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Ausschreibung: Kommunikationsnetz - DE-Bochum
Kommunikationsnetz
Dokument Nr...: 455977-2017 (ID: 2017111509173338261)
Veröffentlicht: 15.11.2017
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DE-Bochum: Kommunikationsnetz
2017/S 219/2017 455977
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH
Viktoriastraße 10
Bochum
44787
Deutschland
E-Mail: [1]jannis.heuner@bochum-wirtschaft.de
NUTS-Code: DEA51
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.bochum-wirtschaft.de/
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
Auskünfte sind erhältlich unter: [3]http://www.bochum-wirtschaft.de/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH
Viktoriastraße 10
Bochum
44787
Deutschland
Kontaktstelle(n): Jessica Sarah Wolz
Telefon: +49 23461063-271
E-Mail: [4]jessica-sarah.wolz@bochum-wirtschaft.de
Fax: +49 23461063-210
NUTS-Code: DEA51
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [5]https://www.bochum-wirtschaft.de/
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an die oben
genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Wirtschaftsförderung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Errichtung und Betrieb eines flächendeckenden Breitbandnetzes in den
unterversorgten Gebieten der Stadt Bochum unter Inanspruchnahme einer
Investitionsbeihilfe (Wirtschaftlichkeitslückenförderung).
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32412000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Errichtung eines nachhaltigen,
flächendeckenden Breitbandnetzes in den unterversorgten Gebieten der
Stadt Bochum. Hiermit soll ein Konzessionsnehmer beauftragt werden, der
neben der Möglichkeit der wirtschaftlichen Nutzung des Netzes eine
Investitionsbeihilfe (verlorener Zuschuss) erhält. Die Auftraggeberin
hat dafür bereits einen Förderantrag nach der Richtlinie Förderung zur
Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland
vom 22.10.2015 für das in Ziff. 3.1 bezeichnete
Wirtschaftlichkeitslückenmodell im 4. Förderaufruf gestellt und bereits
einen vorläufigen Zuwendungsbescheid erhalten. Zur Kofinanzierung
sollen darüber hinaus Landesfördermittel in Anspruch genommen werden.
Grundlagen sind außerdem die Rahmenregelung der Bundesrepublik
Deutschland zur Unterstützung des Ausbaus einer flächendeckenden
Next-Generation-Access-(NGA-)Breitbandversorgung sowie die Leitlinien
der EU 2013/C 25/01.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 10 000 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA51
Hauptort der Ausführung:
Stadt Bochum.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Konzessionsnehmer soll in den unterversorgten Gebieten der Stadt
Bochum ein flächendeckendes, nachhaltiges Breitbandnetz planen, bauen
und betreiben. Dieses muss bis zur Fertigstellung jedem
Teilnehmeranschluss Bandbreiten von mindestens 50 MBit/s symmetrisch
für Haushalte und von mindestens 1 000 MBit/s symmetrisch für
Gewerbebetriebe ermöglichen.Als weitere Mindestanforderung hat der
Netzbetreiber für Gewerbebetriebe einen durchgehend (24 Stunden/7 Tage
die Woche) erreichbaren Service-Center bereitzuhalten.
In den Angeboten ist eine Fertigstellung des Netzes bis spätestens
31.12.2018 einzukalkulieren.
Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt, dass der beantragte
endgültigen Zuwendungsbescheid auf Bundesebene sowie ein noch zu
beantragender Zuwendungsbescheid auf Landesebene erteilt werden.
