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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Sigmaringen
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 376031-2017 (ID: 2017092309224549660)
Veröffentlicht: 23.09.2017
*
  DE-Sigmaringen: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2017/S 183/2017 376031
   Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
   Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
   1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
   Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
   Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
   müssen.
    (de)
   Abschnitt I: Zuständige Behörde
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Landkreis Sigmaringen
   DE 146812883
   Leopoldstraße 4
   Kontaktstelle(n): Anwaltskanzlei Zuck
   Zu Händen von: Prof. Dr. Holger Zuck
   72488 Sigmaringen
   Deutschland
   Telefon: +49 7117824280
   E-Mail: [1]sigmaringen@kanzlei-zuck.de
   Fax: +49 71178242899
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:
   [2]www.landkreis-sigmaringen.de
   Weitere Auskünfte erteilen: Anwaltskanzlei Zuck
   Vaihinger Markt 3
   Kontaktstelle(n): Prof. Dr. Holger Zuck
   70563 Stuttgart
   Deutschland
   Telefon: +49 7117824280
   E-Mail: [3]sigmaringen@kanzlei-zuck.de
   Fax: +49 71178242899
   Internet-Adresse: [4]www.kanzlei-zuck.de
   I.2)Art der zuständigen Behörde
   Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Stadtbahn/Kleinbahn, U-Bahn, Straßenbahn, Oberleitungsbus oder
   Busdienste
   I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: ja
   Bodenseekreis
   Glärnischstraße 1-3
   88045 Friedrichshafen
   Deutschland
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   RegioBus DonauBodensee.
   II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r)
   Bereich(e)
   Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
   Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte BereicheHauptort der
   Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Landkreis
   Sigmaringen und Bodenseekreis.
   NUTS-Code DE149,DE147
   II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
   Ertüchtigung der bodo-Linie 7378 (Pfullendorf-Überlingen) und der
   naldo-Linie 103 (Sigmaringen-Pfullendorf) zur RegioBus-Linie 500
   Sigmaringen-Überlingen.
   II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   60112000
   II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: nein
   II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
   Durchbindung der und Erbringung von zusätzlichen fahrplanmäßigen
   Fahrten auf der bodo-Linie 7378 (Pfullendorf-Überlingen) und der
   naldo-Linie 103 (Sigmaringen-Pfullendorf).
   km öffentlicher Personenverkehrsleistung: 466598
   Geschätzter Wert ohne MwSt:
   Spanne von 500 000 bis 700 000 EUR
   II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
   Beginn: 1.10.2018
   Laufzeit in Monaten: 120 (ab Auftragsvergabe)
   II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:
   Ausgleichssatz je beförderte Person (Ct./P)
   III.1.2)Informationen über ausschließliche Rechte:
   Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: nein
   III.1.3)Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen:
   An den Betreiber vergebener Prozentsatz: 100(%) (der verbleibende
   Anteil entfällt auf die zuständige Behörde)
   III.1.4)Soziale Standards:
   III.1.5)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
   Spezifikationen: Erbringung von 466598 km Zusatzleistung und
   Beförderung von Fahrgästen zu den Gemeinschaftstarifen von naldo und
   bodo
   III.1.6)Sonstige besondere Bedingungen:
   Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
   Gemäß Zuwendungsbescheid des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur
   Baden-Württemberg vom 16.10.2015/25.08.2017: Mindestfahrtenanzahl je
   Tagestyp, Verkehrserhebungen gemäß Pflichtenheft Erhebung vom
   14.08.2015. Die Anforderungen und Standards können mit folgendem Link
   heruntergeladen werden (Reiter Regiobuslinien):
   [5]https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme/
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Nachweise gemäß PBZugV und VO (EG) Nr. 1071/2009.
   Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
   III.2.2)Technische Anforderungen
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Nachweise gemäß PBZugV und VO (EG) Nr. 1071/2009.
   Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
   III.3)Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge
   Beschreibung: Die eingesetzten Busse dürfen im Durchschnitt höchstens
   5,5 Jahre alt sein. Hierüber ist alle zwei Jahre ein Nachweis
   vorzulegen.
