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Ausschreibung: Bau von Kläranlagen - DE-Viersen
Bau von Kläranlagen
Betonarbeiten
Betonreparaturarbeiten
Aushub- und Erdbewegungsarbeiten
Abbrucharbeiten
Straßenpflaster- und Asphaltarbeiten
Dokument Nr...: 460770-2017 (ID: 2017111809032043601)
Veröffentlicht: 18.11.2017
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  DE-Viersen: Bau von Kläranlagen
   2017/S 222/2017 460770
   Auftragsbekanntmachung
   Bauauftrag
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Niersverband Viersen
   Am Niersverband 10
   Viersen
   41747
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Julia Jäkel
   Telefon: +49 2162/3704-340
   E-Mail: [1]vergabeaw@niersverband.de
   NUTS-Code: DEA1E
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.niersverband.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.subreport.de/E15239896
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Umwelt
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   KA Dülken, Optimierung der Nachklärung,Bautechnik.
   Referenznummer der Bekanntmachung: 100.051
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45252100
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Bauleistungen: Erdarbeiten, Betonsanierung, Betonarbeiten,
   Stahlbauarbeiten, Straßen- und Wegebau.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 1 090 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45262300
   45262330
   45112000
   45111100
   45233222
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA1E
   Hauptort der Ausführung:
   41751 Viersen-Dülken.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ertüchtigung der Nachklärung der Kläranlage Dülken  Bautechnik:
    Demontage der inneren und äußeren Edelstahl-Ablaufrinnen inkl.
   Konsolen einschl. Entsorgung;
    Demontage der Räumerbrücken mit Schwimmschlammräumsystem (inkl.
   Schwimmschlammtaschen) einschl. Entsorgung;
    Abriss der Mittelbauwerke einschl. Entsorgung;
    Betonsanierung inkl. Erneuerung der Fugen;
    Betonage der Stützstummel für das neue Mittelbauwerk;
    Lieferung und Montage einer Laufflächenbeheizung;
    Erneuerung der Klarwasserablaufleitungen der beiden Nachklärbecken
   mit Anschluss an den bestehenden Anschlussschacht, inkl. Kernbohrung;
    Abriss des Venturigerinnes und des Pumpenschachtwandteiles;
    Gestaltung der Außenanlagen mit Straßen- und Wegebau.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 1 090 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 22/03/2018
   Ende: 12/12/2018
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Der Bieter ist bei der Bau-/Berufsgenossenschaft / Handwerksrolle als
   Mitglied eingetragen.
   Auskunft der Sozialkasse Bau über die Abführung der Beiträge sowie die
   Anzahl der gemeldeten Mitarbeiter (alternativ Eigenerklärung).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes, alternativ
   Eigenerklärung.
   Bei allen Aufträgen mit einer Auftragssumme > 250 000 EUR (netto, ohne
   Nachträge) verlangt der NV folgende Sicherheitsleistungen:
   Vor Beginn der Arbeiten ist beim NV eine unbefristete
   Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttovertragssumme zu
   hinterlegen.
   Mit der Schlussrechnung ist beim NV eine unbefristete
   Mängelansprüchebürgschaft in Höhe von 3 % der
   Bruttoschlussrechnungssumme (einschließlich Nachträge) zu hinterlegen.
   Die Vertragserfüllungsbürgschaft geht dann an den Auftragnehmer zurück.
   Eigenerklärung des Bieters, dass er der Verpflichtung zur
   ordnungsgemäßen Abführung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge
   zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt.
   Eigenerklärung des Bieters, dass kein Insolvenzverfahren oder
   vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die
   Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt
   wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dass
   sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
   Eigenerklärung des Bieters, dass nachweislich keine schwere Verfehlung
   begangen wurde, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage
   stellt.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Referenzen und Nachweise über Leistungen in gleicher Größenordnung in
   den letzten drei Jahren sowie die zur Verfügung stehende technische
   Ausrüstung und das dafür vorgesehene technische Personal gem. §6a EU
   Nr. 3a-i VOB/A.
   Dem Angebot ist die Kopie einer SIVV-Bescheinigung (Schützen,
   Instandsetzen, Verbinden und Verstärken) der vorgesehenen
   verantwortlichen Fachkraft (Polier, Facharbeiter) beizufügen.
   Sollte die SIVV-Bescheinigung nicht aktuell sein, ist eine
   Bescheinigung über eine SIVV-Weiterbildung innerhalb der letzten 3
   Jahre in Kopie einzureichen. Die Bescheinigung/Weiterbildung ist
   mindestens für den vorgesehenen Ausführungszeitraum gültig.
