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Ausschreibung: Bau von Sporthallen - DE-Heidelberg
Bau von Sporthallen
Dokument Nr...: 284691-2017 (ID: 2017072209024534218)
Veröffentlicht: 22.07.2017
*
DE-Heidelberg: Bau von Sporthallen
2017/S 139/2017 284691
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Bau- und Servicegesellschaft mbH Heidelberg
Bergheimer Straße 109
Heidelberg
69115
Deutschland
Telefon: +49 622153050
E-Mail: [1]info@ggh-heidelberg.de
Fax: +49 62215305111
NUTS-Code: DE125
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.ggh-heidelberg.de
Adresse des Beschafferprofils: [3]www.auftragsboerse.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[4]https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?funct
ion=_Details&TenderOID=54321-Tender-15d4f84d339-2c94a28ce59d9ed4
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[5]www.auftragsboerse.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
unter: [6]www.auftragsboerse.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: kommunales Tochterunternehmen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Großsporthalle Heidelberg.
Referenznummer der Bekanntmachung: 6-22790
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45212225
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Planung und Bau einer multifunktional nutzbaren Sporthalle für 5 000
Zuschauer, ca. 8 300 m² Außenanlagen, auf Grundlage einer funktionalen
Leistungsbeschreibung.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 22 000 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE125
Hauptort der Ausführung:
69124 Heidelberg.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Planung und Bau einer multifunktional nutzbaren Sporthalle für 5 000
Zuschauer, ca. 8 300 m² Außenanlagen, auf Grundlage einer funktionalen
Leistungsbeschreibung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 22 000 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 20
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren:
1. Stufe: Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten
Angaben und Unterlagen enthält. Fehlende Angaben und Unterlagen sind
auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 6
Kalendertagen nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der
Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt.
2. Stufe: Es wird geprüft, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft
nach den von ihm/ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grds.
geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht
auszuführen, insbesondere die festgelegten Mindestanforderungen an die
wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit
erfüllt.
3. Stufe: Sollten mehr Bewerber die formellen Nachweise und die
Mindestanforderungen zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen
sowie technischen Leistungsfähigkeit erfüllen als 6, so wird gemäß
nachfolgendem Schema eine Rangfolge erstellt. Aufgefordert werden die
ersten 6 Bewerber in dieser Rangfolge. Sofern zwei Bewerber die gleiche
Punktzahl erhalten, werden diese in alphabetischer Reihenfolge gesetzt.
Falls zwei Bewerber mit gleicher Punktzahl an 6 gesetzt werden, werden
beide Bewerber berücksichtigt und in diesem Fall 7 Bewerber eingeladen.
Punkteschema zur Bewertung Referenzprojekte einschl. Mindestreferenzen.
Bewerber Referenzen Sporthalle: Referenzen Auftragswert 5 000 000 bis
10 000 000 EUR: 4 Punkte, Referenzen Auftragswert 10 000 001 bis 20 000
000 EUR: 8 Punkte, Referenzen Auftragswert ab 20 000 001 EUR: 10
Punkte.
Bewerber Referenzen Außenanlagen: Auftragswert ab 300 000 bis 500 000:
1 Punkt, Auftragswert 500 001 bis 1 000 000 EUR: 2 Punkte, Auftragswert
ab 1 000 001 EUR: 2,5 Punkte.
Architekt: Referenzen Baukosten 5 000 000 bis 10 000 000 EUR (KG
200-700 netto): 4 Punkt, Referenzen Baukosten ab 10 000 001 EUR (KG
200-700 netto): 8 Punkte. Referenzen mit Leistungsumfang einschl. HOAI
Phase V: 2 Zusatzpunkte pro Referenz. -
TGA-Planer: Referenzen Sporthalle Baukosten 3 000 000 bis 5 000 000 EUR
(KG 400 netto): 2 Punkte, Referenzen Sporthalle Baukosten 5.000.001 bis
8.000.000 EUR (KG 400 netto): 4 Punkte,Referenzen Sporthalle Baukosten
ab 8.000.001 EUR (KG 400 netto): 5 Punkte. Weiterhin: Referenzen
Klimaneutrales Gebäude (gebäudetypunabhängig) Baukosten ab 3.000.000
EUR (KG 400 netto): Zusatzpunkt 1 Punkt pro Referenz.
