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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Ingelheim am Rhein
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 376033-2017 (ID: 2017092309223349636)
Veröffentlicht: 23.09.2017
*
  DE-Ingelheim am Rhein: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2017/S 183/2017 376033
   Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
   Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
   1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
   Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
   Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
   müssen.
    (de)
   Abschnitt I: Zuständige Behörde
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Stadt Ingelheim am Rhein
   Neuer Markt 1
   Kontaktstelle(n): Stadtverwaltung Ingelheim, Amt für Kultur und
   Touristik
   Zu Händen von: Frau Ulrike Zeitz
   55218 Ingelheim am Rhein
   Deutschland
   Telefon: +49 6132782251
   E-Mail: [1]ulrike.zeitz@ingelheim.de
   Fax: +49 6132782224
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [2]http://www.ingelheim.de
   Elektronischer Zugang zu Informationen:
   [3]http://vergabeverfahren.daisikomm.de
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   I.2)Art der zuständigen Behörde
   Regional- oder Lokalbehörde
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Stadtbahn/Kleinbahn, U-Bahn, Straßenbahn, Oberleitungsbus oder
   Busdienste
   I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vergabe der Leistungen des Stadtbusverkehrs Ingelheim am Rhein.
   II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r)
   Bereich(e)
   Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
   Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte BereicheHauptort der
   Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Stadtgebiet
   Ingelheim am Rhein.
   NUTS-Code DEB3J
   II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
   Die Stadt Ingelheim am Rhein ist Aufgabenträgerin für den öffentlichen
   Personennahverkehr im eigenen Hoheitsgebiet. Sie beabsichtigt den
   öffentlichen Dienstleistungsauftrag betreffend die Durchführung des
   Stadtbusverkehrs Ingelheim im Dezember 2019 in einem wettbewerblichen
   Verfahren neu zu vergeben.
   Von dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag werden die folgenden Linien
   mit einer geplanten Betriebsaufnahme ab dem 15.12.2019 umfasst:
    Linie 611: Nieder-Ingelheim  Ingelheim Bahnhof  Frei-Weinheim und
   zurück
    Linie 612: Ober-Ingelheim  Ingelheim Bahnhof  Frei-Weinheim und
   zurück
    Linie 613: Ober-Ingelheim  Ingelheim Bahnhof  Gau-Algesheim
   Regionalbad und zurück
    Linie 614: Heidenfahrt  Heidesheim  Ingelheim Bahnhof 
   Ingelheim-West und zurück
    Linie 618: Ingelheim Bahnhof  Gau-Algesheim Regionalbad 
   Großwinternheim  Ingelheim Bahnhof (Nachtbus)
    Linie 619: Ingelheim Bahnhof  Wackernheim  Uhlerborn  Heidenfahrt
    Ingelheim Bahnhof (Nachtbus).
   Die vorgenannten Liniengenehmigungen werden als zusammenhängende
   Gesamtleistung vergeben. Die Beantragung von Teilleistungen ist nicht
   zulässig.
   Hinsichtlich der Angebotsgestaltung und der einzuhaltenden
   Betriebsqualität sind insbesondere der Nahverkehrsplan und die in
   dieser Vorabbekanntmachung geforderten quantitativen und qualitativen
   Anforderungen an die öffentliche Personenverkehrsleistung zwingend
   sowohl bei der personenbeförderungsrechtlichen Antragstellung als auch
   bei der Durchführung der Beförderungsleistung einzuhalten. Für weitere
   Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG
   wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.
   II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   60112000
   II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: nein
   II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
   Ca. 549.000 Fahrplankilometer pro Jahr.
   II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
   Beginn: 15.12.2019
   Laufzeit in Monaten: 72 (ab Auftragsvergabe)
   II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:
   III.1.2)Informationen über ausschließliche Rechte:
   Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: ja
   Das ausschließliche Bedienungsrecht gilt linienbezogen für die in der
   Vorabbekanntmachung genannten Verkehrsleistungen.
