auftraggeber bereits im laufenden Vergabeverfahren über jede Änderung
seiner Organisation (bspw. Eigentümerstruktur, Um- strukturierungen,
Ausgliederungen) und seiner eignungsrelevanten Nachunternehmer (bspw.
deren Eigentümerstruktur, Inhalte der Verpflichtungserklärung, Wechsel
in der juristischen Person) informiert.
Die Formulare stehen zum Download unter
[3]www.baainbw.de/Vergabe/Unterlagen zur Angebotsabgabe bereit.
Unterlagen in einer anderen als der Deutschen Sprache ist eine
Übersetzung beizufügen.
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu
deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Bezeichnung des Unterauftragnehmers mit Firma
und Anschrift
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als ein Jahr
gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in
IV.3.4.) dieser Bekanntmachung;
Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder
fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular
BAAINBw-B-V 034).
Die Formulare stehen zum Download unter
[4]www.baainbw.de/Vergabe/Unterlagen zur Angebotsabgabe bereit.
Unterlagen in einer anderen als der Deutschen Sprache ist eine
Übersetzung beizufügen.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Geschäftsbericht des Unternehmens der letzten
drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) und den Umsatz für den durch
den Auftragsgegenstand genutzten Geschäftsbereich der letzten drei
Geschäftsjahre;
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft/einen
Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber/Bieter einzuholen.
Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und
finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/
Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet
des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen
bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in
seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2.2) dieser
Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen
Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten
beruft.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser
Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen
(z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise
gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der
Bewerber/Bieter zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor
Zuschlagsertei- lung vorzulegen.
III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der
Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und
finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/
Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet
des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen
bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in
seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2.3) dieser
Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen
Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten
beruft.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser
Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen
(z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise
gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der
Bewerber/Bieter zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor
Zuschlagsertei- lung vorzulegen.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
Q/K2BL/R1325
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
Sonstige frühere Bekanntmachungen
Bekanntmachungsnummer im ABl: [5]2016/S 147-266468 vom 2.8.2016
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
9.1.2018 - 14:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Der Teilnahmeantrag mit allen seinen Anlagen ist in 4-facher Ausführung
(ein Original und 3 Kopien in deutscher Sprache) einzureichen.
Die Übermittlung hat schriftlich in einem verschlossenen
Behältnis/Umschlag ausschließlich an die in Abschnitt
I.1 genannte Stelle zu erfolgen und ist unter expliziter Angabe des
Aktenzeichens wie folgt zu kennzeichnen:
NICHT ÖFFNEN EU TEILNAHMEWETTBEWERB Verhandlungsverfahren;
Bearbeitungsnummer: Q/K2BL/R1325; Schlusstermin: 09.01.2018, 14:00 Uhr
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge/Angebote, die in einem
verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Behältnis/Umschlag bis zu
in Ziffer IV.3.4) genannten Termin eingegangen sind. Per Fax oder
elektronisch eingehende Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet
ist.
Die Einreichung von Unterlagen in elektronischer Form (virengeprüfte
und freie Datenträger: CD, DVD) ist zulässig. Dies gilt jedoch nur für
die Anteile des Teilnahmeantrages, die nicht unterzeichnet werden
müssen und für Kopien. Die elektronischen Kopien sind in einem
nicht-bearbeitbaren Format (z. B. geschützte, jedoch druckbare Dateien)
bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der
Bewerber, dass
die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den
eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
Die Übermittlung von Bewerber-/Bieterfragen hat ausschließlich per
E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziffer II.1.1))
und des Aktenzeichens (vgl. Ziffer IV.3.1)) zu erfolgen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis
zum 29.12.2017 eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen
werden nicht beantwortet.
Bieterfragen mit Antworten werden anderen interessierten
Bewerbern/Bietern schriftlich zugänglich gemacht. Die Bewerber/Bieter
sollen die zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und
durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein
Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend.
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag
eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung
haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber
dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit
ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein
dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine
Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen.
Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben
vorbehalten.
Der Bieter hat sicherzustellen, dass Emails mit einem Datenvolumen von
mindestens 50 MB empfangen werden können.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Deutschland
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Bundeskartellamt
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Deutschland
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1)
Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder
sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber
beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder
den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die
Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse,
insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,
berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den
lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15.11.2017
References
1. mailto:baainbwk2.2@bundeswehr.org?subject=TED
2. http://www.baainbw.de/
3. http://www.baainbw.de/Vergabe/Unterlagen
4. http://www.baainbw.de/Vergabe/Unterlagen
5. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:266468-2016:TEXT:DE:HTML
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