Außenanlagenplaner: Baukosten 300 000 bis 500 000 EUR: 1 Punkt,
Baukosten ab 500 001 EUR: 2 Punkte mit Leistungsumfang einschl. HOAI
Phase V: 0,5 Zusatzpunkte.
Sonstiges: Referenzen werden nur dann für die Bewerberauswahl
verwendet, wenn der Bewerber folgende Angaben macht: Nennung und
Beschreibung eines Referenzprojektes auf maximal zwei DIN-A4-Seiten
unter Angabe von Auftraggeber mit Namen eines Ansprechpartners und
Telefonnummer, Hauptsportart (für Referenz Sporthalle), Ort und
Dauer der Verwirklichung, Zeitpunkt der (geplanten) Fertigstellung,
Sitz- und Stehplatzanzahl, Auftragswert.
Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die fertiggestellt oder im Bau
befindlich sind. Der benannte Ansprechpartner sollte die deutsche oder
englische Sprache beherrschen. Für die Teilnahmeanträge muss zwingend
der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Bewerbungsbogen verwendet
werden.
Für die Auswahl werden jeweils nur die drei besten Referenzen eines
Bewerbers jeweils für Sporthalle, Architekt, TGA-Planer und
Außenanlagenplaner berücksichtigt. Der Bewerber hat dafür für seine
Referenzen eine Reihenfolge anzugeben; andernfalls wird der
Auftraggeber eine Reihenfolge festlegen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1.)
a)
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert
nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird,
sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
b.) Ist ein Unternehmen sei es als Bewerber, Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft oder im Wege der Eignungsleihe an mehreren
Bewerbungen beteiligt, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller
Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen
beteiligt bzw. im Wege der Eignungsleiheeinbezogen ist, führen.
c.) Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere
Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen
ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe, §
6d EU VOB/A). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des
Teilnahmeantrags nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen
Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem z. B. einschlägige
Verpflichtungserklärungen der Unternehmen vorgelegt werden. Die
Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung
stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3)
hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis
sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind
auch für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von
Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A und § 6e EU Abs.
6 VOB/A vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Anforderungen
an die Eignung nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 6e EU
Abs. 1 bis 4 VOB/A vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung des
Auftraggebers innerhalb einer vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu
ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A vor, so
kann der Auftraggeber verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen
ersetzt.
Vorstehende Ausführungen unter III.1.1. gelten für die Nachweise nach
III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf
Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis
Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen;
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e
EU Abs. 6 VOB/A;
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf die
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einzureichen:
Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder
Handelsregister oder in die Handwerksrolle.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Nachweis des Abschlusses einer Betriebshaftpflichtversicherung mit
einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe
von jeweils mindestens 5 000 000 EUR oder Erklärung einer Versicherung,
im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
Die Deckungssumme muss mindestens 2-fach zur Verfügung stehen.
Dieser Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
(2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf
die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
(3) Vorlage der geprüften Jahresabschlüsse der letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem
Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben
ist. Soweit ein Bewerber über keine geprüften Jahresabschlüsse verfügt
oder deren Veröffentlichung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist und der
Bewerber sie daher nicht vorlegen will, sind andere geeignete Nachweise
(z. B.Steuerbilanzen oder sonstige geeignete Unterlagen vorzulegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Umsatz des Unternehmens: Von den Bewerbern ist ein durchschnittlicher
Netto-Jahresgesamtumsatz (Planung und Bau) von mindestens 40 000 000
EUR in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren nachzuweisen. Bei
Bewerbergemeinschaften werden die Umsätze der Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft addiert.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Hinweis: Bewerber, die die Mindestreferenz nicht nachweisen können,
werden nicht zum Verfahren zugelassen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft:
1.0. Mindestreferenz multifunktionale Sporthalle.
1.1. Der Bewerber muss mindestens zwei Referenzprojekte realisiert
haben, die folgenden Anforderungen entsprechen: multifunktionale
Sporthalle in der Auftragsart schlüsselfertige Erstellung Bau oder
Planung und schlüsselfertige Erstellung Bau; in der EU, Auftragswert
mindestens 10 000 000 EUR netto; mindestens 3 000 Besucherplätze; als
Neubau oder grundlegender Umbau; Inbetriebnahme im Zeitraum 2005 bis
2017 oder derzeit im Bau.
