(1) Searching for "2017111509110737678" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Dienstleistungen von Ingenieurbüros - DE-Schönbrunn
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dokument Nr...: 455365-2017 (ID: 2017111509110737678)
Veröffentlicht: 15.11.2017
*
DE-Schönbrunn: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2017/S 219/2017 455365
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Franziskuswerk Schönbrunn gGmbH, vertreten durch den Geschäftsführer,
Herrn Markus Tolksdorf
Viktoria-von-Butler-Str. 2
Schönbrunn
85244
Deutschland
Telefon: +49 8631166630
E-Mail: [1]info@hsp-projekt.de
NUTS-Code: DE224
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.hsp-projekt.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]www.deutsche-evergabe.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
HSP Projektmanagement und Beratung GmbH
Werkstraße 12
Töging
84513
Deutschland
Telefon: +49 8631166630
E-Mail: [4]info@hsp-projekt.de
Fax: +49 86311666310
NUTS-Code: DE214
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [5]www.hsp-projekt.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
HSP Projektmanagement und Beratung GmbH
Werkstraße 12
Töging am Inn
84513
Deutschland
Telefon: +49 8631166630
E-Mail: [6]info@hsp-projekt.de
Fax: +49 86311666310
NUTS-Code: DE214
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.hsp-projekt.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kirchliche Stiftung öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Neubau Johannes Neuhäusler Schule mit Einfachturnhalle Leistungen der
TGA-Planung § 53 HOAI (Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, 8 HLS), LPH 3-9.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Neubau Johannes Neuhäusler Schule mit Einfachturnhalle.
Leistungen der TGA-Planung § 53 HOAI (Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, 8
HLS), LPH 3-9.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise (Stufe 1: Leistungsphase 3+4;
Stufe 2: Leistungsphasen 5-7; Stufe 3: Leistungsphase 8; Stufe 4:
Leistungsphase 9). Ein Anspruch auf (Weiter-)Beauftragung besteht
nicht. Die Vergabestelle behält sich vor, auch lediglich Teilleistungen
der einzelnen Leistungsphasen zu beauftragen.
Kostenschätzung KGR 410, 420, 430, 470, 480: 1,8 Mio. EUR netto.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1 800 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE217
Hauptort der Ausführung:
85244 Schönbrunn.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Neubau Johannes Neuhäusler Schule mit Einfachturnhalle Leistungen der
TGA-Planung (Anlagengr. 1, 2, 3, 7, 8 HLS) gem. § 53 HOAI
Leistungsphasen 3-9.
Die Beauftragung erfolgt stufen- und abschnittsweise. Ein Anspruch auf
(Weiter-)Beauftragung besteht nicht. Die Vergabestelle behält sich vor,
auch lediglich Teilleistungen der einzelnen Leistungsphasen zu
beauftragen.
Die Johannes-Neuhäusler-Schule, eine vom Franziskuswerk Schönbrunn
betriebene Förderschule, ist eine Sprengelschule für Kinder und
Jugendliche mit Schwerpunkt geistige Entwicklung. Die Schule vereint
die Grundschul-, die Mittelschul- sowie die Berufsschulstufe unter
einem Dach.
Die Grundschulstufe dauert in der Regel 4 Schuljahre. Der wesentliche
Schwerpunkt liegt auf dem Erlernen grundlegender schulischer
Verhaltens- und Arbeitsweisen sowie dem Erlernen von Lesen, Schreiben
und Rechnen. Die Mittelschulstufe dauert von der 5. bis zur 9. Klasse.
Hier werden die Kenntnisse in allen Kulturbereichen gefestigt und
erweitert. Der Gesamtunterricht wird durch Fachunterricht wie
Hauswirtschaft, Werken und Textiles Gestalten ergänzt. Während der drei
Jahre in der Berufsschulstufe erfüllen die Schüler ihre
Berufsschulpflicht. Die Zeit wird genutzt, um die Schüler auf das Leben
als Erwachsene sowie den Übergang in den nächsten Lebensabschnitt
vorzubereiten und eine erste berufliche Orientierung zu geben.
