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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen - DE-Birkenfeld
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Dokument Nr...: 453810-2017 (ID: 2017111409161935912)
Veröffentlicht: 14.11.2017
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  DE-Birkenfeld: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
   2017/S 218/2017 453810
   Wettbewerbsbekanntmachung
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadt Birkenfeld
   Hauptstraße 9
   Birkenfeld
   55765
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Stadt Birkenfeld
   Telefon: +49 6782107739
   E-Mail: [1]info@stadt-birkenfeld.de
   NUTS-Code: DEB18
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.stadt-birkenfeld.de
   Adresse des Beschafferprofils: [3]www.stadt-birkenfeld.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [4]http://www.hillearchitekten.de
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Hille Architekten+Stadtplaner BDA
   Bahnhofstraße 23
   Ingelheim
   55218
   Deutschland
   Telefon: +49 613240349
   E-Mail: [5]ingelheim@hillearchitekten.de
   Fax: +49 613241804
   NUTS-Code: DEB3J
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [6]http://www.hillearchitekten.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Offener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit
   städtebaulichem Ideenteil Neugestaltung Talweiher Birkenfeld.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71222000
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Gestaltung des Veranstaltungsplatzes Talweiher in Birkenfeld ist
   in die Jahre gekommen. Im Laufe der Zeit haben sich die Ansprüche an
   den Platz verändert und es haben sich neue Anforderungen ergeben.
   Birkenfeld ist seit Mitte der 90er Jahre Hochschulstandort. Parallel
   dazu hat sich mit dem neuen Nationalpark Hunsrück-Hochwald der
   Tourismus sehr positiv entwickelt. Im Zuge der Aufnahme in das
   Städtebauförderungsprogramm Aktive Stadt + Ortsteilzentren
   Rheinland-Pfalz sollen nun Konzepte entwickelt werden, die eine
   qualitätsvolle Neugestaltung des Talweiherplatzes zum Ziel haben.
   Gegenstand des Wettbewerbs ist der freiraumplanerische und
   städtebauliche Vorentwurf für die Neugestaltung des Talweihergeländes.
   Die Stadt Birkenfeld plant die Neugestaltung des Talweihergeländes
   unter Beibehaltung der bisherigen Funktionen und möchte in dem Zuge den
   angrenzenden Grünzug mit dem parallel laufenden Stillbach mit
   einbeziehen. Innerhalb des Gebietes liegt auch ein Privatgrundstück mit
   dem Gebäude Treff das in die Planung mit zu integrieren ist. Zudem
   ist in einem Ideenteil zu untersuchen wie auf dem Grundstück der Neubau
   eines Hotels aussehen könnte. Hierfür ist der Vorschlag für eine
   Gebäudefigur zu erstellen.
   Die Fläche des Geländes beträgt ca. 2 ha.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
   Beruf angeben: Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekten,
   Stadtplaner und / oder Architekten. Architekten und Stadtplaner sind
   allerdings nur in Bewerbergemeinschaft mit Landschaftsarchitekten
   teilnahmeberechtigt.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.2)Art des Wettbewerbs
   Offen
   IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
   IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
   Nach der Vorprüfung durch die Wettbewerbsbetreuung werden die
   eingereichten Arbeiten vom Preisgericht unter folgenden Gesichtspunkten
   bewertet:
    Leitidee und konzeptionelle Umsetzung;
    Freiraumplanerische und städtebauliche Qualität;
    Erfüllung der funktionalen Anforderungen;
    Gestalterische und räumliche Qualität;
    Barrierefreiheit und Materialeinsatz;
    Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Unterhaltung.
