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Ausschreibung: Versicherungen - DE-Berlin
Versicherungen
Dokument Nr...: 457732-2017 (ID: 2017111609161740221)
Veröffentlicht: 16.11.2017
*
  DE-Berlin: Versicherungen
   2017/S 220/2017 457732
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   AOK-Bundesverband GbR, handelt im Namen der AOK Nordost  Die
   Gesundheitskasse
   Rosenthaler Straße 31
   Berlin
   10178
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Sonja van der Ploeg
   E-Mail: [1]vergabestelle@bv.aok.de
   Fax: +49 30346462777
   NUTS-Code: DEA52
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.aok.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vermögensschaden  Haftpflichtversicherung mit weitergehender
   Anschlussdeckung.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   66510000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand des Vertrages ist der Abschluss einer Vermögensschaden 
   Haftpflichtversicherung welche neben der operativen Tätigkeit aller
   Beschäftigten (einschließlich Vorstands- und Verwaltungsratsmitglieder)
   der AOK Nordost auch die nicht operativen Tätigkeiten des Vorstandes
   und des Verwaltungsrates (weitergehende Anschlussdeckung) erfassen.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand des Vertrages ist der Abschluss einer Vermögensschaden 
   Haftpflichtversicherung welche neben der operativen Tätigkeit aller
   Beschäftigten (einschließlich Vorstands- und Verwaltungsratsmitglieder)
   der AOK Nordost auch die nicht operativen Tätigkeiten des Vorstandes
   und des Verwaltungsrates durch eine Körperschaftsdeckung sowie
   Anschlussdeckungen für die Organmitglieder (Vorstands- und
   Verwaltungsratsmitglieder) erfasst. Folgende wesentliche
   Vertragsbedingungen bilden unter anderem die rechtliche Grundlage des
   Versicherungsumfangs:
    Versicherungsfall ist in der Körperschaftsdeckung der Verstoß, der
   Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer oder Eigenschäden
   zur Folge haben könnte (Verstoßprinzip); auch bei den
   Anschlussversicherungen gilt das Verstoßprinzip.
    Versichert sind im Rahmen einer
   Vermögenschadens-Haftpflichtversicherung (Körperschaftsdeckung) Dritt-
   und echte Eigenschäden infolge jeder (auch grober) Fahrlässigkeit;
   Versicherungssumme: 15 Mio. Euro je Versicherungsfall und 30 000 000
   EUR je Versicherungsjahr
    Versichert sind in der Körperschaftsdeckung (auch grob) fahrlässige
   Pflichtverletzungen bei Ausübung der beruflichen Tätigkeit; dazu
   gehören u.a. Haftungsrisiken aus der Verletzung von Datenschutzrisiken,
   Verletzung von AGG (einschließlich Personen- und Sachschäden), Risiken
   nach § 13 Abs. 3a SGB V, Vorsorgeversicherung, in Arbeitsgemeinschaften
   entsendete Beschäftigte, Entscheidungen im Zusammenhang mit der
   Erhebung eines Zusatzbeitrags sowie Abschlüsse von Verträgen mit
   Leistungserbringern
    Versichert sind im Rahmen von Anschlussdeckungen auch jedes
   Vorstands- und Verwaltungsratsmitglied. Versicherungssumme nach Wahl
   des Versicherungsnehmers: 3 000 000, 6 000 000 oder 8 000 000 EUR für
   jedes Mitglied des Vorstandes. Versicherungssumme in Höhe von 3 000 000
   EUR für jedes Verwaltungsratsmitglied und weitere je 3 Mio. Euro für
   die beiden alternierenden Vorsitzenden des Verwaltungsrates. Die
   Versicherungssummen sind hierbei personalisiert und können nicht durch
   andere Mitglieder des Vorstandes oder Verwaltungsrates verbraucht
   werden.
    Versichert sind im Rahmen der Anschlussdeckungen auch u.a. Kosten für
   Reputationsschäden, ODL, Vorbeugende Rechtskosten insbesondere bei
   Prüfungen durch BRH, BVA oder Landesaufsichten, Geltendmachung von
   Ansprüchen bei Aufrechnung, Gehaltsfortzahlung sowie
   Strafverteidigungskosten.
    Im Verhältnis zur Körperschaftsdeckung wirken die Anschlussdeckungen
   als difference in condition und difference in limit
    Soweit wissentliche Pflichtverletzung ausgeschlossen ist gilt dies
   nicht für Organmitglieder, wenn die wissentliche Pflichtverletzung
   allein in einer Verletzung von ausschließlich auf Ebene der
   Krankenkasse gesetztem Recht besteht, auf angemessener
   Informationsgrundlage beruht und zum Wohle der Krankenkasse gehandelt
   wird.
    Vor  und Nachhaftung: mindestens jeweils 10 Jahre
    SB: generell 300 EUR; für Vorstandsmitglieder analog § 93 AktG (mit
   Möglichkeit einer SB-Versicherung); für Verwaltungsräte kein SB
    Körperschafts- und Anschlussdeckung sowie die Möglichkeit zum
   Abschluss der SB-Versicherung werden von einem Versicherer oder einer
   Versichertengemeinschaft mit umfassender Führungsvollmacht für einen
   Versicherer gezeichnet.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
   Erläuterung:
   Der Vertrag kann direkt vergeben werden gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b)
   VgV. Die Voraussetzungen dieses Ausnahmetatbestandes liegt hier 
   ausgehend vom konkreten Beschaffungsbedarf der AOK Nordost  vor.
   Sämtliche vertraglich definierten Leistungen dienen der Sicherstellung
   der gesetzlichen Aufgabenerfüllung der AOK Nordost. Nachgefragt werden
   die unter II. beschriebenen Dienstleistungen als einheitliche,
   funktionsfähige Gesamtlösung.
   Die an den Vertragspartner gestellten Anforderungen sind zudem in
   technischer und vertragsrechtlicher Hinsicht so speziell und komplex
   (weil die Dienstleistungen der einzelnen Versicherungselemente
   aufeinander aufbauen bzw. ineinander verzahnt sind). Es handelt sich um
   einen speziellen integrierten Versicherungsschutz mit hohen
   Deckungssummen der speziell auf die GKV-Risiken zugeschnitten ist und
   in der dem den Anforderungsprofil entsprechenden Umfang von keinem
   anderen Dienstleister angeboten wird.
   Die Leistungen können daher nur von einem Unternehmen, nämlich der
   Allianz AG, ausgeführt werden.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   10/11/2017
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Allianz Deutschland AG
   München
   Deutschland
   NUTS-Code: DE212
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Fax: +49 2289499163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 135 GWB
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist,
   und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
   ist.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
   Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den
   Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den
   Zuschlag erhalten soll, umfassen.
   § 168 GWB
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ....
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13/11/2017
References
   1. mailto:vergabestelle@bv.aok.de?subject=TED
   2. http://www.aok.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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