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Ausschreibung: Elektrische Motoren, Generatoren und Transformatoren - DE-Frankfurt am Main
Elektrische Motoren, Generatoren und Transformatoren
Dokument Nr...: 375829-2017 (ID: 2017092309212249505)
Veröffentlicht: 23.09.2017
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  DE-Frankfurt am Main: Elektrische Motoren, Generatoren und Transformatoren
   2017/S 183/2017 375829
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Bauauftrag
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadtwerke VerkehrsGesellschaft Frankfurt am Main mbH
   Kurt-Schumacher-Straße 8
   Frankfurt am Main
   60311
   Deutschland
   Telefon: +49 6921323981
   E-Mail: [1]l.lebo@vgf-ffm.de
   Fax: +49 6921323336
   NUTS-Code: DE712
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.vgf-ffm.de
   Adresse des Beschafferprofils: [3]http://www.vgf-ffm.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [4]https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=6442-17
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Fahrstromverstärkung Stadtbahn (ohne U5) und Straßenbahn Teil B/BA4
   Hier: Ertüchtigung Gleichrichterwerk Niddapark.
   Referenznummer der Bekanntmachung: VGF 216-17
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   31100000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Ertüchtigung des Gleichrichterwerkes Niddapark.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE712
   Hauptort der Ausführung:
   Frankfurt am Main.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main plant den Einsatz neuer
   Fahrzeuge im Stadtbahn-Netz. Die Leistungsfähigkeit der vorhandenen
   Bahnstromversorgungsanlagen ist hinsichtlich der zukünftigen
   Betriebsbedingungen teilwiese unzureichend. Darüber hinaus soll die
   Fahrleitungsspannung perspektivisch auf DC 750V angehoben werden. Dafür
   sind diverse Ertüchtigungsmaßnahmen notwendig, so auch in dem
   Gleichrichterwerk Niddapark.
   Die Leistungen umfassen:
    Die Lieferung, Anpassungsarbeiten, Montageleistungen und
   Inbetriebnahme von Gleichrichtern, Transformatoren, Leistungskabeln und
   Leistungsschaltern mitsamt Komponenten.
    Anpassungsarbeiten und Rückleiterfeld.
    Sanierungsarbeiten in den Transformatorräumen.
   Vor Angebotsabgabe ist eine Besichtigung der Anlagen und Örtlichkeiten
   vorzunehmen.
   Terminabsprach ist unter den in I.1 genannten Kontaktdaten vorzunehmen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 05/12/2017
   Ende: 01/10/2018
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
    Eintragung im Handelsregister, soweit das Unternehmen
   eintragungspflichtig ist. Nachweis durch die Kopie des
   Handelsregisterauszuges, der nicht älter sein darf als 6 Monate.
    Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 123 GWB.
    Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 124 GWB.
    Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21
   Arbeitnehmerentsendegesetz und § 19 Mindestlohngesetz.
   Die Art der Nachweiserbringung in den Vergabeunterlagen angegeben.
   Regelmäßig werden Formblätter vorgegeben.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Angabe des Gesamtumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren.
    Angabe des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahren.
   Die Art der Nachweiserbringung ist in den Vergabeunterlagen angegeben.
   Formblätter sind vorgegeben.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Vorlage von mindestens drei vergleichbaren Referenzprojekten in den
   letzten 5
   abgeschlossenen Geschäftsjahren, mit kurzer Beschreibung des Projektes.
   Bei den drei Referenzen bitte folgende Angaben machen:
    Angaben zum Auftraggeber (mit Telefonnummer).
    Angaben zum Zeitpunkt des Beginns und der Beendingung der
   Leistungserbringung.
    Angaben zum abgerechneten Netto-Auftragswert.
   Die Art der Nachweiserbringung ist in den Vergabeunterlagen angegeben.
   Das Formblatt ist vorgegeben.