   Information und Fahrkarten: Zur Anwendung gelangt die
   Gemeinschaftstarife des naldo und des bodo. Mit der naldo GmbH und der
   Bodo GmbH sind Zusammenarbeitsverträge abzuschließen. Das VU muss
   mindestens mittelbar als Gesellschafterin an der naldo GmbH und an der
   Bodo GmbH beteiligt sein, und sich anteilig an deren nicht gedeckten
   Kosten beteiligen. Außerdem muss das VU den Einnahmezuscheidungs- oder
   Einnahmeaufteilungsverträgen für den naldo und den bodo beitreten.
   Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit:
   Zugausfälle:
   Prämien und Sanktionen:
   Sauberkeit des Fahrzeugmaterials und der Bahnhofseinrichtungen:
   Befragung zur Kundenzufriedenheit:
   Beschwerdebearbeitung:
   Betreuung von Personen mit eingeschränkter Mobilität:
   Sonstige:
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   eines kleinen Auftrags (Art. 5.4 von 1370/2007)
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen:
   IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen
   IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   IV.3.5)Bindefrist des Angebots
   IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt V: Auftragsvergabe
   Name und Anschrift des gewählten Betreibers
   Fa. DB ZugBus Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH, Fa. KVB Sigmaringen
   GmbH
   Eugenstraße 34
   88045 Friedrichshafen
   Deutschland
   E-Mail: [6]Daniel.Holz@zugbus-rab.de
   Telefon: +49 7541310311
   Internet-Adresse: [7]www.zugbus-rab.de
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Zusätzliche Angaben:
   Gemäß § 12 Abs. 6 PBefG ist der Antrag auf Genehmigung für einen
   eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Straßenbahnen, Obussen oder
   Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der
   Vorabbekanntmachung zu stellen. Die Genehmigungsbehörde kann im
   Einvernehmen mit dem Aufgabenträger verspätete Anträge zulassen. Das
   Einvernehmen des Aufgabenträgers nach Satz 2 gilt als erteilt, wenn der
   von dem Aufgabenträger beauftragte Verkehr den im Rahmen der
   Vorabbekanntmachung gesetzten Anforderungen nach § 8a Abs. 2 Sätze 3
   bis 5 PBefG nicht entspricht.
   VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
   Kapellenstraße 17
   76131 Karlsruhe
   Deutschland
   E-Mail: [8]poststelle@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 7219260
   Internet-Adresse:
   [9]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Seiten/default.aspx
   Fax: +49 7219263985
   VI.2.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
   Fristen für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ergeben sich
   aus den §§ 135 und 160 GWB, welche auch bei Vergaben nach Art. 5 Abs. 2
   bis 5 der VO (EG) Nr. 1370/2007 anwendbar sind (vgl. § 8 Abs. 7 Satz 1
   PBefG). Diese Bestimmungen des GWB lauten wie folgt:
   § 135 Unwirksamkeit
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1. gegen § 134 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist,
   und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
   ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   § 160 Einleitung, Antrag
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
   Kapellenstraße 17
   76131 Karlsruhe
   Deutschland
   E-Mail: [10]poststelle@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 7219260
   Internet-Adresse:
   [11]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Seiten/default.aspx
   Fax: +49 7219263985
   VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
   Die Bekanntmachung über vergebene Aufträge wird im Supplement zum
   Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht: nein
   Formen der Veröffentlichung:
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   20.9.2017
References
   1. mailto:sigmaringen@kanzlei-zuck.de?subject=TED
   2. http://www.landkreis-sigmaringen.de/
   3. mailto:sigmaringen@kanzlei-zuck.de?subject=TED
   4. http://www.kanzlei-zuck.de/
   5. https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme/
   6. mailto:Daniel.Holz@zugbus-rab.de?subject=TED
   7. http://www.zugbus-rab.de/
   8. mailto:poststelle@rpk.bwl.de?subject=TED
   9. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Seiten/default.aspx
  10. mailto:poststelle@rpk.bwl.de?subject=TED
  11. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Seiten/default.aspx
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