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Ausschreibung: Arzneimittel - DE-Erfurt
Arzneimittel
Dokument Nr...: 455171-2017 (ID: 2017111509075337447)
Veröffentlicht: 15.11.2017
*
  DE-Erfurt: Arzneimittel
   2017/S 219/2017 455171
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   AOK PLUS  Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
   Augustinerstraße 38
   Erfurt
   99084
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Unternehmensbereich Corporate Governance,
   Geschäftsbereich Zentrale Vergabestelle
   E-Mail: [1]vergabestelle@plus.aok.de
   NUTS-Code: DEG01
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://plus.aok.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vereinbarung gemäß § 130c SGB V für das Arzneimittel Cosentyx® mit dem
   Wirkstoff Secukinumab (ATC: L04AC10).
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   33600000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Auftraggeberin beabsichtigt, eine Vereinbarung gemäß § 130c SGB V
   für das Arzneimittel Cosentyx® mit dem Wirkstoff Secukinumab (ATC:
   L04AC10) abzuschließen. Diese Vereinbarung soll die Erstattung von
   Arzneimitteln sowie die Versorgung der Versicherten zum Gegenstand
   haben.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 209 000.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DED
   NUTS-Code: DEG
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Auftraggeberin beabsichtigt, eine Vereinbarung gemäß § 130c SGB V
   für das Arzneimittel Cosentyx® mit dem Wirkstoff Secukinumab
   abzuschließen. Diese Vereinbarung soll die Erstattung von Arzneimitteln
   sowie die Versorgung der Versicherten zum Gegenstand haben.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Unter V.2.1 musste dennoch
   ein Datum des Vertragsschlusses angegeben werden, um das Formular
   vollständig ausfüllen zu können. Das hier angegebene Datum ist nicht
   korrekt. Der Vertrag wird frühestens nach Ablauf von 10 Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
   geschlossen (§ 135 Abs. 3 GWB).
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten
            einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
   Erläuterung:
   Das vertragsgegenständliche Arzneimittel ist patentgeschützt. Der
   Vertragsschluss soll mit dem Patentinhaber erfolgen:
   Novartis Pharma GmbH;
   Roonstraße 25;
   90429 Nürnberg.
   Die Auftraggeberin ist daher der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   10/11/2017
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Novartis Pharma GmbH
   Roonstraße 25
   Nürnberg
   90429
   Deutschland
   NUTS-Code: DE
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 209 000.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Der Auftrag/Das Los/Die Konzession kann als Unterauftrag vergeben
   werden
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Der unter II.1.7 angegebene Gesamtwert der Beschaffung liegt über 209
   000 EUR. Dieser kann jedoch jetzt auf Grund der Marktgegebenheiten noch
   nicht näher spezifiziert werden. Unter II.1.7 musste dennoch ein Wert
   angegeben werden, um das Formular vollständig befüllen zu können. Der
   Wert dient nur dazu, das Formular vollständig auszufüllen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Telefon: +49 22894990
   E-Mail: [3]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Fax: +49 2289499163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 135 GWB Unwirksamkeit
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1. gegen § 134 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist,
   und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
   ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   10/11/2017
References
   1. mailto:vergabestelle@plus.aok.de?subject=TED
   2. https://plus.aok.de/
   3. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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