Die Beschulung erfolgt unter folgenden Rahmenbedingungen:
maximal 12 Schüler in einer Klasse,
neben der Lehrkraft betreut meist auch eine Kinderpflegerin die
Klasse,
individuelle und differenzierte Lernangebote,
Zeugnisse in Form von Wortgutachten,
keine Notengebung,
individualisierte Lernziele nach personenzentriertem Förderplan sowie
Planung der Lerninhalte nach Entwicklungsstand der Schüler, nicht
nach Klassenstufen.
In den letzten Jahren hat die Schülerzahl stark zugenommen. Die Sonder-
und Volksschullehrkräfte, die Heilpädagogischen Förderlehrerinnen und
Unterrichtshilfen sowie die Kinderpflegerinnen, betreuen und
unterrichten derzeit 163 Schülerinnen und Schüler in 18 Klassen und 1
SVE-Gruppe. Eine dieser 18 Klassen ist eine Klasse für sieben Schüler
mit autistischen Verhaltensweisen, vier Klassen kooperieren als
Partnerklassen mit Klassen der Schulen in Hebertshausen, Haimhausen,
Röhrmoos und Bergkirchen. Zwei Klassen für intensiv behinderte Schüler
des Wohnheims Die Wiege sind als Zweigstelle in Wagenhofen, in der
unmittelbaren Nachbarschaft von Odelzhausen, untergebracht. Zur
Erfüllung des Auftrages existieren ein Leitbild sowie ein pädagogisches
Konzept, das sich eng an das pädagogische Konzept des Franziskuswerks
anschließt.
Aufgrund massiver baulicher Beeinträchtigungen wird die Schule am
Standort Schönbrunn neu gebaut. Die Konzeption des Neubaus orientiert
sich an den Möglichkeiten inklusiver Beschulung. Eine Integration eines
Regelschulbetriebs (im kleinen Umfang) ist in Prüfung. Die Schule ist
mit aktuell 163 Schülern komplett ausgelastet, eine Verringerung der
Schülerzahl (von Förderschülern) ist erst mittelfristig zu erwarten,
wenn erste Kinder mit geistiger Behinderung im Regelschulbetrieb des
Landkreises integriert sind.
Neben der derzeitigen Schule befindet sich eine Turnhalle. Es ist
geplant, die derzeitige Turnhalle (1-fach-Halle) durch einen Neubau zu
ersetzen.
Als Bauzeit sind 21 Monate (01/2019 bis 09/2020) geplant.
Die Abgabe des Förderantrags (LPH 3) ist bereits für März 2018 geplant.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 05/02/2018
Ende: 31/12/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die genaue Laufzeit des Vertrages kann zum jetzigen Zeitpunkt noch
nicht bestimmt werden und wird in Abstimmung mit dem AG festgelegt.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Bewertung lt. veröffentlichten Kriterien und Bewertungsschema aus
Bewerbungsunterlagen vgl. VI 3). Bei Punktgleichheit gem. dem
vorgegebenen Bewertungsschema wird nach Losverfahren entschieden.
Voraussichtlicher Vorstellungs- und Verhandlungstermin: in KW 3 / 2018.
Der tatsächliche Termin mit Uhrzeitangabe wird im Einladungsschreiben
zum Verhandlungsverfahren bekanntgegeben, voraussichtlich in KW
51/2017.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter / Bietergemeinschaften,
die mit ihren Erstangeboten auf den ersten Plätzen liegen,
aufzufordern, weitere Folgeangebote abzugeben und weitere
Verhandlungsrunden durchzuführen. Für die Abgabe etwaiger Folgeangebote
gelten die gleichen Wertungskriterien, die gleichen Gewichtungen und
die gleiche Wertungsformel, wie für die Abgabe der Erstangebote.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Für die Bewerbung sind Formblätter (Bewerbungsbogen usw.) unter
[8]www.deutsche-evergabe.de abzurufen. Suchwort: Schönbrunn.
2. Für die geforderten Angaben sind die Formblätter zwingend zu
verwenden.
3. Eine inhaltliche oder formale Änderung der Formulare kann einen
Ausschluss aus dem Wettbewerb nachsichziehen. Ausgenommen hiervon sind
Eintragungen in den entsprechend hierfür vorgesehenen Feldern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 42 + 48 VgV bzw. §§
123 + 124 GWB vorliegen;
siehe auch Bewerbungsvorlagen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Nachweis der unbeschränkten Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO.