   III.1.3)Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen:
   III.1.4)Soziale Standards:
   Liste von Anforderungen (einschließlich der betreffenden Arbeitnehmer,
   transparenter Angaben zu ihren vertraglichen Rechten und Pflichten
   sowie Bedingungen, unter denen sie als in einem Verhältnis zu den
   betreffenden Diensten stehend gelten).: Entsprechend § 5 Abs. 4 des
   Nahverkehrsgesetzes Rheinland-Pfalz sind für öffentliche
   Dienstleistungsaufträge nach Artikel 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr.
   1360/2007 maßgeblich der § 97 Abs. 2 bis 5 des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen und die §§ 3 bis 7 des
   Landestariftreuegesetzes (LTTG) vom 01.12.2010 (GVBl. S. 426) in der
   jeweils geltenden Fassung.
   Es wird auf § 1 Abs. 4 LTTG verwiesen, wonach der Auftragnehmer mit
   Zuschlag verpflichtet ist, denjenigen Arbeitnehmerinnen und
   Arbeitnehmern, die zuvor bei dem aktuell eingesetzten Betreiber für die
   Erbringung der Personenbeförderungsdienste eingestellt wurden, ein
   Angebot zur Übernahme zu den bisherigen Arbeitsbedingungen zu
   unterbreiten und zwar in gleicher Weise, als würde ein Betriebsübergang
   entsprechend § 613a BGB eintreten. Tatsächlich müssen die
   Voraussetzungen eines Betriebsübergangs dafür nicht vorliegen.
   III.1.5)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
   Spezifikationen: Verpflichtung zur Beantragung und Durchführung der in
   Abschnitt II.1.3) genannten Linienverkehrsleistungen mit
   Kraftfahrzeugen (Bussen) entsprechend der qualitativen und
   quantitativen Vorgaben dieser Vorabbekanntmachung.
   Im Übrigen gelten mit Erhalt der Liniengenehmigungen die Betriebs-,
   Beförderungs-, Tarif- und Fahrplanpflicht als EU-rechtlich anerkannte
   Gemeinwohlverpflichtungen.
   III.1.6)Sonstige besondere Bedingungen:
   Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
   Die Stadt Ingelheim am Rhein hat es sich zum Ziel gesetzt, CO2-neutrale
   Stadt zu werden. Ein Baustein der vielfältigen Maßnahmen zur Erreichung
   dieses Ziels ist die Umstellung des Stadtbusverkehrs auf alternative
   Antriebe. Dies hat der Stadtrat in einem Grundsatzbeschluss am
   18.09.2017 für die Zukunft festgeschrieben.
   Die Stadt behält es sich vor, im Laufe der Vertragslaufzeit einen oder
   mehrere der eingesetzten Dieselbusse gegen elektrisch angetriebene
   Busse auszutauschen. Die Beschaffung von Elektro-Fahrzeugen und von
   E-Ladetechnik sollen kalkulatorisch nicht Bestandteil des Angebots
   sein, die Nutzung und der Einsatz jedoch durch das Verkehrsunternehmen
   operativ angeboten werden. Es ist vorgesehen, den definierten Zeitpunkt
   der Einführung elektrisch angetriebener Busse auf Basis einer
   Markterkundung in der Leistungsbeschreibung festzulegen.
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   III.2.2)Technische Anforderungen
   III.3)Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   Offen
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen:
   IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen
   IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   Deutsch.
   IV.3.5)Bindefrist des Angebots
   IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Zusätzliche Angaben:
   A. Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge
   Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1
   Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist ein Antrag auf Erteilung einer
   Genehmigung für einen sogenannten eigenwirtschaftlichen Verkehr mit
   Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der
   Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen.
   Diese Frist wird durch vorliegende Vorinformation für sämtliche von der
   beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehr (siehe Abschnitt
   II.1.3)) ausgelöst. Der Betrieb der oben genannten Linien ist zum
   15.12.2019 aufzunehmen.
