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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Gelsenkirchen
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 376027-2017 (ID: 2017092309224749665)
Veröffentlicht: 23.09.2017
*
DE-Gelsenkirchen: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2017/S 183/2017 376027
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
müssen.
(de)
Abschnitt I: Zuständige Behörde
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, vertreten durch die
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, handelnd als Gruppe von Behörden nach
Art. 2 lit. c) Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, zugleich handelnd für den
Ennepe-Ruhr-Kreis
Augustastraße 1
Kontaktstelle(n): Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, Augustastr. 1, 45879
Gelsenkirchen
45879 Gelsenkirchen
Deutschland
Telefon: +49 2091584-337
E-Mail: [1]OePNV_Finanzierung@vrr.de
Fax: +49 2091584123-337
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [2]www.vrr.de
Elektronischer Zugang zu Informationen: [3]http://www.enkreis.de/
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
I.2)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)
Stadtbahn/Kleinbahn, U-Bahn, Straßenbahn, Oberleitungsbus oder
Busdienste
I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: ja
Stadt Dortmund
Südwall 2 4
44122 Dortmund
Deutschland
Stadt Hagen
Rathausstraße 11
58095 Hagen
Deutschland
Stadt Bochum
Willy-Brandt-Platz 2-6
44777 Bochum
Deutschland
Stadt Essen
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
Deutschland
Stadt Velbert
Thomasstraße. 1
42551 Velbert
Deutschland
Stadt Wuppertal
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
Deutschland
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 5
Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über Verkehrsleistungen im
öffentlichen Personennahverkehr mit Bussen und sonstigen
Verkehrsmitteln auf dem Gebiet des Ennepe-Ruhr-Kreises sowie auf
einzelnen gebietsübergreifenden Linien auch auf den Gebieten der in
Anhang A Ziff. II genannten Aufgabenträger (mitbediente
Aufgabenträger).
II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r)
Bereich(e)
Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte BereicheHauptort der
Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Erbringen von
Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr.
NUTS-Code DEA56,DEA52,DEA53,DEA51,DEA13,DEA1A,DEA1C
II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, vertreten durch die
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, handelnd als Gruppe von Behörden nach
Art. 2 lit. c) Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, zugleich handelnd für den
Ennepe-Ruhr-Kreis, vergibt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag
nach Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 auf dem Gebiet des
Ennepe-Ruhr-Kreises sowie angrenzender Gebietskörperschaften. Es ist
Beschlusslage innerhalb des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr,
dass der Verkehrsverbund im Außenverhältnis
im eigenen Namen für die Finanzierung, und
im fremden Namen für die Abwicklung der Betrauung zuständig ist und
handelt.
Im Innenverhältnis verbleibt es bei der Zuständigkeit der
Aufgabenträger für die Betrauung. Näheres zum Verhältnis des
Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr zu den ihm angehörenden
Zweckverbandsmitgliedern unter Ziffer VI.1) dieser Vorabbekanntmachung.
Die beabsichtigte Direktvergabe umfasst Verkehrsleistungen auf 51
konzessionierten Buslinien. Die Einzelheiten zum Gegenstand und Umfang
des öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind in dem Dokument
Leistungsbeschreibung für die Verkehrsleistungen enthalten, welches
unter
[4]http://www.enkreis.de/politikverwaltung/verwaltung/oeffentliche-auss
chreibungen/vergaben/direktvergabe-nach-art-5-abs-2-verordnung-eg-13702
007-an-die-ver-mbh.html abrufbar ist.
Während der Laufzeit des Auftrags können sich Änderungen des Inhalts,
Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienstandards
ergeben, z. B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, in Folge
sich ändernder finanzieller Rahmenbedingungen oder infolge der
Fortschreibung des Nahverkehrsplans. In derartigen Fällen können die
Aufgabenträger eine entsprechende Anpassung des Auftrags (Mehr- und
Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen. Leistungsanpassungen
erfolgen aber ausschließlich im Rahmen der vergaberechtlich zulässigen
Grenzen (§ 132 GWB).
II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
60112000
II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an
Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Erbringung von
Verkehrsleistungen mit Bussen im Linienverkehr und alternativen
Bedienformen.
II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
Die zu vergebenden Verkehrsleistungen mit Bussen betragen derzeit rund
5,5 Mio. Nutzwagenkilometer pro Jahr.
II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
Beginn: 1.7.2019
Laufzeit in Monaten: 120 (ab Auftragsvergabe)
II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:
Die Ausgleichsleistungen erfolgen auf der Grundlage des
VRR-Finanzierungssystems und dem Einnahmenaufteilungsvertrag in der
jeweils gültigen Fassung. Die Richtlinie zur Finanzierung des ÖSPV im
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR-Finanzierungsrichtlinie) ist unter
http://
[5]www.vrr.de/imperia/md/content/dervrr/satzungen/finanzierungsrichtlin
ie_vrr_2014.pdf einsehbar.
