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Ausschreibung: Arzneimittel - DE-Bremen
Arzneimittel
Dokument Nr...: 374685-2017 (ID: 2017092309074048312)
Veröffentlicht: 23.09.2017
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DE-Bremen: Arzneimittel
2017/S 183/2017 374685
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
AOK Bremen/Bremerhaven
Bürgermeister-Smidt-Str. 95
Bremen
28195
Deutschland
Kontaktstelle(n): Ärzte, Arzneimittel und sonstige ambulante Leistungen
E-Mail: [1]andre.wilks@hb.aok.de
NUTS-Code: DE5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.aok.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKYCT6
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Open-House-Verträge für Adalimumab.
Referenznummer der Bekanntmachung: 2017-09-19-HB-SAW-Open House
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33600000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach
§ 130a Abs. 8 SGB V über den Wirkstoff Adalimumab im Rahmen eines
sogenannten Open-House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher
Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird
allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder
Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt
zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten
Wirkstoffe angeboten.
Der früheste Vertragsbeginn für die Verträge ist der 1.10.2017,
Vertragsende ist der 31.8.2018.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE5
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach
§ 130a Abs. 8 SGB V über den Wirkstoff Bosentan im Rahmen eines
sogenannten Open-House-Verfahrens.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2017
Ende: 31/08/2018
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
(1) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit.
(2) Aktueller Nachweis (Kopie) über Eintragungen im Gewerberegister
oder im Handelsregister (Auszug aus dem Register) oder in der
Handwerksrolle oder im Vereinsregister, nicht älter als 2 Jahre vom Tag
der Angebotsabgabe gerechnet. Bieter mit Firmensitz außerhalb
Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares
Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter
Übersetzung einzureichen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Nachweis des Bieters über eine
Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe. Wird eine Kopie
des Versicherungsvertrages als Nachweis eingereicht und beinhaltet der
Vertrag eine Befristung sowie eine automatische Verlängerungsklausel,
ist zusätzlich nachzuweisen, dass die Versicherung nicht gekündigt
wurde. Kann der Bieter keinen solchen Nachweis erbringen, hat der
Bieter zu erklären, dass er innerhalb von 8 Wochen nach
Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener
Höhe abschließen und den Nachweis vorlegen wird.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank, des
Arzneimittelinformationssystems des Deutschen Instituts für
medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), für die
Arzneimittel der ausgeschriebenen Wirkstoffe, die der pharmazeutische
Unternehmer im Zeitpunkt der Angebotsabgabe in Vertrieb hat; dabei
müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen
Zulassungssituation aller angebotsgegenständlichen Arzneimittel
ergeben:
a) Name/Bezeichnung des Arzneimittels,
b) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem
Grund zum Inverkehr-Bringen des Arzneimittels berechtigten
pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung),
c) Darreichungsform,
d) Wirkstoff/-kombination,
e) Angabe zur Verkehrsfähigkeit.
Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle
zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchstaben a)
bis e) erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil der
AMIS-Datenbank bei Angebotsabgabe verfügbaren letzten Stand abweicht
und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche
Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank alle gemäß
Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen vollständig ausweist,
hat der Bieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen
durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z. B. Kopie des
Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche
Versicherung etc.) zusammen mit dem Auszug aus dem Öffentlichen Teil
(AJ 29) der AMIS-Datenbank glaubhaft zu machen.
(2) Eigenerklärung zu eigenen und fremden Lieferkapazitäten.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit
pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen
werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als
pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel
bezieht.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 99
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 31/05/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 04/09/2017
Ortszeit: 12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die
Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergabekoordinierungsrichtlinie (20014/24/EU) bzw. des Vergaberechts.
Um ein höchstes Maß an Transparenz für die beabsichtigten
Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines
entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die
Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen
Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind
einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der
Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung,
insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen,
soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit
nicht verbunden.
2) Die unter IV.1.3) angegebene Zahl ist nicht als Höchstzahl zu
verstehen. Sie dient fiktiv dazu, einen Wert des Pflichtfeldes
auszufüllen.
3) Interessierte pharmazeutische Unternehmen können über die unter I.1)
genannte E-Mailadresse die Rabattvereinbarung anfordern. Die sonstigen
Teilnahmeunterlagen können auf der Internetseite [4]www.dtvp.de
heruntergeladen werden. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages
ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
angeforderten bzw. herunterzuladenden Teilnahmeunterlagen vollständig
ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische
Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
die Vorlage der unter Ziffer III.1.1) III. 1.3) genannten
Nachweise/Unterzeichnung der geforderten Erklärungen und des
Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine
Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss
kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
4) Der früheste Vertragsbeginn ist der 1.10.2017, Vertragsende ist der
31.8.2018. Vor dem Hintergrund der bis zum Ablauf der Angebotsfrist am
31.3.2019 jederzeit möglichen Angebotsabgabe (Vertragsbeitritt) ist es
zu verstehen, dass der Termin in Ziffer IV.2.7) am 4.9.2017 (Bedingung
für die Öffnung der zeitlich erstmöglichen Angebote) zeitlich vor der
in Ziffer IV.2.2) festgelegten Angebotsfrist (Frist für die zeitlich
letztmögliche Anebotsabgabe) liegt.
5) Die AOK Bremen/Bremerhaven behält sich vor, während der
Vertragslaufzeit der open-house-Verträge, exklusive
Rabattvereinbarungen über den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination im
Wege des offenen Verfahrens abzuschließen. Sollte die AOK
Bremen/Bremerhaven während der Vertragslaufzeit einen solchen
exklusiven Zuschlag erteilen, ruhen die im Rahmen dieser
Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen
Regelungen. Den Erfahrungen der AOK Bremen/Bremerhaven nach treten
exklusive Rabattverträge in der Regel acht bis zehn Monate nach der
Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen
Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser
Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt
der Europäischen Union zu informieren.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYCT6.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Straße
Bonn
53123
Deutschland
Fax: +49 02289499400
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach der Entscheidung des EuGH vom 2.6.2016, Rs. C-410/14 stellt der
Abschluss der Verträge keine Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der
Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU dar, so dass die Richtlinie
bzw. das GWB-Vergaberecht nicht anwendbar sind.
Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für
anwendbar gehalten wird, wird hingewiesen auf folgende Bestimmungen des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB):
§ 134 GWB:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax
oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) § 135 GWB:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1.
gegen § 134 verstoßen hat oder 2. einen öffentlichen Auftrag
unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am
Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach
Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis
des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der EU.
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder
zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2, § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
§ 168 GWB:
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/09/2017
References
1. mailto:andre.wilks@hb.aok.de?subject=TED
2. http://www.aok.de/
3. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKYCT6
4. http://www.dtvp.de/
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