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Öffentliche Ausschreibungen

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Ausschreibung: Lieferung einer 3 Besen Kompaktkehrmaschine - DE-Frankenthal (Pfalz)
Kehrfahrzeuge
Saugkehrmaschinen
Besen
Dokument Nr...: 854293-2017 (ID: 2017092509255450191)
Veröffentlicht: 25.09.2017
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  Lieferung einer 3 Besen Kompaktkehrmaschine, Ackerstr.24, Frankenthal (Pfalz)
Die Stadt Frankenthal (Pfalz) schreibt öffentlich nach VOL/A aus:
Beschaffung einer 3 Besen Kompaktkehrmaschine
Lieferort: Ackerstraße 24, 67227 Frankenthal (Pfalz)
Wesentliche Leistungen:
Lieferung einer 3 Besen Kompaktkehrmaschine
Ausführungszeitraum: Lieferung schnellstmöglich, spätestens in der 31. Kalenderwoche
2018
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Es erfolgt keine losweise Vergabe.
Wertungskriterium: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien
sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Die Angebote sind in Deutsch abzufassen.
Bindefrist: 01.12.2017
Die Vergabeunterlagen - Kennziffer 6177 - können nach Veröffentlichung
schriftlich bei der Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz) - Vergabestelle,
Postanschrift: Rathausplatz 2-7, 67227 Frankenthal (Pfalz) oder per E-Mail
(vergabe@frankenthal.de) angefordert werden. Eine Schutzgebühr wird nicht
erhoben.
Angebotsabgabe bis zum 18.10.2017, Uhrzeit siehe Angebotseröffnung. Angebote,
die mit einem entsprechenden Submissionsaufkleber versehen sein müssen, sind
bis zu diesem Zeitpunkt bei der Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz), Vergabestelle,
Speyerer Straße 6, 4. OG, (Postanschrift: Rathausplatz 2-7 ) einzureichen.
Wir weisen darauf hin, dass der Behördenbriefkasten Rathausplatz 2-7 am Eröffnungstag
in der Zeit von 6:00 Uhr bis 12:00 Uhr nicht geleert wird.
Angebotseröffnung: Mittwoch, 18.10.2017, 10:00 Uhr, Speyerer Straße 6, 4.OG
Gemäß  14 Absatz 2 VOL/A sind beim Eröffnungstermin keine Bieter zugelassen.
Mit dem Angebot vorzulegen sind:
- Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch eine direkt
abrufbare Eintragung in die bundesweite Präqualifizierungsdatenbank für den Lieferund
Dienstleistungsbereich (www.pq-vol.de)und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes
Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung
für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise.
- Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung
mit dem Angebot die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen, ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen
sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese
abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind
die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese
in der bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich
(www.pq-vol.de) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise.
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren,
soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten
Leistungen.
- Eigenerklärung nach  4 Abs. 1 bzw.  3 LTTG
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten
Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung
zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung
in die deutsche Sprache beizufügen.
Folgende Erklärungen, Bestätigungen (Kopie) sind vorzulegen:
- drei Referenznachweise aus den letzten drei Jahren über die Ausführung vergleichbarer
Leistungen mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten
Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
- gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung, die nicht älter als 12 Monate sein darf
- gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, die nicht älter als 12 Monate
sein darf
- Freistellungsbescheinigung  48 b ESTG
- Eintragung in die Handwerkerrolle oder Industrie- und Handelskammer
- gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, die nicht älter als
12 Monate sein darf
- aktueller Nachweis Haftpflichtversicherung
- Handelsregisterauszug, der nicht älter als 12 Monate sein darf
- Gewerbeanmeldung (wenn nicht im Handelsregister eingetragen)
- ggf. Bevollmächtigung oder Nachweis zur Prüfung der Unterschriftsberechtigung, sofern
sich diese nicht aus der Eintragung des Unternehmens im Handels- bzw. Firmenregister
ergibt
Nachprüfungsbehörde:
- Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Referat 45, Postfach 13 20, 54203 Trier
Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz), 21.09.2017
In Vertretung
Knöppel
Beigeordneter
Source: 4 http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Stadtverwaltung-Frankenthal-Pfalz/2017/09/2105796.html
Data Acquisition via: p8000000
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