Sofern ein Projekt in einer Arbeitsgemeinschaft realisiert wurde, muss
der Anteil des Bewerbers am Projekt mindestens 50 % betragen haben.
Sollten die Referenzprojekte nicht vom Bewerber, sondern von einem
anderen ggfs. konzernverbundenen Unternehmen als AN ausgeführt worden
sein, hat der Bewerber mit den Bewerbungsunterlagen darzustellen, dass
er die Referenzerfahrungen personell und inhaltlich für das Projekt
verfügbar machen wird.
1.2. Mindestreferenz Außenanlagen.
Der Bewerber muss mindestens 2 Referenzprojekte realisiert haben, die
folgenden Anforderungen entsprechen:
Bau von Verkehrsinfrastruktur mit Verkehrsflächen, Parkplätzen, sowie
Grün- und Freiflächen inkl. de dazugehörigen technischen Einreichungen
wie z. B. Entwässerungsmulden, Entwässerungskanälen, Beleuchtung und
Beschilderung im städtischen Umfeld in der EU, Auftragswert mindestens
1 000 000 EUR netto; Neubau oder grundlegende Sanierung; Inbetriebnahme
im Zeitraum 2005 bis 2017 oder derzeit im Bau.
Hinweis: Die Mindestreferenz Außenanlagen muss nicht im Zusammenhang
mit einer Veranstaltungsstätte stehen. Sofern das Projekt in einer
Arbeitsgemeinschaft realisiert wurde, muss der Anteil des Bewerbers am
Projekt mindestens 50 % betragen haben. Sollten die Referenzprojekte
nicht vom Bewerber, sondern von einem anderen ggfs. konzernverbundenen
Unternehmen als AN ausgeführt worden sein, hat der Bewerber mit den
Bewerbungsunterlagen darzustellen, dass er die Referenzerfahrungen
personell und inhaltlich für das Projekt verfügbar machen wird.
2. Mindestreferenzen für den Architekten, TGA-Planer und den
Außenanlagenplaner (oder Eigenplanung):
Benennt der Bewerber einen Architekten, einen TGA-Planer und/oder einen
Außenanlagenplaner, der die Leistungen als Nachunternehmer erbringt,
muss er sich bereits im Teilnahmeantrag dazu verpflichten, diesen im
Rahmen der Errichtung der Halle mindestens mit der Planung der
Leistungen der Phase II-IV HOAI sowie mit Leitdetails der Phase V, den
Architekten zusätzlich mit künstlerischer Oberleitung der Phase V zu
beauftragen. Der benannte Architekt und/oder Außenanlagenplaner kann
sich nur einfach (als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder
Nachunternehmer nur eines Bewerbers/einer Bewerbergemeinschaft) am
Wettbewerb beteiligen. Mehrfachbewerbungen führen zwingend zum
Ausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, an denen der
Architekt oder Außenanlagenplaner beteiligt ist.
2.1. Mindestreferenz des Architekten.
Hinweis: Bewerber, deren Architekt/ Eigenplanung die Mindestreferenz
nicht nachweisen kann, werden nicht zum Verfahren zugelassen.
Der Architekt muss mindestens zwei realisierte Veranstaltungsstätten in
der EU geplant haben, die folgenden Anforderungen entsprechen:
Baukosten mindestens 10 000 000 EUR netto KG 200-700; mindestens 3 000
Zuschauerplätze; multifunktionales Nutzungskonzept mit sportlicher
(Teil-) Nutzung als Neubau oder grundlegender (Teil)-Umbau;
fertiggestellt im Zeitraum 2005 bis 2017 oder derzeit im Bau; Auftrag
des Architekten mindestens HOAI Phase II-IV.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
2.2. Mindestreferenz des TGA-Planers.
Hinweis: Bewerber, deren TGA-Planer/Eigenplanung die Mindestreferenz
nicht nachweisen kann, werden nicht zum Verfahren zugelassen.