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   Sicherheit für Vertragserfüllung ist bei einem Auftrag im Offenen
   Verfahren von mehr als 250 000 EUR (netto) in Höhe von 5 % der
   Auftragssumme zu leisten. Diese wird nach Abnahme auf Verlangen des
   Auftragnehmers gegen eine Sicherheit für Mängelansprüche
   ausgetauscht.Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der
   Netto-Abrechnungssumme (abweichend von Nr. 110.2 ZVB/E-StB).Sind bei
   der Abnahme festgestellte Mängel noch zu beseitigen, ist hierfür als
   Sicherheit ein Druckzuschlag (netto  (abweichend von Nr. 110.2
   ZVB/E-StB) gem. §641(3) BGB als Einbehalt in Höhe des zweifachen
   Betrags der voraussichtlichen Aufwendungen für die Mängelbeseitigung zu
   leisten.Die Sicherheit wird nach Abnahme der Mängelbeseitigung,auf die
   sich der Druckzuschlag bezieht,zurückgezahlt. Wenn ein Einbehalt nicht
   möglich ist,kann zur Absicherung des Druckzuschlags separat eine
   gesonderte Mängelansprüchebürgschaft gestellt werden.Höchstbetrag für
   Mängelansprüche ist der Betrag der Sicherheit nachZiffer110.1ZVB/E-StB.
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   Nach VOB/B, Besonderen Vertragsbestimmungen (HVA B-StB) und den
   ZVB/EStB (2014), die Bestandteil der Vergabeunterlagen sind, und zudem
   bei der unter Punkt I.3 genannten Stelle angefordert werden können.
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   Bietergemeinschaften (BIGE) haben mit ihrem Angebot eine von allen
   Mitgliedern
   unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass sie im
   Falle der
   Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem
   Vertreter bilden und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften
   (Bietergemeinschaftserklärung).
   Nimmt ein Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche
   und finanzielle
   Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten
   anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die
   Auftragsausführung mit als Gesamtschuldner haften und eine
   entsprechende rechtsverbindliche Haftungserklärung abgeben.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.2.1)
   Der AN verpflichtet sich für den Zeitraum seiner Leistungserbringungn
   folgende Versicherung abzuschließen: Die Deckungssumme der
   Betriebshaftpflichtversicherung muss mindestens 5 000 000 EUR pauschal
   für Personen- und Sachschäden, 2-fach maximiert p. a. und 500 000 EUR
   für Vermögensschäden, 1-fach maximiert p. a. betragen.
   Die Deckungssumme der Umwelthaftpflichtversicherung muss mindestens 5
   000 000 EUR pauschal für Personen- Sach- und mitversicherte
   Vermögensschäden, 1-fach maximiert p. a. betragen.
   III.2.2.2)
   Der Auftraggeber wird von dem Auftragnehmer die Übergabe der
   Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag unmittelbar nach
   Zuschlagserteilung gemäß Ziffer 1.1 ZVB/E-StB verlangen. Nach Ziffer
   1.1 ZVB/E-StB besteht für den Auftragnehmer die vertragliche
   Verpflichtung eine Urkalkulation auf Verlangen vorzulegen. Dies erfolgt
   auch für den Fall, dass während der Auftragsdurchführung nachträglich
   gebildete Preise nach § 2 VOB/B geprüft werden.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 02/11/2017
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 05/12/2017
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 02/11/2017
   Ortszeit: 10:00
   Ort:
   Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH, Raum H304,
   Kurt-Schumacher-Straße 8, 60311 Frankfurt am Main.
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Die Öffnung der Angebote findet nicht öffentlich statt.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   (1) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter
   [5]https://www.had.de zum kostenfreien Download zur Verfügung gestellt.
   Interessierte Unternehmen können sich über diese Seite neu
   registrieren. Registrierte Unternehmen werden vom Auftraggeber per
   E-Mail über Änderungen im Vergabeverfahren oder der Vergabeunterlagen
   informiert, die auf der unter Ziffer I.3 angegebenen Internetseite
   erfolgen.
