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Ausschreibung: Bau von Kläranlagen - DE-Viersen
Bau von Kläranlagen
Betonarbeiten
Betonreparaturarbeiten
Aushub- und Erdbewegungsarbeiten
Abbrucharbeiten
Straßenpflaster- und Asphaltarbeiten
Dokument Nr...: 460770-2017 (ID: 2017111809032043601)
Veröffentlicht: 18.11.2017
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DE-Viersen: Bau von Kläranlagen
2017/S 222/2017 460770
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Niersverband Viersen
Am Niersverband 10
Viersen
41747
Deutschland
Kontaktstelle(n): Julia Jäkel
Telefon: +49 2162/3704-340
E-Mail: [1]vergabeaw@niersverband.de
NUTS-Code: DEA1E
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.niersverband.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.subreport.de/E15239896
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
KA Dülken, Optimierung der Nachklärung,Bautechnik.
Referenznummer der Bekanntmachung: 100.051
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45252100
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Bauleistungen: Erdarbeiten, Betonsanierung, Betonarbeiten,
Stahlbauarbeiten, Straßen- und Wegebau.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1 090 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45262300
45262330
45112000
45111100
45233222
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1E
Hauptort der Ausführung:
41751 Viersen-Dülken.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Ertüchtigung der Nachklärung der Kläranlage Dülken Bautechnik:
Demontage der inneren und äußeren Edelstahl-Ablaufrinnen inkl.
Konsolen einschl. Entsorgung;
Demontage der Räumerbrücken mit Schwimmschlammräumsystem (inkl.
Schwimmschlammtaschen) einschl. Entsorgung;
Abriss der Mittelbauwerke einschl. Entsorgung;
Betonsanierung inkl. Erneuerung der Fugen;
Betonage der Stützstummel für das neue Mittelbauwerk;
Lieferung und Montage einer Laufflächenbeheizung;
Erneuerung der Klarwasserablaufleitungen der beiden Nachklärbecken
mit Anschluss an den bestehenden Anschlussschacht, inkl. Kernbohrung;
Abriss des Venturigerinnes und des Pumpenschachtwandteiles;
Gestaltung der Außenanlagen mit Straßen- und Wegebau.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1 090 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 22/03/2018
Ende: 12/12/2018
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Bieter ist bei der Bau-/Berufsgenossenschaft / Handwerksrolle als
Mitglied eingetragen.
Auskunft der Sozialkasse Bau über die Abführung der Beiträge sowie die
Anzahl der gemeldeten Mitarbeiter (alternativ Eigenerklärung).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes, alternativ
Eigenerklärung.
Bei allen Aufträgen mit einer Auftragssumme > 250 000 EUR (netto, ohne
Nachträge) verlangt der NV folgende Sicherheitsleistungen:
Vor Beginn der Arbeiten ist beim NV eine unbefristete
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttovertragssumme zu
hinterlegen.
Mit der Schlussrechnung ist beim NV eine unbefristete
Mängelansprüchebürgschaft in Höhe von 3 % der
Bruttoschlussrechnungssumme (einschließlich Nachträge) zu hinterlegen.
Die Vertragserfüllungsbürgschaft geht dann an den Auftragnehmer zurück.
Eigenerklärung des Bieters, dass er der Verpflichtung zur
ordnungsgemäßen Abführung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge
zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt.
Eigenerklärung des Bieters, dass kein Insolvenzverfahren oder
vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die
Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt
wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dass
sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Eigenerklärung des Bieters, dass nachweislich keine schwere Verfehlung
begangen wurde, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage
stellt.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Referenzen und Nachweise über Leistungen in gleicher Größenordnung in
den letzten drei Jahren sowie die zur Verfügung stehende technische
Ausrüstung und das dafür vorgesehene technische Personal gem. §6a EU
Nr. 3a-i VOB/A.
Dem Angebot ist die Kopie einer SIVV-Bescheinigung (Schützen,
Instandsetzen, Verbinden und Verstärken) der vorgesehenen
verantwortlichen Fachkraft (Polier, Facharbeiter) beizufügen.
Sollte die SIVV-Bescheinigung nicht aktuell sein, ist eine
Bescheinigung über eine SIVV-Weiterbildung innerhalb der letzten 3
Jahre in Kopie einzureichen. Die Bescheinigung/Weiterbildung ist
mindestens für den vorgesehenen Ausführungszeitraum gültig.