Der TGA-Planer muss mindestens eine realisierte Veranstaltungsstätten
in der EU geplant haben, die folgenden Anforderungen entsprechen:
Baukosten mindestens 5 000 000 EUR netto KG400; mindestens 3.000
Zuschauerplätze; multifunktionales Nutzungskonzept mit sportlicher
(Teil-) Nutzung als Neubau
oder grundlegender (Teil)-Umbau; fertiggestellt im Zeitraum 2005 bis
2017 oder derzeit im Bau; Auftrag des TGA-Planers mindestens HOAI Phase
II-IV.
2.3. Mindestreferenz des Außenanlagenplaners.
Hinweis: Bewerber, deren Außenanlagenplaner/Eigenplanung die
Mindestreferenz nicht nachweisen kann, werden nicht zum Verfahren
zugelassen.
Der Außenanlagenplaner muss mindestens 2 Projekte in der EU zum Bau von
Verkehrsinfrastruktur mit Verkehrsflächen, Parkplätzen, sowie Grün- und
Freiflächen inkl. der dazugehörigen technischen Einrichtungen wie z. B.
Entwässerungsmulden, Entwässerungskanäle, Beleuchtung und Beschilderung
im städtischen Umfeld geplant haben, die folgenden Anforderungen
entsprechen: Baukosten mindestens 1 000 000 EUR netto, Neubau oder
grundlegende Sanierung; Inbetriebnahme im Zeitraum 2005 bis 2017 oder
derzeit im Bau, Auftrag des Planers mindestens HOAI Phase II-IV.
Darstellung der Referenzen auf maximal 2 DIN A4 Seiten pro Referenz
unter Angabe von Auftraggeber mit Namen eines Ansprechpartners und
dessen Telefonnummer, Beschreibung multifunktionales Nutzungskonzept,
Dauer und Ort der Realisierung, Zeitpunkt der Fertigstellung, Anzahl
Zuschauerplätze auf Sitz- und Stehtribünen, maximale Besucherkapazität
in Innenräumen für nichtsportliche Veranstaltungen, Auftragswert.
Weitere Information zu den Nachweisen der Leistungsfähigkeit des
Bewerbers und des Architekten:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6b EU VOB/A), die in Form
anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres
Erklärungsumfangs zulässig.
Im Zweifel gelten die Begriffsfestlegungen der MVStättVerO Stand
07/2014 für die Auslegung bei der Beurteilung von Referenzen.
Referenzen werden nur dann für die Bewerberauswahl verwendet, wenn der
Bewerber folgende Angaben macht: Nennung und Beschreibung eines
Referenzprojektes auf maximal 2 DIN-A4-Seiten unter Angabe von
Auftraggeber mit Namen eines Ansprechpartners und Telefonnummer,
Hauptsportart, Ort und Dauer der Verwirklichung, Zeitpunkt der
(geplanten) Fertigstellung, Sitz- und Stehplatzanzahl,
Auftragswert. Es werden nur baulich realisierte Referenzen
berücksichtigt (fertiggestellt oder im Bau). Der benannte
Ansprechpartner sollte die deutsche oder englische Sprache beherrschen.
Für die Teilnahmeanträge muss zwingend der vom Auftraggeber zur
Verfügung gestellte Bewerbungsbogen verwendet werden. Für die Angaben
zu Referenzen sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten
Formblätter zu verwenden. Die Mindestreferenzen sind entsprechend der
dortigen Vorgaben als solche zu kennzeichnen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
1.) Für Bewerbergemeinschaften (BG) gilt: Rechtsform:;
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige
Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag (TA) als BG einreichen.
Zum Nachweis des Vorliegens einer BG muss eine ausdrückliche Erklärung
der BG mit dem TA eingereicht werden, in der die Mitglieder der BG
benannt werden sowie dasjenige Mitglied der BG, das die BG im
Vergabeverfahren gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt. Die
vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen
Mitgliedern der BG unterzeichnet sein. BG haben außerdem mit dem TA ein
Organigramm einzureichen,aus dem sich ergibt, für welche Teilbereiche
die einzelnen Mitglieder der BG zuständig sind. Für die
Bewerbergemeinschaftserklärung ist zwingend das vom AG bereitgestellte
FormularTA einer BG zu verwenden.
