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Ausschreibung: Abfallsammelbehälter - DE-Radebeul
Abfallsammelbehälter
Dokument Nr...: 456647-2017 (ID: 2017111609034239144)
Veröffentlicht: 16.11.2017
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DE-Radebeul: Abfallsammelbehälter
2017/S 220/2017 456647
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Meißner Straße 151 a
Radebeul
01445
Deutschland
Telefon: +49 3514040450
E-Mail: [1]vergabestelle@zaoe.de
Fax: +49 35140404444
NUTS-Code: DED2E
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.zaoe.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.evergabe.de/unterlagen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung von Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB) aus Kunststoff.
Referenznummer der Bekanntmachung: 2017-09-GB I-EU
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
44613700
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Gesamtleistung umfasst im Wesentlichen:
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Abfall- und Wertstoffbehältern
(AWB) aus Kunststoff mit einem Behältervolumen von 80 l, 120 l, 240 l,
660 l, 1.100 l für die behältergestützte Sammlung von Restabfall,
Bioabfall und Altpapier im Gebiet des Zweckverbandes Abfallwirtschaft
Oberes Elbtal (Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge).
Kunststoffbehälter nach DIN-EN 840, mit Deckelprägung, Farbe nach
Vorgabe, Abruf nach Bedarf.
Voraussichtliche Behälterbestellungen: ca. 58 000 Behälter in einem
Lieferzeitraum vom 2.5.2018 bis 31.12.2021.
Die Lieferung erfolgt in Teilchargen jeweils zur vom Auftraggeber
vorgegebenen Anlieferstelle. Es werden zwei Anlieferstellen, davon eine
im Landkreis Meißen und eine im Landkreis Sächsische
Schweiz-Osterzgebirge, vorgegeben.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1 301 400.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
44613700
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2E
NUTS-Code: DED2F
Hauptort der Ausführung:
Radebeul, DE.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Siehe Beschreibung in Punkt II.1.4).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1 301 400.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 02/05/2018
Ende: 31/12/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigenerklärung über eine Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung
(Formblatt V-II-2)
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb der gesetzten
Frist der Nachweis der Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung
vorzulegen (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die
Handwerksrolle oder sonstige Eintragung in einem Berufs-oder
Handelsregister der Europäischen Union).
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§
123, 124 GWB (Formblatt V-II-5)
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb der
gesetzten Frist die Bestätigungen/Nachweise der zuständigen Behörde des
Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates zum Nichtvorliegen der
Ausschlussgründe, insbesondere ein Auszug aus einem einschlägigen
Register, eine Bestätigung einer zuständigen Steuerbehörde oder
Sozialversicherung sowie ein Nachweis des Nichtvorliegens eines
Ausschlussgrundes nach § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB vorzulegen. Der
Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrunde nach § 124 Absatz 1
Nummer 2 GWB kann nach deutschem Recht durch eine Negativ-bescheinigung
des für Insolvenzverfahren zuständigen Gerichts erbracht werden.
Die Bietergemeinschaft wird hinsichtlich der Eignungsanforderungen wie
ein Einzelbieter behandelt.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit
der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Eigenerklärung über das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung einer
Mindest-Deckungssumme je Schadensfall für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden von jeweils 500.000 EUR
Die Erklärung zur Vertragserfüllungsbürgschaft ist mit dem Angebot
einzureichen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist/sind innerhalb der
gesetzten Frist vorzulegen:
eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters
zu den genannten Umsätzen oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse
oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,
Nachweis über das Bestehen einer gültigen Haftpflichtversicherung mit
den angegebenen Mindestdeckungssummen.
Die Bietergemeinschaft wird hinsichtlich der Eignungsanforderungen wie
ein Einzelbieter behandelt.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung über das Vorhandensein eines gültigen Zertifikates
nach ISO 9001 ff.,
Eigenerklärung über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
Eigenerklärung über Verfügbarkeit der für die Ausführung der Leistung
erforderlichen Arbeitskräfte mit Angabe der Anzahl der Arbeitskräfte
und deren Qualifikation,
Eigenerklärung über Verfügbarkeit der für die Ausführung der Leistung
erforderlichen Ausrüstungen und Geräte.
Die Verleihungsurkunde der GGAWB oder eine gleichwertige Urkunde ist
mit dem Angebot einzureichen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb der gesetzten
Frist vorzulegen:
gültiges Zertifikat nach ISO 9001 ff.,
mindestens ein Referenznachweis aus den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme,
Ausführungszeitraum, stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal
ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfangs unter Angabe der
ausgeführten Menge, Angabe zur vertraglichen Bindung
(Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer), Bestätigung des
Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung),
Angabe/Auflistung der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
Nachweis des Bieters, dass ihm die für die Ausführung der Leistung
erforderlichen technischen Ausrüstungen und Geräte zur Verfügung
stehen.
Die Bietergemeinschaft wird hinsichtlich der Eignungsanforderungen wie
ein Einzelbieter behandelt.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/12/2017
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/03/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 21/12/2017
Ortszeit: 10:00
Ort:
ZAOE-Geschäftsstelle, Meißner Straße 151 a, 01445 Radebeul.
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Zu Ziffer I.3) Kommunikation, Angebote sind einzureichen:
Die Angebote sind ausschließlich in Papierform bei der genannten
Kontaktstelle einzureichen. Eine elektronische Angebotsabgabe ist nicht
zugelassen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Leipzig
Braustraße 2
Leipzig
04107
Deutschland
Telefon: +49 3419773800
E-Mail: [4]wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse:[5]www.ldl.sachsen.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §
97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist
von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134
GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung
einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in
einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit
kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Leipzig
Braustraße 2
Leipzig
04107
Deutschland
Telefon: +49 3419773800
E-Mail: [6]wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse:[7]www.ldl.sachsen.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/11/2017
References
1. mailto:vergabestelle@zaoe.de?subject=TED
2. http://www.zaoe.de/
3. https://www.evergabe.de/unterlagen
4. mailto:wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de?subject=TED
5. http://www.ldl.sachsen.de/
6. mailto:wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de?subject=TED
7. http://www.ldl.sachsen.de/
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