Als Option soll weiterhin die Erweiterung des Auftragsumfangs um den
Anschluss von 43 Schulen vereinbart werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wurde vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
Kriterien:
* Kriterium: Niedrigste Wirtschaftlichkeitslücke: 30 Punkte
* Kriterium: Mindestdatenübertragungsraten: 20 Punkte (Davon
Privatkunden: 10 Unterpunkte; Gewerbekunden: 10 Unterpunkte)
* Kriterium: Netzkonzept, Netzbetrieb und Servicekonzept: 25 Punkte
(Davon Technisches Konzept: 10 Unterpunkte; Netzpflege und
Entstörzeiten: 10 Unterpunkte; Herstellungsdauer Hausanschluss: 5
Unterpunkte)
* Kriterium: Produktgestaltung: 25 Punkte
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 10 000 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Das Vergabeverfahren wird an den Vorschriften der Vergabeverordnung zum
Ablauf des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb ausgerichtet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, der nicht älter als 3
Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist;
Nachweis der Meldung nach § 6 Telekommunikationsgesetz (TKG);
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §
123 und § 124 GWB gemäß Vordruck der Auftraggeberin. Im Falle des
Vorliegens von Ausschlussgründen Erklärung, ob und welche Maßnahmen des
Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden;
Nachweis, dass die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und
der gemeinsamen Entrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des §5
Nr.3 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vollständig entrichtet sind. Der
Nachweis kann durch Unterlagen erbracht werden, die nicht älter als ein
Jahr sind und die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeit
nicht überschreiten (eine Eigenerklärung ist hierzu nicht ausreichend).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Vorlage einer entsprechenden Bankauskunft/Bankerklärung, die nicht
älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung ist;
Vorlage eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses im Rahmen der
Veröffentlichungspflicht des Unternehmens für das Jahr 2016, sofern
bereits vorliegend; andernfalls für das Jahr 2015, sofern das
Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht;
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der
entsprechenden Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren,
sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der entsprechenden
Dienstleistungen seit Bestehen des Unternehmens.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Gefordert wird ein Umsatz bezüglich der entsprechenden (mit
vorliegendem Auftragsgegenstand vergleichbaren) Leistungen in Höhe von
1 000 000 EUR pro Jahr in den letzten 3 Geschäftsjahren bzw., sofern
das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht, seit dessen Gründung.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Liste der wesentlichen in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten
Leistungen bei Referenzprojekten von bereits durchgeführten
NGA-Netzausbauprojekten bezüglich des Netzbetriebes, des Netzausbaus
und des Dienste-Angebotes für Endkunden mit Angabe des
Leistungszeitraums, des ungefähren Auftragswertes und der Art der
Leistung (Netzbetrieb, Netzbau und/oder Dienste); sofern das
Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht, entsprechende Referenzen seit
Bestehen des Unternehmens;
Beschreibung der technischen Ausrüstung;
Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der
Qualität.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Gefordert werden mindestens 3 Referenzen aus Projekten mit jeweils
mindestens 1 000 Hausanschlüssen.
III.1.5)Angaben über vorbehaltene Konzessionen
III.2)Bedingungen für die Konzession
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
Der Konzessionsnehmer hat für die Gewährung der Investitionsbeihilfe
eine Sicherheit zu leisten; Einzelheiten hierzu sind Gegenstand des
Verhandlungsverfahrens.
III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession
verantwortlichen Mitarbeitern
Pflicht zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Mitarbeiter, die für die Ausführung der betreffenden Konzession
eingesetzt werden
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
Eingang der Angebote
Tag: 12/12/2017
Ortszeit: 12:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Teilnahmeanträgen sind mit den nach Ziff. III.1) dieser
Bekanntmachung enthaltenen Angaben und Nachweisen bis zum Ablauf der
Teilnahmefrist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit der
Aufschrift Teilnahmeantrag WiFö Bochum, Wirtschaftlichkeitslücke bei
der unter Ziff. I.3 genannten Kontaktstelle einzureichen. Später oder
formell fehlerhaft eingegangene Teilnahmeanträge werden nicht
berücksichtigt.
Die Ausschreibungsunterlagen werden nur an diejenigen Bewerber
versandt, die ihre Eignung zuvor im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs
nachgewiesen haben.
Es ist beabsichtigt, die Zahl der Bieter, mit denen
Verhandlungsgespräche durchgeführt werden, im Verlauf des Verfahrens zu
reduzieren.
Der Auftraggeber verpflichtet sich mit der vorliegenden
Konzessionsbekanntmachung nicht zur Leistung einer Beihilfe.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Westfalen
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48147
Deutschland
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse:[6]http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_fin
anzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
§ 161 GWB Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und
unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten.
Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen
Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu
benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine
Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren
Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem
Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
Beteiligten benennen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Westfalen
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48147
Deutschland
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse:[7]http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_fin
anzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/11/2017
References
1. mailto:jannis.heuner@bochum-wirtschaft.de?subject=TED
2. http://www.bochum-wirtschaft.de/
3. http://www.bochum-wirtschaft.de/
4. mailto:jessica-sarah.wolz@bochum-wirtschaft.de?subject=TED
5. https://www.bochum-wirtschaft.de/
6. http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
7. http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
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