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Ausschreibung: Bücher für Bibliotheken - DE-Dortmund
Bücher für Bibliotheken
Zeitungen, Fachzeitschriften, Periodika und Zeitschriften
Dokument Nr...: 374566-2017 (ID: 2017092309061748190)
Veröffentlicht: 23.09.2017
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DE-Dortmund: Bücher für Bibliotheken
2017/S 183/2017 374566
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
AOK Nordwest Die Gesundheitskasse
Kopenhagener Str. 1
Dortmund
44269
Deutschland
E-Mail: [1]vergabestelle@bv.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.aok.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKY09D
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
AOK-Bundesverband GbR
Rosenthaler Str. 31
Berlin
10178
Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle, Ansprechpartnerin im
Vergabeverfahren ist Frau Kathrin Penack
E-Mail: [4]vergabestelle@bv.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [5]www.aok.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[6]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKY09D
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Belieferung mit Fachliteratur im Rahmen eines Online
Verwaltungs-Portals" für die AOK Nordwest.
Referenznummer der Bekanntmachung: 2017-09-19-NW-PEN
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
22113000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin schreibt ein Online Verwaltungs-Portal inklusive
Belieferung mit Fachliteratur über einen Onlinekatalog für den Zeitraum
1.1.2018 bis 31.12.2021 aus.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
22200000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
Hauptort der Ausführung:
AOK Nordwest Die Gesundheitskasse; Kopenhagener Str. 1; 44269;
Dortmund.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Derzeit umfasst die Fachliteratur 1 100 Abonnements sowie diverse
Einzel-/Monobestellungen. Es handelt sich dabei um Fachliteratur
unterschiedlicher Produktkategorien.
Die Belieferung der Fachliteratur erfolgt zurzeit an insgesamt 70
AOK-Standorte, die Tageszeitungen werden an gegenwärtig 50
AOK-Standorte ausgeliefert. Die Standorte befinden sich in der
Bundesrepublik Deutschland in den Bundesländern Schleswig-Holstein und
Nordrhein-Westfalen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2018
Ende: 31/12/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Vertragsbeginn ist der 1.1.2018. Die Laufzeit beträgt 24 Monate mit der
Möglichkeit einer zweimaligen Vertragsverlängerung um jeweils 12
Monate.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Rahmenvereinbarung kann die Lieferung weiterer nicht im Vertrag
genannter Abonnements und/oder Einzel-/Monobestellungen umfassen.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1.) Sofern vorhanden und/oder zur Eintragung verpflichtet: aktueller
Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- und/oder
Handelsregister (Kopie) des Niederlassungsstaats des Bieters/des
Mitglieds der Bietergemeinschaft (vorläufiger Nachweis durch Erklärung
in Teil IV der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung).
2.) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt (Teil III
der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung).
3.) Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen des Landes
Nordrhein-Westfalen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen findet Anwendung.
Dazu gehören:
1) Verpflichtungserklärung nach § 8 TVgG NRW zur Frauenförderung und
Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
2) Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur
Beachtung von Mindestanforderungen der Internationalen
Arbeitsorganisation an die Arbeitsbedingungen unter Berücksichtigung
der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen
(Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen).
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/10/2017
Ortszeit: 07:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/12/2017
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 23/10/2017
Ortszeit: 07:30
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Der AOK-Bundesverband führt das Vergabeverfahren im Auftrag der
Auftraggeberin durch.
2) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin
die E-Vergabelösung [7]www.dtvp.de
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden
Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort abzurufen.
3) Als Beleg für die Erfüllung der Eignungskriterien u. das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird eine ausgefüllte Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE) gefordert u. vorläufig akzeptiert, §
48 Abs. 3 VgV. Hinsichtlich der in dieser Bekanntmachung u. den
Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen u. Nachweise, die nicht von
der EEE erfasst werden, sind die bereit gestellten Formblätter
auszufüllen, zu unterzeichnen u. mit den geforderten Nachweisen mit dem
Angebot einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKY09D.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Str. 76
Bonn
53123
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/09/2017
References
1. mailto:vergabestelle@bv.aok.de?subject=TED
2. http://www.aok.de/
3. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKY09D
4. mailto:vergabestelle@bv.aok.de?subject=TED
5. http://www.aok.de/
6. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKY09D
7. http://www.dtvp.de/
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