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Ausschreibung: Arzneimittel - DE-Bremen
Arzneimittel
Dokument Nr...: 374685-2017 (ID: 2017092309074048312)
Veröffentlicht: 23.09.2017
*
  DE-Bremen: Arzneimittel
   2017/S 183/2017 374685
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   AOK Bremen/Bremerhaven
   Bürgermeister-Smidt-Str. 95
   Bremen
   28195
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Ärzte, Arzneimittel und sonstige ambulante Leistungen
   E-Mail: [1]andre.wilks@hb.aok.de
   NUTS-Code: DE5
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.aok.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKYCT6
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Open-House-Verträge für Adalimumab.
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2017-09-19-HB-SAW-Open House
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   33600000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach
   § 130a Abs. 8 SGB V über den Wirkstoff Adalimumab im Rahmen eines
   sogenannten Open-House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher
   Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird
   allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder
   Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt
   zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten
   Wirkstoffe angeboten.
   Der früheste Vertragsbeginn für die Verträge ist der 1.10.2017,
   Vertragsende ist der 31.8.2018.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE5
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach
   § 130a Abs. 8 SGB V über den Wirkstoff Bosentan im Rahmen eines
   sogenannten Open-House-Verfahrens.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/10/2017
   Ende: 31/08/2018
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   (1) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit.
   (2) Aktueller Nachweis (Kopie) über Eintragungen im Gewerberegister
   oder im Handelsregister (Auszug aus dem Register) oder in der
   Handwerksrolle oder im Vereinsregister, nicht älter als 2 Jahre vom Tag
   der Angebotsabgabe gerechnet. Bieter mit Firmensitz außerhalb
   Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares
   Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter
   Übersetzung einzureichen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Nachweis des Bieters über eine
   Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe. Wird eine Kopie
   des Versicherungsvertrages als Nachweis eingereicht und beinhaltet der
   Vertrag eine Befristung sowie eine automatische Verlängerungsklausel,
   ist zusätzlich nachzuweisen, dass die Versicherung nicht gekündigt
   wurde. Kann der Bieter keinen solchen Nachweis erbringen, hat der
   Bieter zu erklären, dass er innerhalb von 8 Wochen nach
   Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener
   Höhe abschließen und den Nachweis vorlegen wird.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   (1) Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank, des
   Arzneimittelinformationssystems des Deutschen Instituts für
   medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), für die
   Arzneimittel der ausgeschriebenen Wirkstoffe, die der pharmazeutische
   Unternehmer im Zeitpunkt der Angebotsabgabe in Vertrieb hat; dabei
   müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen
   Zulassungssituation aller angebotsgegenständlichen Arzneimittel
   ergeben:
   a) Name/Bezeichnung des Arzneimittels,
   b) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem
   Grund zum Inverkehr-Bringen des Arzneimittels berechtigten
   pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
   Angabe des Grundes dieser Berechtigung),
   c) Darreichungsform,
   d) Wirkstoff/-kombination,
   e) Angabe zur Verkehrsfähigkeit.
   Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle
   zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchstaben a)
   bis e) erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil der
   AMIS-Datenbank bei Angebotsabgabe verfügbaren letzten Stand abweicht
   und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche
   Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank alle gemäß
   Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen vollständig ausweist,
   hat der Bieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen
   durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z. B. Kopie des
   Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche
   Versicherung etc.) zusammen mit dem Auszug aus dem Öffentlichen Teil
   (AJ 29) der AMIS-Datenbank glaubhaft zu machen.
   (2) Eigenerklärung zu eigenen und fremden Lieferkapazitäten.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit
   pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen
   werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als
   pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel
   bezieht.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
   Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 99
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 31/05/2018
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 04/09/2017
   Ortszeit: 12:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die
   Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergabekoordinierungsrichtlinie (20014/24/EU) bzw. des Vergaberechts.
   Um ein höchstes Maß an Transparenz für die beabsichtigten
   Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im
   Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines
   entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die
   Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen
   Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind
   einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der
   Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung,
   insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen,
   soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit
   nicht verbunden.
   2) Die unter IV.1.3) angegebene Zahl ist nicht als Höchstzahl zu
   verstehen. Sie dient fiktiv dazu, einen Wert des Pflichtfeldes
   auszufüllen.
   3) Interessierte pharmazeutische Unternehmen können über die unter I.1)
   genannte E-Mailadresse die Rabattvereinbarung anfordern. Die sonstigen
   Teilnahmeunterlagen können auf der Internetseite [4]www.dtvp.de
   heruntergeladen werden. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages
   ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
   angeforderten bzw. herunterzuladenden Teilnahmeunterlagen vollständig
   ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische
   Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
   die Vorlage der unter Ziffer III.1.1)  III. 1.3) genannten
   Nachweise/Unterzeichnung der geforderten Erklärungen und des
   Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine
   Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss
   kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
   Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
   4) Der früheste Vertragsbeginn ist der 1.10.2017, Vertragsende ist der
   31.8.2018. Vor dem Hintergrund der bis zum Ablauf der Angebotsfrist am
   31.3.2019 jederzeit möglichen Angebotsabgabe (Vertragsbeitritt) ist es
   zu verstehen, dass der Termin in Ziffer IV.2.7) am 4.9.2017 (Bedingung
   für die Öffnung der zeitlich erstmöglichen Angebote) zeitlich vor der
   in Ziffer IV.2.2) festgelegten Angebotsfrist (Frist für die zeitlich
   letztmögliche Anebotsabgabe) liegt.
   5) Die AOK Bremen/Bremerhaven behält sich vor, während der
   Vertragslaufzeit der open-house-Verträge, exklusive
   Rabattvereinbarungen über den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination im
   Wege des offenen Verfahrens abzuschließen. Sollte die AOK
   Bremen/Bremerhaven während der Vertragslaufzeit einen solchen
   exklusiven Zuschlag erteilen, ruhen die im Rahmen dieser
   Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen
   Regelungen. Den Erfahrungen der AOK Bremen/Bremerhaven nach treten
   exklusive Rabattverträge in der Regel acht bis zehn Monate nach der
   Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im
   Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen
   Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser
   Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt
   der Europäischen Union zu informieren.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYCT6.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemombler Straße
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Fax: +49 02289499400
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Nach der Entscheidung des EuGH vom 2.6.2016, Rs. C-410/14 stellt der
   Abschluss der Verträge keine Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der
   Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU dar, so dass die Richtlinie
   bzw. das GWB-Vergaberecht nicht anwendbar sind.
   Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für
   anwendbar gehalten wird, wird hingewiesen auf folgende Bestimmungen des
   Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB):
   § 134 GWB:
   (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein
   Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
   den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax
   oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
   Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   (2) § 135 GWB:
   (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1.
   gegen § 134 verstoßen hat oder 2. einen öffentlichen Auftrag
   unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am
   Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes
   gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach
   Absatz 2 festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis
   des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach
   Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
   endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
   nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der EU.
   § 160 GWB:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag
   hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch
   Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder
   zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
   Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
   einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf in der Bekanntmachung
   benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
   Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2, § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   § 168 GWB:
   (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
   Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken.
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/09/2017
References
   1. mailto:andre.wilks@hb.aok.de?subject=TED
   2. http://www.aok.de/
   3. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKYCT6
   4. http://www.dtvp.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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