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Ausschreibung: Überwachungsdienste - DE-Berlin
Überwachungsdienste
Streifendienste
Dokument Nr...: 454405-2017 (ID: 2017111409242936522)
Veröffentlicht: 14.11.2017
*
DE-Berlin: Überwachungsdienste
2017/S 218/2017 454405
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Auftraggebergemeinschaft Kassenärztliche Bundesvereinigung K.d.ö.R.,
Bundesärztekammer, Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.
Herbert-Lewin-Platz / Wegelystraße
Kontaktstelle(n): SRP BBG mbH
Zu Händen von: Frau Sandra Schulz
10623 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 34199386200
E-Mail: [1]info@srp-immobilien.de
Fax: +49 34199386229
Internet-Adresse(n):
Elektronischer Zugang zu Informationen: [2]www.deutsche-evergabe.de
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen:
[3]www.deutsche-evergabe.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.3)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Sicherheitsdienstleistungen für die von der Auftraggebergemeinschaft
genutzte Liegenschaft in Berlin.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 23: Auskunfts- und Schutzdienste, ohne
Geldtransport
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
Berlin.
NUTS-Code DE300
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Sicherheitsdienstleistungen für die Gebäude der
Auftraggebergemeinschaft, Fläche ca. 23 000 m².
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
79714000, 79715000
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Ca. 23 000 m² Fläche.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 400 000 EUR
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren
Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen:
in Monaten: 24 (ab Auftragsvergabe)
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 1.2.2018. Abschluss 31.1.2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Siehe Vergabeunterlagen.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Siehe Vergabeunterlagen.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Die unter III.2.1) -III.2.3) verlangten
Erklärungen und Nachweise sind entweder unter Verwendung der der
Aufforderung zur Angebotsabgabe beigefügten Formblätter oder mittels
der im Formblatt zur Eignung genannten Alternativen zu erbringen.
Der Bieter erklärt, dass er im Berufs- oder Handelsregister o.ä.
eingetragen ist oder nicht zur Eintragung in das
Berufs-/Handelsregister o.ä. verpflichtet ist. Die entsprechenden
Nachweise legt er vor, wenn sein Angebot den Zuschlag erhält. Der
Nachweis darf dabei im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist
höchstens 90 Tage alt sein.
Der Bieter/Die Bietergemeinschaft kann sich bei der Erfüllung der
Eignungsanforderung der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen,
ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen
Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Für die
Eignungsleihe sind folgende Vorgaben zu beachten: Die Fähigkeiten, die
ein solches Unternehmen zur Verfügung stellt, müssen nicht in der
Übernahme von Unteraufträgen bestehen. Das Bereitstellen von
Fähigkeiten im Sinne eines Know-How-Transfers ist ausreichend.
Soweit der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der eigenen
Eignung auf andere Unternehmen verweist, muss er/sie diese anderen
Unternehmen bereits im Angebot mit Name und Anschrift benennen.
Außerdem ist auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise
im einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem/diesen
anderen Unternehmen stammen.
Der Bieter/die Bietergemeinschaften muss in diesem Fall außerdem
nachweisen, dass er/sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen(s)
tatsächlich zugreifen kann. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage
einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen
Unternehmen(s), in welcher diese(s) sich für den Fall der Erteilung des
Zuschlags an den/die betreffende(n) Bieter/Bietergemeinschaft(en)
gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet/n, die erforderlichen
Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die
Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Angebot
vorzulegen.
Ist beabsichtigt, dass das eignungsleihende Unternehmen Teile der
Leistung ausführt, so muss der Bieter in seinem Angebot die Art und den
Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen
zweifelsfrei angeben. Ferner sind auf gesondertes Verlangen des
Auftraggebers weitere Eignungsnachweise für den Nachunternehmer
einzureichen. Maßgeblich sind die im Folgenden aufgeführten Nachweise
und Mindeststandards. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein
Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in
fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben
Eignungsanforderungen zu genügen hat, wie der Bieter für jenen
Leistungsteil, § 47 VgV. Erfüllt der Nachunternehmer diese
Eignungsanforderungen nicht, kann das Angebot deswegen insgesamt
ausgeschlossen werden, auch wenn es schon in der engeren Wahl war.
Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise
nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn
diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt
werden, § 47 Abs. 1 VgV.