   Jedes Verkehrsunternehmen kann innerhalb der Ausschlussfrist von drei
   Monaten nach Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung bei der
   zuständigen Genehmigungsbehörde in deutscher Sprache einen Antrag auf
   Genehmigung einer eigenwirtschaftlichen Verkehrsleistung mit
   Kraftfahrzeugen im Linienverkehr stellen. Voraussetzungen für diesen
   Antrag ist gemäß § 8 Abs. 4 PBefG, dass das Verkehrsunternehmen keine
   Ausgleichsleistungen der Stadt Ingelheim am Rhein aus einem
   öffentlichen Dienstleistungsauftrag und keine ausschließlichen Rechte
   erhält.
   Genehmigungsbehörde für eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen ist:
   Landesbetrieb Mobilität
   Außenstelle Speyer
   St. Guido-Str. 17
   67346 Speyer
   Tel.: +49 6232 6260
   Fax: +49 6232 6261102
   E-Mail: lbm(at)lbm-speyer.rlp.de
   Anträge, die nach Ablauf der Ausschlussfrist bei der
   Genehmigungsbehörde eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
   Darüber hinaus müssen auch die im Rahmen eines eigenwirtschaftlichen
   Genehmigungsantrags verbindlich zugesicherten Verkehrsleistungen mit
   Blick auf den Versagungsgrund in § 13 Abs. 2a Satz 2 und 3 PBefG
   mindestens dem bisherigen Verkehrsangebot entsprechen und dürfen nicht
   wesentlich von den in dieser Vorabbekanntmachung genannten qualitativen
   und quantitativen Anforderungen abweichen.
   B. Vergabe als Gesamtleistung
   Die Vergabe der unter Abschnitt II.1.3) genannten Verkehre ist als
   Gesamtleistung beabsichtigt (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 13 Abs.
   2a Satz 2 PBefG). Eigenwirtschaftliche Anträge (siehe A.), die sich nur
   auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2
   PBefG zu versagen.
   C. Anforderungen
   Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i. v. m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG werden
   Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan,
   Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind
   in einem ergänzenden Dokument Zusätzliche Angaben im Rahmen der
   Vorabbekanntmachung Stadtbusverkehre Ingelheim am Rhein
   (einschließlich Anlagen) zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5
   PBefG). Das ergänzende Dokument enthält wesentliche Anforderungen im
   Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3-5 PBefG. Diese Anforderungen sind nach
   Maßgabe § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG relevant für die
   Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge (siehe A.).
   Das ergänzende Dokument (einschließlich Anlagen) steht zum Download
   unter folgendem Link zur Verfügung:
   [4]http://vergabeverfahren.daisikomm.de/.
   Auf dieser Internetseite werden nach Notwendigkeit auch gegebenenfalls
   weitere ergänzende Informationen und Erläuterungen publiziert.
   Möglichen Interessenten an der Verkehrsleistung wird deshalb zur
   Vermeidung von Nachteilen empfohlen, sich regelmäßig unter der
   angegebenen Internetadresse über das etwaige Vorliegen neuer
   Informationen zu unterrichten.
   VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Rheinland-Pfalz
   Stiftsstraße 9
   55116 Mainz
   Deutschland
   E-Mail: [5]vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
   Telefon: +49 6131162234
   Internet-Adresse: [6]https://mwvlw.rlp.de
   Fax: +49 6131162113
   VI.2.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
   Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Artikel 5
   Absatz 2 bis 5 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 für den Verkehr mit
   Straßenbahnen, O-Bussen oder Kraftfahrzeugen unterliegt gemäß § 8a Abs.
   7 PBefG der Nachprüfung nach dem 2. und 3. Abschnitt des vierten Teils
   des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
   VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   20.9.2017
References
   1. mailto:ulrike.zeitz@ingelheim.de?subject=TED
   2. http://www.ingelheim.de/
   3. http://vergabeverfahren.daisikomm.de/
   4. http://vergabeverfahren.daisikomm.de/
   5. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
   6. https://mwvlw.rlp.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
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