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Ausschreibung: Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung - DE-Berlin
Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
Dokument Nr...: 452880-2017 (ID: 2017111409035934986)
Veröffentlicht: 14.11.2017
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  DE-Berlin: Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
   2017/S 218/2017 452880
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Der Polizeipräsident in Berlin, Serviceeinheit Technik und Logistik 
   SE TL B 231, Herr Wieczorek
   Friesenstraße 16, Haus 42
   Berlin
   10965
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Der Polizeipräsident in Berlin, Serviceeinheit
   Finanzen  Vergabegrundsatzstelle  SE Fin 5
   Telefon: +49 30-4664795500
   E-Mail: [1]sefin5@polizei.berlin.de
   Fax: +49 30466-482299021
   NUTS-Code: DE300
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.polizei.berlin.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=175156
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=175156
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
   Der Polizeipräsident in Berlin, Serviceeinheit Finanzen  SE Fin 5
   Platz der Luftbrücke 6
   Berlin
   12101
   Deutschland
   Telefon: +49 30-4664795510
   E-Mail: [5]sefin5@polizei.berlin.de
   Fax: +49 30-82299021
   NUTS-Code: DE300
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [6]http://www.polizei.berlin.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Öffentliche Sicherheit und Ordnung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Lieferung von Überziehwechselhüllen.
   Referenznummer der Bekanntmachung: PPrBln 283/17
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   35000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Lieferauftrag für 14 400 Stück Überziehwechselhüllen inkl.
   weichballistischem Teilschutz gemäß Leistungsbeschreibung. Die
   Überziehwechselhüllen dienen zur Aufnahme vorhandener ballistischer
   Schutzpakete verschiedener Schutzklassen. Darüber hinaus ist optional
   die Beschaffung von weiteren bis zu 7 000 Stück Überziehwechselhüllen
   inkl. weichballistischem Teilschutz gem. Leistungsbeschreibung möglich.
   Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferauftrag für 14 400 Stück Überziehwechselhüllen inkl.
   weichballistischem Teilschutz gemäß Leistungsbeschreibung. Die
   Überziehwechselhüllen dienen zur Aufnahme vorhandener ballistischer
   Schutzpakete verschiedener Schutzklassen. Darüber hinaus ist optional
   die Beschaffung von weiteren bis zu 7 000 Stück Überziehwechselhüllen
   inkl. weichballistischem Teilschutz gem. Leistungsbeschreibung möglich.
   Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 27/02/2018
   Ende: 14/12/2018
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es ist optional die Beschaffung von weiteren bis zu 7 000 Stück
   Überziehwechselhüllen inkl. weichballistischem Teilschutz gem.
   Leistungsbeschreibung möglich. Hierfür ist im Angebotsblatt unter
   Position 2 der entsprechende Preis für eine Überziehwechselhülle
   anzugeben. Bei der Auswertung der Angebote werden nur Angebote
   berücksichtigt, die diese Option uneingeschränkt anbieten. Der Preis
   für die zusätzlichen Überziehwechselhüllen inkl. weichballistischem
   Teilschutz gemäß Position 2 hat keinen Einfluss auf das Ergebnis der
   Auswertungssystematik.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Eine Erklärung des Unternehmens gemäß § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung
   (FFV) ist vorzulegen. Angebote, die keine oder unvollständige
   Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten oder Unternehmen, die die
   Erklärung auf Anforderung nicht fristgemäß nachliefern, werden nicht
   berücksichtigt.
   Eine Eigenerklärung des Unternehmens zu dessen Nachweis der
   Zuverlässigkeit ist vorzulegen. Angebote, die keine oder unvollständige
   Eigenerklärungen enthalten oder Unternehmen, die die Erklärung auf
   Anforderung nicht fristgemäß nachliefern, werden nicht berücksichtigt.
   Nachweis über die Eintragung im Handelsregister, sofern
   eintragungspflichtig, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
   Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des
   EWR-Abkommens oder des sonstigen Landes, in dem der Bieter ansässig ist
   (o.ä., wie z.B. Partnerschafts-, Vereinsregister) durch Vorlage eines
   Handelsregisterauszugs (als Kopie oder als elektronischer Auszug).
   Sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist ein anderweitiger Nachweis
   zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung zu erbringen; auf § 44
   VgV wird Bezug genommen.
   Nachweis bzw. Bescheinigung über die ordnungsgemäße Erfüllung der
   Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge
   zur gesetzlichen Sozialversicherung.
   Nachweis einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe
   der Deckungssummen für Personen- und Sachschäden.
   Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, müssen alle
   Mitglieder der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise erbringen.
   Beruft sich der Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der
   Eignung auf die Fähigkeit bzw. Kapazitäten anderer Unternehmen bzw.
   sollen solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die
   genannten Erklärungen bzw. Nachweise auch für diese Unternehmen
   vorzulegen.
   Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und
   zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer
   Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs
   2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar
   2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen
   Europäischen Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die
   den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
   Alternativ zu den unter vorgenannten Eigenerklärungen kann auch die
   Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorgelegt oder
   die entsprechende Zertifikatsnummer angegeben werden.
   Die vorgenannten Erklärungen werden zur Feststellung der
   Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB
   (supranationale Verfahren) versichert der Unterzeichner mit diesen
   Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne
   der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte einer der dort genannten
   Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines
   Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125
   GWB geführt werden.
   Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des
   Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens
   ausgestellte Bescheinigungen anerkannt. Darüber hinaus wird auf die
   Regegelungen in § 48 Absatz 6 VgV hingewiesen.
   Die Vergabestelle fordert ab einem Auftragswert von mehr als 30 000 EUR
   brutto vor der Zuschlagserteilung von dem Bieter, der den Zuschlag
   erhalten soll, zwingend einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister
   gemäß § 150a der Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz an.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Nachweis über praktizierte Qualitätsmanagementsysteme (z. B. nach DIN
   EN ISO 9000 ff). Bei fehlender Zertifizierung muss der Bieter
   mindestens beschreiben, auf welche Weise er die Qualität der Produkte
   sicherstellen und nachhalten will.
   Mit dem Angebot sind div. Muster (je ein Muster in den Größen XXS, XXL
   lang sowie je zwei Muster in den Größen XS, S, M, L, XL, XL lang, XXL)
   inkl. Materialdatenblätter von allen zur Herstellung der
   Überziehwechselhülle verwendeten Materialien bei der Vergabestelle:
   Der Polizeipräsident in Berlin, SE TL B 231,
   Friesenstr. 16 (Einfahrt Golßener Str. 3), Haus 42,
   10965 Berlin
   einzureichen.
   Der Bieter hat nachzuweisen (für zugelieferte Produkte) bzw. zu
   erklären (für in seiner Einflusssphäre durchgeführte Arbeiten), dass
   durch die in den angebotenen Überziehwechselhüllen verwendeten
   Materialien nach derzeitigem Stand der Technik und Wissenschaft keine
   gesundheitlichen Schäden beim Träger der Westen hervorgerufen werden
   und insbesondere alle in diesem Hinblick relevanten gesetzlich oder
   aufgrund von Verordnungen vorgeschriebenen Forderungen eingehalten
   werden. In der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung ist aufgeführt, auf
   welche Substanzen sich diese Nachweise bzw. die Erklärungen erstrecken
   müssen und welche Grenzwerte gültig sind.
   Der Nachweis ist für alle in der Überziehwechselhülle verarbeiteten
   Materialien, Komponenten und Substanzen, die der Bieter zukauft, zu
   führen. Unter Nachweis ist hier eine vom jeweiligen Lieferanten des
   zugekauften Produktes (Vorlieferant) ausgestellte Erklärung zu
   verstehen, dass alle in Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung genannten
   Forderungen eingehalten werden. Entsprechendes gilt auch für Arbeiten,
   die im Auftrag des Bieters aber außerhalb dessen Einflusssphäre
   durchgeführt werden. Auf die Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung ist in
   den Nachweisen Bezug zu nehmen. Als Nachweis wird auch ein
   entsprechendes Gutachten oder Testat einer unabhängigen und fachlich
   und technisch für die Erstellung des Gutachtens/des Testats geeigneten
   Stelle oder Einrichtung akzeptiert.
   Für die vom Bieter selbst durchgeführten Verarbeitungsprozesse und
   -schritte sowie die fertige Überziehwechselhülle ist die
   gesundheitliche Unbedenklichkeit mit einer Erklärung des Bieters
   (Eigenerklärung) zu bestätigen. Der Bieter hat also zu erklären, dass
   bei den Überziehwechselhülle auch nach Durchführung der in seiner
   Einflusssphäre erfolgten Arbeiten keine gesundheitsgefährdenden der in
   der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung aufgeführten Substanzen in einer
   höheren Konzentration, als dort genannt, auftreten. Auf die Anlage 2
   zur Leistungsbeschreibung ist in dieser Eigenerklärung Bezug zu nehmen.
   Anstatt der Eigenerklärung des Bieters wird auch ein entsprechendes
   Gutachten oder Testat einer unabhängigen und fachlich und technisch für
   die Erstellung des Gutachtens/ des Testats geeigneten Stelle
   akzeptiert.
   Fehlende Nachweise und Erklärungen zur gesundheitlichen
   Unbedenklichkeit können zum Ausschluss führen.
   Die Weichballistik muss aus zertifiziertem, ballistischem Material (100
   % Aramid) der Schutzklasse VPAM 3 (oder SK 1) bestehen. Entsprechende
   Beschussprotokolle (Zertifikat und Prüfberichte) sind beizulegen. Die
   fehlende Zertifizierung der Weichballistik führt zum Ausschluss.
   Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter
   der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient, sind die Nachweise für die
   konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige
   konkrete Leistung erbringen.
   Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und
   zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer
   Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs
   2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar
   2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen
   Europäischen Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die
   den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 08/01/2018
   Ortszeit: 15:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 26/02/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 09/01/2018
   Ortszeit: 09:00
   Ort:
   Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Berlin
   Martin-Luther-Str. 105
   Berlin
   10825
   Deutschland
   Telefon: +49 30-90138316
   Fax: +49 30-90137613
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
   Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen
   Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach
   Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag
   ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen
   Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß §
   135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung
   einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
   ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein
   Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages
   hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134
   GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden,
   wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
   der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
   öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
   später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
   Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
   Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach
   Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
   der Europäischen Union (§ 135 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   09/11/2017
References
   1. mailto:sefin5@polizei.berlin.de?subject=TED
   2. http://www.polizei.berlin.de/
   3. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=175156
   4. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=175156
   5. mailto:sefin5@polizei.berlin.de?subject=TED
   6. http://www.polizei.berlin.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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