2.) Im Auftragsfall: Vertragserfüllungssicherheit in Höhe von 10 % der
Nettoauftragssumme. Mängelsicherheit in Höhe von 5 % der
Nettoabrechnungssumme.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/08/2017
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 04/09/2017
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 26/01/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom
Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens nebst weiterer
Erklärungsvordrucke für den Teilnahmeantrag sowie Teilnahmebedingungen
für den öffentlichen Teilnahmewettbewerb sind auf dem Vergabeportal
[7]www.auftragsboerse.de hinterlegt.
Der Teilnahmeantrag mit den geforderten Angaben und Unterlagen zur
Beurteilung der Eignung ist elektronisch oder schriftlich, in
verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift Nicht öffnen.
Teilnahmeantrag Vergabe Planung und Errichtung multifunktionale
Sporthalle mit Außenanlagen oder dem auf dem Vergabeportal verfügbaren
Kennzettel versehen bis zu dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin bei
der unter Ziff. I.1 genannten Stelle (nicht unter der Postanschrift des
Auftraggebers, bitte beachten.) zur Abgabe der Teilnahmeanträge
einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h.
nicht in verschlossenem Umschlag/nicht unter Verwendung des
vorgegebenen Bewerbungsbogens) eingehen, können nicht berücksichtigt
werden.
2. Fragen zum Vergabeverfahren sind per E-Mail:
[8]info@ggh-heidelberg.de oder über das Fragen- und Antwortenforum des
eVergabeportals bis spätestens zum 17.8.2017 einzureichen. Antworten
auf Fragen sowie ergänzende Auskünfte zum Vergabeverfahren werden
zeitgleich allen Unternehmen übermittelt, die sich auf dem
Vergabeportal registriert bzw. einen Ansprechpartner mit Mailadresse
benannt haben.
3. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied
einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein
Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung
zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die nur
beim Vorliegen eines wichtigen Grundes zum Austausch und bei
nachgewiesen gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird.
Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen
Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft
im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall
berufen hat.
4. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines
ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des
Teilnahmewettbewerbs weniger als 2 geeignete
Bewerber/Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur
Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
5. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist
allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
6. Entschädigung.
Den Bietern wird eine Frist von ca. 8 Wochen zur Erarbeitung ihrer
Angebote eingeräumt. Die Auftragsvergabe erfolgt nach den Vorschriften
der VOB/A EU.
Der Auftraggeber wird jedem Bieter, der ein der Ausschreibung
entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen rechtzeitig
eingereicht hat, eine Entschädigung gewähren:
alle Bieter erhalten unter diesen Voraussetzungen für die Einreichung
ihrer gültigen ersten indikativen Angebote pauschal 10.000 EUR
zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer;
alle Bieter, die der Auftraggeber nach der Verringerung der Anzahl
der Angebote in den Verhandlungsrunden zur Abgabe von endgültigen
besten Angeboten auffordert, erhalten zusätzlich pauschal 10 000 EUR je
Abgabe eines endgültigen Angebots (insgesamt höchstens 20 000 EUR)
jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer;
derjenige Bieter, dem der Auftraggeber den Zuschlag erteilt, bekommt
keine Entschädigung gewährt.
Die Auftragsvergabe steht unter folgenden Vorbehalten:
Nach Abschluss der Verhandlungen liegt kein Angebot unterhalb der in
den Vergabeunterlagen genannten Budgetobergrenze vor.
Vorliegen der Planreife des Bebauungsplans (Baurecht für die zu
errichtenden baulichen Anlagen nach § 33 Abs. 1 BauGB).
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Kapellenstraße 17
Karlsruhe
76131
Deutschland
Fax: +49 7219263985
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160
GWB verwiesen:
§ 160 GWB.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber
gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax
oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/07/2017
References
1. mailto:info@ggh-heidelberg.de?subject=TED
2. http://www.ggh-heidelberg.de/
3. http://www.auftragsboerse.de/
4. https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-15d4f84d339-2c94a28ce5
9d9ed4
5. http://www.auftragsboerse.de/
6. http://www.auftragsboerse.de/
7. http://www.auftragsboerse.de/
8. mailto:info@ggh-heidelberg.de?subject=TED
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