   Bei Verlängerung der Bauzeit müssen Bescheinigung/Weiterbildung auch
   für den erweiterten Zeitraum vorgelegt werden. Sollte die Bescheinigung
   während des Ausführungszeitraums nach Maßgabe der
   Instandsetzungs-Richtlinie erneuert werden müssen, verpflichten sich
   der Bieter sowie der Inhaber der Bescheinigung dazu die Bescheinigung
   rechtzeitig mindestens in Form einer SIVV-Weiterbildung zu erneuern.
   Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und
   Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung RAL-GZ 519
   Instandsetzung von Betonbauwerken sind zu erfüllen und mit
   Angebotsabgabe nachzuweisen. Gleichwertige Nachweise oder Nachweise
   nach denen das Unternehmen die hier gestellten Anforderungen ohne die
   entsprechende Gütesicherung erfüllt, sind zulässig. Der Nachweis gilt
   als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die
   Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung RAL-GZ 519 mit dem
   Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Instandsetzung von
   Betonbauwerken nachweisen kann.
   Für die angebotene Instandsetzungsmaßnahme ist eine Eigen- und
   Fremdüberwachung sicher zu stellen. Die Überwachung durch das
   ausführende Unternehmen (Eigenüberwachung) ist von der Qualifizierten
   Führungskraft des Unternehmens zu planen und von einer verantwortlichen
   Fachkraft mit SIVV-Schein durchzuführen. Der Bieter verpflichtet sich,
   während der gesamten Dauer der Instandsetzungsarbeiten laufend
   Eigenüberwachungen gemäß der Instandsetzungs-Richtlinie (Teil 3)
   durchzuführen und zu dokumentieren. Die Überwachung durch eine dafür
   anerkannte Überwachungsstelle (Fremdüberwachung) ist durch eine vom
   Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) bauaufsichtlich zugelassene
   Überwachungsstelle vorzusehen. Sie dient der Kontrolle der
   Eigenüberwachung. Auf Wunsch muss die Anerkennung der
   Überwachungsstelle durch das DIBt nachgewiesen werden. Nach Erteilung
   des Auftrages an die Überwachungsstelle ist die Bestätigung der
   Baustellenanzeige dieser Organisation dem Auftraggeber vorzulegen (z.B.
   Prüf- und Überwachungsstelle der Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung
   von Betonbauwerken e.V. o. a.).
   Der Bieter hat Mitglied einer Gütegemeinschaft für Betoninstandsetzung
   zu sein, z.B. der  Landesgütegemeinschaft Instandsetzung von
   Betonbauwerken NRW e. V.
   Die Mitgliedschaft ist nachzuweisen.
   Angabe der vorgesehenen Überwachungsstelle zur Fremdüberwachung.
   Düsenführerschein gemäß ZTV-W LB 219.
   Bei Angebotsabgabe ist für das für die Schweißung der PE-Leitungen
   vorgesehene Personal eine gültige Prüfbescheinigung nach DVS 2212-1
   vorzulegen.
   Nachweis der Beton-Güteüberwachung bestehend aus Fremd- und
   Eigenüberwachung gemäß Leistungsverzeichnis / ZTV-Beton.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Der Bieter, dem der Auftrag erteilt werden soll, hat die nach
   Tariftreuegesetz NRW erforderliche Erklärung(siehe Vergabeunterlagen)
   nach Aufforderung innerhalb einer Frist von 5 Werktagen dem
   Niersverband vorzulegen(§9 Abs. 2 TVgG NRW). Die Frist beginnt an dem
   Tag, der auf den Tag der Absendung dieser Aufforderung zur Vorlage
   folgt (§ 9 Abs. 3 TVgG NRW).
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 10/01/2018
   Ortszeit: 11:15
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 11/03/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 10/01/2018
   Ortszeit: 11:15
   Ort:
   Niersverband, Am Niersverband 10, Raum D108, 41747 Viersen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
   Am Bonneshof 35
   Düsseldorf
   40474
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
   Teil 4, Anwendung. Auszug:
   Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein
   (§ 160 Abs. 1 GWB).
   Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit 1. der
   Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
   vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
   Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt
   hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf
   Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2
   GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
   Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
   nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine
   Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt
   wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information
   per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist
   auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag
   nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag
   des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§
   134 Abs. 2 S. 3 GWB).
   Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn
   der Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
   gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
   festgestellt worden ist.
   Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie
   im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135
   Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt
   der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
   Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
   der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
   Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/11/2017
References
   1. mailto:vergabeaw@niersverband.de?subject=TED
   2. http://www.niersverband.de/
   3. https://www.subreport.de/E15239896
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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