Legt der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach §
50 VgV vor, so muss diese im Falle des beabsichtigten Einsatzes von
Nachunternehmern und/oder Eignungsleihe auch Erklärungen zu den
vorgenannten notwendigen Angaben enthalten. Der Bewerber muss ein
Unternehmen, welches das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt
oder bei dem ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt,
ersetzen. Dies gilt auch, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund nach §
124 GWB vorliegt. Hierfür kann der Auftraggeber dem Bewerber eine Frist
setzen.
Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von einem Nachunternehmen
ausführen zu lassen, ohne dass sich der Bieter/die Bietergemeinschaft
zum Nachweis der Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft,
müssen die Bieter/Bietergmeinschaften in ihrem Angebot die Art und den
Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen
zweifelsfrei angeben. Weiterhin sind in diesem Fall (kein Fall der
Eignungsleihe) folgende Vorgaben zu beachten: Auf Aufforderung des
Auftraggebers sind Name und Anschrift sowie die geforderten
Eignungsnachweise für sämtliche Nachunternehmer (einschließlich ggf.
vorhandener Nachunternehmer auf der 2. oder weiteren Ebene)
einzureichen. Maßgeblich sind die im Folgenden aufgeführten Nachweise
und Mindeststandards. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein
Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in
fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben
Eignungsanforderungen zu genügen hat, wie der Bieter für jenen
Leistungsteil (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 16.11.2011 Verg 60/11).
Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann das
Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch wenn es schon in
der engeren Wahl war.
Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen außerdem nachweisen, dass sie
auf die Mittel des/der Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen können.
Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung
(Verpflichtungserklärung) des/der Nachunternehmer(s), in welcher dieser
sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n)
Bieter/Bietergemeinschaften(en) gegenüber diesem/diesen unwiderruflich
verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung
zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im
Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) auf Verlangen des Auftraggebers
vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, Erklärungen und
Nachweise unter Fristsetzung nachzufordern.
Der Bieter kann nicht darauf vertrauen, dass fehlende Erklärungen und
Nachweise von der Vergabestelle nachgefordert werden. Die Nachforderung
zusätzlicher Angaben und Unterlagen, welche der Auftraggeber für die
Feststellung der Eignung und sonstige Angebotsprüfung für erforderlich
ansieht, bleibt ebenso vorbehalten.
Bei Bietergemeinschaften sind die in III.2.1) und III.2.2) geforderten
Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Dabei
sind die geforderten Erklärungen vom bevollmächtigten Vertreter
stellvertretend für alle Mitglieder abzugeben.
Außerdem ist eine unterzeichnete Antikorruptionserklärung (Formblatt)
mit dem Angebot vorzulegen.
Des weiteren sind mit dem Angebot folgende Erklärungen und Nachweise
vorzulegen:
Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123,124 GWB nicht
bestehen
Hinweis: der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, muss vor der
Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach §
150a der Gewerbeordnung vorlegen, § 19 Abs. 4 MiLoG.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Erklärung über den leistungsartbezogenen
Nettojahresumsatz der Niederlassung, die im Auftragsfall zuständig wird
der letzten 3 Geschäftsjahre (2014, 2015, 2016).
Nachweis über die für den Bieter/die einzelnen Mitglieder einer
Bietergemeinschaft jeweils bestehende Haftpflichtversicherung,
alternativ eine Bestätigung des Versicherers, dass im Auftragsfall eine
Versicherung in entsprechender Höhe abgeschlossen wird, unter Nennung
der geforderten Deckungssummen (siehe Spalte Mindeststandards).
Angabe der jahresdurchschnittlichen Anzahl sowie Zu- und Abgänge der
Beschäftigten der Niederlassung, die im Auftragsfall zuständig wird,
des Bieters/der einzelne Mitglieder einer Bietergemeinschaft aus den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Geforderter
leistungsartbezogener Mindestumsatz pro Jahr 400 000 EUR
Nachweis Deckungssummen Haftpflichtversicherung:
Personenschäden: 5 000 000 EUR (2-fach/Jahr),
Sachschäden: 5 000 000 EUR (2-fach/Jahr),
Vermögensschäden: 150 000 EUR (2-fach/Jahr),
Schlüsselschäden: 250 000 EUR (2-fach/Jahr),
Abhandenkommen bewachter Sachen: 250 000 EUR (2-fach/Jahr).