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
   Tag: 21/02/2018
   Ortszeit: 17:00
   IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an
   ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
   Teilnahmeanträge verfasst werden können:
   Deutsch
   IV.3)Preise und Preisgericht
   IV.3.1)Angaben zu Preisen
   Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
   Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
   Für Preise und Anerkennungen stellt der Auslober als Wettbewerbssumme
   einen Gesamtbetrag in Höhe von 48 000 EUR zur Verfügung. Die Aufteilung
   ist wie folgt vorgesehen:
   Preise
   1. 16 000 EUR
   2. 10 500 EUR
   3. 7 500 EUR
   4. 5 000 EUR
   Anerkennungen
   Für Anerkennungen ist eine Summe von 9 000 EUR vorgesehen.
   Die Wettbewerbssumme beträgt: 48.000,- EUR
   Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen nicht
   enthalten. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen
   Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden.
   IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
   Die gesetzliche Umsatzsteuer von z. Zt. 19 % ist in den genannten
   Beträgen nicht enthalten. Bei der
   Auszahlung an ausländische Preisträger wird die Mehrwertsteuer von der
   Ausloberin in Deutschland abgeführt,
   bei in Deutschland ansässigen Unternehmen wird diese zusätzlich
   ausgezahlt.
   IV.3.3)Folgeaufträge
   Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die
   Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
   IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
   Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
   Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
   IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
   Christine Tholey-Martens, Stadträtin Birkenfeld (Sachpreisrichterin)
   Holger Noß, Stadtrat Birkenfeld (Sachpreisrichter)
   Michael Reischl, Stadtrat Birkenfeld (Sachpreisrichter)
   Miroslaw Kowalski, Stadtbürgermeister Birkenfeld (Sachpreisrichter)
   Stefan Schöpfer, Stadtrat Birkenfeld (Stv. Sachpreisrichter)
   Antje Petri-Burger, Stadträtin Birkenfeld (Stv. Sachpreisrichterin)
   Birgit Thesen, Stadträtin Birkenfeld (Stv. Sachpreisrichterin)
   Dr. Jörg Bruch, Stadtrat Birkenfeld (Stv. Sachpreisrichter)
   Gregor Bäumle, Stadtplaner+Architekt, Darmstadt (Fachpreisrichter)
   Petra Bittkau, Landschaftsarchitektin, Wiesbaden (Fachpreisrichterin)
   Prof. Jürgen Bredow, Architekt, Darmstadt (Fachpreisrichter)
   Prof. Eva von Mackensen, Stadtplanerin, Koblenz / Darmstadt
   (Fachpreisrichterin)
   Frank Schwaibold, Landschaftsarchitekt, Koblenz (Fachpreisrichter)
   Frank Böhme, Stadtplaner, Kaiserslautern (Stv. Fachpreisrichter)
   Michael Burghaus, Architekt, Kaiserslautern (Stv. Fachpreisrichter)
   Rebekka Junge, Landschaftsarchitektin, Bochum (Stv. Fachpreisrichterin)
   Torsten Becker, Stadtplaner, Frankfurt/M (Stv. Fachpreisrichter)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8
   VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit allen
   Preisträgern des Wettbewerbs durchgeführt. Bewerbergemeinschaften
   treten dabei als Bietergemeinschaften auf. Diese dürfen auch nach
   Abschluss des Wettbewerbs eingegangen oder erweitert werden
   (Eignungsleihe gem. §47 VgV). Der Auftraggeber behält sich die
   Möglichkeit offen, den Auftrag auf Grundlage des Erstangebotes (§17
   Abs. 11 VgV) an den 1. Preisträger zu vergeben, sofern er die
   Eignungskriterien vollumfänglich erfüllt.
   Folgende Leistungen sind Bestandteil der Auftragsvergabe auf Grundlage
   der HOAI 2013:
   1. Freianlagenplanung, §39 HOAI, Lph. 1-5, optional 6-9, Zone III
   Wenn der mit zu entwerfende Stadtbaustein Neubau eines Hotels /
   Touristinfo später realisiert werden sollte, erfolgt dies nicht durch
   den Auslober. Ein Auftragsversprechen gibt es hier nicht.
   Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits
   erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten
   Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf
   in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung
   zugrunde gelegt wird.
   Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit offen, den Auftrag auf
   Grundlage des Erstangebotes (§17 Abs. 11 VgV) an den 1. Preisträger zu
   vergeben.
   Ansonsten werden nach Abschluss des Wettbewerbs gemäß §14 Abs. 4 Ziff.
   8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit allen
   Preisträgern des Wettbewerbs durchgeführt. Bewerbergemeinschaften
   treten dabei als Bietergemeinschaften auf. Diese dürfen auch nach
   Abschluss des Wettbewerbs eingegangen oder erweitert werden
   (Eignungsleihe gem. §47 VgV).
   Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen (nach dem
   Abschluss des Wettbewerbs) innerhalb einer angemessenen Frist folgende
   Eignungskriterien nachgewiesen werden:
   1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme über
   mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für
   sonstige Schäden.
   2. Namentliche Benennung von mindestens 1 technischen Mitarbeiter je
   Fachdisziplin mit einer der Teilnahmeberechtigung entsprechenden
   Qualifikation.
   3. Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung und
   Vertretungsberechtigung des bevollmächtigten Vertreters für Angebot und
   Verhandlung. Ziel ist es, die Bietergemeinschaft zu beauftragen, die
   das wirtschaftlichste Angebot unterbreitet hat. Voraussetzung für die
   Beauftragung ist, dass die wirtschaftlichen Möglichkeiten der
   Ausloberin für die Umsetzung des Gesamtprojektes erreichbar erscheinen.
   Im Rahmen der Angebotsphase wird deshalb eine Kostenschätzung nach der
   DIN 276 gefordert. Eine separate Honorierung hierfür ist nicht
   vorgesehen, die Leistung wurde bei der Ermittlung der Preisgelder
   bereits berücksichtigt.
   Das Auswahlgremium wird gebildet aus Vertretern der Ausloberin und des
   Preisgerichts. Mindestens zwei Fachpreisrichter (je 1
   Landschaftsarchitekt und 1 Architekt / Stadtplaner) werden zur Beratung
   hinzugezogen.
   Die Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren werden sein:
   1. Wettbewerbsergebnis 50 %;
   2. Weiterentwicklung Entwurf 20 %;
   3. Wirtschaftlichkeit 15 %;
   4. Projektorganisation 10 %;
   5. Honorarangebot 5 %.
   Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche wird der Teilnehmer mit dem
   wirtschaftlichsten Angebot beauftragt. Vertragspartner sind der Bieter
   oder die Bietergemeinschaft (gesamtschuldnerisch haftend).
   Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Rheinland-Pfalz
   Stiftstraße 9
   Mainz
   55116
   Deutschland
   Telefon: +49 6131165240
   E-Mail: [7]vergabekammer.rpl@mwkel.rlp.de
   Fax: +49 6131162113
   Internet-Adresse:[8]http://www.mwkel.rlp.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   GWB §160 (3):
   Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Erreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer des Landes Rheinland-Pfalz
   Stiftstraße 9
   Mainz
   55116
   Deutschland
   Telefon: +49 6131165240
   E-Mail: [9]vergabekammer.rpl@mwkel.rlp.de
   Fax: +49 6131162113
   Internet-Adresse:[10]http://www.mwkel.rlp.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   09/11/2017
References
   1. mailto:info@stadt-birkenfeld.de?subject=TED
   2. http://www.stadt-birkenfeld.de/
   3. http://www.stadt-birkenfeld.de/
   4. http://www.hillearchitekten.de/
   5. mailto:ingelheim@hillearchitekten.de?subject=TED
   6. http://www.hillearchitekten.de/
   7. mailto:vergabekammer.rpl@mwkel.rlp.de?subject=TED
   8. http://www.mwkel.rlp.de/
   9. mailto:vergabekammer.rpl@mwkel.rlp.de?subject=TED
  10. http://www.mwkel.rlp.de/
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