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Ausschreibung: Patronen - DE-Koblenz
Patronen
Dokument Nr...: 462617-2017 (ID: 2017111809255545413)
Veröffentlicht: 18.11.2017
*
  DE-Koblenz: Patronen
   2017/S 222/2017 462617
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2009/81/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der
   Bundeswehr
   Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
   Kontaktstelle(n): Referat K 2.2
   56073 Koblenz
   Deutschland
   E-Mail: [1]baainbwk2.2@bundeswehr.org
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:
   [2]http://www.baainbw.de
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
   für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
   verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Bundesamt für
   Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, E1.3
   Angebotssammelstelle
   Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
   56073 Koblenz
   Deutschland
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Verteidigung
   I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
   anderer Auftraggeber
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
   Ankauf von Mörsermunition 60 mm, Spreng  IHE.
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Lieferauftrag
   Kauf
   Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
   Munitionsdepot Eft-Hellendorf, Auf der Schäferei,
   66706 Perl.
   NUTS-Code DEC02
   II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
   Durch die Bundeswehr ist die Beschaffung einer Mörsermunitionsfamilie
   im Kaliber 60mm für das Waffensystem
   Leichtes Wirkmittel indirektes Feuer vorgesehen. Nachfolgende
   Beschaffung ist geplant:
   PATRONE 60 MM Spreng-IHE (Insensitiv High Explosiv)
   PATRONE 60MM Ausbildungsmittel
   Der Verfahrensablauf nach erfolgtem Teilnahmewettbewerb gliedert sich
   in 5 Phasen:
   Phase 1: Angebot. Die Teilnehmer reichen die Angebotsunterlagen ein.
   Gemäß der Leistungsbeschreibung wird das Angebot auf Erfüllung der
   Forderungen geprüft. Teilnehmer deren Angebote die Forderungen nicht
   erfüllen, werden ausgeschlossen.
   Phase 2: Bereitstellung Vergleichsmuster & Erprobungswaffe.
   Bereitstellung der Vergleichsmuster gegen eine festgelegte
   Aufwandsentschädigung.
   Phase 3: Abschluss Rahmenvereinbarung. Nach Auswertung der
   Vergleichsuntersuchung wird, gegebenenfalls mit vorgeschalteten
   Vertragsverhandlungen, zum Best and Final Offer aufgefordert. Darauf
   folgt der Rahmenvereinbarungsabschluss mit dem wirtschaftlichsten
   Anbieter. Die Rahmenvereinbarung enthält die erfolgreiche Qualifikation
   der Patronen als Bedingung für das Inkrafttreten der
   Rahmenvereinbarung.
   Phase 4: Amtsqualifikation. Beschaffung von Qualifikationsmuster in
   einem gesonderten Vertrag sowie Durchführung der Amtsqualifikation,
   Phase 5: Abruf. Nach erfolgreicher Qualifikation kann der erste Abruf
   aus der Rahmenvereinbarung erfolgen. Für die in Phase 2 aufgeführte
   Vergleichserprobung werden voraussichtlich folgende Patronen benötigt:
   Patrone 60mm Spreng-IHE: ca. 13 EA
   Patrone 60mm Handhabungsmuster Spreng: ca. 2 EA
   zeitlich begrenztes Bereitstellen einer Erprobungswaffe inklusive
   Einweisung
   Die Bereitstellung der Patronen und der Erprobungswaffe sind im Rahmen
   der Angebotsaufforderung nach der Bewertung von Phase 1 und nach
   Aufforderung vom AG zur Verfügung zu stellen.
   Eine Aufwandsentschädigung in der Höhe von ca. 60 000 EUR wird auf die
   Teilnehmer der Phase 2 verteilt. Dabei ist die Entschädigung auf ca.
