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Ausschreibung: Estricharbeiten - DE-Kiel
Estricharbeiten
Dokument Nr...: 284641-2017 (ID: 2017072209015234162)
Veröffentlicht: 22.07.2017
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DE-Kiel: Estricharbeiten
2017/S 139/2017 284641
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister
Andreas-Gayk-Str. 31
Kiel
24103
Deutschland
Kontaktstelle(n): Immobilienwirtschaft, 60.4.1
Telefon: +49 431901-2995
E-Mail: [1]andrea.lensch@kiel.de
Fax: +49 431901-742995
NUTS-Code: DEF02
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.kiel.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YHMYCD8
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister
Fleethörn 9
Kiel
24103
Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle, Zi. 326
Telefon: +49 431901-2779
E-Mail: [4]frauke.wischhusen@kiel.de
Fax: +49 431901-61301
NUTS-Code: DEF02
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [5]www.kiel.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Sanierung RBZ 1, Geb. B; Estricharbeiten.
Referenznummer der Bekanntmachung: 60.6.918.17
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45262320
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Zementestrich im Bestand, ca. 975 m^2.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF02
Hauptort der Ausführung:
RBZ 1 Am Schützenpark, Geb. B; Westring 100; 24114 Kiel.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Siehe oben.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 06/11/2017
Ende: 22/12/2017
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine Bescheinigung gemäß § 6a Nr. 1
VOB/A EU vorzulegen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Auf Verlangen der Vergabestelle sind Nachweise/Erklärungen gemäß
§ 6a Nr. 2 lit. a) und c) VOB/A EU vorzulegen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Auf Verlangen der Vergabestelle sind Angaben gemäß § 6a Nr. 3 lit. a),
b), c), g), h) und i) VOB/A EU vorzulegen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Das Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie
fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue-
und Vergabegesetzes Schleswig- Holstein, TTG) findet
Anwendung. Gemäß § 8 des TTG wird insbesondere darauf hingewiesen, dass
die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von
Arbeitskräften, soweit diese bei der Angebotsabgabe bekannt sind, die
nach § 4 TTG erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben haben.
Die ILO-Kernarbeitsnormen
(§ 18 Abs. 1 TTG) sind bei der Ausführung des Auftrags zu beachten.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/09/2017
Ortszeit: 10:45
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 14/11/2017
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 12/09/2017
Ortszeit: 10:45
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHMYCD8.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 94
Kiel
24105
Deutschland
Telefon: +49 431988-4640
E-Mail: [6]vergabekammer@wimi.landsh.de
Fax: +49 431988-4702
Internet-Adresse:[7]www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3
GWB geregelt.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt
hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Siehe oben
Kiel
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/07/2017
References
1. mailto:andrea.lensch@kiel.de?subject=TED
2. http://www.kiel.de/
3. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YHMYCD8
4. mailto:frauke.wischhusen@kiel.de?subject=TED
5. http://www.kiel.de/
6. mailto:vergabekammer@wimi.landsh.de?subject=TED
7. http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de/
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The Federal Office of Foreign Trade Information
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