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Ausschreibung: Drucker und Plotter - DE-Berlin
Drucker und Plotter
Dokument Nr...: 456737-2017 (ID: 2017111609044139228)
Veröffentlicht: 16.11.2017
*
  DE-Berlin: Drucker und Plotter
   2017/S 220/2017 456737
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
   Unter den Eichen 87
   Berlin
   12205
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Referat Z.5 (Beschaffung, Materialwirtschaft)
   Telefon: +49 30-81042140
   E-Mail: [1]veli.bingoel@bam.de
   Fax: +49 30-81042147
   NUTS-Code: DE300
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://www.bam.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=178142
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=178142
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Verteidigung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   LSDprint 3D Drucker.
   Referenznummer der Bekanntmachung: 56/17
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   30232100
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   LSDprint 3D Drucker.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   Hauptort der Ausführung:
   Berlin.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   LSDprint 3D Drucker gemäß beiliegender Leistungsbeschreibung.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 1
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 14/12/2017
   Ortszeit: 13:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/02/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 18/12/2017
   Ortszeit: 11:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Bieter sind nicht zugelassen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem
   Angebot nicht beigefügt werden. Die Beifügung der AGB, auch zum
   Beispiel auf der Rückseite des Angebotsbegleitschreibens, führt zum
   Ausschluss des Angebots.
   Es gilt deutsches Recht.
   Die Nachweise zur Feststellung der Eignung sind mit dem Angebot
   einzureichen. Es sind die Formulare gemäß der Vergabeunterlagen zu
   verwenden.
   Alternativ zu den vorgenannten Eigenerklärungen/Formularen kann auch
   die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorgelegt
   oder die entsprechende Zertifikatsnummer angegeben werden.
   Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und
   zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer
   Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs
   2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar
   2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen
   Europäischen Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die
   den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
   Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV): Die zur Nutzung der
   e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die
   Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der
   e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit Anwendungen
   bezeichneten Menüpunkte auf [5]www.evergabe-online.de zur Verfügung
   gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA)
   und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische
   Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von
   Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten
   elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform
   und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt.
   Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind
   Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform
   selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
   Weitergehende Informationen stehen auf
   [6]https://www.evergabe-online.info bereit.
   Abweichend von § 9 Abs. 1 und Abs. 2 VgV behält sich die BAM vor,
   während der Umsetzungsfrist zur (vollständig) elektronischen
   Durchführung von Vergabeverfahren (e-Vergabe), im Sinne des § 81 VgV
   mit den Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens auch auf einem
   nicht-elektronischen Weg zu kommunizieren (z. B. allgemeine Anfragen,
   Angebotsaufklärung).
   Bewerber- bzw. Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn
   sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die
   Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der
   Vergabestelle. Die Antworten der Bieterfragen werden ausschließlich auf
   der e-Vergabeplattform des Bundes ([7]www.evergabe-online.de) bzw. per
   E-Mail bereitgestellt.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemomblerstraße 76
   Bonn
   53113
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und
   bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber
   dem öffentlichen Auftraggeber.
   Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch
   Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist
   der Verstoß unverzüglich bei der BAM zu rügen (§ 160 Abs. 3 Gesetz
   gegen Wettbewerbsbeschränkungen  GWB). Verstöße, die aufgrund der
   Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen
   spätestens bis zu der in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten
   Frist gegenüber der BAM geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 GWB).
   Teilt die BAM dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang
   der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu
   stellen.
   Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
   sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein
   Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
   durch die BAM geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf
   elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am
   Tag nach Absendung der Information durch die BAM.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13/11/2017
References
   1. mailto:veli.bingoel@bam.de?subject=TED
   2. https://www.bam.de/
   3. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=178142
   4. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=178142
   5. http://www.evergabe-online.de/
   6. https://www.evergabe-online.info/
   7. http://www.evergabe-online.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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