III.1.2)Informationen über ausschließliche Rechte:
Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: nein
III.1.3)Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen:
An den Betreiber vergebener Prozentsatz: 100(%) (der verbleibende
Anteil entfällt auf die zuständige Behörde)
III.1.4)Soziale Standards:
Liste von Anforderungen (einschließlich der betreffenden Arbeitnehmer,
transparenter Angaben zu ihren vertraglichen Rechten und Pflichten
sowie Bedingungen, unter denen sie als in einem Verhältnis zu den
betreffenden Diensten stehend gelten).: Der Betreiber muss sich
verpflichten, den Spartentarifvertrag TV-N NW anzuwenden. Er muss sich
zudem verpflichten, die Vorgaben gemäß §§ 18 und 19 TVgG-NRW
(ILOKernarbeitsnormen, Frauenförderung) einzuhalten und zu erfüllen.
Der Betreiber muss dafür Sorge tragen, dass sich von ihm beauftragte
Nachunternehmer verpflichten, einen jeweils für repräsentativ erklärten
Tarifvertrag in der jeweils aktuellen Fassung gemäß der
Rechtsverordnung zum TVgG-NRW anzuwenden.
III.1.5)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
Spezifikationen: Die Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich
Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards werden gemäß § 8a Abs. 2
Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG in einem separaten
Dokument ("Leistungsbeschreibung für die Verkehrsleistungen)
festgelegt. Ferner gelten ergänzend die Vorgaben der Nahverkehrspläne
des Ennepe-Ruhr-Kreises und der angrenzenden mitbedienten
Gebietskörperschaften in der jeweils gültigen Fassung zu
Qualitätsstandards des ÖPNV-Angebots, zur Barrierefreiheit und zur
Angebotskonzeption.
Die vorstehend genannten Dokumente stehen als Download unter folgendem
Link zur Verfügung:
[6]http://www.enkreis.de/politikverwaltung/verwaltung/oeffentliche-auss
chreibungen/vergaben/direktvergabe-nach-art-5-abs-2-verordnung-eg-13702
007-an-die-ver-mbh.html
Des Weiteren finden die Tarifangebote des Zweckverbandes
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr Anwendung. Damit verbunden sind die
Teilnahme an der Einnahmeaufteilung im Zweckverband Verkehrsverbund
Rhein-Ruhr (vgl. Finanzierungsrichtlinie, abrufbar unter:
[7]http://www.vrr.de/imperia/md/content/dervrr/satzungen/finanzierungsr
ichtlinie_vrr_2014.pdf; und der Abschluss eines Grundvertrags mit der
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (entsprechend des Musters unter
[8]http://www.vrr.de/de/vrr/verbund/satzungen/index.html).
Zudem sind die geltenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen,
Qualitätsstandards und Richtlinien des Zweckverbandes Verkehrsverbund
Rhein-Ruhr zu beachten.
Sämtliche der vorgenannten Dokumente enthalten wesentliche
Anforderungen i. S. v. § 13 Abs. 2a Sätze 3 ff. PBefG.
Eigenwirtschaftliche Anträge, die von diesen Anforderungen abweichen,
sind gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen.
III.1.6)Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Die Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen ähnliche
Leistungen (hier also Verkehrsleistungen mit Bussen und sonstigen
Verkehrsmitteln im Stadtverkehr) bereits mindestens im Umfang von 3,5
Mio. Nutzwagenkilometer pro Jahr erbracht haben.
Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
III.2.2)Technische Anforderungen
III.3)Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge
Beschreibung: Einzelheiten zu den Qualitätszielen des öffentlichen
Dienstleistungsauftrags können dem Dokument Leistungsbeschreibung für
die Verkehrsleistungen entnommen werden, welches unter
[9]http://www.enkreis.de/politikverwaltung/verwaltung/oeffentliche-auss
chreibungen/vergaben/direktvergabe-nach-art-5-abs-2-verordnung-eg-13702
007-an-die-ver-mbh.html
abrufbar ist.
Information und Fahrkarten:
Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit:
Zugausfälle:
Prämien und Sanktionen:
Sauberkeit des Fahrzeugmaterials und der Bahnhofseinrichtungen:
Befragung zur Kundenzufriedenheit:
Beschwerdebearbeitung:
Betreuung von Personen mit eingeschränkter Mobilität:
Sonstige:
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
an einen internen Betreiber (Art. 5.2 von 1370/2007)
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen:
IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen
IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
IV.3.5)Bindefrist des Angebots
IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Name und Anschrift des gewählten Betreibers
Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH
Wuppermannshof 7
58256 Ennepetal
Deutschland
E-Mail: [10]info@ver-kehr.de
Telefon: +49 2333978-50
Internet-Adresse: [11]http://www.ver-kehr.de/home.html
Fax: +49 2333978-515
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Zusätzliche Angaben:
A. Erläuterungen zur Gruppe von Behörden und zur Beschaffung durch den
VRR im Auftrag der mit bedienten Aufgabenträger
1. Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und seine
Zweckverbandsmitglieder sind eine Gruppe von Behörden im Sinne von
Art. 2 lit. b) VO (EG) Nr. 1370/2007. Sie stellen insoweit integrierte
Verkehrsdienste sicher, für die ein Informationsdienst, eine einzige
Fahrausweisregelung und ein koordinierter Fahrplan bestehen.
