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Ausschreibung: Überwachungsdienste - DE-Berlin
Überwachungsdienste
Streifendienste
Dokument Nr...: 454405-2017 (ID: 2017111409242936522)
Veröffentlicht: 14.11.2017
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  DE-Berlin: Überwachungsdienste
   2017/S 218/2017 454405
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2004/18/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Auftraggebergemeinschaft Kassenärztliche Bundesvereinigung K.d.ö.R.,
   Bundesärztekammer, Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.
   Herbert-Lewin-Platz / Wegelystraße
   Kontaktstelle(n): SRP BBG mbH
   Zu Händen von: Frau Sandra Schulz
   10623 Berlin
   Deutschland
   Telefon: +49 34199386200
   E-Mail: [1]info@srp-immobilien.de
   Fax: +49 34199386229
   Internet-Adresse(n):
   Elektronischer Zugang zu Informationen: [2]www.deutsche-evergabe.de
   Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen:
   [3]www.deutsche-evergabe.de
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
   für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
   verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
   Sicherheitsdienstleistungen für die von der Auftraggebergemeinschaft
   genutzte Liegenschaft in Berlin.
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Dienstleistungen
   Dienstleistungskategorie Nr 23: Auskunfts- und Schutzdienste, ohne
   Geldtransport
   Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
   Berlin.
   NUTS-Code DE300
   II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
   zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
   Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
   II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
   Sicherheitsdienstleistungen für die Gebäude der
   Auftraggebergemeinschaft, Fläche ca. 23 000 m².
   II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   79714000, 79715000
   II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
   II.1.8)Lose
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
   II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
   Ca. 23 000 m² Fläche.
   Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 400 000 EUR
   II.2.2)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
   Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren
   Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen:
   in Monaten: 24 (ab Auftragsvergabe)
   II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
   Beginn 1.2.2018. Abschluss 31.1.2023
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
   Siehe Vergabeunterlagen.
   III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
   Siehe Vergabeunterlagen.
   III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
   wird:
   Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
   III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
   Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Die unter III.2.1) -III.2.3) verlangten
   Erklärungen und Nachweise sind entweder unter Verwendung der der
   Aufforderung zur Angebotsabgabe beigefügten Formblätter oder mittels
   der im Formblatt zur Eignung genannten Alternativen zu erbringen.
   Der Bieter erklärt, dass er im Berufs- oder Handelsregister o.ä.
   eingetragen ist oder nicht zur Eintragung in das
   Berufs-/Handelsregister o.ä. verpflichtet ist. Die entsprechenden
   Nachweise legt er vor, wenn sein Angebot den Zuschlag erhält. Der
   Nachweis darf dabei im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist
   höchstens 90 Tage alt sein.
   Der Bieter/Die Bietergemeinschaft kann sich bei der Erfüllung der
   Eignungsanforderung der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen,
   ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen
   Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Für die
   Eignungsleihe sind folgende Vorgaben zu beachten: Die Fähigkeiten, die
   ein solches Unternehmen zur Verfügung stellt, müssen nicht in der
   Übernahme von Unteraufträgen bestehen. Das Bereitstellen von
   Fähigkeiten im Sinne eines Know-How-Transfers ist ausreichend.
   Soweit der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der eigenen
   Eignung auf andere Unternehmen verweist, muss er/sie diese anderen
   Unternehmen bereits im Angebot mit Name und Anschrift benennen.
   Außerdem ist auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise
   im einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem/diesen
   anderen Unternehmen stammen.
   Der Bieter/die Bietergemeinschaften muss in diesem Fall außerdem
   nachweisen, dass er/sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen(s)
   tatsächlich zugreifen kann. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage
   einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen
   Unternehmen(s), in welcher diese(s) sich für den Fall der Erteilung des
   Zuschlags an den/die betreffende(n) Bieter/Bietergemeinschaft(en)
   gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet/n, die erforderlichen
   Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die
   Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Angebot
   vorzulegen.
   Ist beabsichtigt, dass das eignungsleihende Unternehmen Teile der
   Leistung ausführt, so muss der Bieter in seinem Angebot die Art und den
   Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen
   zweifelsfrei angeben. Ferner sind auf gesondertes Verlangen des
   Auftraggebers weitere Eignungsnachweise für den Nachunternehmer
   einzureichen. Maßgeblich sind die im Folgenden aufgeführten Nachweise
   und Mindeststandards. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein
   Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in
   fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben
   Eignungsanforderungen zu genügen hat, wie der Bieter für jenen
   Leistungsteil, § 47 VgV. Erfüllt der Nachunternehmer diese
   Eignungsanforderungen nicht, kann das Angebot deswegen insgesamt
   ausgeschlossen werden, auch wenn es schon in der engeren Wahl war.
   Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
   nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn
   diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt
   werden, § 47 Abs. 1 VgV.
