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Ausschreibung: Dienstleistungen von Ingenieurbüros - DE-Schönbrunn
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dokument Nr...: 455365-2017 (ID: 2017111509110737678)
Veröffentlicht: 15.11.2017
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  DE-Schönbrunn: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   2017/S 219/2017 455365
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Franziskuswerk Schönbrunn gGmbH, vertreten durch den Geschäftsführer,
   Herrn Markus Tolksdorf
   Viktoria-von-Butler-Str. 2
   Schönbrunn
   85244
   Deutschland
   Telefon: +49 8631166630
   E-Mail: [1]info@hsp-projekt.de
   NUTS-Code: DE224
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.hsp-projekt.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]www.deutsche-evergabe.de
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   HSP Projektmanagement und Beratung GmbH
   Werkstraße 12
   Töging
   84513
   Deutschland
   Telefon: +49 8631166630
   E-Mail: [4]info@hsp-projekt.de
   Fax: +49 86311666310
   NUTS-Code: DE214
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [5]www.hsp-projekt.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
   HSP Projektmanagement und Beratung GmbH
   Werkstraße 12
   Töging am Inn
   84513
   Deutschland
   Telefon: +49 8631166630
   E-Mail: [6]info@hsp-projekt.de
   Fax: +49 86311666310
   NUTS-Code: DE214
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.hsp-projekt.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Kirchliche Stiftung öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Sozialwesen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Neubau Johannes Neuhäusler Schule mit Einfachturnhalle  Leistungen der
   TGA-Planung § 53 HOAI (Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, 8  HLS), LPH 3-9.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71300000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Neubau Johannes Neuhäusler Schule mit Einfachturnhalle.
   Leistungen der TGA-Planung § 53 HOAI (Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, 8 
   HLS), LPH 3-9.
   Die Beauftragung erfolgt stufenweise (Stufe 1: Leistungsphase 3+4;
   Stufe 2: Leistungsphasen 5-7; Stufe 3: Leistungsphase 8; Stufe 4:
   Leistungsphase 9). Ein Anspruch auf (Weiter-)Beauftragung besteht
   nicht. Die Vergabestelle behält sich vor, auch lediglich Teilleistungen
   der einzelnen Leistungsphasen zu beauftragen.
   Kostenschätzung KGR 410, 420, 430, 470, 480: 1,8 Mio. EUR netto.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 1 800 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE217
   Hauptort der Ausführung:
   85244 Schönbrunn.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Neubau Johannes Neuhäusler Schule mit Einfachturnhalle  Leistungen der
   TGA-Planung (Anlagengr. 1, 2, 3, 7, 8  HLS) gem. § 53 HOAI 
   Leistungsphasen 3-9.
   Die Beauftragung erfolgt stufen- und abschnittsweise. Ein Anspruch auf
   (Weiter-)Beauftragung besteht nicht. Die Vergabestelle behält sich vor,
   auch lediglich Teilleistungen der einzelnen Leistungsphasen zu
   beauftragen.
   Die Johannes-Neuhäusler-Schule, eine vom Franziskuswerk Schönbrunn
   betriebene Förderschule, ist eine Sprengelschule für Kinder und
   Jugendliche mit Schwerpunkt geistige Entwicklung. Die Schule vereint
   die Grundschul-, die Mittelschul- sowie die Berufsschulstufe unter
   einem Dach.
   Die Grundschulstufe dauert in der Regel 4 Schuljahre. Der wesentliche
   Schwerpunkt liegt auf dem Erlernen grundlegender schulischer
   Verhaltens- und Arbeitsweisen sowie dem Erlernen von Lesen, Schreiben
   und Rechnen. Die Mittelschulstufe dauert von der 5. bis zur 9. Klasse.
   Hier werden die Kenntnisse in allen Kulturbereichen gefestigt und
   erweitert. Der Gesamtunterricht wird durch Fachunterricht wie
   Hauswirtschaft, Werken und Textiles Gestalten ergänzt. Während der drei
   Jahre in der Berufsschulstufe erfüllen die Schüler ihre
   Berufsschulpflicht. Die Zeit wird genutzt, um die Schüler auf das Leben
   als Erwachsene sowie den Übergang in den nächsten Lebensabschnitt
   vorzubereiten und eine erste berufliche Orientierung zu geben.
   Die Beschulung erfolgt unter folgenden Rahmenbedingungen:
    maximal 12 Schüler in einer Klasse,
    neben der Lehrkraft betreut meist auch eine Kinderpflegerin die
   Klasse,
    individuelle und differenzierte Lernangebote,
    Zeugnisse in Form von Wortgutachten,
    keine Notengebung,
    individualisierte Lernziele nach personenzentriertem Förderplan sowie
    Planung der Lerninhalte nach Entwicklungsstand der Schüler, nicht
   nach Klassenstufen.