(Versicherungsnachweise oder Erklärungen der/des Versicherer/s, in
denen für Tätigkeits- oder Bearbeitungsschäden oder sonstigen
Bedingungen geringere Deckungssummen gelten oder die eine Einschränkung
der Anzahl der Versicherungsfälle pro Jahr unter bestimmten Bedingungen
enthalten (zum Beispiel auf eine Person bezogen maximal einfach/Jahr)
erfüllen den Mindeststandard nicht).
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Nennung von mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren
Referenzen (Büro und Verwaltung) aus den letzten 3 Geschäftsjahren
(2014, 2015, 2016) unter Angabe des Auftragsortes mit Anschrift,
Auftraggeber und dortigen Ansprechpartner, Brutto-Grundfläche (BGF),
Anzahl und Funktion der eingesetzten Mitarbeiter, Dauer der
Auftragserbringung (Monat/Jahr-Monat/Jahr).
Für den vorgesehenen Objektverantwortlichen ist eine Eigenerklärung
mit folgendem Inhalt vorzulegen: Im Falle des Zuschlags wird ein
Objektverantwortlicher mit den Qualifikationsmerkmalen:
1.) Nachweis eines einschlägigen Berufsabschlusses, wie z.B.
IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft oder IHK-geprüfte Schutz- und
Sicherheitskraft oder vergleichbare Qualifikation;
2.) mindestens 2 Jahre Berufserfahrung als Objektverantwortlicher im
Bereich der Sicherheitsdienste;
3.) mindestens 12 Monate Betriebszugehörigkeit beim AN;
4.) sehr gute Deutschkennntnisse
eingesetzt.
Für die vorgesehenen Sicherheitsmitarbeiter ist eine Eigenerklärung
vorzulegen mit folgendem Inhalt: Im Falle des Zuschlags werden
Mitarbeiter mit den Qualifikationsmerkmalen:
1.) Nachweis eines einschlägigen Berufsabschlusses, wie z.B.
IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft oder IHK-geprüfte Schutz- und
Sicherheitskraft oder vergleichbare Qualifikation;
2.) Erste-Hilfe-Kenntnisse durch einen Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter 12
Monate);
3.) gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Sprachkenntnisniveau B2
des europäischen Referenzrahmens);
4.) Vollendung des 18. Lebensjahres
eingesetzt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Nachweis von mindestens 5 vergleichbaren Referenzen mit einer BGF ab
20 000 m^2 aus den letzten 3 Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016) unter
Angabe des Auftragsortes mit Anschrift, Auftraggeber und dortigem
Ansprechpartner, BGF, Anzahl und Funktion der eingesetzten Mitarbeiter,
Dauer der Auftragserbringung (Monat/Jahr-Monat/Jahr).
Die Eigenerklärung zum Objektverantwortlichen muss sich auf folgende
Mindestanforderungen beziehen:
1.) Nachweis eines einschlägigen Berufsabschlussess, wie zum Beispiel
IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft oder IHK-geprüfte Schutz- und
Sicherheitskraft oder vergleichbare Qualifikation
2.) Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in der Position als
objektverantwortliche Führungskraft im Bereich der Sicherheitsdienst
3.) Mindestens 12 Monate Betriebszugehörigkeit beim Auftragnehmer.
4.) sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Die Eigenerklärung der einzusetzenden Sicherheitsmitarbeiter muss
sich auf folgende Mindesanforderungen beziehen:
1.) Einschlägiger Berufsabschlusses, wie z. B. IHK-geprüfte
Werkschutzfachkraft oder IHK-geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder
vergleichbare Qualifikation,
2.) Erste-Hilfe-Kenntnisse durch einen Erste-Hilfe-Kurs, der nicht
älter als 12 Monate ist
3.) Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Sprachkenntnis Niveau
B2 des europäischen Referenzrahmens)
4.) Vollendung des 18. Lebensjahres.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen
Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der
Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Offen
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
0298/17
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
11.12.2017 - 23:59
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
bis: 31.1.2018
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Deutschland
Fax: +48 2289499-163
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es
wird darauf verwiesen, dass ein Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die er vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt hat, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb
einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen hat. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden. Sind mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen, so ist der Antrag ebenfalls unzulässig.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
9.11.2017
References
1. mailto:info@srp-immobilien.de?subject=TED
2. http://www.deutsche-evergabe.de/
3. http://www.deutsche-evergabe.de/
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