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Ausschreibung: Industrielle Kücheneinrichtungen - DE-Berlin
Industrielle Kücheneinrichtungen
Ausrüstung für die Zubereitung von Speisen
Dokument Nr...: 454860-2017 (ID: 2017111509215738673)
Veröffentlicht: 15.11.2017
*
DE-Berlin: Industrielle Kücheneinrichtungen
2017/S 219/2017 454860
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Theodor-Wenzel-Werk e. V.
Quantzstraße 4a
Berlin
14129
Deutschland
Kontaktstelle(n): Jens Vogel
Telefon: +49 3081091105
E-Mail: [1]jens.vogel@tww-berlin.de
Fax: +49 3081091108
NUTS-Code: DE3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://tww-berlin.de/
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://xc.tww-berlin.de/index.php/s/qQZVEfBUk7sP5n3
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Einrichtung Gesundheit
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ausschreibung eines Speisenverteilsystems.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
39314000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt die Beschaffung von 33
Speisenverteilwagen mit Regeneriertechnik für die Patientenversorgung.
(Einsatzbereiche: Küche, die Stationen der Kliniken im
Theodor-Wenzel-Werk und zwei Tageskliniken). Der Auftraggeber behält
sich aber vor, weitere Speisenverteilwagen aus der Rahmenvereinbarung
abzurufen. Der initiale Abruf wird 31 Speisenverteilwagen betragen. In
einem weiteren Schritt sollen zunächst weitere 2 Speisenverteilwagen
beschafft werden.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
39312000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Theodor-Wenzel-Werk e. V. beabsichtigt die Beschaffung von 33
Speisenverteilwagen mit Regeneriertechnik für die Patientenversorgung.
(Einsatzbereiche: Küche, die Stationen der Kliniken im
Theodor-Wenzel-Werk und zwei Tageskliniken). Der Auftraggeber behält
sich aber vor, weitere Speisenverteilwagen aus der Rahmenvereinbarung
abzurufen. Der initiale Abruf wird 31 Speisenverteilwagen betragen. In
einem weiteren Schritt sollen zunächst weitere 2 Speisenverteilwagen
beschafft werden.
Als Regeneriertechnik ist Kontaktwärme von den Bietern anzubieten. Die
Zubereitungsarten Cook&Serve, Cook&Chill und Cook&Freeze müssen
unterstützt werden. Die Kühlung der Speisen erfolgt aktiv. Die
Speisenverteilwagen sollen eine zentrale und dezentrale Regenerierung
ermöglichen.
Die Speisenverteilwagen sollen leicht handhabbar und für das Personal
intuitiv bedienbar sein, sowie leicht zu reinigen. Die
Krankenhausumgebung erfordert ein stimmiges Hygienekonzept. Wegen guter
Fahreigenschaften sind möglichst große Räder (Ø 200 mm) gewünscht. Die
Ausstattung mit Tabletts, Tellern, etc. für die Speisenverteilwagen ist
mit zu liefern.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach
Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist
(§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV).
2. Erklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz bezogen auf die
Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs.
4 Nr. 4 VgV).
3. Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122
Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) mit einer Deckungssumme
für Sach- und Personenschäden in Höhe von 1 000 000 EUR p.a. (zweifach
maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder
Bescheinigung eines Versicherungsgebers, das eine entsprechende
Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie
ausreichend).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
4. Referenzliste von Auftraggebern, bei denen der Bieter vergleichbare
Lieferungen/Leistungen erbringt oder erbracht hat. Die Referenzen
müssen auf die letzten 3 Jahre Bezug nehmen. (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB
i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1, 1. Halbsatz VgV).
5. Erklärung zum Unterauftragnehmer (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 46
Abs. 3 Nr. 10 VgV).
6. Verpflichtungserklärung zum Unterauftragnehmer (§ 36 Abs. 1 VgV)
falls zutreffend Sofern die Unterauftragnehmer bei Angebotsabgabe
noch nicht bekannt sind, muss die vollständig ausgefüllte
Verpflichtungserklärung auf Aufforderung während des Auswertzeitraumes
innerhalb von sieben Kalendertagen dem Auftraggeber vorgelegt werden.
7. Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (§ 47 VgV) falls
zutreffend -
8. Erklärung zum Angebot einer Bietergemeinschaft (§ 43 Abs. 2 u. 3
VgV) falls zutreffend.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
9. Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB).
10. Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB).
11. Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) falls zutreffend .
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
12. Erklärung zur Einhaltung des MiLoG.
13. Auszug aus dem Gewerbezentralregister falls vorliegend -
14. Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung.
15. Vertraulichkeitsvereinbarung.
16. Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zu Tariftreue,
Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen.
17. Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung der
ILO-Kernarbeitsnormen.
18 .Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen.
19. Erklärung und BVB zur FFV und zum BerlAVG.
20. Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zu Tariftreue,
Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen.
21. Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB).
22. Schutzerklärung.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/12/2017
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 15/12/2017
Ortszeit: 10:01
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Berlin Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und
Betriebe
Martin-Luther-Straße 105
Berlin
10825
Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach
Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes.
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
der Antragsteller den geltende gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Bewerbung (Ziff. IV.2.2) gerügt werden. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, sind spätestens bis zum Ablauf der dort genannten Angebotsfrist
zu rügen. Sofern mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
der Submissionsstelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind, ist die Rüge präkludiert.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Berlin Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und
Betriebe
Martin-Luther-Straße 105
Berlin
10825
Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/11/2017
References
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2. https://tww-berlin.de/
3. https://xc.tww-berlin.de/index.php/s/qQZVEfBUk7sP5n3
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