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Ausschreibung: Bewachungsdienste - DE-Berlin
Bewachungsdienste
Dokument Nr...: 458686-2017 (ID: 2017111709034141354)
Veröffentlicht: 17.11.2017
*
DE-Berlin: Bewachungsdienste
2017/S 221/2017 458686
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung der Stiftung
Preußischer Kulturbesitz
Straße des 17. Juni 112
Berlin
10623
Deutschland
Telefon: +49 30-184010
E-Mail: [1]Ramona.Piko@bbr.bund.de
Fax: +49 30-184018450
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.evergabe-online.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=178184
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=178184
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Staatsbibliothek zu Berlin Haus 2 Baustellenbewachung 1. Bauabschnitt
8341/2017.
Referenznummer der Bekanntmachung: 8341/2017
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79713000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Staatsbibliothek zu Berlin Haus 2 VE 3201 Baustellenbewachung 1.
Bauabschnitt.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300
Hauptort der Ausführung:
Ort: Potsdamer Straße 33, 10785 Berlin, Gebäude: bauseits gestellter
Wachschutzcontainer.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
VE 3201 Baustellenbewachung 1. Bauabschnitt
Sicherheitsdienstleistungen 24h 7 Tage/Woche 44 Wochen,
Sicherheitsdienstleistungen 12h 5 Tage/Woche 44 Wochen,
Ausstattung Wachschutzcontainer 1 Stück.
Ausführungsfristen:
Beginn der Ausführung: 2/2018,
Ende der Ausführung: 12/2018.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 11
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des
Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationgsverzeichnis) oder
Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder
anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)
nachzuweisen. Gelangt das
Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind
die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innhalb von 6
Kalendertagen nach
Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten
anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis oder es
sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch
für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei:
[5]http://www.bbr.bund.de/BBR/DE/BaufachlicherService/Vergaben/Eigenerk
laerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben,
haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres
Herkunftslandes
vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll,
einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150a Gewerbeordnung) beim
Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben
gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der
Bieter hat die Einhaltung
der Mindestentgeld-Regelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu
sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des
Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationgsverzeichnis) oder
Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder
anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)
nachzuweisen. Gelangt das
Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind
die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innhalb von 6
Kalendertagen nach
Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten
anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis oder es
sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch
für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei:
[6]http://www.bbr.bund.de/BBR/DE/BaufachlicherService/Vergaben/Eigenerk
laerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben,
haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres
Herkunftslandes
vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll,
einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150a Gewerbeordnung) beim
Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben
gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der
Bieter hat die Einhaltung
der Mindestentgeld-Regelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu
sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Bereits mit dem Angebot sind nachstehende Nachweise einzureichen:
Angaben entsprechend VGV § 45 Abs. 4)
Nr. 4 eine Erklärung über den Gesamtumsatz und ggf. den Umsatz in dem
Tätigkeitsbereich des Auftrags; eine solche Erklärung kann höchstens
für die letzten drei Geschäftsjahre verlangt werden und nur, sofern
entsprechende Angaben verfügbar sind.
Angaben entsprechend VGV § 46 Abs. 3)
Nr. 9 Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung,
welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die
Ausführung des Aauftrags verfügt,
Nr. 10 Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter
Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt,
Nr. 11 a) Muster, Beschreibungen oder Fotografien der zu liefernden
Güter, wobei die Echtheit auf Verlanges des öffentlichen Auftraggebers
nachzuweisen ist, oder
Nr. 11 b) Bescheinigungen, die von als zuständig anerkannten
Instituten oder amtlichen Stellen für Qualitätskontrolle ausgestellt
wurden, mit denen bestätigt wird, dass die durch entsprechende
Bezugsnahmen genau bezeichneten Güter bestimmten technischen
Anforderungen oder Normen entsprechen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll,
einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150a Gewerbeordnung) beim
Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben
gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der
Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeld-Regelungen zu
berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen
enthalten.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des
Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationgsverzeichnis) oder
Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder
anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)
nachzuweisen. Gelangt das
Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind
die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innhalb von 6
Kalendertagen nach
Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten
anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis oder es
sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch
für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei:
[7]http://www.bbr.bund.de/BBR/DE/BaufachlicherService/Vergaben/Eigenerk
laerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben,
haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres
Herkunftslandes
vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll,
einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150a Gewerbeordnung) beim
Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben
gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der
Bieter hat die Einhaltung
der Mindestentgeld-Regelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu
sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/12/2017
Ortszeit: 09:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/01/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 15/12/2017
Ortszeit: 09:30
Ort:
Anschrift siehe Nr. 1.
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Es dürfen keine Personen an dem Öffnungsverfahren teilnehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines
zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene
Bieteranfragen
beantwortet werden können.
Fristende: 5.12.2017
Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gem. § 4a BDSG (natürliche
Personen)
Die von Bewerber / Bieter im Verlauf des Vergabeverfahrens auf
Anroderung -mitgeteilten personenbezogenen Daten werden nach den
geltenden
Datenschutzbestimmungen, insbesonderes des Bundesdatenschutzgesetzes
(BDSG),streng vertraulich behandelt und ausschließlich zur Zwecke der
Durchführung des
Vergabeverfahrens genutzt. Diese Angaben sind Voraussetzung für die
Berücksichtigung der Bewerbung / des Angebotes. Angebsichts des
Umstands, dass
bereits mit der Abforderung von Unterlagen personenbezogene Daten
erfasst werden, willigt der Bewerber / Bieter bereits mit der
Abforderung in die
Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der
Antragsbearbeitung ein. Die Einwilligung ist freiwillig und erfolgt
unbeschadet des
Rechts zum Widerruf mit Wirkung für die Zukunft, sofern dem keine
Rechtsgründe entgegenstehen. Die Nichteinwilligung kann jedoch zur
Folge haben, dass die
Bearbeitung der Bewerbung / des Angebotes und damit die
Berücksichtigung im Vergabeverfahren unmöglich werden.
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt,
vollständig und direkt unter [8]www.evergabe-online.de abgerufen
werden.
Bitte beachten Sie, dass der freie Download von Teilnahme- und
Vergabeunterlagen nur einer ersten Ansicht dient.
Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können (z. B. um Teilnahmeanträge
bzw.Angebote abzugeben, müssen Sie die Teilnahme im Angebotsassistenten
beantragen. Nur wenn Sie fristgerecht die Teilnahme an der
Ausschreibung beantragen, werden Sie über etwaige Änderungen der
Vergabeunterlagen aktiv
informiert und können Bieterfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die
Antworten hierzu erhalten.
Ab dem 1.1.2017 werden alle EU-Verfahren nur noch über die e-Vergabe
abgewickelt. Die Angebotsabgabe erfolgt dann ausnahmslos als
elektronisches
Angebot.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
Bonn
53123
Deutschland
Fax: +49 228-9499163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76,
53123 Bonn,
Tel: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der
Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A
4, Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße
gegen
Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus
den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw.
Bewerbungsfrist
gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf
Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb
von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
wollen, gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist unzulässig, soweit
die Voraussetzungen
von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB
hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur
Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/11/2017
References
1. mailto:Ramona.Piko@bbr.bund.de?subject=TED
2. http://www.evergabe-online.de/
3. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=178184
4. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=178184
5. http://www.bbr.bund.de/BBR/DE/BaufachlicherService/Vergaben/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
6. http://www.bbr.bund.de/BBR/DE/BaufachlicherService/Vergaben/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
7. http://www.bbr.bund.de/BBR/DE/BaufachlicherService/Vergaben/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
8. http://www.evergabe-online.de/
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