2. Im Verhältnis zwischen dem VRR und dessen Zweckverbandsmitgliedern
sind letztere als öffentliche Aufgabenträger für die Planung,
Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV gemäß § 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW
zuständig. Im Rahmen dieser Zuständigkeit legen sie in Abstimmung mit
den mit bedienten Aufgabenträgern die von dem jeweiligen
Verkehrsunternehmen zu erbringenden Leistungen und
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen fest.
3. Die Zweckverbandsmitglieder haben dem VRR die Aufgabe der
Finanzierung des ÖPNV zur Wahrnehmung im eigenen Namen übertragen. Im
Rahmen dieser übertragenen Aufgabe gewährt der VRR den
Verkehrsunternehmen Ausgleichsleistungen für die Erfüllung
gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im Sinne von Art. 3 Abs. 1 VO
(EG) Nr. 1370/2007. Zudem führt der VRR im Namen und im Auftrag der
Zweckverbandsmitglieder Direktvergaben durch. In diesem Rahmen stellt
der VRR gegenüber dem ausgewählten Verkehrsunternehmen fest, dass eine
Betrauung vorliegt und erlässt einen Bescheid gemäß der
Finanzierungsrichtlinie des VRR.
B. Kooperation mit der Bogestra: Zur verbesserten Erbringung
integrierter Verkehrsdienste entsprechend dem VRR-Gruppenmodell ist
eine verstärkte Kooperation mit der Bochum-Gelsenkirchener
Straßenbahnen AG (Bogestra) auf Unternehmensebene vorgesehen.
C. Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge: Gemäß § 12
Abs. 6 Satz 1 PBefG ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für
eigenwirtschaftliche Verkehre mit Straßenbahnen, Obussen oder
Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach dieser
Vorabbekanntmachung zu stellen.
D. Vergabe als Gesamtleistung: Die Vergabe der Verkehrsleistung erfolgt
als Gesamtleistung (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2
PBefG). Eigenwirtschaftliche Anträge können sich nur auf die
Gesamtleistung, nicht aber auf Teilleistungen, beziehen (vgl. § 13 Abs.
2a Satz 2 PBefG).
VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Westfalen
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147 Münster
Deutschland
E-Mail: [12]vergabekammer@brms.nrw.de
Telefon: +49 2514111691
Internet-Adresse:
[13]http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/verg
abekammer_westfalen/index.html
Fax: +49 2514112165
VI.2.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
Fristen für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ergeben sich
aus den §§ 135 und 160 GWB, welche auch bei Vergaben nach Art. 5 Abs. 2
bis 5 der VO (EG) Nr. 1370/2007 anwendbar sind (vgl. § 8a Abs. 7 Satz 1
PBefG).
In § 135 Abs. 2 GWB heißt es:
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie
im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
In § 160 Abs. 2 und 3 GWB heißt es:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind..
VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Westfalen
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147 Münster
Deutschland
E-Mail: [14]vergabekammer@brms.nrw.de
Telefon: +49 2514111691
Internet-Adresse:
[15]http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/verg
abekammer_westfalen/index.html
Fax: +49 2514112165
VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20.9.2017
References
1. mailto:OePNV_Finanzierung@vrr.de?subject=TED
2. http://www.vrr.de/
3. http://www.enkreis.de/
4. http://www.enkreis.de/politikverwaltung/verwaltung/oeffentliche-ausschreibungen/vergaben/direktvergabe-nach-art-5-abs-2-verord
nung-eg-13702007-an-die-ver-mbh.html
5. http://www.vrr.de/imperia/md/content/dervrr/satzungen/finanzierungsrichtlinie_vrr_2014.pdf
6. http://www.enkreis.de/politikverwaltung/verwaltung/oeffentliche-ausschreibungen/vergaben/direktvergabe-nach-art-5-abs-2-verord
nung-eg-13702007-an-die-ver-mbh.html
7. http://www.vrr.de/imperia/md/content/dervrr/satzungen/finanzierungsrichtlinie_vrr_2014.pdf
8. http://www.vrr.de/de/vrr/verbund/satzungen/index.html
9. http://www.enkreis.de/politikverwaltung/verwaltung/oeffentliche-ausschreibungen/vergaben/direktvergabe-nach-art-5-abs-2-verord
nung-eg-13702007-an-die-ver-mbh.html
10. mailto:info@ver-kehr.de?subject=TED
11. http://www.ver-kehr.de/home.html
12. mailto:vergabekammer@brms.nrw.de?subject=TED
13. http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
14. mailto:vergabekammer@brms.nrw.de?subject=TED
15. http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
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