(1) Searching for "2017092309225449683" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Tettnang
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 376030-2017 (ID: 2017092309225449683)
Veröffentlicht: 23.09.2017
*
DE-Tettnang: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2017/S 183/2017 376030
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
müssen.
(de)
Abschnitt I: Zuständige Behörde
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Stadt Tettnang
Montfortplatz 7
Kontaktstelle(n): Anwaltskanzlei Zuck
Zu Händen von: Prof. Dr. Holger Zuck
88069 Tettnang
Deutschland
Telefon: +49 7117824280
E-Mail: [1]tettnang@kanzlei-zuck.de
Fax: +49 71178242899
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [2]www.tettnang.de
Elektronischer Zugang zu Informationen:
[3]https://www.kanzlei-zuck.de/anforderungen-und-standards/
Weitere Auskünfte erteilen: Anwaltskanzlei Zuck
Vaihinger Markt 3
Kontaktstelle(n): Prof. Dr. Holger Zuck
70563 Stuttgart
Deutschland
Telefon: +49 7117824280
E-Mail: [4]tettnang@kanzlei-zuck.de
Fax: +49 71178242899
Internet-Adresse: [5]www.kanzlei-zuck.de
I.2)Art der zuständigen Behörde
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
I.3)Haupttätigkeit(en)
Stadtbahn/Kleinbahn, U-Bahn, Straßenbahn, Oberleitungsbus oder
Busdienste
I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Stadtbus Tettnang.
II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r)
Bereich(e)
Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte BereicheHauptort der
Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Stadt Tettnang.
NUTS-Code DE147
II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
Stadtbus mit zwei Standard-Niederfluromnibussen mit Klapprampe.
II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
60112000
II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: nein
II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
Stadtbus mit zwei Standard-Niederfluromnibussen (Low Entry mit
Klapprampe). Liniennetzplan, Fahrpläne sowie Standards und
Anforderungen stehen hier zum Download bereit:
[6]https://www.kanzlei-zuck.de/anforderungen-und-standards/
km öffentlicher Personenverkehrsleistung: 129381
II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
Beginn: 1.10.2018
Laufzeit in Monaten: 96 (ab Auftragsvergabe)
II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:
Pauschalierte Ausgleichsleistung berechnet nach dem Nettokostenmodell;
die Ausgleichsleistung wird jährlich entsprechend der
durchschnittlichen Kostensteigungsrate im bodo fortgeschrieben.
III.1.2)Informationen über ausschließliche Rechte:
Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: nein
III.1.3)Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen:
An den Betreiber vergebener Prozentsatz: 100(%) (der verbleibende
Anteil entfällt auf die zuständige Behörde)
III.1.4)Soziale Standards:
III.1.5)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
Spezifikationen: Betrieb des Stadtbusses in Schwachverkehrszeiten
III.1.6)Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Die Anforderungen und Standards gemäß den elektronisch zugänglichen
Unterlagen (siehe dazu I.1 und II.2) sind einzuhalten. Sie können hier
heruntergeladen werden:
[7]https://www.kanzlei-zuck.de/anforderungen-und-standards/
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Linienverkehrsgenehmigung nach § 42 PBefG.
Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
III.2.2)Technische Anforderungen
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Linienverkehrsgenehmigung nach § 42 PBefG.
Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
III.3)Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge
Beschreibung: Die Linienpläne, Fahrpläne sowie die Anforderungen und
Standards, die elektronisch abrufbar sind (siehe dazu I.1 und II.2)
sind einzuhalten.
Information und Fahrkarten: Zur Anwendung kommt der
bodo-Gemeinschaftstarif ([8]www.bodo.de). Der Betreiber muss
unmittelbarer oder mittelbarer Gesellschafter oder assoziierter Partner
der bodo GmbH sein, mit dieser einen Zusammenarbeitsvertrag und einen
Vertrag über den Ausgleich verbundbedingter Belastungen abschließen,
und dem Einnahmezuscheidungs- oder Einnahmeaufteilungsvertrag für den
bodo beitreten, und in den Verbundgremien des Bodo mitwirken.
Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit:
Zugausfälle:
Prämien und Sanktionen:
Sauberkeit des Fahrzeugmaterials und der Bahnhofseinrichtungen:
Befragung zur Kundenzufriedenheit:
Beschwerdebearbeitung:
Betreuung von Personen mit eingeschränkter Mobilität:
Sonstige:
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
eines kleinen Auftrags (Art. 5.4 von 1370/2007)
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen:
IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen
IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
IV.3.5)Bindefrist des Angebots
IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Name und Anschrift des gewählten Betreibers
Firma Strauß GmbH & Co. KG
Oberhofer Straße 6
88069 Tettnang
Deutschland
E-Mail: [9]philipp.reinalter@strauss-reisen.de
Telefon: +49 754253000
Internet-Adresse: [10]www.strauss-reisen.de
Fax: +49 7542530055
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Zusätzliche Angaben:
Gemäß § 12 Abs. 6 PBefG ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung
für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Straßenbahnen, Obussen oder
Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der
Vorabbekanntmachung zu stellen. Die Genehmigungsbehörde kann im
Einvernehmen mit dem Aufgabenträger verspätete Anträge zulassen. Das
Einvernehmen des Aufgabenträgers nach Satz 2 gilt als erteilt, wenn der
von dem Aufgabenträger beauftragte Verkehr den im Rahmen der
Vorabbekanntmachung gesetzten Anforderungen nach § 8a Absatz 2 Satz 3
bis 5 PBefG nicht entspricht.
VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Bade-Württemberg im Regierungsprsäsidium Karlsruhe
Kapellenstraße 17
76131 Karlsruhe
Deutschland
E-Mail: [11]poststelle@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219260
Internet-Adresse:
[12]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Seiten/default.aspx
Fax: +49 7219263985
VI.2.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
Fristen für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ergeben sich
aus den §§ 135 und 160 GWB, welche auch bei Vergaben nach Art. 5 Abs. 2
bis 5 der VO (EG) Nr. 1370/2007 anwendbar sind (vgl. § 8 Abs. 7 Satz 1
PBefG). Diese Bestimmungen des GWB lauten wie folgt:
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Bade-Württemberg im Regierungsprsäsidium Karlsruhe
Kapellenstraße 17
76131 Karlsruhe
Deutschland
E-Mail: [13]poststelle@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219260
Internet-Adresse:
[14]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Seiten/default.aspx
Fax: +49 7219263985
VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
Die Bekanntmachung über vergebene Aufträge wird im Supplement zum
Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht: nein
Formen der Veröffentlichung:
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20.9.2017
References
1. mailto:tettnang@kanzlei-zuck.de?subject=TED
2. http://www.tettnang.de/
3. https://www.kanzlei-zuck.de/anforderungen-und-standards/
4. mailto:tettnang@kanzlei-zuck.de?subject=TED
5. http://www.kanzlei-zuck.de/
6. https://www.kanzlei-zuck.de/anforderungen-und-standards/
7. https://www.kanzlei-zuck.de/anforderungen-und-standards/
8. http://www.bodo.de/
9. mailto:philipp.reinalter@strauss-reisen.de?subject=TED
10. http://www.strauss-reisen.de/
11. mailto:poststelle@rpk.bwl.de?subject=TED
12. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Seiten/default.aspx
13. mailto:poststelle@rpk.bwl.de?subject=TED
14. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Seiten/default.aspx
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|