   (2) Eignungsnachweis
   Der Nachweis von Eignungskriterien bezüglich Fachkunde und
   Leistungsfähigkeit (Eignung) und das Nichtvorliegen der einzelnen
   Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB kann  soweit darin
   enthalten  durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare
   Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die
   Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
   (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
   Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch
   eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Gelangt das Angebot
   in die engere Wahl ist beim Einsatz von Nachunternehmen der o. g.
   Nachweis der Eignung und das Nichtvorliegen der einzelnen
   Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB auch für die vorgesehenen
   Nachunternehmen wie beschrieben zu führen.
   Beim offenen Verfahren behält sich der öffentliche Auftraggeber vor,
   vor Zuschlagserteilung die Bieter und die Nachunternehmer, an die er
   den Auftrag vergeben will und die bislang nur eine Eigenerklärung als
   vorläufigen Nachweis vorgelegt haben oder auf hinterlegte Angaben im
   Präqualifikationsverzeichnis verwiesen haben, aufzufordern, die
   einschlägigen Nachweise unverzüglich zur Prüfung beizubringen.
   3) Nachunternehmereinsatz
   Beim Einsatz von Nachunternehmern hat der Bieter ein Verzeichnis über
   deren Leistungen (Art und Umfang) mit dem Angebot einzureichen.
   (3) Die Abgabe des Angebotes muss in Papierform (2-fach) inkl.
   GAEB-Datei abgegeben werden.
   (4) Die von der VGF zur Verfügung gestellten Formulare (HVA-B-StB,
   sowie Anlagen) sind zwingend, sofern in dieser Veröffentlichung nicht
   anders erwähnt, zu verwenden.
   (5) Rückfragen zu dem Verfahren können nur in schriftlicher Form
   (E-Mail ist möglich), bis zum 24.10.2017 (12:00 Uhr), erfolgen und
   werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur schriftlich
   beantwortet.
   (6) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen
   Bietern und der Vergabestelle erfolgt per E-Mail. Wir empfehlen daher
   den interessierten Bietern sich auf der HAD für die Ausschreibung zu
   registrieren, damit der Bieter über evtl. Bieterfragen bzw. über evtl.
   Änderungen in den Ausschreibungsunterlagen vollumfänglich informiert
   werden kann. Der Bieter ist im Sinne der Erstellung eines vollständigen
   Angebots verpflichtet, sich regelmäßig auf der HAD über die
   Ausschreibung zu informieren.
   (7) Im Falle einer Auftragserteilung ist die weitere Abwicklung gemäß
   AVA-Richtlinie der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main
   mbH zwingend einzuhalten. Weitere Ausführungen hierzu entnehmen Sie in
   der angehängten Aufforderung zur Angebotsabgabe.
   (8) Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei
   öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und
   Tariftreuegesetz (HVTG) ist abzugeben.
   (9) Die Gewährleistungszeit beträgt 5 Jahre.
   (10) Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten
   Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen
   Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben
   sie die Auftraggeberin in
   Textform unverzüglich darüber zu unterrichten. Enthalten die
   Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, so haben die
   Bieter die Auftraggeberin
   unverzüglich und vor Abgabe ihrer Angebote in Textform darauf
   hinzuweisen. Ferner haben die Bieter die Auftraggeberin auf eventuelle
   Widersprüche in den Vergabeungsunterlagen unverzüglich in Textform
   aufmerksam zu machen. Gleiches gilt, falls die Bieter der Auffassung
   sind, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
   Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Darmstadt
   64283
   Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
   Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Darmstadt
   64283
   Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB.
   Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
   Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §
   97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
   macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
   Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
   entstehen droht (§ 160 Abs. 1 und 2 GWB).
   Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
   soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat.
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder bis zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160
   Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB).
   Teilt der Auftraggeber mit, dass einer Rüge nicht abgeholfen wird, ist
   ein Nachprüfungsantrag nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang
   der Mitteilung zulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
   Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Darmstadt
   64283
   Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/09/2017
References
   1. mailto:l.lebo@vgf-ffm.de?subject=TED
   2. http://www.vgf-ffm.de/
   3. http://www.vgf-ffm.de/
   4. https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=6442-17
   5. https://www.had.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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