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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Ingelheim am Rhein
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 376033-2017 (ID: 2017092309223349636)
Veröffentlicht: 23.09.2017
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DE-Ingelheim am Rhein: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2017/S 183/2017 376033
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
müssen.
(de)
Abschnitt I: Zuständige Behörde
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Stadt Ingelheim am Rhein
Neuer Markt 1
Kontaktstelle(n): Stadtverwaltung Ingelheim, Amt für Kultur und
Touristik
Zu Händen von: Frau Ulrike Zeitz
55218 Ingelheim am Rhein
Deutschland
Telefon: +49 6132782251
E-Mail: [1]ulrike.zeitz@ingelheim.de
Fax: +49 6132782224
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [2]http://www.ingelheim.de
Elektronischer Zugang zu Informationen:
[3]http://vergabeverfahren.daisikomm.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
I.2)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)
Stadtbahn/Kleinbahn, U-Bahn, Straßenbahn, Oberleitungsbus oder
Busdienste
I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe der Leistungen des Stadtbusverkehrs Ingelheim am Rhein.
II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r)
Bereich(e)
Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte BereicheHauptort der
Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Stadtgebiet
Ingelheim am Rhein.
NUTS-Code DEB3J
II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
Die Stadt Ingelheim am Rhein ist Aufgabenträgerin für den öffentlichen
Personennahverkehr im eigenen Hoheitsgebiet. Sie beabsichtigt den
öffentlichen Dienstleistungsauftrag betreffend die Durchführung des
Stadtbusverkehrs Ingelheim im Dezember 2019 in einem wettbewerblichen
Verfahren neu zu vergeben.
Von dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag werden die folgenden Linien
mit einer geplanten Betriebsaufnahme ab dem 15.12.2019 umfasst:
Linie 611: Nieder-Ingelheim Ingelheim Bahnhof Frei-Weinheim und
zurück
Linie 612: Ober-Ingelheim Ingelheim Bahnhof Frei-Weinheim und
zurück
Linie 613: Ober-Ingelheim Ingelheim Bahnhof Gau-Algesheim
Regionalbad und zurück
Linie 614: Heidenfahrt Heidesheim Ingelheim Bahnhof
Ingelheim-West und zurück
Linie 618: Ingelheim Bahnhof Gau-Algesheim Regionalbad
Großwinternheim Ingelheim Bahnhof (Nachtbus)
Linie 619: Ingelheim Bahnhof Wackernheim Uhlerborn Heidenfahrt
Ingelheim Bahnhof (Nachtbus).
Die vorgenannten Liniengenehmigungen werden als zusammenhängende
Gesamtleistung vergeben. Die Beantragung von Teilleistungen ist nicht
zulässig.
Hinsichtlich der Angebotsgestaltung und der einzuhaltenden
Betriebsqualität sind insbesondere der Nahverkehrsplan und die in
dieser Vorabbekanntmachung geforderten quantitativen und qualitativen
Anforderungen an die öffentliche Personenverkehrsleistung zwingend
sowohl bei der personenbeförderungsrechtlichen Antragstellung als auch
bei der Durchführung der Beförderungsleistung einzuhalten. Für weitere
Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG
wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.
II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
60112000
II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: nein
II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
Ca. 549.000 Fahrplankilometer pro Jahr.
II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
Beginn: 15.12.2019
Laufzeit in Monaten: 72 (ab Auftragsvergabe)
II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:
III.1.2)Informationen über ausschließliche Rechte:
Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: ja
Das ausschließliche Bedienungsrecht gilt linienbezogen für die in der
Vorabbekanntmachung genannten Verkehrsleistungen.
III.1.3)Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen:
III.1.4)Soziale Standards:
Liste von Anforderungen (einschließlich der betreffenden Arbeitnehmer,
transparenter Angaben zu ihren vertraglichen Rechten und Pflichten
sowie Bedingungen, unter denen sie als in einem Verhältnis zu den
betreffenden Diensten stehend gelten).: Entsprechend § 5 Abs. 4 des
Nahverkehrsgesetzes Rheinland-Pfalz sind für öffentliche
Dienstleistungsaufträge nach Artikel 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr.
1360/2007 maßgeblich der § 97 Abs. 2 bis 5 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen und die §§ 3 bis 7 des
Landestariftreuegesetzes (LTTG) vom 01.12.2010 (GVBl. S. 426) in der
jeweils geltenden Fassung.
Es wird auf § 1 Abs. 4 LTTG verwiesen, wonach der Auftragnehmer mit
Zuschlag verpflichtet ist, denjenigen Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern, die zuvor bei dem aktuell eingesetzten Betreiber für die
Erbringung der Personenbeförderungsdienste eingestellt wurden, ein
Angebot zur Übernahme zu den bisherigen Arbeitsbedingungen zu
unterbreiten und zwar in gleicher Weise, als würde ein Betriebsübergang
entsprechend § 613a BGB eintreten. Tatsächlich müssen die
Voraussetzungen eines Betriebsübergangs dafür nicht vorliegen.
III.1.5)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
Spezifikationen: Verpflichtung zur Beantragung und Durchführung der in
Abschnitt II.1.3) genannten Linienverkehrsleistungen mit
Kraftfahrzeugen (Bussen) entsprechend der qualitativen und
quantitativen Vorgaben dieser Vorabbekanntmachung.
Im Übrigen gelten mit Erhalt der Liniengenehmigungen die Betriebs-,
Beförderungs-, Tarif- und Fahrplanpflicht als EU-rechtlich anerkannte
Gemeinwohlverpflichtungen.
