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Ausschreibung: Erstellung und Fortschreibung eines qualifizierten Mietspiegels - DE-Frankenthal (Pfalz)
Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen
Dokument Nr...: 854264-2017 (ID: 2017092509255150168)
Veröffentlicht: 25.09.2017
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  Erstellung und Fortschreibung eines qualifizierten Mietspiegels der Stadt Frankenthal (Pfalz)
Die Stadt Frankenthal (Pfalz) schreibt öffentlich nach VOL/A aus:
Erstellung und Fortschreibung eines qualifizierten Mietspiegels der Stadt Fran-kenthal (Pfalz)
Wesentliche Leistungen:
Erstellung eines qualifizierten Mietspiegel für die Stadt Frankenthal (Pfalz) gemäß  558d BGB nach anerkannten
wissenschaftlichen Grundsätzen. Hierzu ist es not-wendig, die Daten per Papierfragebogen zu erheben, zu sammeln und
auszuwerten. Der Mietspiegel ist 2 Jahre später fortzuschreiben.
Ausführungszeitraum:
Die Befragung zum Mietspiegel 2018 ist zum Stichtag 01.02.2018 durchzuführen. Der erste Mietspiegelentwurf ist dem
Arbeitskreis Mietspiegel im April 2018 zu präsentie-ren. Anschließend ist die Mietspiegelbroschüre bis 30.06.2018 zu
erstellen. Die Miet-spiegeldokumentation 2018 muss bis zum 30.06.2018 vorliegen. Der Mietspiegel ist mit dem Stichtag
01.01.2020 im März 2020 fortzuschreiben. Die Kurzdokumentation ist im April 2020 an die AG zu übermitteln.
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Es erfolgt keine losweise Vergabe.
Wertungskriterium 100 % Preis
Die Angebote sind in Deutsch abzufassen.
Bindefrist: 15.11.2017
Die Vergabeunterlagen - Kennziffer 6181 - können nach Veröffentlichung
schriftlich bei der Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz) - Vergabestelle,
Postanschrift: Rathausplatz 2-7, 67227 Frankenthal (Pfalz) oder per E-Mail
(vergabe@frankenthal.de) angefordert werden. Eine Schutzgebühr wird nicht
erhoben.
Angebotsabgabe bis zum 16.10.2017, Uhrzeit siehe Angebotseröffnung. Angebote, die mit einem entsprechenden
Submissionsaufkleber versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz),
Vergabestelle, Speyerer Straße 6, 4. OG, (Postanschrift: Rathausplatz 2-7 ) einzureichen.
Wir weisen darauf hin, dass der Behördenbriefkasten Rathausplatz 2-7 am Eröff-nungstag in der Zeit von 6:00 Uhr bis 12:00 Uhr
nicht geleert wird.
Angebotseröffnung: Montag, 16.10.2017, 10:00 Uhr, Speyerer Straße 6, 4.OG
Gemäß  14 Absatz 2 VOL/A sind beim Eröffnungstermin keine Bieter zugelassen.
Mit dem Angebot vorzulegen sind:
- Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch eine direkt
abrufbare Eintragung in die bundesweite Präqualifizierungsdatenbank für den Lieferund
Dienstleistungsbereich (www.pq-vol.de)und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes
Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung
für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise.
- Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung
mit dem Angebot die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen, ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen
sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese
abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind
die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese
in der bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich
(www.pq-vol.de) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise.
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren,
soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten
Leistungen.
- Eigenerklärung nach  4 Abs. 1 bzw.  3 LTTG
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten
Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung
zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung
in die deutsche Sprache beizufügen.
Folgende Erklärungen, Bestätigungen (Kopie) sind vorzulegen:
- Anzahl der bereits erstellten Mietspiegel: zwei vergleichbare Leistungen (als vergleichbar
wird definiert: die Erstellung eines mittels Regressionsmethode erstellten
qualifizierten Mietspiegels für Kommunen ab einer Größe von 30.000 Einwohnern)
innerhalb der vergangenen drei Jahren
- Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens: mindestens 2
- Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens mit einer Hochschulausbildung (z.B. Betriebswirtschaftslehre):
mindestens 1
- gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung, die nicht älter als 12 Monate sein darf
- gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, die nicht älter als 12 Monate
sein darf
- Eintragung in die Handwerkerrolle oder Industrie- und Handelskammer
- gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, die nicht älter als
12 Monate sein darf
- aktueller Nachweis Haftpflichtversicherung oder Bereitschaftserklärung, im Auftragsfall
eine Haftpflichtversicherung in einer Mindesthöhe von 100.000,00  abzuschließen
- Handelsregisterauszug, der nicht älter als 12 Monate sein darf
- Gewerbeanmeldung (wenn nicht im Handelsregister eingetragen)
- ggf. Bevollmächtigung oder Nachweis zur Prüfung der Unterschriftsberechtigung, sofern
sich diese nicht aus der Eintragung des Unternehmens im Handels- bzw. Firmenregister
ergibt
Nachprüfungsbehörde:
- Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Referat 45, Postfach 13 20, 54203 Trier
Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz), 19.09.2017
In Vertretung
Knöppel
Beigeordneter
Source: 4 http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Stadtverwaltung-Frankenthal-Pfalz/2017/09/2103912.html
Data Acquisition via: p8000000
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