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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Tettnang
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 376030-2017 (ID: 2017092309225449683)
Veröffentlicht: 23.09.2017
*
  DE-Tettnang: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2017/S 183/2017 376030
   Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
   Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
   1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
   Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
   Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
   müssen.
    (de)
   Abschnitt I: Zuständige Behörde
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Stadt Tettnang
   Montfortplatz 7
   Kontaktstelle(n): Anwaltskanzlei Zuck
   Zu Händen von: Prof. Dr. Holger Zuck
   88069 Tettnang
   Deutschland
   Telefon: +49 7117824280
   E-Mail: [1]tettnang@kanzlei-zuck.de
   Fax: +49 71178242899
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [2]www.tettnang.de
   Elektronischer Zugang zu Informationen:
   [3]https://www.kanzlei-zuck.de/anforderungen-und-standards/
   Weitere Auskünfte erteilen: Anwaltskanzlei Zuck
   Vaihinger Markt 3
   Kontaktstelle(n): Prof. Dr. Holger Zuck
   70563 Stuttgart
   Deutschland
   Telefon: +49 7117824280
   E-Mail: [4]tettnang@kanzlei-zuck.de
   Fax: +49 71178242899
   Internet-Adresse: [5]www.kanzlei-zuck.de
   I.2)Art der zuständigen Behörde
   Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Stadtbahn/Kleinbahn, U-Bahn, Straßenbahn, Oberleitungsbus oder
   Busdienste
   I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Stadtbus Tettnang.
   II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r)
   Bereich(e)
   Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
   Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte BereicheHauptort der
   Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Stadt Tettnang.
   NUTS-Code DE147
   II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
   Stadtbus mit zwei Standard-Niederfluromnibussen mit Klapprampe.
   II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   60112000
   II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: nein
   II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
   Stadtbus mit zwei Standard-Niederfluromnibussen (Low Entry mit
   Klapprampe). Liniennetzplan, Fahrpläne sowie Standards und
   Anforderungen stehen hier zum Download bereit:
   [6]https://www.kanzlei-zuck.de/anforderungen-und-standards/
   km öffentlicher Personenverkehrsleistung: 129381
   II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
   Beginn: 1.10.2018
   Laufzeit in Monaten: 96 (ab Auftragsvergabe)
   II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:
   Pauschalierte Ausgleichsleistung berechnet nach dem Nettokostenmodell;
   die Ausgleichsleistung wird jährlich entsprechend der
   durchschnittlichen Kostensteigungsrate im bodo fortgeschrieben.
   III.1.2)Informationen über ausschließliche Rechte:
   Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: nein
   III.1.3)Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen:
   An den Betreiber vergebener Prozentsatz: 100(%) (der verbleibende
   Anteil entfällt auf die zuständige Behörde)
   III.1.4)Soziale Standards:
   III.1.5)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
   Spezifikationen: Betrieb des Stadtbusses in Schwachverkehrszeiten
   III.1.6)Sonstige besondere Bedingungen:
   Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
   Die Anforderungen und Standards gemäß den elektronisch zugänglichen
   Unterlagen (siehe dazu I.1 und II.2) sind einzuhalten. Sie können hier
   heruntergeladen werden:
   [7]https://www.kanzlei-zuck.de/anforderungen-und-standards/
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Linienverkehrsgenehmigung nach § 42 PBefG.
   Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
   III.2.2)Technische Anforderungen
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Linienverkehrsgenehmigung nach § 42 PBefG.
   Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
   III.3)Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge
   Beschreibung: Die Linienpläne, Fahrpläne sowie die Anforderungen und
   Standards, die elektronisch abrufbar sind (siehe dazu I.1 und II.2)
   sind einzuhalten.
   Information und Fahrkarten: Zur Anwendung kommt der
   bodo-Gemeinschaftstarif ([8]www.bodo.de). Der Betreiber muss
   unmittelbarer oder mittelbarer Gesellschafter oder assoziierter Partner
   der bodo GmbH sein, mit dieser einen Zusammenarbeitsvertrag und einen
   Vertrag über den Ausgleich verbundbedingter Belastungen abschließen,
   und dem Einnahmezuscheidungs- oder Einnahmeaufteilungsvertrag für den
   bodo beitreten, und in den Verbundgremien des Bodo mitwirken.
   Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit:
   Zugausfälle:
   Prämien und Sanktionen:
   Sauberkeit des Fahrzeugmaterials und der Bahnhofseinrichtungen:
   Befragung zur Kundenzufriedenheit:
   Beschwerdebearbeitung:
   Betreuung von Personen mit eingeschränkter Mobilität:
   Sonstige:
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   eines kleinen Auftrags (Art. 5.4 von 1370/2007)
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen:
   IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen
   IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   IV.3.5)Bindefrist des Angebots
   IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt V: Auftragsvergabe
   Name und Anschrift des gewählten Betreibers
   Firma Strauß GmbH & Co. KG
   Oberhofer Straße 6
   88069 Tettnang
   Deutschland
   E-Mail: [9]philipp.reinalter@strauss-reisen.de
   Telefon: +49 754253000
   Internet-Adresse: [10]www.strauss-reisen.de
   Fax: +49 7542530055
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Zusätzliche Angaben:
   Gemäß § 12 Abs. 6 PBefG ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung
   für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Straßenbahnen, Obussen oder
   Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der
   Vorabbekanntmachung zu stellen. Die Genehmigungsbehörde kann im
   Einvernehmen mit dem Aufgabenträger verspätete Anträge zulassen. Das
   Einvernehmen des Aufgabenträgers nach Satz 2 gilt als erteilt, wenn der
   von dem Aufgabenträger beauftragte Verkehr den im Rahmen der
   Vorabbekanntmachung gesetzten Anforderungen nach § 8a Absatz 2 Satz 3
   bis 5 PBefG nicht entspricht.
   VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Bade-Württemberg im Regierungsprsäsidium Karlsruhe
   Kapellenstraße 17
   76131 Karlsruhe
   Deutschland
   E-Mail: [11]poststelle@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 7219260
   Internet-Adresse:
   [12]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Seiten/default.aspx
   Fax: +49 7219263985
   VI.2.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
   Fristen für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ergeben sich
   aus den §§ 135 und 160 GWB, welche auch bei Vergaben nach Art. 5 Abs. 2
   bis 5 der VO (EG) Nr. 1370/2007 anwendbar sind (vgl. § 8 Abs. 7 Satz 1
   PBefG). Diese Bestimmungen des GWB lauten wie folgt:
   § 135 Unwirksamkeit
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1. gegen § 134 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist,
   und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
   ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   § 160 Einleitung, Antrag
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Bade-Württemberg im Regierungsprsäsidium Karlsruhe
   Kapellenstraße 17
   76131 Karlsruhe
   Deutschland
   E-Mail: [13]poststelle@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 7219260
   Internet-Adresse:
   [14]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Seiten/default.aspx
   Fax: +49 7219263985
   VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
   Die Bekanntmachung über vergebene Aufträge wird im Supplement zum
   Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht: nein
   Formen der Veröffentlichung:
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   20.9.2017
References
   1. mailto:tettnang@kanzlei-zuck.de?subject=TED
   2. http://www.tettnang.de/
   3. https://www.kanzlei-zuck.de/anforderungen-und-standards/
   4. mailto:tettnang@kanzlei-zuck.de?subject=TED
   5. http://www.kanzlei-zuck.de/
   6. https://www.kanzlei-zuck.de/anforderungen-und-standards/
   7. https://www.kanzlei-zuck.de/anforderungen-und-standards/
   8. http://www.bodo.de/
   9. mailto:philipp.reinalter@strauss-reisen.de?subject=TED
  10. http://www.strauss-reisen.de/
  11. mailto:poststelle@rpk.bwl.de?subject=TED
  12. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Seiten/default.aspx
  13. mailto:poststelle@rpk.bwl.de?subject=TED
  14. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Seiten/default.aspx
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