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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen - DE-Birkenfeld
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Dokument Nr...: 453810-2017 (ID: 2017111409161935912)
Veröffentlicht: 14.11.2017
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DE-Birkenfeld: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2017/S 218/2017 453810
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Birkenfeld
Hauptstraße 9
Birkenfeld
55765
Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Birkenfeld
Telefon: +49 6782107739
E-Mail: [1]info@stadt-birkenfeld.de
NUTS-Code: DEB18
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.stadt-birkenfeld.de
Adresse des Beschafferprofils: [3]www.stadt-birkenfeld.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[4]http://www.hillearchitekten.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Hille Architekten+Stadtplaner BDA
Bahnhofstraße 23
Ingelheim
55218
Deutschland
Telefon: +49 613240349
E-Mail: [5]ingelheim@hillearchitekten.de
Fax: +49 613241804
NUTS-Code: DEB3J
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [6]http://www.hillearchitekten.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Offener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit
städtebaulichem Ideenteil Neugestaltung Talweiher Birkenfeld.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71222000
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Gestaltung des Veranstaltungsplatzes Talweiher in Birkenfeld ist
in die Jahre gekommen. Im Laufe der Zeit haben sich die Ansprüche an
den Platz verändert und es haben sich neue Anforderungen ergeben.
Birkenfeld ist seit Mitte der 90er Jahre Hochschulstandort. Parallel
dazu hat sich mit dem neuen Nationalpark Hunsrück-Hochwald der
Tourismus sehr positiv entwickelt. Im Zuge der Aufnahme in das
Städtebauförderungsprogramm Aktive Stadt + Ortsteilzentren
Rheinland-Pfalz sollen nun Konzepte entwickelt werden, die eine
qualitätsvolle Neugestaltung des Talweiherplatzes zum Ziel haben.
Gegenstand des Wettbewerbs ist der freiraumplanerische und
städtebauliche Vorentwurf für die Neugestaltung des Talweihergeländes.
Die Stadt Birkenfeld plant die Neugestaltung des Talweihergeländes
unter Beibehaltung der bisherigen Funktionen und möchte in dem Zuge den
angrenzenden Grünzug mit dem parallel laufenden Stillbach mit
einbeziehen. Innerhalb des Gebietes liegt auch ein Privatgrundstück mit
dem Gebäude Treff das in die Planung mit zu integrieren ist. Zudem
ist in einem Ideenteil zu untersuchen wie auf dem Grundstück der Neubau
eines Hotels aussehen könnte. Hierfür ist der Vorschlag für eine
Gebäudefigur zu erstellen.
Die Fläche des Geländes beträgt ca. 2 ha.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekten,
Stadtplaner und / oder Architekten. Architekten und Stadtplaner sind
allerdings nur in Bewerbergemeinschaft mit Landschaftsarchitekten
teilnahmeberechtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Offen
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Nach der Vorprüfung durch die Wettbewerbsbetreuung werden die
eingereichten Arbeiten vom Preisgericht unter folgenden Gesichtspunkten
bewertet:
Leitidee und konzeptionelle Umsetzung;
Freiraumplanerische und städtebauliche Qualität;
Erfüllung der funktionalen Anforderungen;
Gestalterische und räumliche Qualität;
Barrierefreiheit und Materialeinsatz;
Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Unterhaltung.
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/02/2018
Ortszeit: 17:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an
ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Für Preise und Anerkennungen stellt der Auslober als Wettbewerbssumme
einen Gesamtbetrag in Höhe von 48 000 EUR zur Verfügung. Die Aufteilung
ist wie folgt vorgesehen:
Preise
1. 16 000 EUR
2. 10 500 EUR
3. 7 500 EUR
4. 5 000 EUR
Anerkennungen
Für Anerkennungen ist eine Summe von 9 000 EUR vorgesehen.
Die Wettbewerbssumme beträgt: 48.000,- EUR
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen nicht
enthalten. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen
Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden.
IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Die gesetzliche Umsatzsteuer von z. Zt. 19 % ist in den genannten
Beträgen nicht enthalten. Bei der
Auszahlung an ausländische Preisträger wird die Mehrwertsteuer von der
Ausloberin in Deutschland abgeführt,
bei in Deutschland ansässigen Unternehmen wird diese zusätzlich
ausgezahlt.