   Legt der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach §
   50 VgV vor, so muss diese im Falle des beabsichtigten Einsatzes von
   Nachunternehmern und/oder Eignungsleihe auch Erklärungen zu den
   vorgenannten notwendigen Angaben enthalten. Der Bewerber muss ein
   Unternehmen, welches das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt
   oder bei dem ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt,
   ersetzen. Dies gilt auch, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund nach §
   124 GWB vorliegt. Hierfür kann der Auftraggeber dem Bewerber eine Frist
   setzen.
   Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von einem Nachunternehmen
   ausführen zu lassen, ohne dass sich der Bieter/die Bietergemeinschaft
   zum Nachweis der Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft,
   müssen die Bieter/Bietergmeinschaften in ihrem Angebot die Art und den
   Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen
   zweifelsfrei angeben. Weiterhin sind in diesem Fall (kein Fall der
   Eignungsleihe) folgende Vorgaben zu beachten: Auf Aufforderung des
   Auftraggebers sind Name und Anschrift sowie die geforderten
   Eignungsnachweise für sämtliche Nachunternehmer (einschließlich ggf.
   vorhandener Nachunternehmer auf der 2. oder weiteren Ebene)
   einzureichen. Maßgeblich sind die im Folgenden aufgeführten Nachweise
   und Mindeststandards. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein
   Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in
   fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben
   Eignungsanforderungen zu genügen hat, wie der Bieter für jenen
   Leistungsteil (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 16.11.2011  Verg 60/11).
   Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann das
   Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch wenn es schon in
   der engeren Wahl war.
   Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen außerdem nachweisen, dass sie
   auf die Mittel des/der Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen können.
   Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung
   (Verpflichtungserklärung) des/der Nachunternehmer(s), in welcher dieser
   sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n)
   Bieter/Bietergemeinschaften(en) gegenüber diesem/diesen unwiderruflich
   verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung
   zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im
   Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) auf Verlangen des Auftraggebers
   vorzulegen.
   Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, Erklärungen und
   Nachweise unter Fristsetzung nachzufordern.
   Der Bieter kann nicht darauf vertrauen, dass fehlende Erklärungen und
   Nachweise von der Vergabestelle nachgefordert werden. Die Nachforderung
   zusätzlicher Angaben und Unterlagen, welche der Auftraggeber für die
   Feststellung der Eignung und sonstige Angebotsprüfung für erforderlich
   ansieht, bleibt ebenso vorbehalten.
   Bei Bietergemeinschaften sind die in III.2.1) und III.2.2) geforderten
   Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Dabei
   sind die geforderten Erklärungen vom bevollmächtigten Vertreter
   stellvertretend für alle Mitglieder abzugeben.
   Außerdem ist eine unterzeichnete Antikorruptionserklärung (Formblatt)
   mit dem Angebot vorzulegen.
   Des weiteren sind mit dem Angebot folgende Erklärungen und Nachweise
   vorzulegen:
    Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123,124 GWB nicht
   bestehen
   Hinweis: der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, muss vor der
   Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach §
   150a der Gewerbeordnung vorlegen, § 19 Abs. 4 MiLoG.
   III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Erklärung über den leistungsartbezogenen
   Nettojahresumsatz der Niederlassung, die im Auftragsfall zuständig wird
   der letzten 3 Geschäftsjahre (2014, 2015, 2016).
   Nachweis über die für den Bieter/die einzelnen Mitglieder einer
   Bietergemeinschaft jeweils bestehende Haftpflichtversicherung,
   alternativ eine Bestätigung des Versicherers, dass im Auftragsfall eine
   Versicherung in entsprechender Höhe abgeschlossen wird, unter Nennung
   der geforderten Deckungssummen (siehe Spalte Mindeststandards).
   Angabe der jahresdurchschnittlichen Anzahl sowie Zu- und Abgänge der
   Beschäftigten der Niederlassung, die im Auftragsfall zuständig wird,
   des Bieters/der einzelne Mitglieder einer Bietergemeinschaft aus den
   letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Geforderter
   leistungsartbezogener Mindestumsatz pro Jahr 400 000 EUR
   Nachweis Deckungssummen Haftpflichtversicherung:
    Personenschäden: 5 000 000 EUR (2-fach/Jahr),
    Sachschäden: 5 000 000 EUR (2-fach/Jahr),
    Vermögensschäden: 150 000 EUR (2-fach/Jahr),
    Schlüsselschäden: 250 000 EUR (2-fach/Jahr),
    Abhandenkommen bewachter Sachen: 250 000 EUR (2-fach/Jahr).
   (Versicherungsnachweise oder Erklärungen der/des Versicherer/s, in
   denen für Tätigkeits- oder Bearbeitungsschäden oder sonstigen
   Bedingungen geringere Deckungssummen gelten oder die eine Einschränkung
   der Anzahl der Versicherungsfälle pro Jahr unter bestimmten Bedingungen
   enthalten (zum Beispiel auf eine Person bezogen maximal einfach/Jahr)
   erfüllen den Mindeststandard nicht).
