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Ausschreibung: Nebendienstleistungen im Bauwesen - DE-Leipzig
Nebendienstleistungen im Bauwesen
Dokument Nr...: 455176-2017 (ID: 2017111509082937476)
Veröffentlicht: 15.11.2017
*
DE-Leipzig: Nebendienstleistungen im Bauwesen
2017/S 219/2017 455176
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Leipzig, Amt für Stadtgrün und Gewässer
Prager Straße 118 136
Leipzig
04317
Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung Wasserwirtschaft/Flächenmanagement, SG
Wasserbaumanagement
Telefon: +49 3411236179
E-Mail: [1]jens.riedel@leipzig.de
Fax: +49 3411231613
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.leipzig.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Untersuchung und Nachweis zur fischökologischen Durchgängigkeit auf
Grund der Forderungen der Genehmigungsbehörden.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71326000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Untersuchungen, Fischökologisches Gutachten mit hydraulischen
Durchgängigkeitsberechnung, Ermittlung Grundlagen.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 69 581.40 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED52
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Klärung fischereiökologischer Fragestellungen des Gewässerknotens als
Grundlage für das Planfeststellungsverfahren und die Erlangung der
wasserrechtlichen Genehmigungsfähigkeit für die Lebendige Luppe
(Fischereiökologische Betrachtungen, Mindestwasserberechnungen
für Kleine Luppe, Nahle, und Neue Luppe, in Verbindung mit einem
hydraulischen Monitoring im Gewässerknoten Leipzig zur Klärung der
hydraulischen Randbedingungen für die Jahre 2017 bis 2019). Der
Auftragswert liegt unterhalb der EU-Schwellenwerte. Die Bekanntmachung
erfolgt aus Transparenzgründen. Weitere Beauftragungen im Zusammenhang
mit dem Projekt Lebendige Luppe sind bei der Berechnung des
Schwellenwertes nicht hinzuzuaddieren. Die Auftraggeberin hat sich bei
der Berechnung des Schwellenwertes von der Auslegung des reformierten
Vergaberechts für die Vergabe von Bauleistungen, Aktenzeichen: BI
7-81063.6/1, vom 16.5.2017 leiten lassen. Drei geeignete Firmen sind am
26.6.2017 unter Versendung eines Leistungsverzeichnisses zur
Angebotsabgabe aufgefordert worden. Nach Eingang der Angebote wurde am
7.8.2017 der Zuschlag erteilt. Ausführungsende ist der 31.12.2017.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Auftragswert kleiner EU-Schwellenwerte; Bekanntmachung erfolgt aus
Transparenzgründen. Weitere Beauftragungen im Zusammenhang mit dem
Projekt Lebendige Luppe sind bei der Berechnung des Schwellenwertes
nicht hinzuzuaddieren. Auftraggeberin orientierte sich bei
Schwellenwertberechnung an Auslegung des reformierten
VergaberechtsAktenzeichen: BI 7-81063.6/1, 16.5.2017;
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie
genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-,
Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt
* Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen
Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen
Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:
Der Auftragswert liegt unterhalb der EU-Schwellenwerte. Weitere
Beauftragungen im Zusammenhang mit dem Projekt Lebendige Luppe, auch
frühere Beauftragungen, sind bei der Berechnung des Schwellenwertes
nicht hinzuzuaddieren. Die Auftraggeberin hat sich bei der Berechnung
des Schwellenwertes von der Auslegung des reformierten Vergaberechts
für die Vergabe von Bauleistungen, Aktenzeichen: BI 7-81063.6/1, vom
16.5.2017 leiten lassen. Drei geeignete Firmen sind am 26.6.2017 unter
Versendung eines Leistungsverzeichnisses zur Angebotsabgabe
aufgefordert worden. Nach Eingang der Angebote wurde am 7.8.2017 der
Zuschlag erteilt. Ausführungsende ist der 31.12.2017.
Zuschlagskriterium war der niedrigste Preis. Die Bekanntmachung erfolgt
aus Transparenzgründen, da es sich um ein gefördertes Vorhaben handelt.
Das Bundesamt für Naturschutz hat das Vorhaben: Lebendige Luppe
Attraktive Auenlandschaft als Leipziger Lebensader- Biologische
Vielfalt bringt Lebensqualität in die Stadt mit Bescheid vom 10.5.2012
in der Gestalt des Änderungsbescheides vom 13.3.2013 gefördert.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
07/08/2017
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
IWS Institut für Wasserbau und Siedlungswirtschaft GmbH
Leipzig
Deutschland
NUTS-Code: DED52
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Niedrigstes Angebot: 69 581.40 EUR / höchstes Angebot: 81 783.45 EUR
das berücksichtigt wurde
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Der Auftragswert liegt unterhalb der EU-Schwellenwerte. Die
Bekanntmachung erfolgt aus Transparenzgründen. Weitere Beauftragungen
im Zusammenhang mit dem Projekt Lebendige Luppe, auch frühere
Beauftragungen, sind bei der Berechnung des Schwellenwertes nicht
hinzuzuaddieren. Die Auftraggeberin hat sich bei der Berechnung des
Schwellenwertes von der Auslegung des reformierten Vergaberechts für
die Vergabe von Bauleistungen, Aktenzeichen: BI 7-81063.6/1, vom
16.5.2017 leiten lassen. Drei geeignete Firmen sind am 26.6.2017 unter
Versendung eines Leistungsverzeichnisses zur Angebotsabgabe
aufgefordert worden. Nach Eingang der Angebote wurde am 7.8.2017 der
Zuschlag erteilt. Ausführungsende ist der 31.12.2017.
Zuschlagskriterium war der niedrigste Preis.
I.1) Name und Adressen
Nationale Identifikationsnummer: DED31
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Braustraße 2
Leipzig
04107
Deutschland
Telefon: +49 3419770
E-Mail: [3]vergabekammer@ldl.sachsen.de
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse:[4]www.ldl.sachsen.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hier liegt ein Auftrag unterhalb der EU-Schwellenwerte vor. Die
Vergabekammer ist nach überwiegenden Auffassung für die Prüfung der
Frage zuständig, ob die Schätzung des Auftraggebers (hier unterhalb der
Schwellenwerte) ordnungsgemäß war.
Ein öffentlicher Auftrag ist gem. § 135 Abs. 1 GWB von Anfang an
unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden,
wenn sie gem. § 135 Abs. 2 S. 1 GWB im Nachprüfungsverfahren innerhalb
von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB). Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Unwirksamkeit des vergebenen Vertrages tritt gemäß § 135 Absatz 1
Nr. 2 GWB nicht ein, wenn:
gem. § 135 Abs. 3 Nr. 1 GWB der öffentliche Auftragnehmer der Ansicht
ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
der öffentliche Auftraggeber gem. § 135 Abs. 3 Nr. 2 GWB eine
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und der
Vertrag gem. § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB nicht vor Ablauf einer Frist von
mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung
dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Stadt Leipzig
Martin-Luther-Ring 4-6
Leipzig
04109
Deutschland
Telefon: +49 3411233545
E-Mail: [5]rechtsamt@leipzig.de
Fax: +49 3411233525
Internet-Adresse:[6]www.leipzig.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/11/2017
References
1. mailto:jens.riedel@leipzig.de?subject=TED
2. http://www.leipzig.de/
3. mailto:vergabekammer@ldl.sachsen.de?subject=TED
4. http://www.ldl.sachsen.de/
5. mailto:rechtsamt@leipzig.de?subject=TED
6. http://www.leipzig.de/
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