   In den letzten Jahren hat die Schülerzahl stark zugenommen. Die Sonder-
   und Volksschullehrkräfte, die Heilpädagogischen Förderlehrerinnen und
   Unterrichtshilfen sowie die Kinderpflegerinnen, betreuen und
   unterrichten derzeit 163 Schülerinnen und Schüler in 18 Klassen und 1
   SVE-Gruppe. Eine dieser 18 Klassen ist eine Klasse für sieben Schüler
   mit autistischen Verhaltensweisen, vier Klassen kooperieren als
   Partnerklassen mit Klassen der Schulen in Hebertshausen, Haimhausen,
   Röhrmoos und Bergkirchen. Zwei Klassen für intensiv behinderte Schüler
   des Wohnheims Die Wiege sind als Zweigstelle in Wagenhofen, in der
   unmittelbaren Nachbarschaft von Odelzhausen, untergebracht. Zur
   Erfüllung des Auftrages existieren ein Leitbild sowie ein pädagogisches
   Konzept, das sich eng an das pädagogische Konzept des Franziskuswerks
   anschließt.
   Aufgrund massiver baulicher Beeinträchtigungen wird die Schule am
   Standort Schönbrunn neu gebaut. Die Konzeption des Neubaus orientiert
   sich an den Möglichkeiten inklusiver Beschulung. Eine Integration eines
   Regelschulbetriebs (im kleinen Umfang) ist in Prüfung. Die Schule ist
   mit aktuell 163 Schülern komplett ausgelastet, eine Verringerung der
   Schülerzahl (von Förderschülern) ist erst mittelfristig zu erwarten,
   wenn erste Kinder mit geistiger Behinderung im Regelschulbetrieb des
   Landkreises integriert sind.
   Neben der derzeitigen Schule befindet sich eine Turnhalle. Es ist
   geplant, die derzeitige Turnhalle (1-fach-Halle) durch einen Neubau zu
   ersetzen.
   Als Bauzeit sind 21 Monate (01/2019 bis 09/2020) geplant.
   Die Abgabe des Förderantrags (LPH 3) ist bereits für März 2018 geplant.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 05/02/2018
   Ende: 31/12/2020
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die genaue Laufzeit des Vertrages kann zum jetzigen Zeitpunkt noch
   nicht bestimmt werden und wird in Abstimmung mit dem AG festgelegt.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 3
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Bewertung lt. veröffentlichten Kriterien und Bewertungsschema aus
   Bewerbungsunterlagen vgl. VI 3). Bei Punktgleichheit gem. dem
   vorgegebenen Bewertungsschema wird nach Losverfahren entschieden.
   Voraussichtlicher Vorstellungs- und Verhandlungstermin: in KW 3 / 2018.
   Der tatsächliche Termin mit Uhrzeitangabe wird im Einladungsschreiben
   zum Verhandlungsverfahren bekanntgegeben, voraussichtlich in KW
   51/2017.
   Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter / Bietergemeinschaften,
   die mit ihren Erstangeboten auf den ersten Plätzen liegen,
   aufzufordern, weitere Folgeangebote abzugeben und weitere
   Verhandlungsrunden durchzuführen. Für die Abgabe etwaiger Folgeangebote
   gelten die gleichen Wertungskriterien, die gleichen Gewichtungen und
   die gleiche Wertungsformel, wie für die Abgabe der Erstangebote.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Für die Bewerbung sind Formblätter (Bewerbungsbogen usw.) unter
   [8]www.deutsche-evergabe.de abzurufen. Suchwort: Schönbrunn.
   2. Für die geforderten Angaben sind die Formblätter zwingend zu
   verwenden.
   3. Eine inhaltliche oder formale Änderung der Formulare kann einen
   Ausschluss aus dem Wettbewerb nachsichziehen. Ausgenommen hiervon sind
   Eintragungen in den entsprechend hierfür vorgesehenen Feldern.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
    Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 42 + 48 VgV bzw. §§
   123 + 124 GWB vorliegen;
    siehe auch Bewerbungsvorlagen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Nachweis der unbeschränkten Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO.