   III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
    Nennung von mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren
   Referenzen (Büro und Verwaltung) aus den letzten 3 Geschäftsjahren
   (2014, 2015, 2016) unter Angabe des Auftragsortes mit Anschrift,
   Auftraggeber und dortigen Ansprechpartner, Brutto-Grundfläche (BGF),
   Anzahl und Funktion der eingesetzten Mitarbeiter, Dauer der
   Auftragserbringung (Monat/Jahr-Monat/Jahr).
    Für den vorgesehenen Objektverantwortlichen ist eine Eigenerklärung
   mit folgendem Inhalt vorzulegen: Im Falle des Zuschlags wird ein
   Objektverantwortlicher mit den Qualifikationsmerkmalen:
   1.) Nachweis eines einschlägigen Berufsabschlusses, wie z.B.
   IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft oder IHK-geprüfte Schutz- und
   Sicherheitskraft oder vergleichbare Qualifikation;
   2.) mindestens 2 Jahre Berufserfahrung als Objektverantwortlicher im
   Bereich der Sicherheitsdienste;
   3.) mindestens 12 Monate Betriebszugehörigkeit beim AN;
   4.) sehr gute Deutschkennntnisse
   eingesetzt.
    Für die vorgesehenen Sicherheitsmitarbeiter ist eine Eigenerklärung
   vorzulegen mit folgendem Inhalt: Im Falle des Zuschlags werden
   Mitarbeiter mit den Qualifikationsmerkmalen:
   1.) Nachweis eines einschlägigen Berufsabschlusses, wie z.B.
   IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft oder IHK-geprüfte Schutz- und
   Sicherheitskraft oder vergleichbare Qualifikation;
   2.) Erste-Hilfe-Kenntnisse durch einen Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter 12
   Monate);
   3.) gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Sprachkenntnisniveau B2
   des europäischen Referenzrahmens);
   4.) Vollendung des 18. Lebensjahres
   eingesetzt.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
    Nachweis von mindestens 5 vergleichbaren Referenzen mit einer BGF ab
   20 000 m^2 aus den letzten 3 Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016) unter
   Angabe des Auftragsortes mit Anschrift, Auftraggeber und dortigem
   Ansprechpartner, BGF, Anzahl und Funktion der eingesetzten Mitarbeiter,
   Dauer der Auftragserbringung (Monat/Jahr-Monat/Jahr).
    Die Eigenerklärung zum Objektverantwortlichen muss sich auf folgende
   Mindestanforderungen beziehen:
   1.) Nachweis eines einschlägigen Berufsabschlussess, wie zum Beispiel
   IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft oder IHK-geprüfte Schutz- und
   Sicherheitskraft oder vergleichbare Qualifikation
   2.) Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in der Position als
   objektverantwortliche Führungskraft im Bereich der Sicherheitsdienst
   3.) Mindestens 12 Monate Betriebszugehörigkeit beim Auftragnehmer.
   4.) sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
    Die Eigenerklärung der einzusetzenden Sicherheitsmitarbeiter muss
   sich auf folgende Mindesanforderungen beziehen:
   1.) Einschlägiger Berufsabschlusses, wie z. B. IHK-geprüfte
   Werkschutzfachkraft oder IHK-geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder
   vergleichbare Qualifikation,
   2.) Erste-Hilfe-Kenntnisse durch einen Erste-Hilfe-Kurs, der nicht
   älter als 12 Monate ist
   3.) Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Sprachkenntnis Niveau
   B2 des europäischen Referenzrahmens)
   4.) Vollendung des 18. Lebensjahres.
   III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
   III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten: nein
   III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
   Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen
   Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der
   Dienstleistung verantwortlich sind: ja
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offen
   IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
   Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
   in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
   oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
   Dialog aufgeführt sind
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
   0298/17
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   nein
   IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen bzw. der Beschreibung
   Kostenpflichtige Unterlagen: nein
   IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   11.12.2017 - 23:59
   IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
   Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   Deutsch.
   IV.3.7)Bindefrist des Angebots
   bis: 31.1.2018
   IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
   aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes
   Villemombler Straße 76
   53123 Bonn
   Deutschland
   Fax: +48 2289499-163
   VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es
   wird darauf verwiesen, dass ein Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die er vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt hat, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb
   einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen hat. Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
   müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden. Sind mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der
   Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   vergangen, so ist der Antrag ebenfalls unzulässig.
   VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   9.11.2017
References
   1. mailto:info@srp-immobilien.de?subject=TED
   2. http://www.deutsche-evergabe.de/
   3. http://www.deutsche-evergabe.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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