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Ausschreibung: Bürobedarf - DE-Münster
Bürobedarf
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Dokument Nr...: 456614-2017 (ID: 2017111609032039102)
Veröffentlicht: 16.11.2017
*
DE-Münster: Bürobedarf
2017/S 220/2017 456614
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Zentrale Einkaufskoordination
Karlstraße 11
Münster
48167
Deutschland
Kontaktstelle(n): Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL-Haupt-und
Personalabteilung
Telefon: +49 251-591-3205
E-Mail: [1]Anni.Uebbing@lwl.org
Fax: +49 251-591-5422
NUTS-Code: DEA
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: [3]http://www.lwl.org/zek
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[4]https://lwl.org/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Detail
s&TenderOID=54321-Tender-15d31aa5358-1202f2d09f144785
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[5]https://www.lwl.org/eVergabe
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Kauf und Lieferung von Büromaterial und Moderationsequipment.
Referenznummer der Bekanntmachung: RVA-016-18-17
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30192000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Kauf und Lieferung von Büromaterial und Moderationsequipment für die
Einrichtungen und Dienststellen des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe und des Kreises Herford (Kreis Herford nur
Büromaterial).
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Büromaterial
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30192000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA
Hauptort der Ausführung:
Dienststellen und Einrichtungen des LWL in Westfalen-Lippe sowie des
Kreises Herford.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Abschluss eines Rahmenvertrages für Kauf und Lieferung von Büromaterial
für alle Dienststellen und Einrichtungen des LWL und dem Kreis Herford
(Los 1).
Im Jahr 2016 betrug das Umsatzvolumen an benötigten Büromaterialien
insgesamt ca. 360 000,00 EUR. Die Abnahme aus dem Kernsortiment lag bei
ca. 70 %. Es wird davon ausgegangen, dass auch in den nächsten Jahren
ein entsprechendes Umsatzvolumen erreicht wird.
Es besteht jedoch kein Anspruch des Auftragnehmers aus diesen Angaben.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Name: Preis des Kernsortiments / Gewichtung: 80,00
Kostenkriterium - Name: Rabattangebot auf das Restsortiment /
Gewichtung: 20,00
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/05/2018
Ende: 30/04/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 24 Monate, wenn
er nicht spätestens bis zum 31.10.2019 von einer der beiden Parteien
schriftlich gekündigt wird. Die Gesamtlaufzeit beträgt maximal 48
Monate (30.4.2022).
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Beurteilung des Wertungskriteriums Rabatt für das Restsortiment
wird anhand einer Auswahl repräsentativer Artikel (Auswahl und Menge
intern bereits erfolgt) vorgenommen. Diese Artikel werden jedoch nicht
namentlich benannt. Das Vorgehen dient dazu, die Wirtschaftlichkeit des
Rabatts auf das Nebensortiment anhand einer Auswahl repräsentativer
Artikel zu bewerten.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Moderationsequipment
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30195000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA
Hauptort der Ausführung:
Dienststellen und Einrichtungen des LWL in Westfalen-Lippe.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Abschluss eines Rahmenvertrages für Kauf und Lieferung von
Moderationsequipment für alle Dienststellen und Einrichtungen des LWL
(Los 2).
Für das Moderationsequipment wurden in 2016 ca. 22 000 EUR verausgabt.
Es besteht jedoch kein Anspruch des Auftragnehmers aus diesen Angaben.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/05/2018
Ende: 30/04/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 24 Monate, wenn
er nicht spätestens bis zum 31.10.2019 von einer der beiden Parteien
schriftlich gekündigt wird. Die Gesamtlaufzeit beträgt maximal 48
Monate (30.4.2022).
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Geschäftssitz,
Name und Anschrift der zuständigen Niederlassung) einzureichen.
Darüber hinaus ist eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt abzugeben.
Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass
er / sie das Gewerbe angemeldet hat und die gesetzlichen
Verpflichtungen erfüllt bzw. beachtet und die
krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse
angemeldet hat.
er / sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen
Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet.
er /sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen
bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage
stellen.
das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und
Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit
wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen
ähnlicher Art steht.
er / sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende
Betriebshaftpflichtversicherung
verfügen wird, die das Risiko der Beförderungsleistungen abdeckt. Eine
aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf
Verlangen vorgelegt.
keine Verfehlungen vorliegen, die seinen / ihren Ausschluss von der
Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen können, wie beispielsweise nach §
6 Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem
Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter/ die Bietergemeinschaft versichern zusätzlich, dass die in
§§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie
zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere
Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten
Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB
darzustellen.
Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren befindet.
Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für
einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene
vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seinen Eignung zum
Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter getätigten
Angaben zu überprüfen nd entsprechende Auskünfte einzuholen oder
Bestätigungen zu verlangen.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben und
Erklärungen nachzufordern sowie die Angaben des Bieters zu überprüfen
und zu diesem Zweck belastbare Nachweise vom Bieter zu verlangen. Der
Auftraggeber behält sich vor, die Eignungsnachweise der eingesetzten
Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für den Bieter gefordert
werden.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die zu liefernden Produkte müssen den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
gültigen Gesetzen, Verordnungen und den einschlägigen Normen
entsprechen. Der LWL geht davon aus, dass die angebotenen Produkte,
sollte es sich um sensible Produkte gem. § 6 Abs. 2 der Verordnung zur
Durchführung des Tariftrue- und Vergabegesetzes NRW handeln, darüber
hinaus den Mindestanforderungen der internationalen Arbeitsorganisation
an die Arbeitsbedingungen, den ILO Kernarbeitsnormen, genügen und nicht
aus Herkunftsländern der DAC-Liste (Liste der OECD der Entwicklungs-
und Schwellenländer) stammen.
Darüber hinaus sollen schadstoffhaltige Verpackungsmaterialien
vermieden werden und auch in diesem Bereich stetige Weiterentwicklungen
in Richtung Vermeidung oder verbesserte Weiterverwertung und
-verwendung stattfinden.
Gem. § 47 Abs. 1 VgV kann ein Bieter auf die erforderliche
wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch
nehmen. Er hat in diesem Fall nachzuweisen, dass ihm die für den
Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Dieser
Nachweis ist bereits mit dem Angebot zu führen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/12/2017
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/05/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 19/12/2017
Ortszeit: 11:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Entfällt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Ein Versand der Vergabeunterlagen per E-Mail oder Post erfolgt nicht.
Die Beantwortung von Bewerber- und Bieterfragen erfolgt ausschließlich
über die Internetplattform. Die im Rahmen dieser Ausschreibung
registrierten Unternehmen werden über die Internetplattform über die
Beantwortungen informiert; nicht registrierte Unternehmen unterliegen
einer Holschuld, sich selber über ergangene Beantwortungen zu
informieren.
Der Vertrag für Kauf und Lieferung von Büromaterial (Los 1) wird für
sämtliche Dienststellen und Einrichtungen des LWL sowie des Kreises
Herford geschlossen. Im Rahmen einer Kooperation führt der LWL das
formale Vergabeverfahren für den LWL und den Kreis Herford. Im Rahmen
der Bezuschlagung wird auf Grundlage und zu den Bedingungen dieser
Ausschreibung vom LWL als Auftraggeber ein Vertrag abgeschlossen. Die
benötigten Artikel werden produktneutral ausgeschrieben. Für die
Artikel Klebefilm, Klebestifte sowie Haftnotizblöcke (Los 1) werden als
Mindestanforderung Markenartikel oder vergleichbare
Mindestanforderungen benannt.
Für beide Lose gilt:
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss den Auftrag gemäß der den
Vergabeunterlagen beigefügten Verpflichtungserklärungen und besonderen
Vertragsbedingungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes
Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) ausführen.
Die nachfolgend aufgeführten und nach dem TVgG NRW erforderlichen
Nachweise und Erklärungen sind auf Anforderung nur von demjenigen
Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieterprinzip),
innerhalb einer von der Vergabestelle festzulegenden Frist (3 bis 5
Werktage) vorzulegen.
Verpflichtungserklärung nach § 8 TVgG-NRW zur Frauenförderung und
Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem
Gewerbezentralregister und Vergaberegister NRW vom Auftraggeber für den
Bieter eingeholt wird, der den Zuschlag erhalten soll.
Es gilt deutsches Recht.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Westfalen
Albrecht-Thaer-Str. 9
Münster
48128
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer Westfalen
einzureichen.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig,
soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/11/2017
References
1. mailto:Anni.Uebbing@lwl.org?subject=TED
2. http://www.lwl.org/
3. http://www.lwl.org/zek
4. https://lwl.org/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-15d31aa5358-1202f2d09f144785
5. https://www.lwl.org/eVergabe
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