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die
Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Christine Tholey-Martens, Stadträtin Birkenfeld (Sachpreisrichterin)
Holger Noß, Stadtrat Birkenfeld (Sachpreisrichter)
Michael Reischl, Stadtrat Birkenfeld (Sachpreisrichter)
Miroslaw Kowalski, Stadtbürgermeister Birkenfeld (Sachpreisrichter)
Stefan Schöpfer, Stadtrat Birkenfeld (Stv. Sachpreisrichter)
Antje Petri-Burger, Stadträtin Birkenfeld (Stv. Sachpreisrichterin)
Birgit Thesen, Stadträtin Birkenfeld (Stv. Sachpreisrichterin)
Dr. Jörg Bruch, Stadtrat Birkenfeld (Stv. Sachpreisrichter)
Gregor Bäumle, Stadtplaner+Architekt, Darmstadt (Fachpreisrichter)
Petra Bittkau, Landschaftsarchitektin, Wiesbaden (Fachpreisrichterin)
Prof. Jürgen Bredow, Architekt, Darmstadt (Fachpreisrichter)
Prof. Eva von Mackensen, Stadtplanerin, Koblenz / Darmstadt
(Fachpreisrichterin)
Frank Schwaibold, Landschaftsarchitekt, Koblenz (Fachpreisrichter)
Frank Böhme, Stadtplaner, Kaiserslautern (Stv. Fachpreisrichter)
Michael Burghaus, Architekt, Kaiserslautern (Stv. Fachpreisrichter)
Rebekka Junge, Landschaftsarchitektin, Bochum (Stv. Fachpreisrichterin)
Torsten Becker, Stadtplaner, Frankfurt/M (Stv. Fachpreisrichter)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8
VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit allen
Preisträgern des Wettbewerbs durchgeführt. Bewerbergemeinschaften
treten dabei als Bietergemeinschaften auf. Diese dürfen auch nach
Abschluss des Wettbewerbs eingegangen oder erweitert werden
(Eignungsleihe gem. §47 VgV). Der Auftraggeber behält sich die
Möglichkeit offen, den Auftrag auf Grundlage des Erstangebotes (§17
Abs. 11 VgV) an den 1. Preisträger zu vergeben, sofern er die
Eignungskriterien vollumfänglich erfüllt.
Folgende Leistungen sind Bestandteil der Auftragsvergabe auf Grundlage
der HOAI 2013:
1. Freianlagenplanung, §39 HOAI, Lph. 1-5, optional 6-9, Zone III
Wenn der mit zu entwerfende Stadtbaustein Neubau eines Hotels /
Touristinfo später realisiert werden sollte, erfolgt dies nicht durch
den Auslober. Ein Auftragsversprechen gibt es hier nicht.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits
erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten
Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf
in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung
zugrunde gelegt wird.
Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit offen, den Auftrag auf
Grundlage des Erstangebotes (§17 Abs. 11 VgV) an den 1. Preisträger zu
vergeben.
Ansonsten werden nach Abschluss des Wettbewerbs gemäß §14 Abs. 4 Ziff.
8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit allen
Preisträgern des Wettbewerbs durchgeführt. Bewerbergemeinschaften
treten dabei als Bietergemeinschaften auf. Diese dürfen auch nach
Abschluss des Wettbewerbs eingegangen oder erweitert werden
(Eignungsleihe gem. §47 VgV).
Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen (nach dem
Abschluss des Wettbewerbs) innerhalb einer angemessenen Frist folgende
Eignungskriterien nachgewiesen werden:
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme über
mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für
sonstige Schäden.
2. Namentliche Benennung von mindestens 1 technischen Mitarbeiter je
Fachdisziplin mit einer der Teilnahmeberechtigung entsprechenden
Qualifikation.
3. Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung und
Vertretungsberechtigung des bevollmächtigten Vertreters für Angebot und
Verhandlung. Ziel ist es, die Bietergemeinschaft zu beauftragen, die
das wirtschaftlichste Angebot unterbreitet hat. Voraussetzung für die
Beauftragung ist, dass die wirtschaftlichen Möglichkeiten der
Ausloberin für die Umsetzung des Gesamtprojektes erreichbar erscheinen.
Im Rahmen der Angebotsphase wird deshalb eine Kostenschätzung nach der
DIN 276 gefordert. Eine separate Honorierung hierfür ist nicht
vorgesehen, die Leistung wurde bei der Ermittlung der Preisgelder
bereits berücksichtigt.
Das Auswahlgremium wird gebildet aus Vertretern der Ausloberin und des
Preisgerichts. Mindestens zwei Fachpreisrichter (je 1
Landschaftsarchitekt und 1 Architekt / Stadtplaner) werden zur Beratung
hinzugezogen.
Die Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren werden sein:
1. Wettbewerbsergebnis 50 %;
2. Weiterentwicklung Entwurf 20 %;
3. Wirtschaftlichkeit 15 %;
4. Projektorganisation 10 %;
5. Honorarangebot 5 %.
Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche wird der Teilnehmer mit dem
wirtschaftlichsten Angebot beauftragt. Vertragspartner sind der Bieter
oder die Bietergemeinschaft (gesamtschuldnerisch haftend).
Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Rheinland-Pfalz
Stiftstraße 9
Mainz
55116
Deutschland
Telefon: +49 6131165240
E-Mail: [7]vergabekammer.rpl@mwkel.rlp.de
Fax: +49 6131162113
Internet-Adresse:[8]http://www.mwkel.rlp.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
GWB §160 (3):
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Erreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer des Landes Rheinland-Pfalz
Stiftstraße 9
Mainz
55116
Deutschland
Telefon: +49 6131165240
E-Mail: [9]vergabekammer.rpl@mwkel.rlp.de
Fax: +49 6131162113
Internet-Adresse:[10]http://www.mwkel.rlp.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/11/2017
References
1. mailto:info@stadt-birkenfeld.de?subject=TED
2. http://www.stadt-birkenfeld.de/
3. http://www.stadt-birkenfeld.de/
4. http://www.hillearchitekten.de/
5. mailto:ingelheim@hillearchitekten.de?subject=TED
6. http://www.hillearchitekten.de/
7. mailto:vergabekammer.rpl@mwkel.rlp.de?subject=TED
8. http://www.mwkel.rlp.de/
9. mailto:vergabekammer.rpl@mwkel.rlp.de?subject=TED
10. http://www.mwkel.rlp.de/
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