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Ausschreibung: Bewachungsdienste - DE-Bernburg
Bewachungsdienste
Dokument Nr...: 457195-2017 (ID: 2017111609095039699)
Veröffentlicht: 16.11.2017
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DE-Bernburg: Bewachungsdienste
2017/S 220/2017 457195
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Salzlandkreis
Karlsplatz 37
Bernburg (Saale)
06406
Deutschland
Telefon: +49 34716840
E-Mail: [1]zvs@kreis-slk.de
Fax: +49 34716842828
NUTS-Code: DEE0C
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.salzlandkreis.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]www.evergabe.de/unterlagen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Salzlandkreis Bewachungsdienstleistungen Aschersleben.
Referenznummer der Bekanntmachung: 0128/2017
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79713000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Bewachung der Unterkunft Froser Straße 65 in 06449 Aschersleben.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE
Hauptort der Ausführung:
Salzlandkreis, Froser Straße 65, 06449 Aschersleben.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Ganztägige Bewachung der Unterkunft einschließlich des Außengeländes
für asyl- suchende Flüchtlinge in Aschersleben, Froser Str.65. Die
Bewachung soll 24 Stunden täglich, an 7 Tagen in der Woche mit einer
Wachkraft erfolgen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2018
Ende: 31/12/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
2malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr auf max. 3 3/4 Jahre
Gesamtlaufzeit.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Gemäß Auftragsunterlagen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/12/2017
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 19/12/2017
Ortszeit: 12:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Entfällt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Halle
Ernst-Kamieth-Straße 2
Halle (Saale)
06112
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160
Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der
Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum
Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Ein
Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im
Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen.
Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß
gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Ein Bieter kann seine
Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer
überprüfen lassen. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller
den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10
Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), [...], mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach
Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr
möglich. Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Landes
Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Halle, Ernst-Kamieth-Straße 2,
06112 Halle (Saale), zu richten.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/11/2017
References
1. mailto:zvs@kreis-slk.de?subject=TED
2. http://www.salzlandkreis.de/
3. http://www.evergabe.de/unterlagen
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