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Ausschreibung: Zertifizierungsdienste elektronischer Signaturen - DE-München
Zertifizierungsdienste elektronischer Signaturen
Dokument Nr...: 460981-2017 (ID: 2017111809045843785)
Veröffentlicht: 18.11.2017
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DE-München: Zertifizierungsdienste elektronischer Signaturen
2017/S 222/2017 460981
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Landeshauptstadt München, it@M, Geschäftsbereich Zentrale Dienste,
Geschäftsleitung, Servicebereich Vergabe
Marienplatz 8
München
80331
Deutschland
Kontaktstelle(n): Landeshauptstadt München, it@M, Geschäftsbereich
Zentrale Dienste, Geschäftsleitung, Servicebereich Vergabe
E-Mail: [1]itm.vergabe@muenchen.de
Fax: +49 89-233-784990
NUTS-Code: DE212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.muenchen.de/vgst3
Adresse des Beschafferprofils: [3]http://www.muenchen.de/vgst3
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[4]http://www.muenchen.de/vgst3
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvertrag Signaturkarten.
Referenznummer der Bekanntmachung: 2000003712/R726777
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79132100
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Für die Referate und Eigenbetriebe der LHM soll ein Rahmenvertrag für
die Lieferung von Signaturkarten (Einzel- und Stapelsignaturkarten) mit
einem Zertifikat für die Erstellung einer qualifizierten elektronischen
Signatur abgeschlossen werden.
Die Signaturkarten kommen im Rahmen von qualifizierten elektronischen
Signaturerstellungseinheiten nach Art. 3, Nr. 23 eIDAS-Verordnung (EU)
Nr. 910/2014 zum Einsatz. Die Feststellung der Identität des
Kartenantragstellers erfolgt bei der Landeshauptstadt München über das
Behörden-Ident-Verfahren, bei dem die Identität der Kartenantragsteller
behördenintern bei den jeweiligen Referaten und Eigenbetrieben
bestätigt wird. Aktuell trifft die Landeshauptstadt München u. a.
Vorbereitungen zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU
(E-Rechnungsgesetz). In diesem Zuge könnte die Zahl der benötigten
Signaturkarten stark ansteigen. Zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung ist
jedoch unklar ob und wenn ja, in welchem Umfang weitere Signaturkarten
benötigt werden.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212
Hauptort der Ausführung:
Stadtgebiet der Landeshauptstadt München.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Derzeit besteht ein Bedarf von ca. 360 Einzelsignaturkarten, die
flexibel und verteilt über die gesamte Vertragslaufzeit über einen
Rahmenvertrag abgerufen werden sollen.
Der Bestell- und Aktivierungsvorgang bei neuen Signaturkarten muss
unter Verwendung des Behörden-Ident-Verfahrens erfolgen. Bei
Ersatzbeschaffungen von Signaturkarten (Verlust, Diebstahl,
Unbrauchbarkeit) ist kein erneutes Behörden-Ident-Verfahren notwendig.
Der Abruf von Signaturkarten kann von jedem Referat, jedem Eigenbetrieb
und von [5]it@M erfolgen. Die Signaturkarten müssen je nach Bedarf
einzeln oder in größeren Mengen abrufbar sein, da in bestimmten Fällen
einzelne Mitarbeiter und in anderen Fällen ganze Organisationseinheiten
mit Signaturkarten ausgestattet werden. Weitere IT-Vorhaben können im
Laufe der Vertragslaufzeit einen erhöhten Bedarf an
Einzelsignaturkarten für die LHM auslösen. Hier ist z. B. die Umsetzung
des E-Rechnungsgesetzes zu nennen. Zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung
ist unklar, ob Einzelsignaturkarten für die qualifizierte elektronische
Signatur überhaupt zum Einsatz kommen müssen. Falls ja, wird davon
ausgegangen, dass in den Jahren 2018 bis 2022 bis zu 4790
Einzelsignaturkarten benötigt werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/05/2018
Ende: 30/04/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Weitere IT-Vorhaben können im Laufe der Vertragslaufzeit einen erhöhten
Bedarf an Einzel- und Stapelsignaturkarten für die LHM auslösen. Hier
ist z. B. die Umsetzung des E-Rechnungsgesetzes zu nennen. Zum
Zeitpunkt dieser Ausschreibung ist unklar, ob Einzel- und
Stapelsignaturkarten für die qualifizierte elektronische Signatur
überhaupt zum Einsatz kommen müssen. Falls ja, wird davon ausgegangen,
dass in den Jahren 2018 bis 2022 bis zu 4790 Einzelsignaturkarten und
150 Stapelsignaturkarten benötigt werden.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
HINWEIS:
Die in nachfolgender Beschreibung genannten Dokumente finden sich in
den
Vergabeunterlagen. Diese werden unter [6]http://www.muenchen.de/vgst3
[Rahmenvertrag Signaturkarten]
zum Download zur Verfügung gestellt. Soweit in dieser Bekanntmachung
auf Abschnitte
verwiesen wird, bezieht sich dies immer auf die genannten Dokumente.