Art. 1 Ingenieurgesetz ,Fassung vom 28.4.1994 (GVBl. S. 297),
Natürliche Personen die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes
am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung
Architekt/in und Ingenieur/in berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen
Bundesland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt
die fachliche Anforderung als Ingenieur od. glw., wer über ein Diplom,
Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Beschäftigungsnachweis verfügt,
dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn
deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier
gegebenen Art ausgerichtet ist. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes
Mitglied genannt und teilnahmeberechtigt sein. Auswärtige Bewerber mit
der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre
Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten
Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikation
gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben des Art 2 BauKaG
erfüllt sind.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Es wird vorausgesetzt / erwartet, dass die in den Bewerbungsformularen
genannte und vorgesehene Projektleitung sowie stellv. Projektleitung am
Vorstellungs- und Verhandlungstermin teilnimmt und die jeweiligen
Planungsbereiche / Präsentationspunkte durch die benannten Personen je
nach Zuständigkeit eigentverantwortlich vorgestellt werden. Dies kann
sich in der Bewertung widerspiegeln.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/12/2017
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 21/12/2017
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem
Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben,
Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen.
Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern
werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind lose (kein Ordner /
ungebunden) in einem verschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag
gekennzeichnet abzugeben.
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber oder Bieter eine
unterzeichnete und verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen
Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen
werden (§ 47 Abs. 1 VgV).
Das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die
Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen
will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB nicht
vorliegen.
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der
Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer
Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die
Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Erfüllt
ein Unternehmen die jenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten
der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer
Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber
vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende
Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs.2VgV). Nimmt der Bewerber oder
Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die
wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann
der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und
des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der
Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von
Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen,
die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken, sind verboten und können zum Ausschluss vom
Vergabeverfahren führen. Die Wirtschaftsteilnehmer (Bewerber und
Bieter) haben insbesondere zu beachten, dass der Geheimwettbewerb nicht
durch eine Mehrfachbeteiligung unzulässig beeinflusst wird. Bei
Vorliegen von Zweifeln wird der Auftraggeber von den
Wirtschaftsteilnehmern (Bewerber und Bieter) den Nachweis verlangen,
dass der Geheimwettbewerb gewahrt worden ist. Kann ein
Wirtschaftsteilnehmer (Bewerber und Bieter) diesen Nachweis nicht
erbringen, kann dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.
Die Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und bleiben
Eigentum des Auftraggebers. Die Vergabeunterlagen sind urheberrechtlich
© geschützt. Sie dürfen nur zur Erstellung des Teilnahmeantrags und des
Angebotes verwendet werden. Jede Veröffentlichung und jede nicht durch
den vorgenannten Verwendungszweck gedeckte Weitergabe an Dritte auch
auszugsweise und jede Nutzung für andere Zwecke sind nicht gestattet.
Wird kein Teilnahmeantrag oder kein Angebot abgegeben, so sind die
Vergabeunterlagen in eigener Zuständigkeit zu vernichten. Die
Nichtbeachtung der Vertraulichkeitsanforderungen hat unbeschadet
weiterer Folgen zwangsläufig Einfluss auf die Beurteilung der
Zuverlässigkeit des Bewerbers / Bieters, insbesondere auch bei
zukünftigen Maßnahmen des AGs.
Der Bewerber hat die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu
überprüfen und fehlende Unterlagen bei der Vergabestelle anzufordern.
Ergeben sich für den Bewerber Fragen oder enthalten die
Vergabeunterlagen Unklarheiten bzw. Fehler, so obliegt es dem Bewerber,
gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich, aber spätestens 6 Kalendertage
vor Bewerbungsfristende, seine Bewerberfragen unter der Bezugnahme auf
dieses Vergabeverfahren zu stellen und auf die Unklarheiten bzw. Fehler
hinzuweisen. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Holschuld
des Bewerbers bzgl. aller Informationen im Vergabeverfahren hin.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Maximilianstraße 39
München
80538
Deutschland
Telefon: +49 8921762411
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/11/2017
References
1. mailto:info@hsp-projekt.de?subject=TED
2. http://www.hsp-projekt.de/
3. http://www.deutsche-evergabe.de/
4. mailto:info@hsp-projekt.de?subject=TED
5. http://www.hsp-projekt.de/
6. mailto:info@hsp-projekt.de?subject=TED
7. http://www.hsp-projekt.de/
8. http://www.deutsche-evergabe.de/
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|