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Ausschreibung: Überarbeitung und Ergänzung des Leitfadens für die Begutachtung von Fernlehrgängen - DE-Bonn
Gutachterische Tätigkeit
Dokument Nr...: 854383-2017 (ID: 2017092509260350255)
Veröffentlicht: 25.09.2017
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  Überarbeitung und Ergänzung des Leitfadens für die Begutachtung von Fernlehrgängen
Leitfaden für die Begutachtung von Fernlehrgängen um ein Kapitel E-Learning aktualisieren
Bezeichnung (Anschrift) der zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle, der den Zuschlag erteilenden Stelle sowie der Stelle, bei
der die Angebote einzureichen sind:
Bundesinstitut für Berufsbildung, Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn
Ansprechpartner:
Für Fragen steht Ihnen Frau Cornelia Foehrmann, Telefon: 0228/107-1928 und Frau Michaela Sieberling, Telefon: 0228/107-2926,
zur Verfügung.
Bieteranfragen müssen schriftlich an die Ansprechpartner/innen gerichtet werden.
Fragen und Antworten werden grundsätzlich allen potenziellen Bieter/innen/n zur Verfügung gestellt, um eine Gleichbehandlung
zu gewährleisten. Diese werden dann als Bieterfragen in der Anlage veröffentlicht.
Die Bieter/innen sind gehalten, die Fragen möglichst frühzeitig zu stellen. Fragen, die die Vergabeunterlagen betreffen oder
für die Erstellung des Angebotes relevant sind, sind unverzüglich, spätestens bis zum 06.10.2017, 10:00 Uhr (eingehend) zu
stellen.
Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bieter/innen haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor
Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote beantwortet werden.
Art der Vergabe:
Öffentliche Ausschreibung
Art und Umfang der Leistung:
Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat gemäß  90 (3) Nr. 4 BBiG die gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe, berufsbildende
Fernlehrgänge zu begutachten und durch Förderung von Entwicklungsvorhaben zur Verbesserung und Ausbau des berufsbildenden
Fernunterrichts beizutragen. Die zunehmende Verbreitung smarter digitaler Medien und Features, zusammengefasst unter dem
Schlagwort E-Learning, macht es notwendig, die für die fachliche Begutachtung von berufsbildenden Fernlehrgängen verbindliche
Grundlage, den Leitfaden für die Begutachtung von Fernlehrgängen, um ein entsprechendes Kapitel E-Learning zu aktualisieren
und zu erweitern
Aufteilung in Lose:
Keine Aufteilung in Lose
Ablauf der Angebotsfrist:
Das Angebot muss bis zum 16.10.2017,10:00 Uhr, beim Bundesinstitut für Berufsbildung eingegangen sein.
Der verschlossene Umschlag ist wie folgt zu beschriften:
Nicht öffnen  enthält Angebot: Fernlehrgänge
Bundesinstitut für Berufsbildung
Frau Cornelia Foehrmann
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
Mit dem Angebot sind die Vergabe- und Vertragsunterlagen (Musterangebotstext, Kostenplan, Eigenerklärung zur Eignung,)
vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Es muss
rechtsverbindlich unterschrieben sein und alle geforderten Informationen und Angaben enthalten.
Das Angebot kann auch an der Pforte des BIBB (Wegbeschreibung und Anschrift abgegeben werden siehe Anlage An- und Abfahrt
zum/vom Dienstgebäude Bundesinstitut für Berufsbildung). Die Pforte ist montags bis sonntags von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr
besetzt.
Die Abgabe des Angebotes in elektronischer Form ist nicht möglich.
Zum 01.01.2015 wurde gem.  1 Mindestlohngesetz (MiloG) der Mindestlohn eingeführt. Diesbezüglich macht das Gesetz auch
Vorgaben zur Beachtung im Vergabeverfahren der öffentlichen Hand. Hierfür ist ab einem Auftragswert in Höhe von 30.000  für
den/die Bieter/in, der oder die den Zuschlag erhalten soll, stets eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister anzufordern.
Das Angebot kann auch an der Pforte des Haupteingangs (Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn) abgegeben werden. Die Pforte ist
geöffnet montags bis freitags von
 06:00 Uhr bis 19:00 Uhr.
Die Abgabe des Angebotes in elektronischer Form ist nicht möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass die rechtzeitige Zustellung des Angebots im Verantwortungsbereich des/der Bieter/in/s liegt.