Bei Verlängerung der Bauzeit müssen Bescheinigung/Weiterbildung auch
für den erweiterten Zeitraum vorgelegt werden. Sollte die Bescheinigung
während des Ausführungszeitraums nach Maßgabe der
Instandsetzungs-Richtlinie erneuert werden müssen, verpflichten sich
der Bieter sowie der Inhaber der Bescheinigung dazu die Bescheinigung
rechtzeitig mindestens in Form einer SIVV-Weiterbildung zu erneuern.
Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und
Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung RAL-GZ 519
Instandsetzung von Betonbauwerken sind zu erfüllen und mit
Angebotsabgabe nachzuweisen. Gleichwertige Nachweise oder Nachweise
nach denen das Unternehmen die hier gestellten Anforderungen ohne die
entsprechende Gütesicherung erfüllt, sind zulässig. Der Nachweis gilt
als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die
Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung RAL-GZ 519 mit dem
Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Instandsetzung von
Betonbauwerken nachweisen kann.
Für die angebotene Instandsetzungsmaßnahme ist eine Eigen- und
Fremdüberwachung sicher zu stellen. Die Überwachung durch das
ausführende Unternehmen (Eigenüberwachung) ist von der Qualifizierten
Führungskraft des Unternehmens zu planen und von einer verantwortlichen
Fachkraft mit SIVV-Schein durchzuführen. Der Bieter verpflichtet sich,
während der gesamten Dauer der Instandsetzungsarbeiten laufend
Eigenüberwachungen gemäß der Instandsetzungs-Richtlinie (Teil 3)
durchzuführen und zu dokumentieren. Die Überwachung durch eine dafür
anerkannte Überwachungsstelle (Fremdüberwachung) ist durch eine vom
Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) bauaufsichtlich zugelassene
Überwachungsstelle vorzusehen. Sie dient der Kontrolle der
Eigenüberwachung. Auf Wunsch muss die Anerkennung der
Überwachungsstelle durch das DIBt nachgewiesen werden. Nach Erteilung
des Auftrages an die Überwachungsstelle ist die Bestätigung der
Baustellenanzeige dieser Organisation dem Auftraggeber vorzulegen (z.B.
Prüf- und Überwachungsstelle der Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung
von Betonbauwerken e.V. o. a.).
Der Bieter hat Mitglied einer Gütegemeinschaft für Betoninstandsetzung
zu sein, z.B. der Landesgütegemeinschaft Instandsetzung von
Betonbauwerken NRW e. V.
Die Mitgliedschaft ist nachzuweisen.
Angabe der vorgesehenen Überwachungsstelle zur Fremdüberwachung.
Düsenführerschein gemäß ZTV-W LB 219.
Bei Angebotsabgabe ist für das für die Schweißung der PE-Leitungen
vorgesehene Personal eine gültige Prüfbescheinigung nach DVS 2212-1
vorzulegen.
Nachweis der Beton-Güteüberwachung bestehend aus Fremd- und
Eigenüberwachung gemäß Leistungsverzeichnis / ZTV-Beton.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Der Bieter, dem der Auftrag erteilt werden soll, hat die nach
Tariftreuegesetz NRW erforderliche Erklärung(siehe Vergabeunterlagen)
nach Aufforderung innerhalb einer Frist von 5 Werktagen dem
Niersverband vorzulegen(§9 Abs. 2 TVgG NRW). Die Frist beginnt an dem
Tag, der auf den Tag der Absendung dieser Aufforderung zur Vorlage
folgt (§ 9 Abs. 3 TVgG NRW).
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/01/2018
Ortszeit: 11:15
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 11/03/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 10/01/2018
Ortszeit: 11:15
Ort:
Niersverband, Am Niersverband 10, Raum D108, 41747 Viersen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Am Bonneshof 35
Düsseldorf
40474
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
Teil 4, Anwendung. Auszug:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein
(§ 160 Abs. 1 GWB).
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt
hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2
GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine
Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt
wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information
per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist
auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag
nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag
des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§
134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn
der Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie
im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135
Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/11/2017
References
1. mailto:vergabeaw@niersverband.de?subject=TED
2. http://www.niersverband.de/
3. https://www.subreport.de/E15239896
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