III.1.6)Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Die Stadt Ingelheim am Rhein hat es sich zum Ziel gesetzt, CO2-neutrale
Stadt zu werden. Ein Baustein der vielfältigen Maßnahmen zur Erreichung
dieses Ziels ist die Umstellung des Stadtbusverkehrs auf alternative
Antriebe. Dies hat der Stadtrat in einem Grundsatzbeschluss am
18.09.2017 für die Zukunft festgeschrieben.
Die Stadt behält es sich vor, im Laufe der Vertragslaufzeit einen oder
mehrere der eingesetzten Dieselbusse gegen elektrisch angetriebene
Busse auszutauschen. Die Beschaffung von Elektro-Fahrzeugen und von
E-Ladetechnik sollen kalkulatorisch nicht Bestandteil des Angebots
sein, die Nutzung und der Einsatz jedoch durch das Verkehrsunternehmen
operativ angeboten werden. Es ist vorgesehen, den definierten Zeitpunkt
der Einführung elektrisch angetriebener Busse auf Basis einer
Markterkundung in der Leistungsbeschreibung festzulegen.
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.2.2)Technische Anforderungen
III.3)Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
Offen
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen:
IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen
IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.5)Bindefrist des Angebots
IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Zusätzliche Angaben:
A. Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist ein Antrag auf Erteilung einer
Genehmigung für einen sogenannten eigenwirtschaftlichen Verkehr mit
Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der
Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen.
Diese Frist wird durch vorliegende Vorinformation für sämtliche von der
beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehr (siehe Abschnitt
II.1.3)) ausgelöst. Der Betrieb der oben genannten Linien ist zum
15.12.2019 aufzunehmen.
Jedes Verkehrsunternehmen kann innerhalb der Ausschlussfrist von drei
Monaten nach Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung bei der
zuständigen Genehmigungsbehörde in deutscher Sprache einen Antrag auf
Genehmigung einer eigenwirtschaftlichen Verkehrsleistung mit
Kraftfahrzeugen im Linienverkehr stellen. Voraussetzungen für diesen
Antrag ist gemäß § 8 Abs. 4 PBefG, dass das Verkehrsunternehmen keine
Ausgleichsleistungen der Stadt Ingelheim am Rhein aus einem
öffentlichen Dienstleistungsauftrag und keine ausschließlichen Rechte
erhält.
Genehmigungsbehörde für eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen ist:
Landesbetrieb Mobilität
Außenstelle Speyer
St. Guido-Str. 17
67346 Speyer
Tel.: +49 6232 6260
Fax: +49 6232 6261102
E-Mail: lbm(at)lbm-speyer.rlp.de
Anträge, die nach Ablauf der Ausschlussfrist bei der
Genehmigungsbehörde eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Darüber hinaus müssen auch die im Rahmen eines eigenwirtschaftlichen
Genehmigungsantrags verbindlich zugesicherten Verkehrsleistungen mit
Blick auf den Versagungsgrund in § 13 Abs. 2a Satz 2 und 3 PBefG
mindestens dem bisherigen Verkehrsangebot entsprechen und dürfen nicht
wesentlich von den in dieser Vorabbekanntmachung genannten qualitativen
und quantitativen Anforderungen abweichen.
B. Vergabe als Gesamtleistung
Die Vergabe der unter Abschnitt II.1.3) genannten Verkehre ist als
Gesamtleistung beabsichtigt (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 13 Abs.
2a Satz 2 PBefG). Eigenwirtschaftliche Anträge (siehe A.), die sich nur
auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2
PBefG zu versagen.
C. Anforderungen
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i. v. m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG werden
Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan,
Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind
in einem ergänzenden Dokument Zusätzliche Angaben im Rahmen der
Vorabbekanntmachung Stadtbusverkehre Ingelheim am Rhein
(einschließlich Anlagen) zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5
PBefG). Das ergänzende Dokument enthält wesentliche Anforderungen im
Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3-5 PBefG. Diese Anforderungen sind nach
Maßgabe § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG relevant für die
Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge (siehe A.).
Das ergänzende Dokument (einschließlich Anlagen) steht zum Download
unter folgendem Link zur Verfügung:
[4]http://vergabeverfahren.daisikomm.de/.
Auf dieser Internetseite werden nach Notwendigkeit auch gegebenenfalls
weitere ergänzende Informationen und Erläuterungen publiziert.
Möglichen Interessenten an der Verkehrsleistung wird deshalb zur
Vermeidung von Nachteilen empfohlen, sich regelmäßig unter der
angegebenen Internetadresse über das etwaige Vorliegen neuer
Informationen zu unterrichten.
VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Stiftsstraße 9
55116 Mainz
Deutschland
E-Mail: [5]vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 6131162234
Internet-Adresse: [6]https://mwvlw.rlp.de
Fax: +49 6131162113
VI.2.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Artikel 5
Absatz 2 bis 5 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 für den Verkehr mit
Straßenbahnen, O-Bussen oder Kraftfahrzeugen unterliegt gemäß § 8a Abs.
7 PBefG der Nachprüfung nach dem 2. und 3. Abschnitt des vierten Teils
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20.9.2017
References
1. mailto:ulrike.zeitz@ingelheim.de?subject=TED
2. http://www.ingelheim.de/
3. http://vergabeverfahren.daisikomm.de/
4. http://vergabeverfahren.daisikomm.de/
5. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
6. https://mwvlw.rlp.de/
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