Berücksichtigt werden ausschließlich Angebote, die bis zum 16.10.2017 unter o. g. Anschrift eingegangen sind.
Berichtigungen und Änderungen zu abgegebenen Angeboten können bis zum Ablauf der Angebotsfrist in schriftlicher Form
vorgenommen werden. Nach der Angebotsfrist eingegangene Berichtigungen und Änderungen werden nicht berücksichtigt. Angebote,
die aus Gründen, die der/die Bieter/in zu vertreten hat, verspätet eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Der/Die Bieter/in hat sicherzustellen, dass die von ihm eingereichten Unterlagen vollständig, verständlich und eindeutig
sind. Sämtliche Angebotsbestandteile müssen daher insbesondere strukturiert und eindeutig gekennzeichnet sein.
Hinweis:
Das Design des Angebotes spielt bei der Bewertung keine Rolle, maßgebend ist der Inhalt.
Das Angebot sollte daher zur leichteren Verarbeitung folgendermaßen gestaltet werden:
Format DIN A 4, gelocht, nicht geheftet und nicht gebunden!
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen finden Sie am Ende dieses Textes.
Die Zuschlags- und Bindefrist endet am: 15.11.2017.
Zuschlagskriterien:
Siehe Leistungsbeschreibung
Nebenangebote:
Es sind keine Nebenangebote zugelassen.
Kosten:
Kosten für die Erstellung eines Angebotes werden nicht erstattet.
Ausschlusskriterien:
Zum Ausschluss des Angebotes führen:
Änderungen in den Vergabeunterlagen sowie die Nichtanerkennung der Vertragsbedingungen des Auftraggebers, sonstige nach  42
der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) fehlende Angaben.
Rechtliche Grundlagen:
Das Angebot des/der Bieter/in/s und die vom/von der Bieter/in zur angebotenen Leistung gemachten Angaben,
die Allgemeinen Vertragsbedingungen des BIBB sowie
die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
Die Geschäftsbedingungen des/der Auftragnehmer/in/s finden keine Anwendung. Angebote die die eigenen Geschäftsbedingungen,
gleich in welcher Form zu Grunde legen, werden nach  42 Absatz 1 Satz 2 Nr. 4 UVgO von der Wertung ausgeschlossen.
Leistungsumfang:
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
Die Leistung ist als Gesamtleistung anzubieten.
Es ist beabsichtigt, einen Vertrag auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung, des Kostenplans und des Angebotsblatts
abzuschließen.
Angebot/Preise:
Grundsatz:
- Preisvorbehalte sind ausgeschlossen
- Preiserhöhungen während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen
- Etwaige Anpassungen der Umsatzsteuer bleiben davon unberührt
Hinweis:
Die vom/von der Bieter/in genannten Preise werden im Rahmen der Angebotsbewertung zugrunde gelegt. Das Angebot muss alle Kosten
enthalten.
Verschwiegenheit:
Der/Die Bieter/in hat - auch nach Beendigung des Vergabeverfahrens - über die ihm/ihr bekannt gewordenen Angelegenheiten der
ausschreibenden Stelle Verschwiegenheit zu wahren. Er/Sie hat hierzu auch die an der Erstellung des Teilnahmeantrags bzw. des
Angebots beteiligten Mitarbeiter/innen zu verpflichten.
Bietergemeinschaften:
Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigte/r Vertreter/in für den Abschluss und
die Durchführung des Vertrages zu benennen. Der/Die bevollmächtigte Vertreter/in hat das Angebot eigenhändig zu
unterschreiben. Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur
gesamtschuldnerischen Haftung.
Die Eigenerklärung zur Eignung ist von allen beteiligten Mitgliedern vorzulegen. Fachliche Eignungsnachweise sind mindestens
von demjenigen Mitglied zu erbringen, das die betreffende Leistung ausführen soll.
Sofern beabsichtigt ist, eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft
(kann bei Bedarf angefordert werden) vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen.
Nachunternehmen/Unteraufträge:
Der/Die Bieterin soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem
Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Für den Fall der
Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot die vorgesehenen Unternehmen namentlich zu benennen und Art und Umfang der
Unterauftragsvergabe zu beschreiben.
Source: 4 http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Bundesinstitut-fuer-Berufsbildung/2017/09/2105659.html
Data Acquisition via: p8000000
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