Die Bewerbungsbedingungen und sonstigen Unterlagen enthalten darüber
hinaus unter
anderem Angaben zu Aufbau, Form und Inhalt der einzureichenden
Unterlagen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/12/2017
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 03/01/2018
Ortszeit: 09:30
Ort:
München.
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Termin kann sich verschieben; Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Zusätzliche Unterlagen:
Die in nachfolgender Beschreibung genannten Unterlagen finden sich in
dem Dokument Bewerbungsbedingungen mit Anhängen sowie
Eignungsanforderungen. Diese werden unter
[7]http://www.muenchen.de/vgst3 [Rahmenvertrag Signaturkarten] zum
Download zur Verfügung gestellt. Soweit in dieser Bekanntmachung auf
Abschnitte verwiesen wird, bezieht sich dies immer auf die genannten
Dokumente. Die Bewerbungsbedingungen und sonstigen Unterlagen enthalten
darüber hinaus unter anderem Angaben zu Aufbau, Form und Inhalt der
einzureichenden Unterlagen.
Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis
5.12.2017 die unter I.1) genannte(n) Kontaktstelle(n) zu richten. Auf
eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch.
Hinsichtlich der Verweisung auf Eignungskriterien gemäß
Auftragsunterlagen in III. 1.2) und in III. 1.3) wird insbesondere auf
den Anhang Eignungsanforderungen der Bewerbungsbedingungen
hingewiesen.
Die LHM ist sich des Umstandes bewusst, dass sie als öffentlicher
Auftraggeber nach § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB den Beschaffungsgegenstand im
Grundsatz nach Fach- und Teillosen getrennt vergeben muss. Es wurde
überprüft, ob die Bildung von Losen zu einem unverhältnismäßig hohen
finanziellen Aufwand oder unverhältnismäßigen Schwierigkeiten bei der
Umsetzung von Aufträgen und Störungen führen würde. Von der Bildung von
Fachlosen wurde bei der vorliegenden Ausschreibung abgesehen, da das
Behörden-Ident-Verfahren angewandt werden muss. D.h. die einzelnen
Dienststellen der Landeshauptstadt München müssen einen festen
Ansprechpartner zur Durchführung des Behörden-Ident-Verfahrens haben.
Der Rahmenvertrag soll, unter Berücksichtigung der dezentralen
Beschaffungsstruktur der Landeshauptstadt München und der
Schnelllebigkeit im IT-Bereich, die Beschaffung von benötigten
Signaturkarten rasch, flexibel und kostengünstig für 4 Jahre
ermöglichen. Auf die Bildung von Teillosen wurde u. a. verzichtet, da
mittelständische Interessen schon aufgrund des Auftragsvolumens gewahrt
sind.
Nach Abwägung aller für und gegen sprechenden Argumente überwiegen aus
Sicht der LHM klar die Argumente gegen eine Aufteilung nach Losen. Die
Leistung wird daher im Wege einer Gesamtvergabe ausgeschrieben.
Das nachfolgend dargestellte Mengengerüst beruht auf realistischen
Bedarfsschätzungen der Landeshauptstadt München. Diese Mengenangaben
berücksichtigen aktuelle Planungen, welche hinsichtlich der
Durchführung allerdings noch nicht final beschlossen sind.
Der Auftraggeber geht demnach von folgenden Abnahmemengen aus: 360
Einzelsignaturkarten, die sich auf die Laufzeit des Rahmenvertrags von
4 Jahren (48 Monate) verteilen. Diese Mengenangaben können über- oder
unterschritten werden und stellen keine Obergrenze bzw.
Mindestabnahmemenge dar. Bitte beachten Sie, dass sich aus diesem
geschätzten Bedarf kein Anspruch auf eine tatsächliche Abnahmemenge
begründet.
Wesenszug eines Rahmenvertrags ist, dass keine genaue monatliche
Abnahmemenge vorhergesagt werden kann. Der Grund dafür ist die Vielzahl
der Fachreferate und deren unterschiedliche Organisationseinheiten.
Deshalb ist der künftige Rahmenvertrag nur auf die Laufzeit begrenzt.
Auf eine monetäre Deckelung wurde bewusst verzichtet, um flexibel auf
unvorhersehbare Ereignisse reagieren zu können.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 89-2176-2411
E-Mail: [8]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Fax: +49 89-2176-2847
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das
hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben
und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens
bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge
(Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber der
Vergabestelle
zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 GWB), damit die
Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht
abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von
längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der
Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der
Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 89-2176-2411
E-Mail: [9]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Fax: +49 89-2176-2847
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/11/2017
References
1. mailto:itm.vergabe@muenchen.de?subject=TED
2. http://www.muenchen.de/vgst3
3. http://www.muenchen.de/vgst3
4. http://www.muenchen.de/vgst3
5. mailto:it@M?subject=TED
6. http://www.muenchen.de/vgst3
7. http://www.muenchen.de/vgst3
8. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
9. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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