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Ausschreibung: Versicherungen - DE-Berlin
Versicherungen
Dokument Nr...: 457732-2017 (ID: 2017111609161740221)
Veröffentlicht: 16.11.2017
*
DE-Berlin: Versicherungen
2017/S 220/2017 457732
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
AOK-Bundesverband GbR, handelt im Namen der AOK Nordost Die
Gesundheitskasse
Rosenthaler Straße 31
Berlin
10178
Deutschland
Kontaktstelle(n): Sonja van der Ploeg
E-Mail: [1]vergabestelle@bv.aok.de
Fax: +49 30346462777
NUTS-Code: DEA52
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.aok.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vermögensschaden Haftpflichtversicherung mit weitergehender
Anschlussdeckung.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
66510000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vertrages ist der Abschluss einer Vermögensschaden
Haftpflichtversicherung welche neben der operativen Tätigkeit aller
Beschäftigten (einschließlich Vorstands- und Verwaltungsratsmitglieder)
der AOK Nordost auch die nicht operativen Tätigkeiten des Vorstandes
und des Verwaltungsrates (weitergehende Anschlussdeckung) erfassen.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Vertrages ist der Abschluss einer Vermögensschaden
Haftpflichtversicherung welche neben der operativen Tätigkeit aller
Beschäftigten (einschließlich Vorstands- und Verwaltungsratsmitglieder)
der AOK Nordost auch die nicht operativen Tätigkeiten des Vorstandes
und des Verwaltungsrates durch eine Körperschaftsdeckung sowie
Anschlussdeckungen für die Organmitglieder (Vorstands- und
Verwaltungsratsmitglieder) erfasst. Folgende wesentliche
Vertragsbedingungen bilden unter anderem die rechtliche Grundlage des
Versicherungsumfangs:
Versicherungsfall ist in der Körperschaftsdeckung der Verstoß, der
Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer oder Eigenschäden
zur Folge haben könnte (Verstoßprinzip); auch bei den
Anschlussversicherungen gilt das Verstoßprinzip.
Versichert sind im Rahmen einer
Vermögenschadens-Haftpflichtversicherung (Körperschaftsdeckung) Dritt-
und echte Eigenschäden infolge jeder (auch grober) Fahrlässigkeit;
Versicherungssumme: 15 Mio. Euro je Versicherungsfall und 30 000 000
EUR je Versicherungsjahr
Versichert sind in der Körperschaftsdeckung (auch grob) fahrlässige
Pflichtverletzungen bei Ausübung der beruflichen Tätigkeit; dazu
gehören u.a. Haftungsrisiken aus der Verletzung von Datenschutzrisiken,
Verletzung von AGG (einschließlich Personen- und Sachschäden), Risiken
nach § 13 Abs. 3a SGB V, Vorsorgeversicherung, in Arbeitsgemeinschaften
entsendete Beschäftigte, Entscheidungen im Zusammenhang mit der
Erhebung eines Zusatzbeitrags sowie Abschlüsse von Verträgen mit
Leistungserbringern
Versichert sind im Rahmen von Anschlussdeckungen auch jedes
Vorstands- und Verwaltungsratsmitglied. Versicherungssumme nach Wahl
des Versicherungsnehmers: 3 000 000, 6 000 000 oder 8 000 000 EUR für
jedes Mitglied des Vorstandes. Versicherungssumme in Höhe von 3 000 000
EUR für jedes Verwaltungsratsmitglied und weitere je 3 Mio. Euro für
die beiden alternierenden Vorsitzenden des Verwaltungsrates. Die
Versicherungssummen sind hierbei personalisiert und können nicht durch
andere Mitglieder des Vorstandes oder Verwaltungsrates verbraucht
werden.
Versichert sind im Rahmen der Anschlussdeckungen auch u.a. Kosten für
Reputationsschäden, ODL, Vorbeugende Rechtskosten insbesondere bei
Prüfungen durch BRH, BVA oder Landesaufsichten, Geltendmachung von
Ansprüchen bei Aufrechnung, Gehaltsfortzahlung sowie
Strafverteidigungskosten.
Im Verhältnis zur Körperschaftsdeckung wirken die Anschlussdeckungen
als difference in condition und difference in limit
Soweit wissentliche Pflichtverletzung ausgeschlossen ist gilt dies
nicht für Organmitglieder, wenn die wissentliche Pflichtverletzung
allein in einer Verletzung von ausschließlich auf Ebene der
Krankenkasse gesetztem Recht besteht, auf angemessener
Informationsgrundlage beruht und zum Wohle der Krankenkasse gehandelt
wird.
Vor und Nachhaftung: mindestens jeweils 10 Jahre
SB: generell 300 EUR; für Vorstandsmitglieder analog § 93 AktG (mit
Möglichkeit einer SB-Versicherung); für Verwaltungsräte kein SB
Körperschafts- und Anschlussdeckung sowie die Möglichkeit zum
Abschluss der SB-Versicherung werden von einem Versicherer oder einer
Versichertengemeinschaft mit umfassender Führungsvollmacht für einen
Versicherer gezeichnet.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Der Vertrag kann direkt vergeben werden gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b)
VgV. Die Voraussetzungen dieses Ausnahmetatbestandes liegt hier
ausgehend vom konkreten Beschaffungsbedarf der AOK Nordost vor.
Sämtliche vertraglich definierten Leistungen dienen der Sicherstellung
der gesetzlichen Aufgabenerfüllung der AOK Nordost. Nachgefragt werden
die unter II. beschriebenen Dienstleistungen als einheitliche,
funktionsfähige Gesamtlösung.
Die an den Vertragspartner gestellten Anforderungen sind zudem in
technischer und vertragsrechtlicher Hinsicht so speziell und komplex
(weil die Dienstleistungen der einzelnen Versicherungselemente
aufeinander aufbauen bzw. ineinander verzahnt sind). Es handelt sich um
einen speziellen integrierten Versicherungsschutz mit hohen
Deckungssummen der speziell auf die GKV-Risiken zugeschnitten ist und
in der dem den Anforderungsprofil entsprechenden Umfang von keinem
anderen Dienstleister angeboten wird.
Die Leistungen können daher nur von einem Unternehmen, nämlich der
Allianz AG, ausgeführt werden.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
10/11/2017
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Allianz Deutschland AG
München
Deutschland
NUTS-Code: DE212
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Deutschland
Fax: +49 2289499163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 GWB
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den
Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den
Zuschlag erhalten soll, umfassen.
§ 168 GWB
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ....
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/11/2017
References
1. mailto:vergabestelle@bv.aok.de?subject=TED
2. http://www.aok.de/
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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