   Art. 1 Ingenieurgesetz ,Fassung vom 28.4.1994 (GVBl. S. 297),
   Natürliche Personen die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes
   am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung
   Architekt/in und Ingenieur/in berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen
   Bundesland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt
   die fachliche Anforderung als Ingenieur od. glw., wer über ein Diplom,
   Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Beschäftigungsnachweis verfügt,
   dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen
   Parlaments und des Rates gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn
   deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier
   gegebenen Art ausgerichtet ist. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes
   Mitglied genannt und teilnahmeberechtigt sein. Auswärtige Bewerber mit
   der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
   oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
   Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre
   Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten
   Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen
   Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikation
   gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben des Art 2 BauKaG
   erfüllt sind.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Es wird vorausgesetzt / erwartet, dass die in den Bewerbungsformularen
   genannte und vorgesehene Projektleitung sowie stellv. Projektleitung am
   Vorstellungs- und Verhandlungstermin teilnimmt und die jeweiligen
   Planungsbereiche / Präsentationspunkte durch die benannten Personen je
   nach Zuständigkeit eigentverantwortlich vorgestellt werden. Dies kann
   sich in der Bewertung widerspiegeln.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 11/12/2017
   Ortszeit: 14:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 21/12/2017
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem
   Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben,
   Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen.
   Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern
   werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind lose (kein Ordner /
   ungebunden) in einem verschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag
   gekennzeichnet abzugeben.
   Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber oder Bieter eine
   unterzeichnete und verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen
   Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen
   werden (§ 47 Abs. 1 VgV).
   Das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die
   Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen
   will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
   a) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB nicht
   vorliegen.
   b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der
   Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer
   Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die
   Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Erfüllt
   ein Unternehmen die jenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten
   der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer
   Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber
   vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende
   Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs.2VgV). Nimmt der Bewerber oder
   Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die
   wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann
   der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und
   des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der
   Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
   Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von
   Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen,
   die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
   bezwecken oder bewirken, sind verboten und können zum Ausschluss vom
   Vergabeverfahren führen. Die Wirtschaftsteilnehmer (Bewerber und
   Bieter) haben insbesondere zu beachten, dass der Geheimwettbewerb nicht
   durch eine Mehrfachbeteiligung unzulässig beeinflusst wird. Bei
   Vorliegen von Zweifeln wird der Auftraggeber von den
   Wirtschaftsteilnehmern (Bewerber und Bieter) den Nachweis verlangen,
   dass der Geheimwettbewerb gewahrt worden ist. Kann ein
   Wirtschaftsteilnehmer (Bewerber und Bieter) diesen Nachweis nicht
   erbringen, kann dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.
   Die Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und bleiben
   Eigentum des Auftraggebers. Die Vergabeunterlagen sind urheberrechtlich
   © geschützt. Sie dürfen nur zur Erstellung des Teilnahmeantrags und des
   Angebotes verwendet werden. Jede Veröffentlichung und jede nicht durch
   den vorgenannten Verwendungszweck gedeckte Weitergabe an Dritte  auch
   auszugsweise  und jede Nutzung für andere Zwecke sind nicht gestattet.
   Wird kein Teilnahmeantrag oder kein Angebot abgegeben, so sind die
   Vergabeunterlagen in eigener Zuständigkeit zu vernichten. Die
   Nichtbeachtung der Vertraulichkeitsanforderungen hat  unbeschadet
   weiterer Folgen  zwangsläufig Einfluss auf die Beurteilung der
   Zuverlässigkeit des Bewerbers / Bieters, insbesondere auch bei
   zukünftigen Maßnahmen des AGs.
   Der Bewerber hat die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu
   überprüfen und fehlende Unterlagen bei der Vergabestelle anzufordern.
   Ergeben sich für den Bewerber Fragen oder enthalten die
   Vergabeunterlagen Unklarheiten bzw. Fehler, so obliegt es dem Bewerber,
   gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich, aber spätestens 6 Kalendertage
   vor Bewerbungsfristende, seine Bewerberfragen unter der Bezugnahme auf
   dieses Vergabeverfahren zu stellen und auf die Unklarheiten bzw. Fehler
   hinzuweisen. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Holschuld
   des Bewerbers bzgl. aller Informationen im Vergabeverfahren hin.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
   Maximilianstraße 39
   München
   80538
   Deutschland
   Telefon: +49 8921762411
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
   soweit:
    der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
   bleibt unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   10/11/2017
References
   1. mailto:info@hsp-projekt.de?subject=TED
   2. http://www.hsp-projekt.de/
   3. http://www.deutsche-evergabe.de/
   4. mailto:info@hsp-projekt.de?subject=TED
   5. http://www.hsp-projekt.de/
   6. mailto:info@hsp-projekt.de?subject=TED
   7. http://www.hsp-projekt.de/
   8. http://www.deutsche-evergabe.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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