   15.000 EUR je Teilnehmer begrenzt.
   Für die in Phase 4 aufgeführte Amtsqualifikation werden voraussichtlich
   folgende Stückzahlen benötigt: Patrone 60mm Spreng-IHE: 550 EA (ggf. in
   unterschiedlichen Ausführungen)
   Folgender voraussichtlicher Zeitplan ist in der Abwicklung
   beabsichtigt:
   Phase 1: Angebot ( ca. 03.2018)
   Phase 2: Lieferung Vergleichsmuster & Erprobungswaffe (ca. 06.2018)
   Phase 3: Abschluss Rahmenvereinbarung (ca. 04.2019)
   Phase 4: Lieferung Amtsqualifikationsmuster (ca. 12.2019)
   Phase 5: Erster Abruf möglich (voraussichtlich ab 04.2021)
   Voraussichtliche Beschaffungsstückzahlen im Abrufverfahren:
   Patrone 60mm Spreng-IHE 2021: 1.800 EA, 2022: 3.200 EA, 2023: 3.050 EA,
   2024: 3.050EA
   Entsprechende Exerziermunition Spreng: 250 EA.
   II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   35331500
   II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   II.1.8)Lose
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
   II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
   Siehe hierzu Ziffer II.1.5).
   II.2.2)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
   Siehe Vergabeunterlagen.
   III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
   Siehe Vergabeunterlagen.
   III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
   wird:
   III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung,
   insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
    Bescheinigung in Kopie über den Nachweis der Befähigung zur
   Güterausfuhr, -Verbringung und -durchfuhr;
    Bescheinigung in Kopie der Erlaubnis für den Handel mit Schusswaffen
   und Munition/ Herstellung von Schusswaffen und Munition bzw. Nachweis
   gemäß dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KWKG);
    Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, die zur Deckung möglicher
   Bedarfssteigerungen des Auftraggebers infolge einer Krise
   erforderlichen Kapazitäten unter zu vereinbarenden Bedingungen zu
   schaffen oder beizubehalten;
    Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass die geforderte NATO
   Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2130 eingehalten und angewandt wird.
   III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Persönliche Lage
   Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu
   deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
   in ein Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:  Bezeichnung des Bewerber-/ Bieterunternehmens
   mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das
   Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und
   Faxnummer,
    Angaben zur Eigentümerstruktur
    Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als ein Jahr
   gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in
   Ziffer IV. 3.4. dieser Bekanntmachung;
    Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder
   fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular
   BAAINBw-B-V 034);
    Unterschriebene formlose Eigenerklärung, dass der Bewerber/Bieter den
   Auftraggeber bereits im laufenden Vergabeverfahren über jede Änderung
   seiner Organisation (bspw. Eigentümerstruktur, Um- strukturierungen,
   Ausgliederungen) und seiner eignungsrelevanten Nachunternehmer (bspw.
   deren Eigentümerstruktur, Inhalte der Verpflichtungserklärung, Wechsel
   in der juristischen Person) informiert.
   Die Formulare stehen zum Download unter
   [3]www.baainbw.de/Vergabe/Unterlagen zur Angebotsabgabe bereit.
   Unterlagen in einer anderen als der Deutschen Sprache ist eine
   Übersetzung beizufügen.
   Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu
   deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
   in ein Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:  Bezeichnung des Unterauftragnehmers mit Firma
   und Anschrift
    Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als ein Jahr
   gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in
   IV.3.4.) dieser Bekanntmachung;
    Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder
   fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular
   BAAINBw-B-V 034).
   Die Formulare stehen zum Download unter
   [4]www.baainbw.de/Vergabe/Unterlagen zur Angebotsabgabe bereit.
   Unterlagen in einer anderen als der Deutschen Sprache ist eine
   Übersetzung beizufügen.
   III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:  Geschäftsbericht des Unternehmens der letzten
   drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
    Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) und den Umsatz für den durch
   den Auftragsgegenstand genutzten Geschäftsbereich der letzten drei
   Geschäftsjahre;
   Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft/einen
   Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber/Bieter einzuholen.
   Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und
   finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
   (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/
   Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet
   des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen
   bestehenden Verbindungen.
   Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in
   seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2.2) dieser
   Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen
   Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten
   beruft.
   Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser
   Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen
   (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
   Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise
   gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der
   Bewerber/Bieter zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor
   Zuschlagsertei- lung vorzulegen.
   III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der
   Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und
   finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
   (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/
   Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet
   des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen
   bestehenden Verbindungen.
   Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in
   seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2.3) dieser
   Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen
   Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten
   beruft.
   Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser
   Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen
   (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
   Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise
   gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der
   Bewerber/Bieter zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor
   Zuschlagsertei- lung vorzulegen.
   III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
   III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
   Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
   in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
   oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
   Dialog aufgeführt sind
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
   Q/K2BL/R1325
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   Sonstige frühere Bekanntmachungen
   Bekanntmachungsnummer im ABl: [5]2016/S 147-266468 vom 2.8.2016
   IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen bzw. der Beschreibung
   IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   9.1.2018 - 14:00
   IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
   Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   Deutsch.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Der Teilnahmeantrag mit allen seinen Anlagen ist in 4-facher Ausführung
   (ein Original und 3 Kopien in deutscher Sprache) einzureichen.
   Die Übermittlung hat schriftlich in einem verschlossenen
   Behältnis/Umschlag ausschließlich an die in Abschnitt
   I.1 genannte Stelle zu erfolgen und ist unter expliziter Angabe des
   Aktenzeichens wie folgt zu kennzeichnen:
   NICHT ÖFFNEN  EU TEILNAHMEWETTBEWERB Verhandlungsverfahren;
   Bearbeitungsnummer: Q/K2BL/R1325; Schlusstermin: 09.01.2018, 14:00 Uhr
   Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge/Angebote, die in einem
   verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Behältnis/Umschlag bis zu
   in Ziffer IV.3.4) genannten Termin eingegangen sind. Per Fax oder
   elektronisch eingehende Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
   Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet
   ist.
   Die Einreichung von Unterlagen in elektronischer Form (virengeprüfte
   und freie Datenträger: CD, DVD) ist zulässig. Dies gilt jedoch nur für
   die Anteile des Teilnahmeantrages, die nicht unterzeichnet werden
   müssen und für Kopien. Die elektronischen Kopien sind in einem
   nicht-bearbeitbaren Format (z. B. geschützte, jedoch druckbare Dateien)
   bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der
   Bewerber, dass
   die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den
   eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
   Die Übermittlung von Bewerber-/Bieterfragen hat ausschließlich per
   E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziffer II.1.1))
   und des Aktenzeichens (vgl. Ziffer IV.3.1)) zu erfolgen.
   Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis
   zum 29.12.2017 eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen
   werden nicht beantwortet.
   Bieterfragen mit Antworten werden anderen interessierten
   Bewerbern/Bietern schriftlich zugänglich gemacht. Die Bewerber/Bieter
   sollen die zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und
   durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein
   Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend.
   Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag
   eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung
   haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber
   dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit
   ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
   Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein
   dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine
   Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen.
   Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben
   vorbehalten.
   Der Bieter hat sicherzustellen, dass Emails mit einem Datenvolumen von
   mindestens 50 MB empfangen werden können.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Bundeskartellamt  Vergabekammer des Bundes
   Villemombler Str. 76
   53123 Bonn
   Deutschland
   Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Bundeskartellamt
   Villemombler Str. 76
   53123 Bonn
   Deutschland
   VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1)
   Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder
   sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber
   beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder
   den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die
   Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse,
   insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,
   berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den
   lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1. gegen § 134 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist,
   und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
   ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
   des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15.11.2017
References
   1. mailto:baainbwk2.2@bundeswehr.org?subject=TED
   2. http://www.baainbw.de/
   3. http://www.baainbw.de/Vergabe/Unterlagen
   4. http://www.baainbw.de/Vergabe/Unterlagen
   5. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:266468-2016:TEXT:DE:HTML
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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